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CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: Beginn des Aktienrückkaufprogramms 25.03.2024, 20:29 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA / CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: Beginn des Aktienrückkaufprogramms
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: Beginn des Aktienrückkaufprogramms

25.03.2024 / 20:29 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Bekanntmachung entsprechend Art. 5. Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 3 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Beginn des Aktienrückkaufprogramms

Koblenz, 25. März 2024 – Mit dem von der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (die „Gesellschaft“) in der Ad-hoc Mitteilung vom 25. März 2024 angekündigten Aktienrückkaufprogramm wird ab dem 26. März 2024 begonnen. Die Gesellschaft macht damit von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 19. Mai 2021 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch, um bis zu maximal 500.000 Aktien der Gesellschaft (dies entspricht ca. 0,93% des Grundkapitals der Gesellschaft) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 15.500.000 zurück zu erwerben (das „Aktienrückkaufprogramm“).

Das Aktienrückkaufprogramm wird von einem Kreditinstitut durchgeführt. Dabei erwirbt das Kreditinstitut die Aktien über die Börse und trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs unabhängig von der Gesellschaft nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen entsprechend Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit der Delegierten-Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016. Ferner darf der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

Die auf diesem Weg erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft sollen für alle nach der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 19. Mai 2021 zulässige Zwecke verwendet werden können, insbesondere zur Bedienung von Ansprüchen aus Aktienoptionsprogrammen oder als Akquisitionswährung.

Der Rückkauf über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse beginnt am 26. März 2024, 00:00 Uhr (MEZ), und endet mit Ablauf des 28. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ). Insbesondere für den Fall, dass Aktien während eines Zeitraums zurückgekauft werden sollen, in dem die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA beschlossen hat, die Bekanntgabe von Insiderinformationen gemäß Art. 17 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 aufzuschieben, hat die Gesellschaft ein Kreditinstitut mit der Abwicklung solcher Rückkäufe beauftragt, welches seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 unter Beachtung der vertraglichen Verpflichtungen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Die Gesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen.

Das Aktienrückkaufprogramm wird trotz der erweiterten Zweckbestimmung unter Berücksichtigung der „Safe Harbour“-Regelung nach Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 und auf Grundlage der zuvor genannten Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. Mai 2021 durchgeführt. Das von der Gesellschaft mit dem Erwerb von Aktien der Gesellschaft beauftragte Kreditinstitut, wurde von der Gesellschaft auch entsprechend verpflichtet.

Die Aktien der Gesellschaft werden zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erworben. Insbesondere werden die Aktien der Gesellschaft nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die Gesellschaft an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin berechnet.

Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Gesellschaft die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (www.cgm.com) veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Ende

 

Haftungsausschluss:

Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Auffassungen, Erwartungen, Annahmen und Information des Managements der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten keine Gewähr für den Eintritt zukünftiger Ergebnisse und Entwicklungen und sind mit bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden. Aufgrund verschiedener Faktoren können die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse wesentlich von jenen abweichen, die in diesen Aussagen beschrieben sind. Weder die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA noch irgendeine andere Person übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen. Die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Veröffentlichung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.

 

Koblenz, den 25. März 2024

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin



25.03.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA
Maria Trost 21
56070 Koblenz
Deutschland
Internet: www.cgm.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

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