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NanoFocus AG: Carl Mahr Holding GmbH übermittelt Übertragungsverlangen hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der NanoFocus AG (aktienrechtlicher Squeeze-out) 30.05.2025, 12:03 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS-Ad-hoc: NanoFocus AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
NanoFocus AG: Carl Mahr Holding GmbH übermittelt Übertragungsverlangen hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der NanoFocus AG (aktienrechtlicher Squeeze-out)

30.05.2025 / 12:03 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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NanoFocus AG: Carl Mahr Holding GmbH übermittelt Übertragungsverlangen hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der NanoFocus AG (aktienrechtlicher Squeeze-out)

Oberhausen, 30. Mai 2025 – Die Carl Mahr Holding GmbH mit Sitz in Göttingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter HRB 2398, hat heute an die NanoFocus AG (ISIN: DE000A40ESC1 / WKN A40ESC) gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG das förmliche Verlangen übermittelt, dass die Hauptversammlung der NanoFocus AG  Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die Carl Mahr Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. aktienrechtlicher Squeeze-out) fassen soll. Die Carl Mahr Holding GmbH hat bestätigt, dass sie eine Beteiligung von unmittelbar 96,8575 % am Grundkapital der NanoFocus AG hält. Sie ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 S. 1 AktG.

Die Höhe der angemessenen Barabfindung wird, sobald diese nach Vornahme der hierfür notwendigen Bewertung der NanoFocus AG festgelegt ist, der NanoFocus AG mit einem konkretisierten Verlangen mitgeteilt und gesondert veröffentlicht. Im Anschluss kann die Hauptversammlung, die den Übertragungsbeschluss fassen soll, einberufen werden. Diese findet voraussichtlich im vierten Quartal 2025 statt. Der aktienrechtliche Squeeze-out wird erst mit dem zustimmenden Hauptversammlungsbeschluss und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister des Sitzes der NanoFocus AG wirksam. Die NanoFocus AG wird den Zeitpunkt der Hauptversammlung, die über den aktienrechtlichen Squeeze-out beschließt, gesondert bekannt geben.

Zusatzinformationen:
ISIN: DE000A40ESC1
WKN: A40ESC

NanoFocus AG
Max-Planck-Ring 48
46049 Oberhausen
Deutschland

Investor Relations Kontakt:
NanoFocus AG
Fabian Lorenz
Telefon: +49 (0) 221/29831588
E-Mail: ir@nanofocus.de

Disclaimer:
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der NanoFocus AG findet nicht statt. Diese Mitteilung stellt keinen Wertpapierprospekt dar. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan bestimmt.



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: NanoFocus AG
Max-Planck-Ring 48
46049 Oberhausen
Deutschland
Telefon: 0208 62000 55
Fax: 0208 62000 99
E-Mail: ir@nanofocus.de
Internet: www.nanofocus.de
ISIN: DE000A40ESC1
WKN: A40ESC
Börsen: Freiverkehr in Berlin, München
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