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FUTAG Umwelttechnik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.08.2025 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 21.07.2025, 15:05 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

EQS-News: FUTAG Umwelttechnik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
FUTAG Umwelttechnik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.08.2025 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

21.07.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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FUTAG Umwelttechnik Aktiengesellschaft München Einladung zur Hauptversammlung am 27.08.2025 um 10:00 Uhr in der Sonnenstraße 9, 80331 München
bei ETL-DG FUTAG Umwelttechnik AG
HR München Nr. B 112498
Kravogelstraße 11, 81249 München
Vorstand: Herr Reinhard Fuchs
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Herr Kevin Kaiser
www.futag-umwelt.de
E-Mail: kontakt@futag-umwelt.de Hiermit lade ich die Aktionäre der FUTAG Umwelttechnik AG zu der
am 27.08.2025 stattfindenden Hauptversammlung ein.


Tagesordnung:

Top 1:

-

Begrüßung der Anwesenden durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Kevin Kaiser

-

Wahl eines Versammlungsleiters

-

Feststellung der richtigen Ladung und Beschlussfähigkeit

Top 2: Jahresabschluss 2024:

-

Der Jahresabschluss ist im Bundesanzeiger veröffentlicht.

-

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 nebst Lagebericht des Vorstandes

-

Beschlussfassung über das Bilanzergebnis

Top 3: Bericht des Vorstandes

Top 4: Bericht des Aufsichtsrats

Top 5: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Top 6: Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Top 7: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Top 8: Bestellung der Mitglieder des Vorstands für eine neue Amtszeit von fünf Jahren

Top 9: Beschlussfassung über den Rückruf von Inhaberaktien, deren Eigentümer trotz mehrfacher Aufforderung in vorangegangenen Hauptversammlungen nicht erreichbar sind und ihre Aktien nicht zur Eintragung in das Aktienregister eingereicht haben

Beschlussvorschlag des Vorstands:

Die Hauptversammlung beschließt gemäß § 237 Abs. 1 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 67 AktG den Rückruf der auf den Inhaber lautenden Stückaktien, deren Inhaber trotz mehrfacher Aufforderung in den vergangenen Hauptversammlungen ihre Aktien nicht zur Umstellung auf Namensaktien vorgelegt und sich bis zum heutigen Zeitpunkt nicht bei der Gesellschaft gemeldet haben.

Es handelt sich um Aktien, deren Eigentümer der Gesellschaft nicht bekannt und nicht erreichbar sind und die weiterhin nicht im Aktienregister eingetragen wurden.

Der Rückruf erfolgt ohne Zustimmung der betroffenen Aktionäre aus wichtigem Grund (§ 237 Abs. 1 Satz 2 AktG). Der wichtige Grund liegt in der Tatsache, dass die betroffenen Aktieninhaber durch ihr wiederholtes Schweigen und Nichtmelden die gesetzlich gebotene Transparenz der Aktionärsstruktur (§ 67 Abs. 1 AktG) sowie die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft gefährden, insbesondere hinsichtlich Ladungen, Stimmrechten und Mitteilungen.

Die zurückgerufenen Aktien werden eingezogen, sofern keine fristgerechte Reaktion der betroffenen Aktionäre innerhalb einer dreimonatigen Nachfrist erfolgt, beginnend mit dem Tag der Veröffentlichung des Rückrufbeschlusses im Bundesanzeiger. Eine Ausgleichszahlung an die unbekannten Aktionäre erfolgt gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften nur bei späterer Identifikation und Vorlage entsprechender Nachweise.

Begründung:

Der Rückruf dient der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verwaltung des Aktienregisters und der rechtssicheren Durchführung von Hauptversammlungen. Die Gesellschaft hat in den letzten Jahren wiederholt und erfolglos zur Eintragung der betroffenen Inhaberaktien aufgefordert.

Top 10: Beschlussfassung über etwaige Anträge von Aktionären (Hinweis: Anträge gemäß § 126 AktG sind bis spätestens 13.08.2025 schriftlich bei der Gesellschaft einzureichen.)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft als Eigentümer von Namensaktien eingetragen sind.

Besonderer Hinweis für Inhaberaktionäre:

Aktionäre, die Inhaberaktien halten, müssen diese spätestens zwei Wochen vor dem Termin der Hauptversammlung, also bis zum 13.08.2025, in Papierform bei der Gesellschaft einreichen und in Namensaktien umwandeln lassen, um teilnahme- und stimmberechtigt zu sein.

 

München, 12.07.2025

FUTAG Umwelttechnik AG

Der Vorstand: Reinhard Fuchs



21.07.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: FUTAG Umwelttechnik Aktiengesellschaft
Kravogelstrasse 11
81249 München
Deutschland
E-Mail: kontakt@futag-umwelt.de
Internet: http://www.futag-umwelt.de

 
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2172438  21.07.2025 CET/CEST

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