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GEA Group Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 10.08.2026, 15:24 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: GEA Group Aktiengesellschaft / Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
GEA Group Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

10.08.2026 / 15:24 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Düsseldorf, 10. August 2026

 

Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission

Der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf („GEA“) hat am 5. August 2026 unter Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, eigene Aktien der GEA (ISIN DE0006602006) („GEA Aktien“) zu einem insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis von bis zu 500 Millionen EUR ohne Erwerbsnebenkosten über die Börse oder über ein multilaterales Handelssystem im Sinne von § 2 Abs. 6 Börsengesetz zum Zweck der Einziehung zu erwerben. Vorstand und Aufsichtsrat machen dabei von der am 30. April 2025 von der Ordentlichen Hauptversammlung beschlossenen Ermächtigung Gebrauch. Die erworbenen Aktien sollen nach Abschluss des Programms eingezogen werden, ohne dass das Grundkapital der Gesellschaft entsprechend herabgesetzt wird.

Der Erwerb eigener Aktien soll in bis zu zwei Tranchen erfolgen. Die Durchführung der ersten Tranche mit einem Rückkaufvolumen von bis zu 250 Millionen EUR ohne Erwerbsnebenkosten, maximal jedoch 12.000.000 Stück GEA Aktien, soll am 11. August 2026 beginnen und spätestens innerhalb von sieben Monaten, d.h. bis zum 10. März 2027, abgeschlossen werden aber nicht vor dem 11. Januar 2027. Sämtliche Erwerbe erfolgen zu den nachstehend aufgeführten Bedingungen. Diese Bekanntmachung bezieht sich ausschließlich auf die erste Tranche des Aktienrückkaufprogramms. Über die Durchführung einer etwaigen zweiten Tranche wird GEA zu gegebener Zeit gesondert informieren.

Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der Artt. 5, 14 und 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen („Verordnung (EU) 2016/1052“), mit Ausnahme des Erwerbszwecks gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 2016/1052 i.V.m. Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014. Da die erworbenen Aktien eingezogen werden sollen, ohne dass das Grundkapital der Gesellschaft herabgesetzt wird, erfolgt das Rückkaufprogramm nicht zu einem der in Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 ausdrücklich genannten Zwecke. Ungeachtet dessen wird GEA das Rückkaufprogramm freiwillig unter Beachtung der Transparenz-, Handels- und Veröffentlichungsanforderungen der Verordnung (EU) 2016/1052 durchführen.

Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der GEA durch Einschaltung eines unabhängigen Kreditinstituts. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von GEA Aktien entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Verordnung (EU) 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von GEA. Soweit Erwerbe während geschlossener Zeiträume im Sinne des Art. 19 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder während Zeiträumen erfolgen, in denen GEA die Offenlegung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 aufgeschoben hat, erfolgen diese ausschließlich durch das beauftragte Kreditinstitut in eigener Verantwortung und unabhängig von GEA.

Das Kreditinstitut muss den Erwerb der GEA Aktien in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen und die Bestimmungen der Hauptversammlungsermächtigung vom 30. April 2025 einhalten. Danach ist GEA ermächtigt, bis zum 29. April 2030 eigene Aktien mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der GEA zu erwerben. Erfolgt der Erwerb der GEA Aktien über die Börse oder über ein multilaterales Handelssystem, darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie den arithmetischen Mittelwert des Aktienkurses (Schlussauktionspreise der GEA Aktie im XETRA-Handel bzw. einem das XETRA-System ersetzenden vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den drei Börsentagen vor dem jeweiligen Erwerbstag um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten, jeweils ohne Erwerbsnebenkosten. Das Kreditinstitut ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der Verordnung (EU) 2016/1052 und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten. Insbesondere werden die GEA Aktien nicht zu einem Kurs erworben, der höher liegt als der Kurs des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) als das derzeit höchste unabhängige Angebot auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet. Darüber hinaus werden an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Der Vorstand kann das Aktienrückkaufprogramm im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit beenden. Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, auch jederzeit ausgesetzt und gegebenenfalls wieder aufgenommen werden.

Sämtliche Transaktionen werden entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) 2016/1052, spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung der Transaktionen in aggregierter Form angemessen, bekanntgegeben. Über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird GEA regelmäßig unter www.gea.com informieren und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe dort mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.



10.08.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: GEA Group Aktiengesellschaft
Ulmenstraße 99
40476 Düsseldorf
Deutschland
Internet: www.gea.com
LEI Code: 549300PHUU0ZZWO8EO07

 
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