Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft
Kaufbeuren
ISIN: DE0005013007
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der am
Dienstag, den 20. Mai 2025, um 11.00 Uhr (MESZ), Einlass ab 10.30 Uhr,
im Hotel Goldener Hirsch, Kaiser-Max-Straße 39 - 41, 87600 Kaufbeuren,
stattfindenden
136. ordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft zum 30. September 2024 sowie
des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023/2024 mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023/2024
Die zuvor genannten Unterlagen sind auf der Internetseite des Unternehmens unter www.aktienbrauerei-ag.de im Bereich Investor
Relations/Geschäftsberichte zugänglich. Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine Beschlussfassung, da der vom Vorstand aufgestellte
Jahresabschluss vom Aufsichtsrat bereits gebilligt und damit festgestellt worden ist. Die Vorlagen werden in der Hauptversammlung
entsprechend näher erläutert.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023/2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das am 30. September 2024 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023/2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das am 30. September 2024 beendete Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/2025
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KMpro GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2024/2025 sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2024/2025, sofern dieser einer
solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, zu wählen.
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| 5. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023/2024
§ 120a Abs. 4 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften über die Billigung des nach § 162 AktG
erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr beschließt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nachfolgend wiedergegebenen nach § 162 AktG erstellten und vom Abschlussprüfer
geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023/2024 zu billigen.
Die vorgenannten Unterlagen sind nachfolgend wiedergegeben und auch von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.aktienbrauerei-ag.de im Bereich Investor Relations zugänglich.
Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
Im vorliegenden Vergütungsbericht, der vom Vorstand und Aufsichtsrat erstellt wurde, wird über die Vergütung der Vorstands-
und Aufsichtsratsmitglieder des Geschäftsjahres 2023/2024 der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG gemäß den Anforderungen des § 162
AktG berichtet. Die gewährte und geschuldete Vergütung wird individualisiert für die Organmitglieder angegeben. Der Aufsichtsrat
der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG hat im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG in seiner Sitzung am 27. April 2021 das Vergütungssystem beschlossen, welches von der Hauptversammlung
am 11. Juni 2021 gebilligt wurde.
Das von der Hauptversammlung am 11. Juni 2021 mit einer Zustimmungsquote von 99,69 % gebilligte Vergütungssystem ist im Bereich
Hauptversammlung/Vorstandsvergütungssystem auf der Webseite www.aktienbrauerei-ag.de abrufbar.
Der Vergütungsbericht 2022/2023 wurde mit einer Zustimmungsquote von 99,99% durch die Hauptversammlung 2024 gebilligt.
Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2023/2024
Grundzüge des Vergütungssystems
Die Vorstandsvergütung orientiert sich nicht nur an der Leistung des Gesamtvorstands, sondern betrachtet auch die wirtschaftliche
Lage des Unternehmens sowie dessen Größe und Komplexität. Eine nachhaltige wie auch langfristige Entwicklung der Gesellschaft
steht im Fokus des Vorstandsvergütungssystems der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG. Im Rahmen der variablen Vergütung werden strategische
Zielsetzungen, verantwortungsvolles Handeln sowie ein nachhaltiges profitables Wachstum unter Einbeziehung der Interessen
von Aktionären, Kunden, Mitarbeitern und weiteren Stakeholdern gefördert. Der Aufsichtsrat der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG
hat beschlossen, dass sich das Vergütungssystem und daraus abgeleitet die Vergütungshöhe an der operativen, finanziellen wie
auch wirtschaftlichen Lage und an den Erfolgen sowie Zukunftsaussichten des Unternehmens orientieren soll. Mit Hilfe von adäquaten
Leistungskriterien im Rahmen der erfolgsbezogenen variablen Vergütung des Vorstands wird gewährleistet, dass Leistungen in
einem angemessenen Verhältnis stehen und Verfehlungen von Zielen nach dem Pay for Performance-Prinzip entsprechend berücksichtigt
werden. Variable Vergütungskomponenten sind daher mittelbar von finanziellen, operativen sowie strategischen Zielen abhängig.
Anwendung des Vergütungssystems im Geschäftsjahr 2023/2024
Das aktualisierte Vergütungssystem wird für das Geschäftsjahr 2023/2024 erstmals vollumfänglich angewendet. Wesentliche Anpassungen
betreffen die kurzfristige variable Vergütung sowie die langfristige variable Vergütung.
Die bisherige kurzfristige variable Vergütungskomponente wurde als Bonus mit einem jährlichen Bemessungszeitraum bezeichnet
und wird für das Geschäftsjahr 2023/2024 in Short-Term-Incentive (STI) umbenannt. Für die Ermittlung des STI werden jährlich
Ziele in finanzieller, operativer sowie strategischer Natur für das jeweilige Kalenderjahr festgelegt und basierend auf diesen
der STI ausgezahlt. Die Höchstgrenze des STI wurde für das Geschäftsjahr auf 90 TEUR festgelegt.
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STI - Festgelegte Ziele
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Gewichtung
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Zielerreichung 2023/2024
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| Steigerung der Pachterlöse |
15% |
100% |
| Erreichung positives Ergebnis ohne Sondereffekte im GJ 2023/24 |
30% |
100% |
| Erreichung von Nachhaltigkeitszielen |
15% |
100% |
| Optimierung Steuerzahlungen gemäß § 6b EStG |
25% |
100% |
| Abschluss aller Rechtsstreitigkeiten |
15% |
100% |
Das Long-Term-Incentive (LTI) wurde für das Geschäftsjahr auf 72 TEUR festgelegt und setzt sich aus drei Komponenten (Miet-
und Pachteinnahmen, Wert der Unternehmensbeteiligungen, Zufriedenheit bzw. Fluktuation der Hotel- und Gastronomiepartner und
sonstiger Mieter), die untereinander gleich gewichtet sind, zusammen und wird über einen Betrachtungszeitraum von 4 Jahren,
beginnend ab Oktober 2022, ermittelt und ab dem GJ 2024/2025 entsprechend dargestellt. Jeder Erfolgsfaktor kann eine Zielerreichung
von 0 % bis 150 % annehmen. Der Einfluss des Aktienkurses auf den LTI ist auf 200% der vorgenannten Ziel-Vergütung begrenzt
und erfolgt frühestens ab dem GJ 2026/2027.
Der kurzfristige Bonus sichert durch die Koppelung an finanzielle und nichtfinanzielle Leistungskriterien die strategische
Ausrichtung der Gesellschaft. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat berechtigt, für besondere Leistungen des Vorstands und bei
entsprechendem besonderem wirtschaftlichem Erfolg der Gesellschaft eine zusätzliche freiwillige Erfolgsvergütung zu gewähren.
Für das Vorstandsmitglied Herrn Hodnik wird die Vergütung als im Geschäftsjahr 2023/2024 gewährt und geschuldet angegeben,
für die die zugrundeliegende Tätigkeit im berichtenden Geschäftsjahr vollständig erbracht worden ist. Die Angaben in folgender
Tabelle betreffen TEUR, sofern nicht anders angegeben.
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Franc Hodnik
|
Franc Hodnik
|
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2023/2024
|
in % |
2022/2023
|
in % |
| Grundvergütung |
180 |
60% |
180 |
60% |
| Nebenleistung |
30 |
10% |
28 |
10% |
| Summe Fixvergütung |
210 |
70% |
208 |
70% |
| STI 2022/2023 vormals Bonus |
90 |
30% |
103 |
30% |
| Summe variable Vergütung |
90 |
30% |
103 |
30% |
| Gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 AktG |
300 |
100% |
311 |
100% |
Der Vorstand James Kendrick erhielt keinerlei Vergütung für seine Vorstandstätigkeit bei der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG
und wird daher nicht separat dargestellt.
Maximalvergütung
Die Höhe der Maximalvergütung der von der Gesellschaft gezahlten Gesamtvergütung je Vorstandsmitglied beträgt für jedes Geschäftsjahr
450 TEUR. Diese Maximalvergütung beschränkt die Auszahlungen der Gesellschaft aller für ein Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten
Vergütungskomponenten (Jahresfestgehalt, Sachbezüge, etwaige sonstige Vorteile sowie STI und LTI) unabhängig davon, zu welchem
Zeitpunkt deren Auszahlung erfolgt.
Abweichend vom Vergütungssystem wurde für den Vorstand mit Abschluss des aktuell gültigen Vorstandsvertrags keine Maximalvergütung
vereinbart.
Möglichkeit der Gesellschaft, variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern
Der Aufsichtsrat ist nach § 87 Abs. 2 AktG berechtigt, die Bezüge mit Wirkung für die Zukunft auf eine angemessene Höhe herabzusetzen
und zu diesem Zweck die Vergütungsstruktur und die Ausgestaltung der einzelnen Vergütungskomponenten zu verändern, um eine
angemessene Vergütung zu gewährleisten. Daneben ist der Aufsichtsrat verpflichtet, im Falle von pflichtwidrigem Verhalten
der Vorstandsmitglieder einen finanziellen Schaden für die Gesellschaft zu minimieren und insoweit Schadenersatz gegen die
Vorstandsmitglieder geltend zu machen. Etwaige Rückforderungen von variablen Vergütungsbestandteilen sind im Geschäftsjahr
2023/2024 nicht erfolgt.
Von einem Dritten gewährte und geschuldete Leistungen
Im Berichtsjahr wurden keinem Mitglied des Vorstands von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied
Leistungen gewährt oder geschuldet.
Beendigung und Kündigungsfristen; Zusagen von Entlassungsentschädigungen
Im Zusammenhang mit der Beendigung des Dienstverhältnisses, insbesondere nach einer Kündigung oder durch Abschluss eines Aufhebungsvertrags,
ist die Gesellschaft berechtigt, den Vorstand ganz oder teilweise von der Pflicht zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung des
Gehalts freizustellen. Hier bestehen insbesondere die Verschwiegenheitspflicht, das Wettbewerbsverbot und die Anrechnung anderweitiger
Verdienste gem. § 615 S. 2 BGB fort. Vertragliche Regelungen zu Entlassungsentschädigungen bestehen nicht.
Vergütung der Aufsichtsräte im Geschäftsjahr 2023/2024
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wurde von der Hauptversammlung der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG am 11. Juni 2021 mit
einer Zustimmungsquote von 99,70% gebilligt und ist zudem in § 17 der Satzung der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG geregelt. Das
Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder (Angaben nach § 113 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 87a Abs. 1 Satz 2 AktG) basiert
auf einer reinen Fixvergütung ohne variable Bestandteile sowie ohne aktienbasierte Vergütung. Vorstand und Aufsichtsrat sind
der Auffassung, dass eine reine Festvergütung der Aufsichtsratsmitglieder am besten geeignet ist, die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats
zu stärken und der unabhängig vom Unternehmenserfolg zu erfüllenden Beratungs- und Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats
Rechnung zu tragen.
Eine reine Festvergütung ist auch in der Anregung von G.18 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehen. Entsprechend
erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats im Jahr 2023/2024 weder Aktien noch Aktienoptionen. Wegen des größeren Verantwortungsbereichs
beträgt die Festvergütung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024 TEUR 24. Für die übrigen Mitglieder
des Aufsichtsrats betragen die fixen Gesamtbezüge je TEUR 12 für 2023/2024. Damit wird der höhere zeitliche Aufwand bei Übernahme
des Vorsitzes des Aufsichtsrats angemessen berücksichtigt. Die Auszahlung der Aufsichtsratsvergütung erfolgt nach Abschluss
des Geschäftsjahres in Form einer Einmalzahlung von der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG.
In der folgenden Tabelle werden die den aktiven Aufsichtsratsmitgliedern im Geschäftsjahr 2023/2024 gewährten und geschuldeten
Vergütungsbestandteile einschließlich deren relativen Anteile gemäß § 162 AktG dargestellt. Da eine gewährte und geschuldete
Vergütung nicht immer mit einer Zahlung in dem jeweiligen Geschäftsjahr einhergeht, zeigt die nachfolgende Tabelle die Höhe
der Mittel, die den Aufsichtsratsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2023/2024 geschuldet wurden, indem die zugrundeliegende
Tätigkeit erbracht wurde.
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Festvergütung
2023/2024
|
Festvergütung
2022/2023
|
|
in TEUR
|
in TEUR
|
| John D. Richards (Vorsitzender AR) |
24 |
24 |
| Jonathan Kendrick |
12 |
12 |
| Stv. Vorsitzender |
|
|
| Uwe Beck |
12 |
12 |
Die Aufsichtsratsmitglieder werden in eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O Versicherung) einbezogen, deren Prämien
die Gesellschaft bezahlt. Die aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Geschäftsjahr 2023/2024 keine Kredite von der
Aktienbrauerei Kaufbeuren AG erhalten. Zudem bestehen für aktive Aufsichtsratsmitglieder keine Versorgungszusagen.
Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder erhielten im Jahr 2023/2024 keine Zahlungen.
Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung
Die folgende Darstellung vermittelt einen Überblick über die Ertragsentwicklung der Gesellschaft und der durchschnittlichen
Arbeitnehmervergütung. Darüber hinaus wird die im Geschäftsjahr und im Vorjahr gewährte und geschuldete Vergütung des Vorstandsmitglieds
und der Aufsichtsratsmitglieder in ihrer Entwicklung dargestellt.
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Vergleichende Darstellung
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Veränderung 2023/24 |
|
Veränderung 2022/2023 |
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zu |
|
zu |
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2022/23 in %
|
|
2021/2022 in %
|
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Ertragsentwicklung
1 Jahresüberschuss der ABK AG (HGB)
|
172,7% |
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- 1.889% |
|
Arbeitnehmer
Relative Veränderung der Vergütung der Arbeitnehmer
|
0% |
|
0% |
|
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Vorstand
|
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Herr Hodnik
|
- 3,5% |
|
+ 4,4% |
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Aufsichtsrat
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| John D. Richards |
0,0% |
|
216,7% |
|
| Jonathan Kendrick |
0,0% |
|
- |
|
| Uwe Beck |
0,0% |
|
Keine Angabe |
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1 Erläuterung zur Ertragsentwicklung: Der Jahresüberschuss im GJ 2023/2024 entstand wesentlich durch die Rückführung von gewährten
Darlehen seitens des Hauptgesellschafters der ABK GmbH, die seinerzeit von der ABK AG an die ABK GmbH gewährt worden sind.
Bei der Veränderung der durchschnittlichen Arbeitnehmervergütung wird auf die Mitarbeiter bei der Gesellschaft abgestellt
mit der Vergütung, die im jeweiligen Berichtsjahr tatsächlich zugeflossen ist.
Kaufbeuren, im Dezember 2024
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Der Vorstand:
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James Kendrick
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Franc Hodnik
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Für den Aufsichtsrat:
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John D. Richards
Vorsitzender des Aufsichtsrats
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Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG
An die Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft, Kaufbeuren.
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft, Kaufbeuren, für das Geschäftsjahr vom 1.
Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht
gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs.
1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards:
Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (09.2023)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser
Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben.
Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und
der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben
wir eingehalten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die
sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung
und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen
die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben
mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können.
In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen
Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
München, den 29. Januar 2025
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KMpro GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Volker Blum
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
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| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder
Bei börsennotierten Gesellschaften ist gemäß § 120a Abs. 1 AktG mindestens alle vier Jahre über das Vergütungssystem für die
Vorstandsmitglieder Beschluss zu fassen. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat zuletzt am 11. Juni 2021 einen solchen
Beschluss gefasst, so dass turnusgemäß eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist. Der Aufsichtsrat hat vor diesem Hintergrund
das bisherige Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder unter Berücksichtigung der strategischen Zielsetzungen der Gesellschaft
im Hinblick auf Marktüblichkeit und Wettbewerbsfähigkeit überprüft und bestätigt.
Das derzeit geltende Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.aktienbrauerei-ag.de
im Bereich Investor Relations im jährlichen Vergütungsbericht zugänglich und dort näher dargestellt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das unveränderte Vergütungssystem der Mitglieder des Vorstands zu billigen.
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| 7. |
Beschlussfassung über die Billigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Bei börsennotierten Gesellschaften ist gemäß § 113 Abs. 3 AktG mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Beschluss zu fassen. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat zuletzt am 11. Juni 2021 einen solchen Beschluss gefasst, so
dass turnusgemäß eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist. Änderungsbedarf für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
besteht aus Sicht der Gesellschaft nicht, so dass die bisherige Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder unverändert fortgeführt
werden soll.
Die derzeit geltende Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.aktienbrauerei-ag.de
im Bereich Investor Relations im jährlichen Vergütungsbericht zugänglich und dort näher dargestellt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die bestehende Regelung zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats zu billigen.
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Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des
13. Mai 2025, 24:00 Uhr, (letzter Anmeldetag) bei der
Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft c/o AEB AG Sautterweg 5 70565 Stuttgart Fax 0711 / 715 90 99 E-Mail: hv@aeb-ag.de
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben.
Der Nachweis muss sich auf den Geschäftsschluss des 28. April 2025 (Nachweisstichtag) beziehen. Dazu ist ein durch den Letztintermediär nach § 67c Abs. 3 AktG in deutscher oder englischer
Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz in Textform (§ 126 b BGB) erforderlich.
Nach Eingang des Nachweises Ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter obiger Anschrift werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung
des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Hinweise zur Stimmrechtsausübung
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, etwa eine
Vereinigung von Aktionären, ein Kreditinstitut oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.
Gemäß § 134 Abs. 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft der Textform, wenn weder ein Intermediär, noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine
andere in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das Vollmachtsformular
auf der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten, verwenden. Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte
Vollmacht in Textform ausstellen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Diejenigen
Aktionäre, die sich in der Hauptversammlung vertreten lassen möchten, müssen die auf ihren Namen ausgestellten Eintrittskarten
zusammen mit dem Formular „Vollmacht & Weisung für die Stimmrechtsvertreterin“, das auch unter www.aktienbrauerei-ag.de im
Bereich Investor Relations / Hauptversammlung abgerufen werden kann, im Original oder mittels E-Mail an folgende Adresse übersenden:
Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft, Vorstand, Hohe Buchleuthe 3, 87600 Kaufbeuren E-Mail: hauptversammlung@ab-kf.de
Die Eintrittskarte und das Formular „Vollmacht & Weisung für die Stimmrechtsvertreterin“ müssen spätestens am Sonntag, den
18. Mai 2025, 24:00 Uhr, bei der vorbezeichneten Adresse eingehen. Zu beachten ist, dass das Formular „Vollmacht & Weisung für die Stimmrechtsvertreterin“
vollständig ausgefüllt sein muss. Insbesondere müssen der Stimmrechtsvertreterin Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts erteilt
werden. An andere Personen erteilte Vollmachten sind zeitlich uneingeschränkt möglich.
Hinweise zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären
Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG) und Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern unterbreiten (vgl. § 127 AktG). Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung sind schriftlich oder mittels E-Mail ausschließlich zu richten an:
Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft, Vorstand, Hohe Buchleuthe 3, 87600 Kaufbeuren E-Mail: hauptversammlung@ab-kf.de
Bekanntmachungspflichtige Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung und bekanntmachungspflichtige
Wahlvorschläge sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden im Internet unter www.ab-kf.de im Bereich Investor
Relations / Hauptversammlung zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei
der Tag des Zugangs nicht eingerechnet wird, das heißt bis spätestens am 5. Mai 2025, 24:00 Uhr, unter dieser Adresse zugegangen sind.
Hinweise zu Tagesordnungsergänzungsverlangen von Aktionären
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist an den Vorstand der Gesellschaft unter der zuvor genannten
Adresse zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht
eingerechnet wird, das heißt bis spätestens am Samstag, den 19. April 2025, 24:00 Uhr, in schriftlicher Form (§ 126 BGB) zugehen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Ergänzungsverlangen
halten.
Hinweise zum Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlich
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Der Vorstand kann in bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen
die Auskunft verweigern. Weitergehende Erläuterungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.aktienbrauerei-ag.de
im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung zugänglich.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Der Inhalt der Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen gemäß § 124a AktG
ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.aktienbrauerei-ag.de im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung
zugänglich.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft von Euro 1.545.700,00 eingeteilt
in 54.450 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien, sodass die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
daher 54.450 beträgt.
Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze
personenbezogene Daten (insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Eintrittskartennummer;
ggf. Name, Vorname und Anschrift eines von einem Aktionär benannten Bevollmächtigten). Soweit diese personenbezogenen Daten
nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die depotführende Bank
die Daten an die Gesellschaft. Sofern Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten mit uns in Kontakt treten, verarbeiten wir zudem
diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die vom Aktionär oder
Bevollmächtigten angegebenen Kontaktdaten wie z.B. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer). Gegebenenfalls verarbeitet die Gesellschaft
auch Informationen zu Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten in der Hauptversammlung.
Verantwortlicher, Zweck und Rechtsgrundlage
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft, Hohe Buchleuthe 3, 87600
Kaufbeuren. Die Datenverarbeitung dient dem Zweck, den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Teilnahme an der Hauptversammlung
sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Datenverarbeitung ist für die ordnungsgemäße
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung sowie zur Ermöglichung der Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung zwingend
erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO).
Empfänger
Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer Hauptversammlung verschiedene externe Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft
nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten
die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Zudem werden personenbezogene Daten den Aktionären und Bevollmächtigten
in der Hauptversammlung über das zugänglich zu machende Teilnehmerverzeichnis zur Verfügung gestellt.
Speicherdauer
Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten, solange dies für die vorstehend beschriebenen Zwecke erforderlich
ist, soweit nicht gesetzliche Vorschriften zu einer weiteren Speicherung verpflichten oder eine längere Speicherung im Rahmen
von gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten erforderlich ist.
Betroffenenrechte
Sie haben nach Kapitel III der DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht sowie
ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und ein Recht auf Datenübertragung. Unter bestimmten
Voraussetzungen können Sie der Verarbeitung außerdem widersprechen. Diese Rechte können Sie über die nachstehend genannten
Kontaktdaten geltend machen. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
Oliver Kunert Sunny Systems GmbH Blumenweg 1 82229 Seefeld E-Mail: datenschutz.ag@ab-kf.de
Kaufbeuren, im April 2025
Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Hinweis für Anforderungen nach § 125 i.V.m. §§ 67a und b AktG:
Die hierzu notwendigen Informationen stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.aktienbrauerei-ag.de im Bereich
Investor Relations / Hauptversammlung zur Verfügung oder können alternativ direkt bei der von uns beauftragten AEB AG, z.
Hd. Herrn Gaebler, Sautterweg 5, 70565 Stuttgart, Fax 0711/ 715 90 99, E-Mail: hv@aeb-ag.de angefordert werden.
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