EQS-CMS: Korrektur der Veröffentlichung vom 22.09.2022, 17:32 Uhr CET/CEST - SYNLAB AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 22.09.2022, 18:07 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: SYNLAB AG / Aktienrückkauf
Korrektur der Veröffentlichung vom 22.09.2022, 17:32 Uhr CET/CEST - SYNLAB AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

22.09.2022 / 18:07 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Mitteilung über einen Aktienrückkauf gemäß Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 zur Verordnung (EU) Nr. 2014/596 (Marktmissbrauchsverordnung)

Am 22. September 2022 hat die SYNLAB AG (die "Gesellschaft"), den Beschluss des Vorstands der Gesellschaft, dem der Aufsichtsrat der Gesellschaft zugestimmt hat, über den Rückkauf von bis zu 1.860.647 Aktien der Gesellschaft (das "zweite Aktienrückkaufprogramm 2022") bekannt gegeben. Der Vorstand war durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Mai 2022 zum Rückkauf eigener Aktien ermächtigt worden.

I. Zweck des Programms

Die unter dem zweiten Aktienrückkaufprogramm 2022 zurückgekauften Aktien werden im Rahmen der Langzeitanreizprogramme und des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften zur Lieferung an Mitarbeitende und/oder Angehörigen der Leitungsorgane der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften verwendet. Das zweite Aktienrückkaufprogramm 2022 dient daher ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen im Sinne des Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung).

II. Dem Programm zugewiesener Höchstbetrag an Geldmitteln

Aufgrund des Beschlusses des Vorstands der Gesellschaft vom 12. September 2022 ist dem zweiten Aktienrückkaufprogramm 2022 ein Höchstbetrag an Geldmitteln von (ohne Nebenkosten) 31.630.999,00 EUR zugewiesen.

Der Kaufpreis pro Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durch die Eröffnungsauktion am Handelstag im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft nicht um mehr als 10 % überschreiten oder unterschreiten.

Bei der Durchführung von Transaktionen unter dem zweiten Aktienrückkaufprogramm 2022 dürfen Aktien gemäß Artikel 3 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 nicht zu einem Preis erworben werden, der höher ist als der Preis des letzten unabhängigen Handels oder als das höchste aktuelle unabhängige Kaufangebot an dem Handelsplatz, an dem der Erwerb durchgeführt wird.

III. Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien

Die maximale Anzahl der Aktien, die unter dem zweiten Aktienrückkaufprogramm 2022 erworben werden können, ist vom Vorstand der Gesellschaft auf 1.860.647 festgelegt worden. Diese maximale Anzahl von Aktien entspricht zum heutigen Zeitpunkt etwa 0,8 % des Grundkapitals der Gesellschaft.

IV. Zeitraum, für den das Programm genehmigt wurde (Dauer des Programms)

Die Laufzeit des zweiten Aktienrückkaufprogramms 2022 beginnt am 22. September 2022 und endet spätestens am 22. Dezember 2022. Das zweite Aktienrückkaufprogramm 2022 kann, soweit gesetzlich zulässig, jederzeit unterbrochen und wieder aufgenommen werden.

V. Weitere Details

Das zweite Aktienrückkaufprogramm 2022 wird im Einklang mit Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 durchgeführt.

Das zweite Aktienrückkaufprogramm 2022 wird von der Baader Bank Aktiengesellschaft (die "Bank") durchgeführt. Der Höchstbetrag für den Rückkauf beträgt 31.630.999,00 EUR und 1.860.647 Aktien. In diesem Rahmen wird die Bank ihre Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt der Aktienkäufe unabhängig von und ohne Einfluss der Gesellschaft treffen. Die Bank hat den Erwerb von Aktien an der Gesellschaft gemäß den vorgenannten Bestimmungen durchzuführen.

Die Transaktionen unter dem zweiten Aktienrückkaufprogramm 2022 werden entsprechend den Anforderungen des Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 spätestens am siebten Handelstag nach ihrer Durchführung offengelegt und werden unter anderem auf der Website der Gesellschaft unter https://ag.synlab.com/de/aktienrueckkauf veröffentlicht. Die Gesellschaft wird sicherstellen, dass die Informationen für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ab dem Datum der Offenlegung öffentlich zugänglich bleiben.



22.09.2022 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: SYNLAB AG
Moosacher Straße 88
80809 München
Deutschland
Internet: www.synlab.com/

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1448721  22.09.2022 CET/CEST

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