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Fresenius Medical Care AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 11.08.2025, 08:53 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Fresenius Medical Care AG / Bekanntmachung gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Fresenius Medical Care AG : Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

11.08.2025 / 08:53 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Bad Homburg v.d. Höhe, 11. August 2025

Bekanntmachung gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Die Fresenius Medical Care AG ("FME") hat am 17. Juni 2025 bekanntgegeben, ein Aktienrückkaufprogramm durchzuführen. Das Programm soll am 11. August 2025 starten und innerhalb von zwei Jahren bis zum 10. August 2027 (einschließlich) abgeschlossen sein. Es dürfen bis zu 29.288.814 Aktien (ISIN DE0005785802, "FME-Aktien") zu einem insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis von EUR 1 Mrd. (ohne Erwerbsnebenkosten) über die Börse zurückerworben werden. Der Erwerb der FME-Aktien beruht auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 20. Mai 2021 ("Ermächtigung").

Die zurückgekauften Aktien sollen vornehmlich eingezogen und das Grundkapital entsprechend herabgesetzt werden. In einem erheblich geringeren Umfang können die zurückgekauften Aktien für Zuteilungen im Rahmen von leistungsorientierten Vergütungsplänen verwendet werden.

Der Erwerb der FME-Aktien soll in zwei Tranchen erfolgen. Im Rahmen der ersten Tranche sollen eigene Aktien für einen Gesamtbetrag von bis zu EUR 600 Millionen über einen Zeitraum bis zum 30. April 2026 (einschließlich) zu den nachfolgenden Bedingungen erworben werden.

Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der Ermächtigung und der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen ("Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052").

Mit dem Rückkauf der ersten Tranche ist ein Kreditinstitut beauftragt worden, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von FME-Aktien unabhängig und unbeeinflusst von FME trifft.

Nach der Ermächtigung darf FME bis zum Ablauf des 19. Mai 2026 FME-Aktien in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals erwerben. Die Fortführung des Aktienrückkaufprogramms über die aktuelle Ermächtigung hinaus steht unter dem Vorbehalt der erforderlichen Beschlüsse der Organe der FME. Der gezahlte Gegenwert je FME-Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs von Aktien derselben Gattung im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Das Kreditinstitut wird insbesondere verpflichtet, den Aktienrückkauf im Einklang mit den Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 durchzuführen. Danach dürfen die FME-Aktien nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus dürfen an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin berechnet.

Die mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Artikels 5 Absatz 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung der Transaktionen bekannt gegeben.

FME wird über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms regelmäßig informieren, unter anderem durch Bekanntgabe der erforderlichen Informationen unter https://freseniusmedicalcare.com/de/investoren/aktien/aktienrueckkauf/, und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe dort mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.



11.08.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Fresenius Medical Care AG
Else-Kröner-Straße 1
61352 Bad Homburg
Deutschland
Internet: www.freseniusmedicalcare.com

 
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2181846  11.08.2025 CET/CEST

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