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EQS-CMS: PAION AG: Veröffentlichung gemäß § 50 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 31.03.2023, 19:15 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: PAION AG / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 50 Abs. 1, Nr. 1 WpHG
PAION AG: Veröffentlichung gemäß § 50 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

31.03.2023 / 19:15 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 50 Abs. 1, Nr. 1 WpHG übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


PAION AG

Aachen

 

ISIN: DE000A0B65S3

WKN: A0B65S

 

Bekanntmachung gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Herabsetzung des Grundkapitals und deren Durchführung nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß § 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien und Umstellung der Börsennotierung

 

Die außerordentliche Hauptversammlung der PAION AG (die „Gesellschaft“) hat am 25. Januar 2023 beschlossen, (i) das in 71.336.992 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie eingeteilte Grundkapital der Gesellschaft von EUR 71.336.992,00 durch Einziehung von zwei Aktien auf EUR 71.336.990,00 herabzusetzen und (ii) das nach der vorgenannten Einziehung auf EUR 71.336.990,00 herabgesetzte Grundkapital nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien um EUR 64.203.291,00 auf EUR 7.133.699,00, eingeteilt in 7.133.699 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien), herabzusetzen.

Die Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien erfolgt zum Zwecke des teilweisen Ausgleichs von Verlusten und im Übrigen zur Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage.

Mit der Eintragung der Kapitalherabsetzungsbeschlüsse am 14. März 2023 in das Handelsregister des Amtsgerichts Aachen sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Änderung von § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung wirksam geworden.

Die Kapitalherabsetzung nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung erfolgt durch Zusammenlegung von je zehn Stückaktien zu einer Stückaktie, so dass die Aktionäre für je zehn auf den Inhaber lautende Stückaktien mit der ISIN DE000A0B65S3 / WKN A0B65S (alte Aktien) jeweils eine neue auf den Inhaber lautende Stückaktie mit der ISIN DE000A3E5EG5 / WKN A3E5EG (konvertierte Aktien) erhalten. Zur technischen Durchführung der Kapitalherabsetzung werden die alten Aktien nach dem Stand vom 13. April 2023, abends (Record-Date), von den Depotbanken im Verhältnis 10 : 1 zusammengelegt. Es ist damit zu rechnen, dass im Einzelfall Depotbanken die Umstellung erst nach Abwicklung der offenen Börsengeschäfte (analog zur Handhabung der Clearstream Banking Aktiengesellschaft, Frankfurt („Clearstream“)) am 14. April 2023 vornehmen.

Sofern ein Aktionär einen nicht durch zehn teilbaren Bestand an Aktien hält, werden ihm Aktienspitzen (Teilrechte, ISIN DE000A3E5EH3 / WKN A3E5EH) eingebucht. Die Aktionäre der Gesellschaft werden zur Durchführung einer etwa erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zu dem von der jeweiligen Depotbank genannten Rückmeldedatum, wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Soweit sich durch die Zusammenlegung Aktienspitzen ergeben und die Aktionäre keine Weisung zur Handhabung an ihre Depotbank erteilt haben oder die Weisung nicht ausgeführt werden konnte, werden sich die Depotbanken um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen. Danach verbleibende Aktienspitzen sollen zusammengelegt und anschließend für Rechnung der Beteiligten verwertet werden.

Die konvertierten Aktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre der Gesellschaft auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Gesellschaft an dem von der Clearstream gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Aktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Mit der Kapitalherabsetzung ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft verbunden. Bis einschließlich 11. April 2023 nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf dieses Handelstags. Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Gesellschaft nach dem Stand vom 13. April 2023 (Record Date), abends, umbuchen. Dieser Depotbestand bildet – auf Grundlage eines Zeitraums von zwei Handelstagen für die depotmäßige Abwicklung von Aktienübertragungen – die Aktionärsstellung zum Ablauf des 11. April 2023 ab. Die Preisfeststellung der konvertierten Aktien wird am 12. April 2023 an der Frankfurter Wertpapierbörse im regulierten Markt (Prime Standard) sowie im Freiverkehr an den weiteren Börsenplätzen aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien (ISIN DE000A3E5EG5/ WKN A3E5EG) börsenmäßig lieferbar.

 

Aachen, im März 2023

 

PAION AG

 

- Der Vorstand -

 



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Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: PAION AG
Heussstraße 25
52078 Aachen
Deutschland
Internet: www.paion.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

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