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Elbstein AG beschließt Kapitalerhöhung in Form einer gemischten Bar- und Sachkapitalerhöhung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Seebeck Werftquartier GmbH 09.07.2025, 18:23 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS-Ad-hoc: Elbstein AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Elbstein AG beschließt Kapitalerhöhung in Form einer gemischten Bar- und Sachkapitalerhöhung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Seebeck Werftquartier GmbH

09.07.2025 / 18:23 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Elbstein AG beschließt Kapitalerhöhung in Form einer gemischten Bar- und Sachkapitalerhöhung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Seebeck Werftquartier GmbH

Hamburg, 9. Juli 2025
Der Vorstand der Elbstein AG (ISIN: DE000A1YDGT7; „Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 15 Mio. durch Ausgabe von bis zu 15 Mio. neuen Aktien gegen Einlagen unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung wird als gemischte Bar- und Sachkapitalerhöhung durchgeführt. Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gewährt. Große Aktionäre haben sich gegenüber der Gesellschaft bereit erklärt, ihre Bezugsrechte auf insgesamt 13.987.782 neue Aktien nicht auszuüben, sondern den Gesellschaftern der Seebeck Werftquartier GmbH mit dem Sitz in Bremerhaven zum Zwecke der Zeichnung gegen Sacheinlagen zur Verfügung zu stellen. Hierdurch sollen insgesamt 89,9 % der Geschäftsanteile an der Seebeck Werftquartier GmbH („Zielgesellschaft“) in die Elbstein AG gegen Ausgabe von 13.987.782 neuen Aktien eingebracht werden („Sachkapitalerhöhung“). Die Zielgesellschaft hält umfangreichen Grundbesitz in Bremerhaven, auf dem schwerpunktmäßig Wohnimmobilienprojekte realisiert werden sollen. Die Bebauungspläne stehen derzeit noch aus.

Vorbehaltlich der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) des gesetzlich erforderlichen Wertpapierinformationsblatts werden die verbleibenden 1.012.218 neuen Aktien den Aktionären der Gesellschaft, die ihre Bezugsrechte ausüben möchten, während der Bezugsfrist von 14 Tagen auf der Grundlage eines im Bundesanzeiger voraussichtlich am 14. Juli 2025 zu veröffentlichenden Bezugsangebots in einem Bezugsverhältnis von 2:1 (2 bestehende Aktien gewähren ein Bezugsrecht auf 1 neue Aktie) zum Bezugspreis von EUR 1,85 je neuer Aktie angeboten („Barkapitalerhöhung“). Die Aktionäre sind zudem berechtigt, bereits bei Ausübung ihrer Bezugsrechte verbindliche Kaufaufträge für weitere neue Aktien zum Bezugspreis abzugeben („Überbezug“). Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung oder vorrangige Zuteilung im Rahmen des Überbezugs besteht nicht.

Der Nettoemissionserlös aus der Barkapitalerhöhung soll überwiegend in die Finanzierung der Projektentwicklungen der Seebeck Werftquartier GmbH einfließen.

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN


Kontakt:
Volker Lemke
Vorstand
Elbstein AG
Telefon 040 30032350
Telefax 040 30032351
E-Mail: v.lemke@elbstein.com


Ende der Insiderinformation

09.07.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Elbstein AG
Brook 1
20457 Hamburg
Deutschland
Telefon: 040 3003 2350
E-Mail: info@elbstein.com
Internet: www.elbstein.com
ISIN: DE000A1YDGT7
WKN: A1YDGT
Börsen: Freiverkehr in Hamburg
EQS News ID: 2167652

 
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2167652  09.07.2025 CET/CEST

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