EQS-CMS: Aurubis AG: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08. März 2016 07.11.2022, 16:58 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Aurubis 192,55 EUR +0,84 % Lang & Schwarz

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Aurubis AG / Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienprogramm
Aurubis AG: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08. März 2016

07.11.2022 / 16:58 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08. März 2016

 

Die Aurubis AG beabsichtigt, im Zeitraum vom 08. November 2022 bis zum 25. November 2022 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bis zu 92.000 Aktien der Aurubis AG (ISIN DE0006766504) zu erwerben. Der Aktienrückkauf ist auf einen für den Erwerb der Aktien aufzuwendenden Gesamtkaufpreis von EUR 7.000.000,00 begrenzt.

Der Erwerb der Aktien dient einzig dem Zweck, Verpflichtungen aus einem Belegschaftsaktienprogramm der Aurubis  AG i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu erfüllen. Die tatsächliche Anzahl der zu erwerbenden Aktien im Rahmen des vorgesehenen Maximalvolumens von 92.000 Aktien hängt von der Entwicklung des Aktienkurses der Aktien der Aurubis AG während des oben genannten Rückkaufzeitraums ab.

Diese Mitteilung bezieht sich auf den Rückkauf von Aktien, die im Rahmen des Belegschaftsaktienprogramms 2022 ausgegeben werden.

Die Aurubis AG wird den Erwerb im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie den anwendbaren Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08. März 2016 durchführen.

Der Rückkauf erfolgt unter Führung eines Kreditinstituts, das entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08. März 2016 seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Aurubis AG trifft. Die Aurubis AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut ist hierbei an die für Rückkaufprogramme anwendbaren Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Art. 2 bis 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08. März 2016 gebunden.

Der Rückkauf erfolgt ausschließlich über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse. Es erfolgt keine Auftragserteilung während einer Auktionsphase und die vor Beginn einer Auktionsphase erteilten Aufträge werden während dieser Phase nicht geändert.

Die Aktien der Aurubis AG werden zu Marktpreisen und unter Beachtung der Volumenbeschränkungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08. März 2016 erworben.

 

Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Aurubis AG über den Verlauf des Rückkaufprogramms unter www.aurubis.com gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berichten und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

 

Hamburg, im November 2022

 

Aurubis AG

Der Vorstand

 

 

 



07.11.2022 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Aurubis AG
Hovestrasse 50
20539 Hamburg
Deutschland
Internet: www.aurubis.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1481073  07.11.2022 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1481073&application_name=news&site_id=boersennews
Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter aufwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 0,87
Hebel: 21
mit starkem Hebel
Ask: 3,41
Hebel: 5
mit kleinem Hebel
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: MN86EC MN7E8P. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Weitere News
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer