EQS-Adhoc: fox e-mobility AG: Wechsel im Aufsichtsrat 28.09.2022, 12:25 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS-Ad-hoc: fox e-mobility AG / Schlagwort(e): Personalie
fox e-mobility AG: Wechsel im Aufsichtsrat

28.09.2022 / 12:25 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gem. Artikel 17 MAR (Ad hoc-Mitteilung)

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.

fox e-mobility AG: Wechsel im Aufsichtsrat

München, 28. September 2022 – Der Vorstand der fox e-mobility AG (DE000A2NB551) teilt mit, dass der Aufsichtsratsvorsitzende Stefan Hiestand heute sein Mandat niedergelegt hat, um mit sofortiger Wirkung den CEO Philippe Perret als dessen persönlicher Managementberater bei der Führung des Unternehmens unterstützen zu können. Die Nachfolge im Aufsichtsrat wird Herr Andreas Kratzer antreten, sobald das Registergericht seine bereits beantragte Bestellung beschließt. Das Profil von Herrn Kratzer wird heute auf die Unternehmenswebseite www.fox-em.com eingestellt.

Kontakt
ir@fox-em.com
 

Sprache: Deutsch
Unternehmen: fox e-mobility AG
  Herzogspitalstraße 24
  80331 München
  Deutschland
E-Mail: ir@fox-em.com
Internet: fox-em.com
ISIN: DE000A2NB551
WKN: A2NB55
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Berlin

 

Wichtige Hinweise:

Die Verbreitung dieser Information und das Angebot von Wertpapieren der fox e-mobility AG unterliegt in verschiedenen Jurisdiktionen rechtlichen Beschränkungen. Personen, die in Besitz dieses Dokuments gelangen, werden aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren an, noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren durch, Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder sonstigen Jurisdiktionen dar, in denen ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung unrechtmäßig wäre.

Aktien dürfen in den USA oder an US-Anleger nur nach vorheriger Registrierung unter dem U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung oder aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach dessen Vorschriften verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Etwaige öffentliche Angebote von Wertpapieren in den USA werden lediglich durch einen vom Emittenten oder verkaufenden Aktionär erhältlichen Prospekt unterbreitet, der ausführliche Auskünfte über die Gesellschaft und die Leitungsorgane sowie Finanzberichte enthält. Es findet kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen Jurisdiktion statt.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("Relevanten Mitgliedstaaten") wird dieses Dokument nur verteilt und es richtet sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" ("Qualifizierte Anleger") im Sinne von Artikel 2e) der Verordnung 2017/1129 der Europäischen Union in der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") sind. Bei jeder Person in den Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Angebots Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden (ein "Investor"), wird davon ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter Anleger zu sein. Bei jedem Investor wird ferner angenommen, dass er zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im Europäischen Wirtschaftsraum mit Ausnahme Qualifizierter Anleger erworben werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im Europäischen Wirtschaftsraum erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die fox e-mobility AG oder ein mit der fox e-mobility AG verbundenes Unternehmen gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären.

Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die 'Order'), oder (ii) vermögende Gesellschaften; high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als 'Relevante Personen' bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.

Soweit diese Veröffentlichung Vorhersagen, Erwartungen oder Aussagen, Schätzungen, Meinungen oder Vorhersagen über die zukünftige Entwicklung von fox e-mobility AG ("zukunftsgerichtete Aussagen") enthält, wurden diese auf Grundlage der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements der fox e-mobility AG nach bestem Wissen erstellt. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen verschiedenen Annahmen, die auf Grundlage aktueller interner Pläne oder externer öffentlich verfügbarer Quellen getroffen wurden, die durch fox e-mobility AG nicht separat verifiziert bzw. geprüft wurden und die sich als unzutreffend herausstellen können. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass Umsatz, Profitabilität, Zielerreichung und Ergebnisse der fox e-mobility AG oder der Erfolg der e-Mobilitätsbranche wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser Veröffentlichung genannten oder beschriebenen abweichen werden. In Anbetracht dessen sollten Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt, nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. fox e-mobility AG übernimmt keine Haftung oder Gewähr für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird sie nicht an künftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen.


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Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: fox e-mobility AG
Herzogspitalstraße 24
80331 München
Deutschland
Internet: www.fox-em.com
ISIN: DE000A2NB551
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