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EQS-Adhoc: MEDION AG: OLG Düsseldorf weist bei der MEDION AG Anträge auf höhere Abfindung und Ausgleichszahlung ab 03.05.2023, 13:50 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS-Ad-hoc: MEDION AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Rechtssache
MEDION AG: OLG Düsseldorf weist bei der MEDION AG Anträge auf höhere Abfindung und Ausgleichszahlung ab

03.05.2023 / 13:50 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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MEDION AG: OLG Düsseldorf weist bei der MEDION AG Anträge auf höhere Abfindung und Ausgleichszahlung ab

Essen, den 03. Mai 2023 - Bei der MEDION AG besteht seit 2012 ein Unternehmensvertrag mit der Mehrheitsaktionärin Lenovo. Den außenstehenden Aktionären werden dabei € 13,00 als Abfindung und € 0,82 (brutto) als jährlich zu zahlender Ausgleich angeboten. Das OLG Düsseldorf hat in zweiter Instanz die Anträge der außenstehenden Aktionäre auf höhere Abfindung und höheren Ausgleich vollumfänglich abgewiesen. Das OLG Düsseldorf hat eine Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung nicht zugelassen. Die Frist für die Andienung der Aktien endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die rechtskräftige Gerichtsentscheidung im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

 

Essen, 03. Mai 2023

 

MEDION Aktiengesellschaft

Der Vorstand

 



Ende der Insiderinformation

03.05.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: MEDION AG
Am Zehnthof 77
45307 Essen
Deutschland
Telefon: +49 (0)201 8383-6500
Fax: +49 (0)201 8383-6510
E-Mail: aktie@medion.com
Internet: www.medion.com
ISIN: DE0006605009
WKN: 660500
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1623429

 
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1623429  03.05.2023 CET/CEST

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