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ProReal Secur 1 GmbH: Gläubigerversammlung der ProReal Secur 1 GmbH für Anleihe ISIN DE000A3E46V5, WKN A3E46V beschließt Änderung der Anleihebedingungen 11.05.2026, 16:15 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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Name Aktuell Diff. Börse
ProReal Secur 1 5,75 % bis 12/24 18,00 % ±0,00 % Frankfurt

EQS-Ad-hoc: ProReal Secur 1 GmbH / Schlagwort(e): Sonstiges
ProReal Secur 1 GmbH: Gläubigerversammlung der ProReal Secur 1 GmbH für Anleihe ISIN DE000A3E46V5, WKN A3E46V beschließt Änderung der Anleihebedingungen

11.05.2026 / 16:15 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Gläubigerversammlung der ProReal Secur 1 GmbH für Anleihe ISIN DE000A3E46V5, WKN A3E46V beschließt Änderung der Anleihebedingungen

 

Hamburg, 11. Mai 2026.

Am 17. März 2026 hat die Gläubigerversammlung der ProReal Secur 1 GmbH (die "Gesellschaft") betreffend die 5,75% p.a. Inhaberschuldverschreibungen "ProReal Secur 1" mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2026 (ISIN DE000A3E46V5, WKN A3E46V), welche am Freiverkehr der Börse Frankfurt notiert ist, einen Beschluss (i) zur Verlängerung der Laufzeit,  (ii) zweimaligen einseitigen Option zur Verlängerung sowie (iii) zur Einfügung einer Option zur Verschiebung von Zinszahlungen auf das Endfälligkeitsdatum gefasst. Mit der Bekanntgabe des Beschlusses im Bundesanzeiger am 20. März 2026 begann eine einmonatige Anfechtungsfrist, die am 20. April 2026 endete.

 

Am 18. April 2026 haben verschiedene Anleihegläubiger gemeinsam unter Nachweis der Inhaberschaft von Schuldverschreibungen im Nennwert von insgesamt EUR 373.000,00 Klage wegen Anfechtung und Nichtigkeit von Beschlüssen der Gläubigerversammlung vom 17. März 2026 gegen die Gesellschaft erhoben. Die Klage wurde der Gesellschaft kürzlich zugestellt.

 

Die Gesellschaft wird durch ihre Prozessbevollmächtigen bei Gericht die Verteidigung anzeigen und einen Freigabeantrag stellen. Dieses sogenannte Freigabeverfahren ist ein Eilverfahren, in dem das vorliegend zuständige Hanseatische Oberlandesgericht gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 des Schuldverschreibungsgesetzes i.V.m. § 246a des Aktiengesetzes feststellt, dass die Klageerhebung dem Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht entgegensteht. Die Gesellschaft geht von einem Erfolg des Freigabeantrags aus. Der Vollzug des Beschlusses der Gläubigerversammlung erscheint vorrangig, da die mit dem Nicht-Vollzug des Beschlusses für die Gesellschaft und die übrigen Anleihegläubiger einhergehenden Nachteile, die mit dem Vollzug des Beschlusses einhergehenden Nachteile des Klägers deutlich überwiegen.

 

Durch die erhobene Klage kann der Beschluss nicht wie geplant im Mai 2026 vollzogen werden, da die Freigabeentscheidung nach den gesetzlichen Bestimmungen spätestens drei Monate nach Antragstellung ergehen soll. Im Falle einer positiven Freigabeentscheidung durch das Hanseatische Oberlandesgericht wird der Beschluss umgehend hiernach vollzogen. Dieser Vollzug bleibt wirksam und bestandskräftig, auch wenn zu einem späteren Zeitpunkt die Kläger entgegen den Erwartungen der Gesellschaft im Anfechtungsverfahren obsiegen sollten. Wird die Anfechtungsklage durch die Kläger zurückgenommen, kann der Beschluss sogleich vollzogen werden.

 

ProReal Secur 1 GmbH

Bernhard-Nocht-Straße, 99
20359, Hamburg

Deutschland

 

Wichtige Hinweise

 

Diese Veröffentlichung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder weitergegeben werden. Sie enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan oder in einer Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar.

 

Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") registriert. Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht des Securities Act befreit. Es wird kein öffentliches Angebot dieser Wertpapiere in den Vereinigten Staaten geben.

 



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ProReal Secur 1 GmbH
Bernhard-Nocht-Straße 99
Hamburg 20359
Deutschland
Telefon: +49 40 6966669900
E-Mail: info@onegroup.de
ISIN: DE000A3E46V5
WKN: A3E46V5
Börsen: Freiverkehr in Frankfurt
EQS News ID: 2325326

 
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2325326  11.05.2026 CET/CEST

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