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HUGO BOSS AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 21.08.2026, 18:01 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: HUGO BOSS AG / HUGO BOSS AG / Aktienrückkaufprogramm
HUGO BOSS AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

21.08.2026 / 18:01 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Sonstige Kapitalmarktinformation
 

HUGO BOSS AG / Aktienrückkaufprogramm

Bekanntmachung gemäß Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MMVO).

Das von der HUGO BOSS AG („HUGO BOSS“ oder die „Gesellschaft“) in der Ad-hoc-Mitteilung vom 9. März 2026 angekündigte Aktienrückkaufprogramm wird ab dem 24. August 2026 auf der Grundlage der von der Hauptversammlung am 15. Mai 2025 erteilten Ermächtigung durchgeführt. Im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2027 werden Aktien der Gesellschaft (ISIN: DE000A1PHFF7) („HUGO BOSS-Aktien“) im Gesamtwert von bis zu 200 Mio. EUR (ohne Nebenkosten) (maximal 6.901.616 Aktien) über die Börse zurückgekauft werden.

Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der Artikel 5, 14 und 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen („Verordnung (EU) 2016/1052“).

Das Aktienrückkaufprogramm wird ausschließlich zu einem in Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 genannten Zweck durchgeführt, nämlich zur Herabsetzung des Kapitals von HUGO BOSS durch Einziehung.

Für das Aktienrückkaufprogramm wurde eine Investmentbank beauftragt, die ihre Handelsentscheidungen hinsichtlich des Zeitpunkts der Aktienkäufe unabhängig und ohne jeglichen Einfluss seitens der Gesellschaft trifft.

Das Kreditinstitut muss den Erwerb der HUGO BOSS-Aktien in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen und den Bestimmungen der Hauptversammlungsermächtigung vom 15. Mai 2025 durchführen. Danach ist die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 14. Mai 2030 eigene Aktien im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder – sollte dieses geringer sein – im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Der von HUGO BOSS gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenpreis der Aktie um nicht mehr als 10 % unter- oder überschreiten. Maßgeblich ist der arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der HUGO BOSS-Aktien in der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem entsprechendem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten zehn Börsenhandelstage vor dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts.

Das Kreditinstitut ist zudem verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 3 der Verordnung (EU) 2016/1052 und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten. Insbesondere werden die HUGO BOSS-Aktien nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus werden an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Das Aktienrückkaufprogramm kann innerhalb des Erwerbszeitraums jederzeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen beendet oder ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.

Die Transaktionen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms werden gemäß den Anforderungen von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 spätestens bis zum Ende des siebten Handelstages nach dem Datum der Ausführung dieser Transaktionen offengelegt. HUGO BOSS wird auf seiner Website (https://group.hugoboss.com/de/investoren/aktie) regelmäßig über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms informieren und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe dort mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.



21.08.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen: EQS News


Sprache: Deutsch
Unternehmen: HUGO BOSS AG
Holy-Allee 3
72555 Metzingen
Deutschland
Internet: www.hugoboss.com
LEI Code: 529900LFVU534EBRXD13

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2386984  21.08.2026 CET/CEST

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