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The Grounds Real Estate Development AG lädt die Anleihegläubiger der Unternehmenswandelanleihe 2021/2024 (ISIN DE000A3H3FH2) zu einer Abstimmung ohne Versammlung ein 23.11.2023, 20:54 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS-Ad-hoc: The Grounds Real Estate Development AG / Schlagwort(e): Anleihe
The Grounds Real Estate Development AG lädt die Anleihegläubiger der Unternehmenswandelanleihe 2021/2024 (ISIN DE000A3H3FH2) zu einer Abstimmung ohne Versammlung ein

23.11.2023 / 20:54 CET/CEST
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The Grounds lädt die Anleihegläubiger der Unternehmenswandelanleihe 2021/2024 (ISIN DE000A3H3FH2) zu einer Abstimmung ohne Versammlung über eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe zu modifizierten Bedingungen ein

 

Berlin, 23. November 2023 – Der Vorstand der The Grounds Real Estate Development AG (The Grounds / ISIN: DE000A2GSVV5) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Anleihegläubiger der Unternehmenswandelanleihe 2021/2024 (ISIN DE000A3H3FH2) zu einer Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 14. Dezember 2023 bis zum 18. Dezember 2023 einzuladen. Wie angekündigt ist dies Teil eines Gesamtkonzepts der geplanten künftigen Finanzierungsstruktur und soll insbesondere auch eine mögliche Kapitalerhöhung in 2024 vorbereiten.

Beschlussgegenstand wird im Wesentlichen Folgender sein:

a) Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um drei Jahre mit Möglichkeit für die Emittentin, die Laufzeit der Anleihe einmalig um weitere zwei Jahre zu verlängern;

b) Erhöhung des Zinssatzes auf 8 % p.a. für die verlängerte Laufzeit; im Fall der Ausübung der Verlängerungsoption durch die Emittentin erhöht sich der Zinssatz auf 10 % p.a.;

c) Streichung des Wandlungsrechts;

d) Einführung des Rechts der Emittentin zur vorzeitigen Kündigung und Rückzahlung der Anleihe bis zum Ende der verlängerten Laufzeit (bis 18. Februar 2027) zu 100% des Nennbetrags;

e) Ausnahme in der Kontrollwechsel-Definition für den Einstig der H.I.G. Capital, so dass dieser kein Sonderkündigungsrecht der Anleihegläubiger auslöst;

f) Aufnahme einer Verpflichtung der Emittentin zur Begrenzung von Ausschüttungen sowie zur Einhaltung einer Verschuldungsgrenze.

Die geplante Restrukturierung der Unternehmenswandelanleihe 2021/2024 ist eine wichtige Voraussetzung für die strategische Partnerschaft mit H.I.G. Capital und dem daraus resultierenden Mittelzufluss zur Finanzierung von Investitionen in die laufenden Projekte der The Grounds in den nächsten Jahren. Wesentliche Anleihegläubiger haben in Vorgesprächen erklärt, das vorgeschlagene Konzept zu unterstützen.

Die Aufforderung zur Stimmabgabe mit der Tagesordnung und den Hintergründen zur vorgeschlagenen Beschlussfassung wird am 28. November 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist ab diesem Datum auf der Internetseite der The Grounds mit den erforderlichen Formularen und weiteren Unterlagen unter https://www.thegroundsag.com/de/investor-relations/wandelanleihe/ abrufbar.

 

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN

 

 

Unternehmenskontakt:

The Grounds Real Estate Development AG

Jacopo Mingazzini, Vorstand

Charlottenstraße 79-80, 10117 Berlin

T. +49 (0) 30 2021 6866

F. +49 (0) 30 2021 6849

E-Mail: info@tgd.ag

Web: www.thegroundsag.com

 

– Ende der Ad-hoc-Mitteilung –

 




 


Ende der Insiderinformation

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Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: The Grounds Real Estate Development AG
Charlottenstraße 79-80
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 2021 6866
Fax: 030 2021 6489
E-Mail: info@tgd.ag
Internet: www.thegroundsag.com
ISIN: DE000A2GSVV5, DE000A3H3FH2,
WKN: A2GSVV, A3H3FH,
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf (Primärmarkt), Frankfurt, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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