EQS-CMS: Epigenomics AG: Veröffentlichung gemäß § 50 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 08.12.2022, 16:42 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Epigenomics AG / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 50 Abs. 1, Nr. 1 WpHG
Epigenomics AG: Veröffentlichung gemäß § 50 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

08.12.2022 / 16:42 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 50 Abs. 1, Nr. 1 WpHG übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß § 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien und Umstellung der Börsennotierung

Die außerordentliche Hauptversammlung der Epigenomics AG ("Gesellschaft") hat am 21. Oktober 2022 nach näherer Maßgabe des gemäß der Einberufung angepassten, in der Hauptversammlung verlesenen und auf der Website der Gesellschaft unter https://www.epigenomics.com/de/news-investoren/hauptversammlung/ als Dokument "Angepasste Beschlussvorschläge" zugänglich gemachten Beschlussvorschlags von Aufsichtsrat und Vorstand zu Punkt 3 der am 14. September 2022 in der Einberufung bekanntgemachten Tagesordnung unter anderem beschlossen, das gemäß Tagesordnungspunkt 2 auf EUR 16.371.240,00 herabgesetzte Grundkapital nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG um EUR 12.278.430,00 auf EUR 4.092.810,00 (eingeteilt in 4.092.810 auf den Namen lautende Stückaktien) herabzusetzen.

Die Kapitalherabsetzung findet in Höhe von EUR 8.774.879,84 zum Zweck der Deckung von Verlusten und im Übrigen zur Einstellung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft statt.

Mit der Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses am 16. November 2022 im Handelsregister der Gesellschaft sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Änderung von § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung wirksam geworden.

Die Kapitalherabsetzung erfolgt durch Zusammenlegung von je vier Stückaktien zu einer Stückaktie, sodass die Aktionäre für je vier auf den Namen lautende Stückaktien mit der ISIN DE000A3H2184 / WKN A3H218 (alte Aktien) jeweils eine neue auf den Namen lautende Stückaktie mit der ISIN DE000A32VN83 / WKN A32VN8 (konvertierte Aktien) erhalten.

Zur technischen Durchführung der Kapitalherabsetzung werden die alten Aktien nach dem Stand vom 28. Dezember 2022, abends (Record-Date), von den Depotbanken im Verhältnis 4 : 1 zusammengelegt. Für je 4 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie (ISIN DE000A3H2184 / WKN A3H218) erhalten die Aktionäre der Gesellschaft eine konvertierte auf den Namen lautende Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von  EUR 1,00 (ISIN DE000A32VN83 / WKN A32VN8) eingebucht.

Sofern ein Aktionär einen nicht durch vier teilbaren Bestand an Aktien hält, werden ihm Aktienspitzen (Teilrechte, ISIN DE000A32VPC8 / WKN A32VPC) eingebucht. Die Aktionäre der Gesellschaft werden zur Durchführung einer etwa erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zu dem von der jeweiligen Depotbank genannten Rückmeldedatum, wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen.

Soweit sich durch die Zusammenlegung Aktienspitzen ergeben und die Aktionäre keine Weisung zur Handhabung an ihre Depotbank erteilt haben, werden sich die Depotbanken um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen. Verbleibende Aktienspitzen sollen von ihnen zusammengelegt und anschließend für Rechnung der Beteiligten verwertet werden.

Erstattungen der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.

Die konvertierten Aktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre der Gesellschaft auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Gesellschaft an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Aktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Mit der Kapitalherabsetzung ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft verbunden. Bis zum einschließlich 23. Dezember 2022 nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf dieses Handelstags. Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Epigenomics AG nach dem Stand vom 28. Dezember 2022 (Record Date), abends, umbuchen. Dieser Depotbestand bildet – auf Grundlage eines Zeitraums von zwei Handelstagen für die depotmäßige Abwicklung von Aktienübertragungen – die Aktionärsstellung zum Ablauf des 23. Dezember 2022 ab. Die Preisfeststellung der konvertierten Aktien wird am 27. Dezember 2022 an der Frankfurter Wertpapierbörse im regulierten Markt (Prime Standard) sowie im Freiverkehr an den weiteren Börsenplätzen aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien (ISIN DE000A32VN83 / WKN A32VN8) börsenmäßig lieferbar.

* * *

Für den vollständigen Wortlaut des Beschlusses über die ordentliche Kapitalherabsetzung (einschließlich der entsprechenden Änderung von § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung) wird auf den gemäß der Einberufung angepassten, in der Hauptversammlung verlesenen und auf der Website der Gesellschaft unter https://www.epigenomics.com/de/news-investoren/hauptversammlung/ als Dokument "Angepasste Beschlussvorschläge" zugänglich gemachten Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand zu Punkt 3 der Tagesordnung verwiesen.

Berlin, im Dezember 2022

Epigenomics AG

Der Vorstand



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Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Epigenomics AG
Geneststraße 5
10829 Berlin
Deutschland
Internet: www.epigenomics.com

 
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