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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: TAKKT AG / Aktienrückkaufprogramm
TAKKT AG: Bekanntgabe von Informationen zum Rückkaufprogramm gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

27.06.2023 / 17:28 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


TAKKT AG

Stuttgart

Wertpapier-Kenn-Nr. 744 600

ISIN DE 000 744 600 7

Bekanntgabe von Informationen zum Rückkaufprogramm gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Informationen zum Rückkaufprogramm

Der Vorstand der TAKKT AG mit Sitz in Stuttgart (ISIN DE 000 744 600 7) hat am 27. Juni 2023 die Verlängerung des Anfang Oktober 2022 gestarteten Aktienrückkaufprogramms beschlossen. Es soll spätestens am 31. Dezember 2024 enden. Bisher war das Programm bis zum 30. Juni 2023 befristet. Das Gesamtvolumen des seit Oktober 2022 laufenden Aktienrückkaufprogramms bleibt auch nach der Verlängerung unverändert. Insgesamt will TAKKT im Rahmen des Programms über die Börse bis zu 1.968.309 Aktien für einen Gesamtkaufpreis von bis zu 25 Millionen Euro (ohne Nebenkosten) erwerben. Das Rückkaufprogramm wird auf der Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 18. Mai 2022 durchgeführt. Eine Zustimmung des Aufsichtsrats ist nicht erforderlich.

1. Zweck des Rückkaufprogramms

Für die Verwendung der zurückgekauften Aktien kommen alle nach den aktienrechtlichen Regelungen und nach der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zulässigen Zwecke in Betracht.

2. Maximaler Geldbetrag, der für das Programm zugewiesen wird

Der maximale Gesamtkaufpreis für den Erwerb der Aktien der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) beträgt unverändert insgesamt 25 Millionen Euro. Bis zum 23. Juni 2023 hat TAKKT 592.788 eigene Aktien für insgesamt rund 7,7 Millionen Euro (ohne Nebenkosten) zurückgekauft. Für weitere Käufe im Rahmen des Programms stehen damit noch rund 17,3 Millionen Euro zur Verfügung.

3. Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien

Maximal sollen bis zu 1.968.309 Aktien der TAKKT AG, entspricht drei Prozent des Grundkapitals, erworben werden. Bis zum 23. Juni 2023 hat TAKKT bereits 592.788 eigene Aktien zurückgekauft.

4. Dauer des Programms

Das Rückkaufprogramm soll spätestens am 31. Dezember 2024 enden. Bisher war das am 6. Oktober 2022 begonnene Programm bis zum 30. Juni 2023 befristet.

5. Weitere Einzelheiten

Der Erwerb eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erfolgt weiterhin ausschließlich über die Börse unter Beauftragung eines Kreditinstituts. Das Kreditinstitut wird im Rahmen des genannten Zeitraums seine Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der TAKKT AG treffen (Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052).

Die TAKKT AG wird den Aktienrückkauf weiterhin an den Bestimmungen des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 orientieren und auf Grundlage der zuvor genannten Ermächtigung der Hauptversammlung der TAKKT AG vom 18. Mai 2022 durchführen und das beauftragte Kreditinstitut entsprechend verpflichten. Das Kreditinstitut wird sich gegenüber der TAKKT AG unter anderem verpflichten, die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 einzuhalten. Insbesondere werden die Aktien der TAKKT AG nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die TAKKT AG an einem Handelstag nicht mehr als 25 Prozent des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Das Recht der TAKKT AG, das Mandat des Kreditinstituts im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben zu beenden und neu zu vergeben, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt, unterbrochen und fortgesetzt werden.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben (Art. 2 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/2015). Darüber hinaus wird die TAKKT AG die bekanntgegebenen Geschäfte gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/2015 auf ihrer Website (www.takkt.de) im Bereich "Investoren" veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Stuttgart, 27. Juni 2023

TAKKT AG

Der Vorstand



27.06.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: TAKKT AG
Presselstr. 12
70191 Stuttgart
Deutschland
Internet: www.takkt.de

 
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