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PIERER Mobility AG: Verlust des halben Grundkapitals und beabsichtigte Kapitalmaßnahmen 04.04.2025, 07:07 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS-Ad-hoc: PIERER Mobility AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalerhöhung
PIERER Mobility AG: Verlust des halben Grundkapitals und beabsichtigte Kapitalmaßnahmen

04.04.2025 / 07:07 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)

Ad hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR

 

Wels, 4. April 2025


PIERER Mobility AG: Verlust des halben Grundkapitals und beabsichtigte Kapitalmaßnahmen

 

Verlust des halben Grundkapitals macht außerordentliche Hauptversammlung notwendig

Wie bereits kommuniziert, ergibt sich aufgrund einer deutlich reduzierten Betriebsleistung und einmaliger Restrukturierungsaufwendungen ein deutlich negatives Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024. Das Eigenkapital wird zum 31. Dezember 2024 voraussichtlich deutlich negativ sein.

Aufgrund des für das Geschäftsjahr 2024 zu erwartenden negativen Ergebnisses, das einen Verlust des halben Grundkapitals nach sich ziehen wird, hat der Abschlussprüfer seine Redepflicht ausgeübt. Aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben ist wegen des Verlusts des halben Grundkapitals eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Diese soll am 25. April 2025 im House of Brands in Munderfing stattfinden.


Kapitalmaßnahmen zum Ausgabebetrag von € 7,50 werden vorgeschlagen

Als Teil des Maßnahmenpakets für die Erfüllung der 30-prozentigen Sanierungsplanquoten der KTM-Gruppe beabsichtigt die Gesellschaft, in der anstehenden außerordentlichen Hauptversammlung Kapitalmaßnahmen zu beschließen. Dazu werden der Vorstand und der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorschlagen, folgende Kapitalmaßnahmen zu einem Ausgabepreis in Höhe von € 7,50 je Aktie zu beschließen.
 

Barkapitalerhöhung

In einem ersten Schritt soll die außerordentliche Hauptversammlung über eine Barkapitalerhöhung im Ausmaß von € 150 Mio. unter Gewährung gesetzlicher Bezugsrechte an die Aktionäre beschließen. Sämtliche Aktien, für die das Bezugsrecht nicht ausgeübt wird, können von der Pierer Bajaj AG aufgegriffen werden.

Das allfällige öffentliche Angebot von Aktien der PIERER Mobility AG im Rahmen der Barkapitalerhöhung wird ausschließlich durch und auf Basis eines gemäß den Bestimmungen der Prospektverordnung zu erstellenden, von der FMA zu billigenden und anschließend zu veröffentlichenden Kapitalmarktprospektes (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) erfolgen. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich angebotener Aktien der PIERER Mobility AG sollte nur auf Grundlage eines solchen Kapitalmarktprospektes erfolgen.

 

Sachkapitalerhöhung

Darüber hinaus soll in einem zweiten Schritt eine Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts im Ausmaß von € 200 Mio. beschlossen werden, die nach erfolgreichem Abschluss der Restrukturierungsverfahren der KTM-Gruppe durchgeführt werden kann. Zur Zeichnung dieser Sachkapitalerhöhung wird ausschließlich die Hauptaktionärin Pierer Bajaj AG zugelassen. Pierer Bajaj AG beabsichtigt die für das Hochfahren der Produktion bisher zur Verfügung gestellten Darlehen in Höhe von insgesamt € 150 Mio. (wobei die Auszahlung der dritten und bisher letzten Tranche in Höhe von € 50 Mio. am gestrigen Tag erfolgte) als Sacheinlage einzubringen. Ein weiteres in Aussicht gestelltes Darlehen in Höhe von € 50 Mio. soll ebenfalls als Sacheinlage eingebracht werden.

Sämtliche der für die Sacheinlage vorgesehenen Darlehen sehen ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, sofern die beschriebene Sachkapitalerhöhung nicht zum Ausgabebetrag von € 7,50 je Aktie durchgeführt wird oder der entsprechende Hauptversammlungsbeschluss von einem Aktionär gerichtlich angefochten wird.

Die finanziellen Mittel für diese Darlehen wurden der Pierer Bajaj AG vom langjährigen Partner und Aktionär Bajaj Auto zur Verfügung gestellt.


Verwässerung

Bei entsprechender Beschlussfassung in der Hauptversammlung und vollständiger Zeichnung der Sach- und Barkapitalerhöhung ist davon auszugehen, dass das Grundkapital der PIERER Mobility AG auf das rund 2,4-fache erhöht wird.

 

Rechtlicher Hinweis

DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER PIERER MOBILITY AG DAR. SIE IST NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST, BESTIMMT.

 

 

Für weitere Informationen:

Investor Relations

Mag. Hans Lang & Mag. Melinda Busáné Bellér

Tel: +43 676 4140945 bzw. +43 676 4093711

Email: ir@pierermobility.com

Website: https://www.pierermobility.com

 

ISIN: AT0000KTMI02; Valorennummer (Schweiz): 41860974; Wertpapierkürzel: PKTM; Bloomberg: PKTM SW, PKTM AV; Reuters: PKTM.S, PKTM.VI



Ende der Insiderinformation

04.04.2025 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group. www.eqs.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: PIERER Mobility AG
Edisonstrasse 1
4600 Wels
Österreich
Telefon: +43 (0) 7242 69 402
E-Mail: ir@pierermobility.com
Internet: www.pierermobility.com
ISIN: AT0000KTMI02
WKN: A2JKHY
Börsen: SIX, Wiener Börse
EQS News ID: 2111658

Valorennummer (Schweiz): 41860974 Wertpapierkürzel: PKTM Bloomberg: PKTM SW; PKTM AV Reuters: PKTM.S; PKTM.VI
 
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