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INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2025 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 22.04.2025, 15:05 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

EQS-News: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2025 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

22.04.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


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INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft Jena ("Gesellschaft") ISIN DE000A254211 Eindeutige Kennung des Ereignisses: ISHOHV250516 Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung


Mit Bekanntmachung der Einberufung im Bundesanzeiger vom 4. April 2025 haben wir unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 16. Mai 2025, um 10:00 Uhr (MESZ) in den Räumen der Gesellschaft, Steinweg 10, 07743 Jena, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Nach Einberufung der Hauptversammlung hat die Shareholder Value Beteiligungen AG, Frankfurt, („Antragstellerin“), deren Anteile sich auf mehr als den zwanzigsten Teil des Grundkapitals belaufen, gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz (AktG) verlangt, dass die Tagesordnung der für den 16. Mai 2025 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung der INTERSHOP Communications AG um einen Tagesordnungspunkt ergänzt wird.

Die Tagesordnung wird daher auf Verlangen der Antragstellerin unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 9 um folgenden Tagesordnungspunkt 10 ergänzt:

TOP 10 Beschlussfassung über die Nachwahl eines vierten Aufsichtsratsmitglieds

Nach § 9 Abs. 1 S. 1 der Satzung in ihrer gegenwärtig geltenden Fassung besteht der Aufsichtsrat aus vier Mitgliedern, die sämtlich von den Anteilseignern zu wählen sind. Zu Punkt 7 der Tagesordnung der für den 16. Mai 2025 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung wird eine Verkleinerung des Aufsichtsrats durch Satzungsänderung auf drei Mitglieder von der Verwaltung vorgeschlagen. Wir werden gegen diesen Beschlussvorschlag stimmen. Es ist daher davon auszugehen, dass § 9 Abs. 1 S. 1 der Satzung unverändert in Kraft bleibt.

Da das vierte Aufsichtsratsmandat nach dem Ausscheiden von Herrn Oliver Bendig aus dem Aufsichtsrat seit dem 1. Januar 2025 vakant ist, ist eine Nachwahl geboten.

Die Shareholder Value Beteiligungen AG schlägt vor,

 

Herrn Matthias Breuckmann, Privatier, Frankfurt am Main, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, als weiteres Aufsichtsratsmitglied zu wählen.

Herr Breuckmann ist kein Mitglied in anderen gesetzlichen zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Es bestehen keine Bestellungshindernisse in der Person von Herrn Breuckmann. Dieser hat uns bestätigt, im Falle seiner Wahl das Amt anzunehmen.

Vorstand und Aufsichtsrat nehmen zum Ergänzungsverlangen wie folgt Stellung:

Die Entscheidung über die Frage der Größe des Aufsichtsrats liegt in der Zuständigkeit der Hauptversammlung. Sofern die Hauptversammlung an einem vierköpfigen Aufsichtsrat festhalten möchte, werden Vorstand und Aufsichtsrat diese Entscheidung respektieren. In diesem Fall ist es auch sinnvoll und im Interesse der Gesellschaft, das vierte vakante Aufsichtsratsmandat durch die Hauptversammlung zu vervollständigen.

Vor diesem Hintergrund unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat den Wahlvorschlag der Aktionärin Shareholder Value Beteiligungs AG zu TOP 10 der zu ergänzenden Tagesordnung, und der Aufsichtsrat schließt sich diesem ausdrücklich für den Fall der Ablehnung des Beschlussvorschlags der Verwaltung zu TOP 7 an.

Vorstand und Aufsichtsrat freuen sich auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Herrn Breuckmann.

Sonstige Hinweise

Unter https://www.intershop.com/de/hauptversammlung sind die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen, insbesondere auch das Ergänzungsverlangen und diese Bekanntmachung der Tagesordnungsergänzung, zugänglich.

 

Jena, im April 2025

INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft

Der Vorstand



22.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Intershop Tower
07740 Jena
Deutschland
E-Mail: legalGermany@intershop.de
Internet: https://www.intershop.de

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2121618  22.04.2025 CET/CEST

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