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GFT Technologies SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 14.04.2025, 18:11 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: GFT Technologies SE / Aktienrückkauf
GFT Technologies SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

14.04.2025 / 18:11 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


GFT Technologies SE: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (‘MAR’) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (‘Delegierte Verordnung’)

 

Der Verwaltungsrat der GFT Technologies SE (‘Gesellschaft’) hat am 27. März 2025 beschlossen, Aktien der GFT Technologies SE (ISIN: DE0005800601) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 15.000.000,00, zurückzukaufen (‘Aktienrückkaufprogramm’). Maximal können 2.632.594 Aktien zurückerworben werden (entsprechend knapp 10% des Grundkapitals). Der Rückkauf soll über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse in einem Zeitraum vom 15. April 2025 (frühester möglicher Erwerbszeitpunkt) bis 23. Juni 2025 (spätester möglicher Erwerbszeitpunkt) erfolgen (‘Erwerbszeitraum’). Die Gesellschaft darf die zurückerworbenen Aktien für sämtliche Zwecke gemäß der ihr durch die Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 erteilten Ermächtigung verwenden.

Das Aktienrückkaufprogramm wird auf Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der GFT Technologies SE vom 24. Juni 2020 durchgeführt. Danach ist die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 23. Juni 2025 eigene Aktien in einem Umfang von insgesamt bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Im Falle des Erwerbs der Aktien der GFT Technologies SE über die Börse darf der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der Artikel 5, 14 und 15 MAR in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung, mit Ausnahme der Beschränkung auf einen der in Artikel 5 Abs. 2 MAR genannten Zwecke.

Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt durch die GFT Technologies SE unter Beauftragung eines unabhängigen Kreditinstituts. Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der GFT Technologies SE verpflichtet, den Rückkauf in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen und nach Maßgabe der durch die ordentliche Hauptversammlung der GFT Technologies SE am 24. Juni 2020 erteilten Ermächtigung durchzuführen.

Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der GFT Technologies SE entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung unabhängig und unbeeinflusst von der GFT Technologies SE. Das Kreditinstitut ist verpflichtet, die Aktien zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung zu erwerben. Insbesondere werden die Aktien der GFT Technologies SE im Rahmen des Rückkaufs nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des jeweils höchsten unabhängigen Angebots auf dem XETRA-Handelssystem liegt. Darüber hinaus werden an einem Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Umsatzes in Aktien der GFT Technologies SE auf dem XETRA-Handelssystem erworben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird dabei auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsenhandelstage vor dem jeweiligen Kauftermin berechnet. Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, innerhalb des Erwerbszeitraums jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung der entsprechenden Geschäfte in detaillierter sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die GFT Technologie SE die bekanntgegebenen Geschäfte gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung auf ihrer Internetseite www.gft.com veröffentlichen und ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich machen.

 



14.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: GFT Technologies SE
Schelmenwasenstraße 34
70567 Stuttgart
Deutschland
Internet: www.gft.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2117672  14.04.2025 CET/CEST

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