EQS-CMS

All for One Group SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 16.06.2026, 08:38 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
All for One Group 32,00 EUR +0,31 % Lang & Schwarz

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: All for One Group SE / Aktienrückkaufprogramm
All for One Group SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

16.06.2026 / 08:38 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Filderstadt, 16. Juni 2026 – Wie in einer Ad-hoc-Mitteilung am heutigen Tag angekündigt, hat der Vorstand der All for One Group SE (ISIN: DE0005110001) (die »Gesellschaft«) am 15. Juni 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm über die Börse in Höhe von bis zu 5,85 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) aufzulegen (»Aktienrückkaufprogramm 2026«).

Der Vorstand macht dabei von der von der Hauptversammlung am 18. März 2025 erteilten Ermächtigung Gebrauch, in dem Zeitraum bis zum 17. März 2030 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft über die Börse oder ein öffentliches Kaufangebot bis zur Höhe von 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben (die »Ermächtigung«). Dies entspricht 498.200 Aktien.

Die Ermächtigung vom 18. März 2025 kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft, durch Konzernunternehmen oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden. Erfolgt der Erwerb der Aktien direkt über die Börse, darf gemäß der Ermächtigung der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main für die Aktien der Gesellschaft während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2026 können im Zeitraum vom 18. Juni 2026 bis zum 5. März 2027 insgesamt bis zu 130.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft zurückgekauft werden. Als größtmöglichen Gesamtkaufpreis für den Erwerb der Aktien der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) hat der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, den Betrag von 5,85 Mio. EUR zugewiesen.

Die auf diesem Weg erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft können vom Vorstand – jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats – zu allen nach den aktienrechtlichen Regelungen und nach der vorgenannten Ermächtigung zulässigen Zwecken verwendet werden.

Der Rückkauf der Aktien wird ausschließlich über die Börse im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen. Die Gesellschaft wird den Erwerb nach den Vorgaben des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) sowie den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 und auf Grundlage der Ermächtigung vornehmen. Die Gesellschaft hat das Kreditinstitut, das mit dem Erwerb von Aktien der Gesellschaft beauftragt ist, vertraglich verpflichtet, den Rückkauf im Einklang hiermit durchzuführen.

Die Aktien der Gesellschaft werden im Einklang mit den Handelsbedingungen des Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 erworben. Insbesondere dürfen nach Maßgabe von Art. 3 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 je Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Das mit dem Rückkauf beauftragte Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien der All for One Group SE entsprechend Art. 4 Abs. 2b) der EU-VO 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Die Gesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen.

Das Aktienrückkaufprogramm 2026 kann durch die Gesellschaft – soweit rechtlich zulässig – jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und gegebenenfalls wiederaufgenommen oder endgültig beendet werden.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2026 zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden.

Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 Satz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (all-for-one.com) im Bereich »Investoren« veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.



16.06.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen: EQS News


Sprache: Deutsch
Unternehmen: All for One Group SE
Rita-Maiburg-Straße 40
70794 Filderstadt-Bernhausen
Deutschland
Internet: www.all-for-one.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2346642  16.06.2026 CET/CEST

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer