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EQS-Ad-hoc: Lenzing AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung
Lenzing AG: Lenzing AG treibt strategische Transformation voran

27.07.2026 / 19:42 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Lenzing AG treibt strategische Transformation voran: Fokus auf Vliesstoffanwendungen und Neuausrichtung des Textilgeschäfts; Geplanter Ausstieg aus ausgewählten Standorten; erwartete, nicht zahlungswirksame Wertminderungen von bis zu EUR 150 Mio. im Jahr 2026; mittelfristig EBITDA-Marge zwischen 20-25% und Verschuldungsgrad unter 2,5x angestrebt; umfassendes Refinanzierungspaket mit vollständig garantierter Kapitalerhöhung von bis zu EUR 300 Mio., vorbehaltlich der Zustimmung der außerordentlichen Hauptversammlung am oder um den 25. August 2026, sowie neue Finanzierungsvereinbarungen bis zu EUR 300 Mio.

 

Lenzing, 27. Juli 2026 – Der Vorstand der Lenzing AG („Lenzing“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die strategische Transformation des Unternehmens weiter voranzutreiben. Ziel ist, den Fokus auf Vliesstoffanwendungen zu verstärken und gleichzeitig das Textilgeschäft neu auszurichten. Lenzing beabsichtigt, ihr Vliesstoffgeschäft bis 2030 deutlich auszubauen.

 

Im Zuge dieser Transformation konsolidiert Lenzing ihr Produktionsnetzwerk für Fasern parallel zum laufenden Verkaufsprozess des indonesischen Viskosestandorts PT South Pacific Viscose. Darüber hinaus plant Lenzing, die Produktion an den Faserstandorten Heiligenkreuz (Österreich) bis Ende 2026 und Grimsby (Vereinigtes Königreich) bis Ende 2027 einzustellen. Die Herstellung von Spezialfasern soll auf die Kernproduktionsstandorte der Lenzing Gruppe verlagert werden, um eine stabile und verlässliche Versorgung der Kunden sicherzustellen.

 

Als Teil dieser Standortkonsolidierung erwartet die Lenzing AG, im Jahr 2026 Wertminderungen auf langfristige Vermögenswerte, insbesondere auf Sachanlagen, in Höhe von bis zu EUR 150 Mio. zu erfassen. Diese nicht zahlungswirksamen Wertminderungen (Abschreibungen) werden voraussichtlich das Konzern-EBIT sowie das Konzernergebnis 2026 negativ beeinflussen, haben jedoch keine Auswirkungen auf das EBITDA im Jahr 2026. Darüber hinaus werden Restrukturierungsrückstellungen im Zusammenhang mit Personalmaßnahmen von bis zu EUR 40 Mio. das EBITDA im Jahr 2026 voraussichtlich belasten.

 

Das strategische Ziel des Unternehmens ist, mittelfristig wieder Umsatzwachstum mit einer EBITDA Steigerung von EUR 150 Mio. und einer EBITDA Marge von 20-25% zu erreichen sowie den Verschuldungsgrad (Leverage) unter 2,5x zu senken.

 

Die Transformation der Lenzing Gruppe wird von einem umfassenden Refinanzierungspaket begleitet, das die Finanzstruktur des Unternehmens nachhaltig stärken soll. Dieses umfasst neue Finanzierungsvereinbarungen mit einem Gesamtvolumen von bis zu EUR 300 Mio. sowie die Verlängerung bestehender Finanzverbindlichkeiten, deren Laufzeiten bis 2030 ausgedehnt werden sollen. Die Wirksamkeit des Refinanzierungspakets hängt von der Durchführung einer Kapitalerhöhung in Höhe von 300 Mio. EUR ab.

 

Der Vorstand hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, die voraussichtlich am oder um den 25. August 2026 abgehalten wird, und den Aktionärinnen und Aktionären eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten und Abschlag auf den Börsenkurs, im Volumen von bis zu EUR 300 Mio. vorzuschlagen, wobei den bestehenden Aktionären von Lenzing anteilige Bezugsrechte zugeteilt werden.

 

Das von der B&C Gruppe und Suzano gebildete Syndikat, das zusammen indirekt rund 52,25 % des Grundkapitals von Lenzing hält, hat sich vorbehaltlich der üblichen Bedingungen unwiderruflich verpflichtet, an der Kapitalerhöhung mit einer Investition von bis zu EUR 156,7 Mio. teilzunehmen, was seinem Anteil von rund 52,25 % an der Kapitalerhöhung entspricht. Die Oberbank AG, die rund 3,86 % des Grundkapitals von Lenzing hält, hat sich ebenfalls, vorbehaltlich der üblichen Bedingungen verpflichtet, an der Kapitalerhöhung mit einer Investition von bis zu rund EUR 11,6 Mio. teilzunehmen, was ihrem Anteil von rund 3,86 % an der Kapitalerhöhung entspricht. Eine Gruppe internationaler Banken hat sich verpflichtet, vorbehaltlich der für ähnliche Transaktionen marktüblichen Bedingungen, alle Aktien zu zeichnen, die nicht von Lenzing-Aktionären gezeichnet werden.

 

Weitere Details zur Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung sowie zur geplanten Kapitalerhöhung und dem Bezugsrechtangebot werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

 

Wichtiger Hinweis

Diese Mitteilung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, aller Bundesstaaten der Vereinigten Staaten und des District of Columbia), in Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Rechtsordnung verbreitet oder veröffentlicht werden, in der eine solche Verbreitung oder Veröffentlichung rechtswidrig wäre. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan oder einer anderen Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig sein könnte, noch ist sie Teil eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung. Die hierin genannten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem US Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (dem „Securities Act“) registriert. Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, sofern keine Registrierung oder eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vorliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten geben.

Im Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung ausschließlich an Personen verteilt und richtet sich ausschließlich an Personen, die im Sinne der „Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024“ („POATRs“) als „qualifizierte Anleger“ gelten und die zudem (i) professionelle Anleger im Sinne von Artikel 19(5) des „Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in ihrer geänderten Fassung (die „Verordnung“) fallen, oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (vermögende Unternehmen, nicht eingetragene Vereinigungen, usw.) oder (iii) Personen, an die eine Aufforderung oder Anreiz zur Ausübung einer Anlagetätigkeit (im Sinne von § 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Emission oder dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder veranlasst werden darf (alle diese Personen werden zusammen als „relevante Personen“ bezeichnet). Diese Mitteilung richtet sich ausschließlich an relevante Personen und darf von Personen, die keine relevanten Personen sind, nicht zum Anlass für Handlungen genommen oder als Grundlage herangezogen werden. Jede Anlage oder Anlageaktivität, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht ausschließlich relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit relevanten Personen getätigt. Diese Mitteilung stellt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren im Vereinigten Königreich im Sinne der POATRs dar. Jedes Angebot von Wertpapieren im Vereinigten Königreich erfolgt ausschließlich in Übereinstimmung mit den POATRs und den geltenden FCA-Vorschriften.

In jedem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außer Österreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an „qualifizierte Anleger“ in diesem Mitgliedstaat im Sinne von Artikel 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2017/1129 (die „Prospektverordnung“).

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Lenzing Aktiengesellschaft in irgendeiner Rechtsordnung dar.

 

 

 

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