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AUTO1 Group SE: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2024 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 29.04.2024, 15:05 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

EQS-News: AUTO1 Group SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
AUTO1 Group SE: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2024 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

29.04.2024 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


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AUTO1 Group SE München Inhaber-Stückaktien
WKN A2LQ88
ISIN DE000A2LQ884 / DE000A4BGG70 Berichtigung der am 26. April 2024 veröffentlichten
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der AUTO1 Group SE mit Sitz in München
am 6. Juni 2024


Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 26. April 2024 hat der Vorstand der AUTO1 Group SE die ordentliche Hauptversammlung auf Donnerstag, den 6. Juni 2024, um 10:00 Uhr (MESZ) als virtuelle Hauptversammlung einberufen.

Im Zuge der Verarbeitung durch den Bundesanzeiger sind in der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juni 2024 drei Druckfehler aufgetreten. Die Fehler betreffen jeweils den Abschnitt III. „Weitere Angaben zur Einberufung“ und in diesem Ziffer 11. „Rechte der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2 AktG in Verbindung mit Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO und § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 126 Abs. 1 und Abs. 4, 127, 130a und 131 AktG“.

Die Druckfehler werden wie folgt berichtigt:

1.

Abschnitt III.11. Unterabschnitt „Recht der Aktionäre auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG in Verbindung mit Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO und § 50 Abs. 2 SEAG“

In Abschnitt III.11. in dem Unterabschnitt „Recht der Aktionäre auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG in Verbindung mit Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO und § 50 Abs. 2 SEAG“ wurde der letzte Absatz fälschlicherweise an dieser Stelle wie folgt hinzugefügt:

„von Beginn bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung möglich. Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen über das InvestorPortal ermächtigt und erhält die Widersprüche hierüber.“

Der Unterabschnitt „Recht der Aktionäre auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG in Verbindung mit Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO und § 50 Abs. 2 SEAG“ lautet richtig wie folgt:

 

„Recht der Aktionäre auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG in Verbindung mit Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO und § 50 Abs. 2 SEAG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital der AUTO1 Group SE von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der AUTO1 Group SE zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, den 6. Mai 2024, 24:00 Uhr, zugehen. Es wird darum gebeten, entsprechende Verlangen an folgende Anschrift zu richten:

AUTO1 Group SE
- Vorstand -
Bergmannstraße 72
10961 Berlin, Deutschland

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung bekannt gemacht.“

Der genannte, an dieser Stelle falsch hinzugefügte Absatz gehört in Abschnitt III.11. zum Unterabschnitt „Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG i.V.m. § 245 AktG“ und fehlt dort fälschlicherweise (siehe dazu die nachstehende Berichtigung zu Ziffer 3.).

2.

Abschnitt III.11. Unterabschnitt „Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1 und Abs. 4, 127 AktG“

In Abschnitt III.11. in dem Unterabschnitt „Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1 und Abs. 4, 127 AktG“ fehlen bei der Angabe der Adresse, an die Gegenanträge und Wahlvorschläge gesendet werden können, die Postleitzahl, der Ort und das Land.

Die vollständigen Kontaktinformationen lauten richtigerweise wie folgt (Berichtigung durch Unterstreichung gekennzeichnet):

 

„AUTO1 Group SE
- Investor Relations -
Bergmannstraße 72
10961 Berlin, Deutschland
oder per E-Mail: ir@auto1-group.com“

3.

Abschnitt III.11. Unterabschnitt „Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG i.V.m. § 245 AktG“

In Abschnitt III.11. in dem Unterabschnitt „Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG i.V.m. § 245 AktG“ fehlt am Ende fälschlicherweise der folgende Absatz:

„von Beginn bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung möglich. Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen über das InvestorPortal ermächtigt und erhält die Widersprüche hierüber.“

Richtig lautet der Unterabschnitt „Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG i.V.m. § 245 AktG“ wie folgt (Berichtigung durch Unterstreichung gekennzeichnet):

„Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG i.V.m. § 245 AktG

Die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben das Recht, gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch zu erklären (§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG i.V.m. § 245 AktG). Die Erklärung eines Widerspruchs ist über das InvestorPortal unter

https://ir.auto1-group.com/hauptversammlung

von Beginn bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung möglich. Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen über das InvestorPortal ermächtigt und erhält die Widersprüche hierüber.“

Es verbleibt im Übrigen unverändert bei der am 26. April 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juni 2024. Von einer erneuten Wiedergabe wird daher abgesehen. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Fassung der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung seit der Einberufung korrekt und vollständig gewesen ist.

 

Berlin, im April 2024

AUTO1 Group SE

Der Vorstand



29.04.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: AUTO1 Group SE
Bergmannstraße 72
10961 Berlin
Deutschland
E-Mail: ir@auto1-group.com
Internet: https://ir.auto1-group.com/websites/auto1/German/1/home.html

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1892015  29.04.2024 CET/CEST

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