METRO AG
- Düsseldorf
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ISIN Stammaktie |
DE000BFB0019 |
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ISIN Vorzugsaktie |
DE000BFB0027 |
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EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
ÜBERBLICK EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage der Abschlussunterlagen 2. Verwendung des Bilanzgewinns 3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands 4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 5. Wahl des Abschlussprüfers 6. Wahlen zum Aufsichtsrat 7. Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022/23 8. Neufassung von § 16 Abs. 2 der Satzung (Teilnahmerecht)
II. ANLAGE ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 6: WAHLEN ZUM AUFSICHTSRAT
III. ANLAGE ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 7: VERGÜTUNGSBERICHT 2022/23
IV. WEITERE INFORMATIONEN ZUR EINBERUFUNG UND DURCHFÜHRUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der METRO AG ein, die am Mittwoch, den 7. Februar 2024, um 11.00 Uhr (MEZ)
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung
stattfindet. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes (AktG) ist der Sitz der Gesellschaft, Metro-Straße 1, 40235
Düsseldorf.
Da die Vorzugsaktionäre bei der Hauptversammlung ebenfalls stimmberechtigt sind, bitten wir insoweit um besondere Beachtung
der Hinweise und Ausführungen im Abschnitt IV. Dort finden sich auch Ausführungen für alle Aktionäre zur Teilnahme und Durchführung der virtuellen Hauptversammlung.
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage der Abschlussunterlagen
Der Vorstand macht der Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG für das Geschäftsjahr 2022/23
- den festgestellten Jahresabschluss der METRO AG, - den gebilligten Konzernabschluss für den METRO Konzern, - den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht für die METRO AG und den METRO Konzern, einschließlich des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Satz 1 sowie 315a Satz 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB, jeweils in der für das Geschäftsjahr
2022/23 anwendbaren Fassung) sowie - den Bericht des Aufsichtsrats
zugänglich. Die vorgenannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an sowohl über die Internetseite der
Gesellschaft unter
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www.metroag.de/hauptversammlung
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als auch über das InvestorPortal zugänglich. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorsitzenden des Vorstands, der Bericht
des Aufsichtsrats vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats, erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
ist daher nicht erforderlich.
2. Verwendung des Bilanzgewinns
Die Inhaber von Vorzugsaktien haben mangels Bilanzgewinns in den Geschäftsjahren 2020/21 und 2021/22 jeweils keine Vorabdividende
von 0,17 Euro je Vorzugsaktie erhalten. Aufgrund des Ausfalls ist das Stimmrecht der Vorzugsaktionäre aufgelebt. Gemäß § 21
Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Rückstand ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre nachzuzahlen.
Erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände kann der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022/23 ausgeschüttet werden. Danach erlischt
das Stimmrecht der Vorzugsaktien.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022/23 von insgesamt 205.137.179,25 Euro wie
folgt zu verwenden
a) |
Verteilung an die Aktionäre:
(i) |
Ausschüttung der in den Geschäftsjahren 2020/21 und 2021/22 jeweils ausgefallenen Vorabdividende (jeweils 0,17 Euro je Vorzugsaktie)
in Höhe von 0,34 Euro je Vorzugsaktie; bei 2.975.517 Stück dividendenberechtigten Vorzugsaktien sind das 1.011.675,78 Euro.
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(ii) |
Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2022/23 je Stammaktie in Höhe von 0,55 Euro; bei 360.121.736 Stück dividendenberechtigten
Stammaktien sind das insgesamt 198.066.954,80 Euro.
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(iii) |
Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2022/23 je Vorzugsaktie in Höhe von 0,55 Euro; bei 2.975.517 Stück dividendenberechtigten
Vorzugsaktien sind das insgesamt 1.636.534,35 Euro.
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Insgesamt werden damit vom Bilanzgewinn 200.715.164,93 Euro an die Aktionäre ausgeschüttet.
b) |
Gewinnvortrag: 4.422.014,32 Euro.
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Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf der Anzahl der am Tag der Einberufung für das Geschäftsjahr 2022/23 dividendenberechtigten
Stamm- und Vorzugsaktien. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Stammaktien und/oder Vorzugsaktien bis zum Tag der
Hauptversammlung ändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat in der Hauptversammlung einen entsprechend angepassten Beschlussvorschlag
zur Abstimmung stellen, der unverändert eine Nachzahlung der in den Geschäftsjahren ausgefallenen Vorabdividenden in Höhe
von 0,34 Euro je Vorzugsaktie und für das Geschäftsjahr 2022/23 eine Dividende je Stammaktie in Höhe von 0,55 Euro und eine
Dividende je Vorzugsaktie in Höhe von 0,55 Euro vorsehen wird. In dem Umfang, in dem sich aufgrund der Veränderung der Zahl
der dividendenberechtigten Stammaktien und/oder Vorzugsaktien der an die Aktionäre auszuschüttende Betrag ändert, erhöht oder
vermindert sich der Gewinnvortrag entsprechend.
Die Auszahlungen an die Aktionäre sind am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, am 12. Februar
2024, fällig.
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022/23 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022/23 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,
- zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023/24 und - zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten (Halbjahresfinanzberichten und Quartalsfinanzberichten)
für das Geschäftsjahr 2023/24 sowie für das Geschäftsjahr 2024/25, wenn und soweit eine prüferische Durchsicht vor der nächsten
ordentlichen Hauptversammlung erfolgt,
zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme
durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers (Art. 16 Abs. 6
der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeiten von Herrn Prof. Dr. Edgar Ernst, Herrn Roman Šilha, Herrn Jürgen Steinemann und Herrn Stefan Tieben als Aufsichtsratsmitglieder
der Anteilseigner enden jeweils mit Beendigung dieser Hauptversammlung. Herr Roman Šilha, Herr Jürgen Steinemann und Herr
Stefan Tieben stehen für eine Wiederwahl zur Verfügung, Herr Jürgen Steinemann jedoch nur für eine Amtszeit von einem Jahr.
Herr Prof. Dr. Edgar Ernst, der aktuell den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehat, steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung,
so dass eine Neuwahl erforderlich ist. Für ihn wird Herr Willem Eelman zur Wahl vorgeschlagen.
Herr Jürgen Steinemann beabsichtigt, im Falle seiner Wahl erneut für den Vorsitz zum Aufsichtsrat zu kandidieren. Herr Willem
Eelman hat für den Fall seiner Wahl erklärt, für das Amt des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zur Verfügung zu stehen.
Er sowie Herr Stefan Tieben verfügen über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung sowie über besondere
Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und der Abschlussprüfung sowie interne Kontrollverfahren.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3, Abs.
3 des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) und § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus zehn von der Hauptversammlung und
zehn von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern und zu mindestens 30 Prozent aus Frauen (also mindestens sechs) und zu
mindestens 30 Prozent aus Männern (also mindestens sechs) zusammen. Der Gesamterfüllung wurde gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG
widersprochen. Der Mindestanteil ist daher von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen.
Von den zehn Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat müssen daher mindestens drei Frauen und mindestens drei Männer sein.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung gehören dem Aufsichtsrat insgesamt sechs Frauen an, davon drei als Vertreterinnen
der Anteilseigner. Der Mindestanteil der Getrennterfüllung im Sinne von § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG ist damit von der Seite der
Anteilseigner erfüllt und wäre auch nach der Wahl der im Folgenden vorgeschlagenen Kandidaten erfüllt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
6.1. Herrn Jürgen Steinemann, Mönchengladbach, Deutschland, Geschäftsführer der JBS Holding GmbH,
als Mitglied der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2023/24 beschließt.
Mitgliedschaften von Herrn Jürgen Steinemann in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
- Big Dutchman AG, Vechta (bis 31.12.2023 Vorsitzender, danach einfaches Mitglied)
Mitgliedschaften von Herrn Jürgen Steinemann in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- Bankiva B.V., Wezep, Niederlande - Aufsichtsrat (Vorsitzender) - Barentz International B.V., Hoofddorp, Niederlande - Aufsichtsrat (Vorsitzender) - Lonza Group AG, Basel, Schweiz1 - Verwaltungsrat - Solynta B.V., Wageningen, Niederlande - Aufsichtsrat (Vorsitzender)
1 börsennotiertes Unternehmen
6.2. Herrn Willem Eelman, Wassenaar, Niederlande, Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzender des Prüfungsausschusses der IMCD N.V., Rotterdam, Niederlande,
als Mitglied der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei
nicht mitgerechnet.
Mitgliedschaften von Herrn Willem Eelman in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
- keine
Mitgliedschaften von Herrn Willem Eelman in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- IMCD N.V.2 , Rotterdam, Niederlande - Aufsichtsrat - Shero Holdco B.V., Amsterdam, Niederlande - Aufsichtsrat
2 börsennotiertes Unternehmen
6.3. Herrn Roman Šilha, Prag, Tschechische Republik, Leiter Mergers & Acquisitions EP Global Commerce a.s., Prag, Tschechische Republik, und VESA Equity Investment S.à r.l., Luxemburg,
Luxemburg,
als Mitglied der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei
nicht mitgerechnet.
Mitgliedschaften von Herrn Roman Šilha in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
- keine
Mitgliedschaften von Herrn Roman Šilha in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- keine
6.4. Herrn Stefan Tieben, Haltern am See, Deutschland, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Partner der RLT Ruhrmann Tieben & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Essen, sowie Mitglied
der Geschäftsleitung der RLT Gruppe, Essen,
als Mitglied der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei
nicht mitgerechnet.
Mitgliedschaften von Herrn Stefan Tieben, in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
- keine
Mitgliedschaften von Herrn Stefan Tieben in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- keine
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahlen durchzuführen.
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats beruhen jeweils auf Empfehlungen seines Nominierungsausschusses. Sie stehen im Einklang
mit dem Kompetenzprofil des Aufsichtsrats, seinem Diversitätskonzept und den Zielen, die er sich für seine Zusammensetzung
gegeben hat, sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).
Dieser Einladung sind im Abschnitt II. (INFORMATIONEN ZU DEN WAHLEN ZUM AUFSICHTSRAT) Lebensläufe zu diesen Wahlvorschlägen
beigefügt, die über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen von Herrn Jürgen Steinemann, Herrn Willem
Eelman, Herrn Roman Šilha und Herrn Stefan Tieben sowie zu den jeweiligen wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat
Auskunft geben.
Herr Roman Šilha ist Leiter Mergers & Acquisitions EP Global Commerce a.s., Prag, Tschechische Republik, und VESA Equity Investment
S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg. Sowohl die EP Global Commerce a.s., Prag, Tschechische Republik, als auch die VESA Equity
Investment S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg gehören zur EP Corporate Group. Die EP Global Commerce a.s. hält ausweislich zweier
Stimmrechtsmitteilungen der Herren Daniel Křetínský und Patrik Tkáč vom 29. Dezember 2020 über ihre Tochtergesellschaft EP
Global Commerce GmbH, Grünwald, rund 40,60% der Stammaktien der METRO AG. Mehrheitsgesellschafter der EP Global Commerce a.s.
sind Herr Daniel Křetínský und die Bermon94 a.s., deren alleiniger Gesellschafter Herr Patrik Tkáč ist. Gemäß der Anmeldung
zur Hauptversammlung 2023 hielt EP Global Commerce 45,60% aller Aktien.
Herr Stefan Tieben ist Mitglied des Vorstands der Meridian Stiftung, Essen. Zwischen der Meridian Stiftung, Essen, und der
Beisheim-Gruppe besteht ein Stimmrechtspool bezüglich der Ausübung von Stimmrechten an der METRO AG. Vertragsparteien dieses
Poolvertrags sind die Beisheim Holding GmbH, Baar, Schweiz (eine Tochtergesellschaft der Prof. Otto Beisheim Stiftung, Baar,
Schweiz), die BC Equities GmbH & Co. KG, Düsseldorf (eine Tochtergesellschaft der Prof. Otto Beisheim Stiftung, München, deren
einzige Komplementärin die Beisheim Capital GmbH ist und an der die Beisheim Management GmbH als Kommanditistin beteiligt
ist), sowie die Palatin Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen (eine Tochtergesellschaft der Meridian Stiftung, Essen). Ausweislich
der Stimmrechtsmitteilung der Beisheim-Gruppe vom 3. Januar 2022 halten die Partner des Stimmrechtspools zusammengerechnet
23,94% der Stammaktien der METRO AG. Gemäß der Anmeldung zur Hauptversammlung 2023 hielten Beisheim und Meridian 24,70% aller
Aktien. Als Partner der RLT Ruhrmann Tieben & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ist
er auch beratend für die Meridian Stiftung, Essen, sowie deren Beteiligungsgesellschaften (nicht jedoch für die METRO AG)
tätig. Zudem ist Herr Stefan Tieben Mitglied des Stiftungsrats der gemeinnützigen Stiftungen Mercator Schweiz sowie Cambiata
Schweiz (Vizepräsident des Stiftungsrats), die von der Meridian Stiftung getragen werden.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen, mit Ausnahme der hinsichtlich Herrn Roman Šilha und Herrn Stefan Tieben offengelegten
Sachverhalte, zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten jeweils auf der einen Seite und der METRO AG, deren Konzernunternehmen,
den Organen der METRO AG oder einem wesentlich an der METRO AG beteiligten Aktionär jeweils auf der anderen Seite keine als
maßgebend anzusehenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance
Kodex.
7. Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022/23
Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022/23 einen Vergütungsbericht über die Vergütung
der Organmitglieder erstellt. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft,
ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG enthalten sind. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus
erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. In der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt (siehe Abschnitt
III.) werden der Vergütungsbericht und der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts wiedergegeben.
Gemäß § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG hat die Hauptversammlung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts
für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022/23 zu billigen.
8. Neufassung von § 16 Abs. 2 der Satzung (Teilnahmerecht)
Die in § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG enthaltenen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts wurden durch das im Dezember 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
(ZukunftsfinanzierungsG) geändert. Nach dem geänderten § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG hat sich bei Inhaberaktien börsennotierter
Gesellschaften der Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß § 67c Abs. 3 AktG nunmehr auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor
der Hauptversammlung und nicht mehr wie bislang auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Die gegenwärtige
Fassung von § 16 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft lautet:
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„Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der
Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen,
wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind."
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Sie bildet damit noch die Vorgaben des § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG a.F. ab. Um einheitliche Formulierungen in Satzung und Gesetz
zu haben, soll § 16 Abs. 2 Satz 3 der Satzung an den neuen § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
§ 16 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
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„Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und
muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung
zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind."
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II. ANLAGE ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 6: WAHLEN ZUM AUFSICHTSRAT
INFORMATION ÜBER WAHLEN ZUM AUFSICHTSRAT
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Jürgen Steinemann
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Geboren am 9. September 1958 in Damme
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Nationalität: Deutsch
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Geschäftsführer der JBS Holding GmbH, Mönchengladbach
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Mandate |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bei inländischen Gesellschaften: - Big Dutchman AG, Vechta (bis 31.12.2023 Vorsitzender, danach einfaches Mitglied)
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Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Bankiva B.V., Wezep, Niederlande - Aufsichtsrat (Vorsitzender) - Barentz International B.V., Hoofddorp, Niederlande - Aufsichtsrat (Vorsitzender) - Lonza Group AG* , Basel, Schweiz - Verwaltungsrat - Solynta B.V., Wageningen, Niederlande - Aufsichtsrat (Vorsitzender)
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* börsennotiertes Unternehmen
Jürgen Steinemann schloss sein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der European Business School in Wiesbaden, London und
Paris 1985 ab. Von 1990 bis 1998 arbeitete er für die Eridania Beghin-Say-Gruppe, in der er verschiedene leitende Positionen
im Business-to-Business-Marketing und -Verkauf bekleidete und zum Schluss für den Bereich „Corporate Plan et Stratégie“ am
Hauptsitz in Paris verantwortlich zeichnete. Von 1999 bis 2001 war Jürgen Steinemann Chief Executive Officer von Loders Croklaan,
einem ehemaligen Tochterunternehmen von Unilever. Von 2001 bis 2009 war er Vorstandsmitglied und Chief Operating Officer von
Nutreco, Niederlande. Von 2009 bis 2015 war Jürgen Steinemann Chief Executive Officer der Barry Callebaut AG; wo er von 2014
bis 2019 zudem Mitglied des Verwaltungsrats war. Jürgen Steinemann ist Geschäftsführer der JBS Holding GmbH. Seit 2017 ist
Jürgen Steinemann Vorsitzender des Aufsichtsrats der heutigen METRO AG. Von 2015 bis zur Spaltung des METRO-Konzerns im Juli
2017 war er Mitglied des Aufsichtsrats der alten METRO AG (heute firmierend unter CECONOMY AG) und ab Februar 2016 dessen
Vorsitzender.
Der Vorschlag zur Wahl von Jürgen Steinemann in den Aufsichtsrat der METRO AG steht im Einklang mit dem Diversitätskonzept
des Aufsichtsrats, in dem der Aufsichtsrat Ziele für seine Zusammensetzung und ein Kompetenzprofil festgelegt hat, sowie mit
den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Neben seiner langjährigen Erfahrung in der Führung eines Unternehmens
verfügt Jürgen Steinemann insbesondere über ausgewiesene Expertise auf den Gebieten Management Development und Nachhaltigkeit.
Zudem ist er mit den besonderen Aspekten von Wachstumsmärkten vertraut.
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Willem Eelman
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Geboren am 24. April 1964 in Oosterend, Texel, Niederlande
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Nationalität: Niederländisch
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Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzender des Prüfungsausschusses der IMCD N.V., Rotterdam, Niederlande
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Mandate |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bei inländischen Gesellschaften: - keine
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Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - IMCD N.V.* , Rotterdam, Niederlande - Aufsichtsrat - Shero Holdco B.V., Amsterdam, Niederlande - Aufsichtsrat
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* börsennotiertes Unternehmen
Willem Eelman hat einen Master-Abschluss in Agrarwirtschaft mit Spezialisierung auf Marketing und Betriebswirtschaft der Landwirtschaftlichen
Universität Wageningen, Niederlande, und einen Abschluss als Chartered Controller (Postgraduiertenprogramm) der Vrije Universiteit
Amsterdam, Niederlande. Im Jahr 2009 absolvierte er zusätzlich das Advanced Management Programme der Harvard Business School,
Boston, USA.
Willem Eelman begann seine berufliche Laufbahn 1989 bei Unilever, wo er in den Niederlanden, im Vereinigten Königreich, in
der Tschechischen Republik und in Deutschland verschiedene Positionen in den Bereichen Rechnungswesen, Corporate Finance,
Mergers & Acquisitions und Transformation innehatte, bevor er 2007 zum Chief Financial Officer Europe und 2010 zum Chief Information
Officer von Unilever United Kingdom ernannt wurde. Im Jahr 2014 wechselte Willem Eelman als Chief Financial Officer und Chief
Transformation Officer zu C&A. Von 2018 bis 2019 war er Mitglied des Beirats der Takko Fashion GmbH. Von 2019 bis 2022 war
er Chief Financial Officer des weltweit tätigen Augenoptikunternehmens Grandvision N.V., wo er zuvor seit 2011 als Mitglied
des Aufsichtsrats und Vorsitzender des Prüfungsausschusses tätig war. Seit 2022 ist Willem Eelman Mitglied des Aufsichtsrats
und Vorsitzender des Prüfungsausschusses des Spezialchemikalienhändlers IMCD N.V. Im Dezember 2023 wurde er außerdem zum Mitglied
des Aufsichtsrats der Shero Holdco B.V., der Holdinggesellschaft des Lingerie-Spezialisten Hunkemöller, gewählt.
Der Vorschlag zur Wahl von Willem Eelman in den Aufsichtsrat der METRO AG steht im Einklang mit dem Diversitätskonzept des
Aufsichtsrats, in dem der Aufsichtsrat Ziele für seine Zusammensetzung und ein Kompetenzprofil festgelegt hat, sowie mit den
Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Willem Eelman verfügt insbesondere über Expertise in den Bereichen
Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne der Empfehlung D.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex aufgrund seiner
früheren Tätigkeit als Finanzvorstand und seiner Erfahrung als Vorsitzender des Prüfungsausschusses börsennotierter Unternehmen.
In diesen Funktionen war er auch mit der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten sowie deren Prüfung befasst. Neben seiner
breiten internationalen Erfahrung verfügt Willem Eelman über besondere Kenntnisse in den Bereichen Handel, Technologie/Digitalisierung,
Logistik/Supply Chain sowie Mergers & Acquisitions und Transformation.
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Roman Šilha
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Geboren am 14. Mai 1971 in Prag, Tschechische Republik
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Nationalität: Tschechisch
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Leiter Mergers & Acquisitions der EP Global Commerce a.s., Prag, Tschechische Republik, und der VESA Equity Investment S.à
r.l., Luxemburg, Luxemburg
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Mandate |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bei inländischen Gesellschaften: - keine
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Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - keine
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Roman Šilha hat einen Master-Abschluss in Politik und internationalen Wissenschaften der Karls-Universität in Prag, Tschechische
Republik, und in Bank-, Gesellschafts-, Finanz- und Wertpapierrecht der Graduate School of Banking at Colorado, Westminister,
USA.
Er begann seine Laufbahn 1995 als Berater des Leiters des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des Parlaments der Tschechischen
Republik. Von 1997 bis 1999 arbeitete er als Finanzanalyst und Projektmanager bei Česká spořitelna. 1999 wechselte er zur
Creditanstalt Investment Bank (CAIB) Tschechische Republik und Slowakei, zunächst als Direktor, geschäftsführender Direktor
und von 2007 bis 2009 als Vorstandsvorsitzender und CEO. 2010 wechselte Roman Šilha zur UniCredit Bank, zunächst als Leiter
Großkunden und ab 2015 als Leiter Corporate and Commercial Banking Tschechische Republik und Slowakei. Von Juni 2018 bis Mai
2020 war er in Wien, Österreich, als Senior Strategic Advisor für den Leiter Corporate, Investment und Private Banking für
Mittel- und Osteuropa, Russland und Türkei bei UniCredit tätig. Seit 2020 ist Roman Šilha Leiter Mergers & Acquisitions von
EP Global Commerce a.s., Prag, Tschechische Republik, und von VESA Equity Investment S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg. Roman
Šilha ist seit 2021 Mitglied des Aufsichtsrats der METRO AG.
Der Vorschlag zur Wahl von Roman Šilha in den Aufsichtsrat der METRO AG steht im Einklang mit dem Diversitätskonzept des Aufsichtsrats,
in dem der Aufsichtsrat Ziele für seine Zusammensetzung und ein Kompetenzprofil festgelegt hat, sowie mit den Empfehlungen
des Deutschen Corporate Governance Kodex. Durch seine berufliche Laufbahn verfügt Roman Šilha über mehr als zwanzig Jahre
internationaler Erfahrung in Osteuropa und Österreich. Seine Expertise erstreckt sich insbesondere auf den Bereich Corporate
Finance und Mergers & Acquisitions.
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Stefan Tieben
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Geboren am 19. Juni 1971 in Ahaus
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Nationalität: Deutsch
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Wirtschaftsprüfer und Steuerberater,
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Partner der RLT Ruhrmann Tieben & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Essen, sowie Mitglied
der Geschäftsleitung der RLT Gruppe, Essen
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Mandate |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bei inländischen Gesellschaften: - keine
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Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - keine
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Stefan Tieben studierte Betriebswirtschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit den Schwerpunkten betriebswirtschaftliche
Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung. 1999 wurde er zum Steuerberater bestellt, 2003 zum Wirtschaftsprüfer.
1995 bis 1999 arbeitete er zu Beginn seiner beruflichen Tätigkeit bei der PwC Deutsche Revision AG in Düsseldorf als Prüfungsassistent,
dann als Prüfungsleiter und Manager im Bereich „Prüfung Industrie“. Vor seinem Wechsel in die RLT Gruppe war Stefan Tieben
über fünf Jahre bei der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stolze - Dr. Diers - Beermann GmbH in Emsdetten
tätig und betreute in der gestaltenden Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung Mittelstandsmandate im Münsterland. Seit 2005
ist er bei RLT Ruhrmann Tieben & Partner mbB aktiv und wurde 2006 zum Partner berufen. Stefan Tieben ist Mitglied des Vorstands
der Meridian Stiftung und seit 2021 Mitglied des Aufsichtsrats der METRO AG.
Der Vorschlag zur Wahl von Stefan Tieben in den Aufsichtsrat der METRO AG steht im Einklang mit dem Diversitätskonzept des
Aufsichtsrats, in dem der Aufsichtsrat Ziele für seine Zusammensetzung und ein Kompetenzprofil festgelegt hat, sowie mit den
Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Stefan Tieben verfügt insbesondere über Expertise in den Bereichen
Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne der Empfehlung D.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex aufgrund seiner
langjährigen Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und Partner der RLT Ruhrmann Tieben & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft. Aufgrund dieser Tätigkeit und seiner Erfahrung als Mitglied des Prüfungsausschusses der METRO
AG umfasst sein Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung
und deren Prüfung. Darüber hinaus verfügt Stefan Tieben über ausgewiesene Expertise in den Bereichen Unternehmenstransaktionen
und Steuern.
III. ANLAGE ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 7: VERGÜTUNGSBERICHT 2022/23
VERGÜTUNGSBERICHT
Der Vergütungsbericht erläutert nach den Anforderungen des § 162 AktG die gewährte und geschuldete Vergütung individuell für
die gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der METRO AG im Geschäftsjahr 2022/23 nach Maßgabe
der bestehenden Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat. Das für das Geschäftsjahr 2022/23 geltende Vergütungssystem für den Vorstand wurde der Hauptversammlung der METRO AG zuletzt
am 24. Februar 2023 zur Billigung vorgelegt und mit über 95 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Das für den Aufsichtsrat seit dem 1. Oktober 2021 geltende Vergütungssystem ist in § 13 der Satzung geregelt und wurde in
der Hauptversammlung der METRO AG am 19. Februar 2021 mit über 99 % der abgegebenen Stimmen beschlossen. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022/23 wurde durch den Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
gem. § 162 Abs. 3 AktG nach formellen Kriterien und darüber hinausgehend auch nach inhaltlichen, materiellen Kriterien geprüft.
Rückblick auf das Geschäftsjahr 2022/23
Der Konzern METRO (im Folgenden auch METRO) hat die Umsetzung der sCore Wachstumsstrategie in einem herausfordernden Umfeld
weiter vorangetrieben und das Geschäftsjahr 2022/23 erfolgreich im Rahmen der Erwartungen abgeschlossen. Dies hat sich auch
entsprechend in den für die kurzfristige variable Vergütung relevanten Kennzahlen niedergeschlagen. Während der Umsatz die
obere Hälfte der Prognose erreichte, ging das EBITDA bereinigt erwartungsgemäß zurück und erreichte die untere Hälfte der
Prognose. Der Umsatz konnte erneut in allen Vertriebskanälen (stationäres Geschäft, Belieferung und METRO MARKETS) ausgebaut
werden. Das Geschäftsumfeld war dabei von einer anhaltend hohen, jedoch kontinuierlich rückläufigen Inflation beeinflusst.
Der guten Umsatzentwicklung standen auf der Ergebnisseite insbesondere Belastungen durch die allgemeine Kosteninflation, Auswirkungen
des Cyberangriffs, das Auslaufen von Posttransaktionseffekten (Real) und eine rückläufige Entwicklung in Russland gegenüber.
In der Rendite auf das eingesetzte Kapital wirkten zudem weitere Wertminderungen für Russland, die im Zusammenhang mit reduzierten
Umsatz- und Ergebniserwartungen im Zuge des anhaltenden Krieges in der Ukraine stehen. Das berichtete Ergebnis je Aktie (EPS)
beträgt 1,21 € (2021/22: -0,92 €). Der Anstieg ist signifikant geprägt von dem Verkauf eines Teils des METRO Campus und dem
Verkauf des indischen Geschäfts. Zudem fielen positive Währungseffekte im Finanzergebnis an.
DIE VERGÜTUNG DES VORSTANDS
Strategie und Vorstandsvergütung
Die Strategie von METRO ist ausschließlich auf den Großhandel fokussiert. Dazu zählt neben der Steigerung des Kundenmehrwerts
über eine konsequente Ausrichtung des Produktangebots und der Preispositionierung auch der Ausbau des Multichannel-Angebots
auf den Bedarf von professionellen Kunden. In diesem Zusammenhang und zum Ausbau des Belieferungsgeschäfts schließt die Strategie
die Optimierung des bestehenden Standortnetzes entsprechend mit ein. Insgesamt zielen diese strategischen Werttreiber auf
die langfristige Steigerung des Unternehmenswerts ab. Das Vergütungssystem ist darauf ausgerichtet, dass die Mitglieder des Vorstands ihren Beitrag zu einer nachhaltigen und langfristigen
Entwicklung von METRO leisten und dass sie an den Erfolgen der Umsetzung der strategischen Ziele teilhaben. Dieser Grundsatz
spiegelt sich im internen Steuerungssystem wider. Zur Planung, Steuerung und Kontrolle der Geschäftstätigkeiten werden Steuerungskennzahlen
zur Ertragslage, zur Finanz- und Vermögenslage sowie zur Unternehmensstrategie eingesetzt. Die Basis für die variable Vergütung
des Vorstands bilden ausgewählte Kennzahlen des Steuerungssystems. Dabei incentiviert die kurzfristige variable Vergütung (Short-Term Incentive, „STI“) die operative Entwicklung der Gesellschaft
abhängig vom geschäftlichen Erfolg im jeweiligen Geschäftsjahr. Die langfristige variable Vergütung (Long-Term Incentive, „LTI“) beruht auf der langfristigen und nachhaltigen Unternehmensstrategie
und incentiviert über die Erfolgsparameter Geschäftstransformation, Free Cashflow und Nachhaltigkeit (Environment/Social/Governance,
ESG) deren unmittelbare Implementierung.
Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur Überprüfung der Vorstandsvergütung
Nach § 87 Abs. 1 AktG legt der Aufsichtsrat die Vergütung für den Vorstand fest. Dabei wird er von seinem Aufsichtsratspräsidium
unterstützt, das die entsprechenden Beschlüsse des Aufsichtsrats vorbereitet. Der Aufsichtsrat legt für jedes Mitglied des Vorstands eine Ziel-Gesamtvergütung, basierend auf einer Zielerreichung von 100
%, für das bevorstehende Geschäftsjahr und eine Maximalvergütung fest. Bei der Festlegung der festen und variablen Vergütung
und deren regelmäßiger Überprüfung berücksichtigen das Aufsichtsratspräsidium sowie der Aufsichtsrat, dass die Vergütung in
einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage der Gesellschaft steht.
Zudem wird beachtet, dass die Vergütung eine marktübliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigt. Zur Beurteilung
der Üblichkeit der Vergütung aller Mitglieder des Vorstands führt der Aufsichtsrat regelmäßig einen horizontalen (externen)
und vertikalen (internen) Vergleich durch. Der Aufsichtsrat stellt sicher, dass die Ziele für die variable Vergütung auf anspruchsvollen finanziellen und strategischen
Erfolgsparametern basieren, von deren Erreichungsgrad die Höhe der tatsächlichen Auszahlung abhängt. Bei der Auswahl der Erfolgsparameter
für die variablen Vergütungsbestandteile hat der Aufsichtsrat darauf geachtet, dass sie klar messbar und strategierelevant
sind. Für das abgelaufene Geschäftsjahr setzt der Aufsichtsrat die Höhe der variablen Vergütungsbestandteile fest und damit
die Ist-Gesamtvergütung. Das Aufsichtsratspräsidium überprüft das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands regelmäßig. Bei Bedarf beschließt
der Aufsichtsrat Änderungen. Ggf. ziehen das Aufsichtsratspräsidium und der Aufsichtsrat einen externen Vergütungsexperten
hinzu, auf dessen Unabhängigkeit ggü. Vorstand und Unternehmen geachtet wird. Bei wesentlichen Änderungen des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle 4 Jahre, beschließt die Hauptversammlung über die
Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems. Billigt die Hauptversammlung das vorgelegte Vergütungssystem
nicht, so wird spätestens in der darauffolgenden Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem vorgelegt. Sofern es im Interesse der Gesellschaft und für ihr langfristiges Wohlergehen erforderlich ist, kann der Aufsichtsrat auf
Empfehlung des Aufsichtsratspräsidiums beschließen, zeitweilig von dem bestehenden Vergütungssystem abzuweichen. Dies kann
insbesondere die variablen Bestandteile in ihrer Ausgestaltung und der festgelegten Höhe betreffen. Damit wird dem Aufsichtsrat
die Möglichkeit eingeräumt, außergewöhnlichen Entwicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen. Von dieser Möglichkeit
hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2022/23 keinen Gebrauch gemacht.
Vorstandsvergütung im Überblick
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der METRO AG besteht aus erfolgsunabhängigen (festen) und erfolgsabhängigen (variablen)
Vergütungsbestandteilen. Die festen Vergütungsbestandteile umfassen die Grundvergütung, die Altersversorgung und die Nebenleistungen. Sie entsprechen
36 bis 47 % der Ziel-Gesamtvergütung eines Vorstandsmitglieds. Die variable Vergütung besteht aus einer kurzfristigen variablen
Vergütung (STI) und einer langfristigen variablen Vergütung (LTI). Die variable Vergütung entspricht 53 bis 64 % der Ziel-Gesamtvergütung
eines Vorstandsmitglieds. Bei der variablen Vergütung stehen STI und LTI im Verhältnis von ca. 40 : 60. Entsprechend den Anforderungen
des Aktiengesetzes und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ist die Vergütungsstruktur auf eine
nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet. Der Anteil des LTI übersteigt den Anteil des STI.
Personelle Besetzung des Vorstands und Ziel-Gesamtvergütung im Geschäftsjahr 2022/23
Im Geschäftsjahr 2022/23 waren im Vorstand ganzjährig vertreten Dr. Steffen Greubel (Vorstandsvorsitzender), Rafael Gasset
(Chief Operating Officer), Christiane Giesen (Chief People & Culture Officer und Arbeitsdirektorin) und Claude Sarrailh (Chief
Customer & Merchandise Officer). Die Bestellung von Christian Baier (Finanzvorstand) wurde zum 31. Juli 2023 einvernehmlich
aufgehoben und sein Dienstvertrag zum 30. September 2023 beendet. Die Vergütung von Christian Baier ist bei den nachfolgenden
Angaben für das volle Geschäftsjahr 2022/23 angegeben. Bei der Festlegung der individuellen Vergütung und der Zielbeträge für die einzelnen Vergütungsbestandteile der Mitglieder
des Vorstands hat der Aufsichtsrat die Funktion und die Aufgabenstellung des jeweiligen Mitglieds des Vorstands berücksichtigt.
Die Bestellung von Rafael Gasset zum Mitglied des Vorstands wurde für den Zeitraum 1. April 2023 bis 31. März 2028 verlängert
und im Zuge dessen seine Vergütung an seine geänderte Aufgabenstellung angepasst. Die Ziel-Gesamtvergütung stellt sich für das Geschäftsjahr 2022/23 auf Jahresbasis wie folgt dar:
ZIEL-GESAMTVERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS IM GESCHÄFTSJAHR 2022/23 AUF JAHRESBASIS
|
|
|
Feste Vergütung |
Variable Vergütung |
|
|
|
Grund- vergütung
|
Neben- leistungen (einschl. Altersver- sorgung)
|
Summe |
Zielbetrag STI (Begrenzung der Aus- zahlung auf das 2-Fache des Zielbetrags)
|
Zielbetrag LTI (Begrenzung der Aus- zahlung auf das 2,5-Fache des Zielbetrags)
|
Summe |
Ziel-Gesamt- vergütung
|
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands |
Dr. Steffen Greubel |
in Tsd. € |
1.100 |
342 |
1.442 |
840 |
1.260 |
2.100 |
3.542 |
in % |
31 |
9 |
40 |
24 |
36 |
60 |
100 |
Rafael Gasset |
in Tsd. € |
810 |
285 |
1.095 |
580 |
940 |
1.520 |
2.615 |
in % |
31 |
11 |
42 |
22 |
36 |
58 |
100 |
Christiane Giesen |
in Tsd. € |
500 |
196 |
696 |
400 |
600 |
1.000 |
1.696 |
in % |
29 |
12 |
41 |
24 |
35 |
59 |
100 |
Claude Sarrailh |
in Tsd. € |
710 |
290 |
1.000 |
510 |
765 |
1.275 |
2.275 |
in % |
31 |
13 |
44 |
22 |
34 |
56 |
100 |
Frühere Mitglieder des Vorstands |
Christian Baier (bis 31.7.2023)
|
in Tsd. € |
800 |
266 |
1.066 |
600 |
900 |
1.500 |
2.566 |
in % |
31 |
11 |
42 |
23 |
35 |
58 |
100 |
Neben den festen und variablen Vergütungskomponenten umfasst das Vergütungssystem weitere Regelungen wie eine Holdback-(Malus-)
und Clawback-Regelung, Aktienhaltevorschriften (Share Ownership Guidelines) und Regelungen dazu, ob und wenn ja welche Zahlungen
im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit erfolgen. Die Vergütungsbestandteile sowie die weiteren Regelungen
werden nachstehend detailliert erläutert.
Grundvergütung
Die jährliche Grundvergütung ist mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied vertraglich fest vereinbart und wird in monatlichen
Raten ausbezahlt.
Sonstige Sach- und Nebenleistungen
Die den Mitgliedern des Vorstands zu gewährenden Nebenleistungen sind vertraglich fest vereinbart, aber individuell unterschiedlich
in ihrer Höhe und ihrem Umfang unter Berücksichtigung der jeweiligen Vertragssituation. Sie können folgende Leistungen und
geldwerte Vorteile einschließlich eventuell darauf anfallender Steuern umfassen: die Gestellung eines Dienstwagens mit der
Möglichkeit der Nutzung eines internen Fahrdiensts, den Abschluss einer Unfallversicherung, den Einbezug in eine D-&-O-Versicherung
unter Berücksichtigung des gesetzlichen Selbstbehalterfordernisses, den Zuschuss zu einer Gesundheitsvorsorgeuntersuchung,
Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungen, die Übernahme von Kosten für Sicherheitsanlagen, von Schulgebühren und von
Umzugskosten sowie eine verlängerte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ferner besteht die Option, nicht vollständig ausgenutztes
Dienstwagenbudget für eine Altersversorgung zu verwenden. In Ausnahmefällen können Ausgleichszahlungen an neu bestellte Mitglieder
des Vorstands für durch den Vorarbeitgeber zugesagte Vergütungen, die durch den Wechsel verfallen, erfolgen. Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds während der aktiven Dienstzeit wird den Hinterbliebenen die Grundvergütung für
den Sterbemonat sowie für weitere 6 Monate gezahlt.
Altersversorgung
Die Mitglieder des Vorstands erhalten zum Aufbau einer Altersversorgung Leistungen der Gesellschaft. Deren Höhe ergibt sich
aus der definierten Bemessungsgrundlage: 14 % der Höhe der Grundvergütung und des STI-Zielbetrags.
DIREKTZUSAGE ZUM EXECUTIVE PENSION PLAN Die betriebliche Altersversorgung wird in Form einer Direktzusage mit einer beitragsorientierten und einer leistungsorientierten
Komponente angeboten. Die Finanzierung der beitragsorientierten Komponente erfolgt gemeinsam durch den Vorstand und die Gesellschaft.
Dabei gilt die Aufteilung „7 + 14“. Sofern das Mitglied des Vorstands einen Eigenbeitrag von 7 % der definierten Bemessungsgrundlage
erbringt, fügt die Gesellschaft den doppelten Beitrag hinzu. Die leistungsorientierte Komponente stellt eine Mindestauszahlung bei Invalidität oder Tod sicher. Hierbei wird das bestehende
Versorgungsguthaben um die Summe der Beiträge aufgestockt, die dem Mitglied des Vorstands für jedes Kalenderjahr bis zu einer
Beitragszeit von insgesamt 10 Jahren, maximal jedoch bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, künftig noch gutgeschrieben
worden wären. Diese Komponente der betrieblichen Altersversorgung ist nicht rückgedeckt und wird im Versorgungsfall unmittelbar
von der Gesellschaft erbracht. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds vor Eintritt eines Versorgungsfalls bleiben die Beiträge mit dem erreichten Stand
erhalten. Diese Komponente der betrieblichen Altersversorgung ist über die Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR)
kongruent rückgedeckt. Die Verzinsung der Beiträge erfolgt nach Maßgabe der Satzung der HPR zur Überschussbeteiligung mit
einer Garantie auf die eingezahlten Beiträge. Anspruch auf Versorgungsleistungen besteht,
- wenn das Dienstverhältnis mit oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung
endet, - als vorzeitige Altersleistung, wenn das Dienstverhältnis nach Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. nach Vollendung des 62.
Lebensjahres für Versorgungszusagen, die nach dem 31. Dezember 2011 erteilt wurden, und vor Erreichen der Regelaltersgrenze
endet, - im Fall der Invalidität oder des Todes, sofern die entsprechenden Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Bezüglich der Auszahlung besteht ein Wahlrecht zwischen einmaliger Kapitalauszahlung, Ratenzahlungen und lebenslanger Rente.
ALTERNATIVE DURCHFÜHRUNG Alternativ zum Executive Pension Plan können die Mitglieder des Vorstands zum Aufbau einer Altersversorgung nach eigenem Ermessen
die Auszahlung des definierten Betrags auf monatlicher oder jährlicher Basis wählen. Die Finanzierung kann in diesem Fall
nur durch den Beitrag der Gesellschaft ohne Leistung eines Eigenbeitrags erfolgen.
ENTGELTUMWANDLUNG Weiterhin wird den Mitgliedern des Vorstands die Möglichkeit eingeräumt, künftige Entgeltbestandteile aus der Grundvergütung
und der variablen Vergütung im Rahmen einer steuerbegünstigten Entgeltumwandlung in Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung
bei der HPR umzuwandeln.
ALTERSVERSORGUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS IM GESCHÄFTSJAHR 2022/23 Der Versorgungsaufwand nach IFRS (Service Cost) für Dr. Steffen Greubel beträgt 5.880 € und für Christiane Giesen 3.125 €,
für die weiteren gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands fielen keine Service Costs an. Rafael Gasset und Claude Sarrailh haben sich für einen alternativen Durchführungsweg zum Aufbau einer Altersversorgung nach
eigenem Ermessen entschieden. Hier ist sichergestellt, dass die Beiträge der Gesellschaft über die Dauer der Zugehörigkeit
zum Vorstand nicht den definierten Beitrag überschreiten.
Kurzfristige variable Vergütung/Short-Term Incentive (STI)
Das STI incentiviert die operative Entwicklung abhängig vom geschäftlichen Erfolg im jeweiligen Geschäftsjahr. Der Erfolg bemisst sich anhand von 2 Parametern, den finanziellen und strategischen Erfolgszielen. Dabei zielen die finanziellen
Erfolgsparameter auf profitables Wachstum ab. Die strategischen Erfolgsparameter beruhen auf einem konzentrierten Zielkatalog
aus Konzernzielen und individuellen Ressortzielen des jeweiligen Mitglieds des Vorstands.
Short-Term Incentive
Für das Geschäftsjahr 2022/23 ergibt sich ein Gesamtzielerreichungsfaktor von 1,173, der nachstehend erläutert wird.
FINANZIELLE ERFOLGSPARAMETER Das STI für das Geschäftsjahr 2022/23 beruht auf den folgenden finanziellen Erfolgsparametern des Konzerns:
- portfolio- und wechselkursbereinigtes Gesamtumsatzwachstum, zu 40 %, - wechselkursbereinigtes Ergebnis vor Abzug von Zinsaufwendungen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), bereinigt um Immobilientransaktionen
und Transformationskosten, zu 40 %, - wechselkursbereinigte Rendite auf das eingesetzte Kapital (RoCE), ohne Berücksichtigung von Immobilientransaktionen und
Transformationskosten, zu 20 %, jeweils bezogen auf den Zielbetrag.
Von der im Vergütungssystem vorgesehenen Regelung, statt eines der vorgenannten finanziellen Erfolgsparameter eine andere
der im zusammengefassten Lagebericht genannten finanziellen Steuerungsgrößen festzulegen, hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr
2022/23 keinen Gebrauch gemacht.
Für jeden der 3 finanziellen Erfolgsparameter hat der Aufsichtsrat vor Beginn des Geschäftsjahres 2022/23 Zielwerte festgelegt.
Basis für die Ermittlung der Ziele ist die vom Aufsichtsrat genehmigte Budgetplanung. Dem jeweiligen Grad der Zielerreichung
wurde ein Faktor zugeordnet.
- Ist der Grad der Zielerreichung 100 %, beträgt der Faktor 1,0. - Ist der Grad der Zielerreichung kleiner oder gleich der unteren Schwelle/Einstiegshürde, so ist der Faktor 0,0. - Der Faktor für eine Zielerreichung bei Zwischenwerten und über 100 % wird mittels linearer Interpolation bzw. Extrapolation
ermittelt.
Finanzielle Erfolgsziele im Geschäftsjahr 2022/23
- Gesamtumsatzwachstum im Geschäftsjahr 2022/23: Zielerreichung 170 % = Faktor 1,7 - wechselkursbereinigtes EBITDA im Geschäftsjahr 2022/23: Zielerreichung 70 % = Faktor 0,7 - RoCE im Geschäftsjahr 2022/23: Zielerreichung 30 % = Faktor 0,3
Für die Ermittlung der Zielerreichung des wechselkursbereinigten EBITDA ist der Aufsichtsrat ermächtigt, dieses um etwaige
Minderungen von Firmenwerten anzupassen. Eine Anpassung ist im Geschäftsjahr 2022/23 nicht erfolgt. Die Gesamtzielerreichung der finanziellen Erfolgsparameter berechnet sich aus den ermittelten Zielerreichungsfaktoren für
jedes der finanziellen Erfolgsziele. Dabei ergibt das gewichtete arithmetische Mittel der einzelnen Faktoren den Gesamtzielerreichungsfaktor,
der auf den Faktor 2,0 begrenzt ist.
STRATEGISCHE ERFOLGSPARAMETER Der Aufsichtsrat legt im Regelfall vor Beginn des Geschäftsjahres für jedes Mitglied des Vorstands ressortspezifische und
gemeinsame Schwerpunktthemen mit Bezug auf die aktuelle Entwicklung der Gesellschaft fest, die im Kontext der strategischen
Ausrichtung liegen und für die grundsätzlich messbare Bewertungskriterien definiert werden, deren Zielerreichungsgrad durch
den Aufsichtsrat festgestellt wird. Diese Schwerpunktthemen umfassen z. B. die Umsetzung laufender Großprojekte auf Vorstandsebene
sowie Kundenzufriedenheit, Mitarbeiterzufriedenheit, Nachfolgeplanung, Diversity und Nachhaltigkeit (Environment/Social/Governance
(ESG)-Ziele). Der aus der Zielerreichung der strategischen Erfolgsparameter ermittelte Faktor kann zwischen 0,8 und 1,2 betragen
und vermindert oder erhöht den auf Basis der finanziellen Erfolgsparameter ermittelten Auszahlungsbetrag entsprechend. Die ressortspezifischen und die gemeinsamen Schwerpunktthemen sind jeweils hälftig gewichtet.
STRATEGISCHE ERFOLGSZIELE IM GESCHÄFTSJAHR 2022/23 |
|
Zielbereich
|
Ziel-
erreichung
in %
|
Ziel-
erreichungs-
faktor
|
Gesamtvorstand |
Kulturelle Transformation |
|
|
|
Verbesserung des Net Promoter Score (durchschnittliche Kundenzufriedenheit)
|
|
|
|
Weiterentwicklung der Sales-Struktur |
|
|
|
|
116 |
1,16 |
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands |
|
|
|
Dr. Steffen Greubel |
Ausbau des digitalen Geschäfts |
|
|
|
Weiterentwicklung des Operating Model |
|
|
|
Transformation METRO Deutschland |
|
|
|
|
113 |
1,13 |
Rafael Gasset |
Portfolioaktivitäten |
|
|
|
Operating Model/Matrix-Organisation |
|
|
|
|
113 |
1,13 |
Christiane Giesen |
HR-Strategie |
|
|
|
Operating Model/HR-Transformation |
|
|
|
|
113 |
1,13 |
Claude Sarrailh |
Zentrale Beschaffung und Verfügbarkeit |
|
|
|
Operating Model/Matrix-Organisation |
|
|
|
|
113 |
1,13 |
Frühere Mitglieder des Vorstands |
|
|
|
Christian Baier |
Festlegung des Faktors durch Aufsichtsratsbeschluss |
|
|
|
|
100 |
1,00 |
Für Christian Baier, der im Geschäftsjahr 2022/23 aus dem Vorstand ausgeschieden ist, wurde der Faktor für die strategischen
Erfolgsziele bereits im Rahmen der Aufhebung des Anstellungsvertrags auf 1,0 festgesetzt.
ERMITTLUNG DES AUSZAHLUNGSBETRAGS Der Auszahlungsbetrag des STI für die Mitglieder des Vorstands ergibt sich durch Multiplikation des Zielbetrags mit dem Faktor
der Gesamtzielerreichung der finanziellen Erfolgsparameter und dem jeweils ermittelten Faktor für die strategischen Erfolgsparameter.
Der Auszahlungsbetrag des STI ist auf maximal 200 % des vereinbarten individuellen Zielbetrags begrenzt (Auszahlungscap). Zusätzliche Voraussetzung für die Auszahlung des STI ist, dass ein positiver Free Cashflow erwirtschaftet wird. So erfolgt
keine Auszahlung des STI, wenn der Free Cashflow für das betreffende Geschäftsjahr negativ ist, es sei denn, der negative
Free Cashflow beruht auf einer Planung, der der Aufsichtsrat zugestimmt hat. Da die durch den Aufsichtsrat genehmigte Planung
einen negativen Free Cashflow vorsah, wurde diese Bedingung für das Geschäftsjahr 2022/23 außer Kraft gesetzt. Die Berechnung des Auszahlungsbetrags für die Mitglieder des Vorstands für das STI im Geschäftsjahr 2022/23 ergibt sich aus
nachstehender Tabelle:
ZIELERREICHUNG SHORT-TERM INCENTIVE IM GESCHÄFTSJAHR 2022/23 |
|
|
Zielerreichung finanzielle Erfolgsparameter (Gesamtfaktor)
|
Zielerreichung strategische Erfolgsparameter (Gesamtfaktor)
|
Zielerreichung insgesamt
|
Auszahlungs- betrag in Tsd. €
|
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands |
|
|
|
Dr. Steffen Greubel |
in % |
102 |
115 |
117,3 |
985.320 |
|
Faktor |
1,02 |
1,15 |
1,173 |
|
Rafael Gasset |
in % |
102 |
115 |
117,3 |
680.340 |
|
Faktor |
1,02 |
1,15 |
1,173 |
|
Christiane Giesen |
in % |
102 |
115 |
117,3 |
469.200 |
|
Faktor |
1,02 |
1,15 |
1,173 |
|
Claude Sarrailh |
in % |
102 |
115 |
117,3 |
598.230 |
|
Faktor |
1,02 |
1,15 |
1,173 |
|
Frühere Mitglieder des Vorstands |
|
|
|
Christian Baier (bis 31.7.2023)
|
in % |
102 |
100 |
102 |
612.000 |
Faktor |
1,02 |
1,00 |
1,020 |
|
Das STI der Mitglieder des Vorstands wird im Regelfall 4 Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres zur Zahlung fällig, nicht
jedoch vor Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses des Geschäftsjahres durch den Aufsichtsrat, für das die Incentivierung
vereinbart wurde. Bei Eintritt oder Ausscheiden eines Mitglieds des Vorstands im Laufe eines Geschäftsjahres wird das STI für dieses Geschäftsjahr
zeitanteilig ermittelt und systemgemäß ausgezahlt.
Langfristige variable Vergütung (Long-Term Incentive, LTI)
Das in diesem Geschäftsjahr gewährte LTI, der Performance Cash Plan 2023, incentiviert die Umsetzung der vom Vorstand erarbeiteten
Strategie und eine nachhaltige und langfristige Entwicklung von METRO. Die zuvor ab dem Geschäftsjahr 2019/20 gewährten Tranchen des LTI, deren Performance-Periode entweder im Geschäftsjahr 2022/23
endete oder noch nicht beendet ist, bestehen aus dem Performance Share Plan (Tranche 2019/20) und dem Performance Cash Plan
(Tranchen 2020/21 und 2021/22).
Übersicht LTI-Tranchen
Im Geschäftsjahr 2022/23 wurde Dr. Steffen Greubel, Christian Baier, Rafael Gasset, Christiane Giesen und Claude Sarrailh
die erste Tranche des Performance Cash Plan 2023 gewährt. Gegenwärtige und frühere Mitglieder des Vorstands verfügen ferner über die folgenden während ihrer Vorstandstätigkeit gewährten
Tranchen des LTI, deren Laufzeit noch nicht beendet ist: Rafael Gasset sowie die früheren Mitglieder des Vorstands Christian
Baier, Andrea Euenheim und Eric Poirier über die Tranche 2020/21 des Performance Cash Plan und Dr. Steffen Greubel, Rafael
Gasset, Claude Sarrailh sowie die früheren Mitglieder des Vorstands Christian Baier und Andrea Euenheim über die Tranche 2021/22
des Performance Cash Plan.
ZUTEILUNG LTI IM GESCHÄFTSJAHR 2022/23 Das LTI ist seit dem Geschäftsjahr 2020/21 als Performance Cash Plan ausgestaltet. Im Geschäftsjahr 2022/23 erfolgte die Gewährung
der ersten Tranche des Performance Cash Plan 2023:
PERFORMANCE CASH PLAN 2023 (TRANCHE 2022/23) |
|
|
Zielbetrag in Tsd. € |
Dr. Steffen Greubel |
1.260 |
Christian Baier (bis 31.7.2023) |
900 |
Rafael Gasset |
940 |
Christiane Giesen |
600 |
Claude Sarrailh |
765 |
Die jährlich zu gewährenden Tranchen haben eine Laufzeit von 4 Jahren, die jeweils am 1. Oktober des Geschäftsjahres (Stichtag)
beginnt, für das die Tranche gewährt wird (Gewährungsjahr). Als Erfolgsparameter sind die folgenden Kennzahlen festgelegt:
- Geschäftstransformation, zu 40 %, - Free Cashflow, zu 40 %, und - Nachhaltigkeit (Environment/Social/Governance, ESG-Ziele), zu 20 %,
jeweils bezogen auf den Zielbetrag.
Long-Term Incentive (Performance Cash Plan 2023)
Der Aufsichtsrat legt jährlich, im Regelfall am Ende des Geschäftsjahres vor Gewährung der jeweiligen LTI-Tranche, die Zielwerte
für die LTI-Erfolgsparameter fest, im Regelfall einen Zielwert, der einer Zielerreichung von 100 % entspricht, eine Einstiegshürde
sowie eine Zielerreichungskurve. Die entsprechenden Zielsetzungen werden spätestens im Rahmen des Vergütungsberichts, in dem
über die Zielerreichung der jeweiligen LTI-Tranche berichtet wird, offengelegt. Abweichend von dem vorstehend beschriebenen Prozess erfolgte die verbindliche Beschlussfassung über die Begebung und Ausgestaltung
der LTI-Tranche 2022/23 erst im Nachgang zur Hauptversammlung 2023 nach Billigung des Vergütungssystems. Dies erfolgte in
Bestätigung der Zielsetzungen, die der Aufsichtsrat bereits Ende des Geschäftsjahres 2021/22 für den Fall festgelegt hatte,
dass die Hauptversammlung 2023 das vorgelegte Vergütungssystem billigt und der Aufsichtsrat deswegen beschließt, die LTI-Tranche
auf Grundlage dieses Systems zu begeben. Kennzahlen zur Geschäftstransformation können etwa der Anteil strategischer Kunden, der Anteil des Belieferungsumsatzes (FSD-Umsatz),
der Anteil des Umsatzes mit Eigenmarkenprodukten, der Anteil des digital vermittelten Umsatzes - jeweils gemessen am Gesamtumsatz
-, die Warenverfügbarkeit und/oder die Kundenzufriedenheit sein. Maßgeblich sind die jeweiligen Ergebnisse im 3. Geschäftsjahr
der Laufzeit der jeweiligen LTI-Tranche. Die Zielsetzung für die Cashflow-Kennzahl erfolgt auf Grundlage der aggregierten Free Cashflows der ersten 3 Jahre der Laufzeit
der jeweiligen LTI-Tranche; die Zielsetzung umfasst also die Summe der planmäßigen Free Cashflows der kommenden 3 Geschäftsjahre,
für die die Budget- und Mittelfristplanung erfolgt. Für die Nachhaltigkeitskennzahlen (ESG-Kennzahlen) setzt der Aufsichtsrat Ziele für das LTI, die im Einklang mit den im Rahmen
der Nachhaltigkeitsstrategie definierten Zielen aus den Bereichen Klima & Kohlenstoff (Climate & Carbon), Ethik & Vertrauen
(Ethics & Trust) und/oder Gleichberechtigung, Inklusion & Wohlbefinden (Equality, Inclusion & Well-Being) stehen. Maßgeblich
sind die Ergebnisse für das 3. Geschäftsjahr der Laufzeit der jeweiligen LTI-Tranche.
Erfolgsziele LTI-Tranche 2022/23
Für die Tranche 2022/23 des Performance Cash Plan 2023 wurden folgende Kennzahlen für die einzelnen Erfolgsziele festgelegt:
Geschäftstransformation Steigerung des Anteils strategischer Kunden, des Eigenmarkenanteils, des FSD-Umsatzanteils und des digitalen Umsatzanteils,
jeweils zu 10 %, basierend auf der sCore Wachstumsstrategie,
Aggregierter Free Cashflow zu 40 %, auf Basis der Budgetplanung,
ESG Verringerung des CO2 -Ausstoßes vs. 2011 und Verringerung Lebensmittelabfälle vs. 2018, jeweils zu 10%, auf Basis der Nachhaltigkeitsstrategie.
Feststellung der Zielerreichung für die Erfolgsziele des Performance Cash Plan 2023
Dabei wurden durch den Aufsichtsrat die folgendem Einstiegshürden/Intervalle für die festgelegten Kennzahlen beschlossen:
Ermittlung des Auszahlungsbetrags Der Aufsichtsrat stellt im Regelfall zu Beginn des 4. Geschäftsjahres der Laufzeit der jeweiligen LTI-Tranche, nicht jedoch
vor Feststellung bzw. Billigung aller Jahres- und Konzernabschlüsse der METRO AG für die relevanten Geschäftsjahre, fest,
inwieweit die gesetzten Ziele in Bezug auf die Erfolgsparameter erreicht wurden. Aus dem gewichteten arithmetischen Mittel
der Zielerreichung der Erfolgsparameter ergibt sich der Faktor der Gesamtzielerreichung für die jeweilige LTI-Tranche. Die Auszahlung erfolgt nach Ende der 4-jährigen Laufzeit der jeweiligen LTI-Tranche, im Regelfall zu Beginn des darauffolgenden
Geschäftsjahres. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich aus dem individuellen LTI-Zielbetrag, multipliziert mit dem Gesamtzielerreichungsfaktor.
Der Auszahlungsbetrag jeder LTI-Tranche ist dabei auf maximal 250 % des individuell vereinbarten LTI-Zielbetrags begrenzt;
der Zielerreichungsfaktor für jeden einzelnen LTI-Erfolgsparameter auf maximal 300 % (Cap).
AUSSCHEIDEN AUS DEM VORSTAND Scheidet ein Mitglied des Vorstands nach Ablauf seiner Amtsperiode regulär aus, werden während der Laufzeit des Anstellungsvertrags
erworbene Ansprüche nicht vorzeitig zur Zahlung fällig, sondern gem. den Bedingungen des LTI zum regulären Ende der Tranchen
in gleicher Weise wie für die gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands.
Keine Auszahlungen aus dem LTI bei Ausscheiden aus dem Vorstand erfolgen in den folgenden Fällen:
- Freistellung aus wichtigem Grund, - sofortige Abberufung des Vorstands aus wichtigem Grund, - Kündigung des Anstellungsvertrags durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund sowie - vorzeitige Beendigung des Anstellungsvertrags oder Aufhebung der Vorstandsbestellung oder Freistellung durch die Gesellschaft
auf Wunsch des jeweiligen Mitglieds des Vorstands. Liegen dem Aufsichtsrat Anhaltspunkte für begründete Ausnahmen vor, wie
z. B. Härtefälle, kann er nach billigem Ermessen von dieser Regelung abweichen.
Kommt es zu einer einvernehmlichen Aufhebung der Vorstandsbestellung und/oder einer einvernehmlichen vorzeitigen Beendigung
des Anstellungsvertrags eines Mitglieds des Vorstands und ist hierfür nicht der Wunsch des jeweiligen Mitglieds des Vorstands
ausschlaggebend, werden während der Laufzeit des Anstellungsvertrags erworbene Ansprüche nicht vorzeitig zur Zahlung fällig,
sondern gem. den Bedingungen zum regulären Ende der Tranchen in gleicher Weise wie für die gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands.
Bei einer vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrags noch nicht gewährte Tranchen werden im Grundsatz in Form einer einmaligen
Vergütung ausgezahlt.
BEENDIGUNG PERFORMANCE-PERIODE LTI IM GESCHÄFTSJAHR 2022/23 Die im Geschäftsjahr 2019/20 gewährte Tranche des LTI, deren Performance-Periode im Geschäftsjahr 2022/23 mit Ablauf des 40.
Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 2023 endete, basierte auf dem Performance Share Plan. Jedem Mitglied des Vorstands
wurden zunächst bedingte Performance Shares zugeteilt, deren Anzahl sich aus dem individuellen Zielbetrag und dem arithmetischen
Mittel der Xetra-Schlusskurse der METRO Stammaktie in einem definierten Zeitraum bei Zuteilung ergab. Die finale Anzahl der
Performance Shares berechnete sich durch Multiplikation der bedingt zugeteilten Performance Shares mit dem Gesamtzielerreichungsfaktor
basierend auf:
- 50 % relative Aktienrendite (Total Shareholder Return - TSR), - 50 % Ergebnis je Aktie (Earnings per Share - EPS).
Die TSR-Komponente bemaß sich anhand der relativen Aktienrendite (TSR) der METRO Stammaktie im Vergleich zum MDAX und zu einer definierten Vergleichsgruppe
über den 3-jährigen TSR-Performance-Zeitraum. Bei einem Erreichen der unteren Einstiegshürde oder niedriger betrug die Zielerreichung
der TSR-Komponente 0,0, bei einer Outperformance von 5 Prozentpunkten betrug der Faktor 1,0. Der Faktor für eine Zielerreichung
bei Zwischenwerten und bis zu 300 % errechnete sich mittels linearer Inter- bzw. Extrapolation. Die Zielerreichung der EPS-Komponente ergab sich durch den Vergleich des erreichten EPS am Ende der 3-jährigen EPS-Performance-Periode mit einem vor Beginn der
Laufzeit definierten Zielwert. Bei Erreichen der unteren Einstiegshürde oder niedriger betrug die Zielerreichung der EPS-Komponente
0,0, bei Erreichen des definierten 100 %-Werts betrug der Faktor 1,0. Der Faktor für eine Zielerreichung bei Zwischenwerten
und bis zu 300 % errechnete sich mittels linearer Inter- bzw. Extrapolation. Die ermittelte finale Anzahl der Performance Shares wurde mit dem arithmetischen Mittel der Xetra-Schlusskurse der METRO Stammaktie
über einen definierten Zeitraum einschließlich der während der Performance-Periode für die METRO Stammaktie gezahlten Dividenden
multipliziert. Der sich ergebende Auszahlungsbetrag war auf 250 % des individuellen Zielbetrags begrenzt. Aus dieser Tranche erfolgte keine Auszahlung, da die gesetzten TSR- und EPS-Ziele nicht erreicht wurden. Der METRO Anfangskurs
für die TSR-Komponente betrug 9,11 € ggü. dem ermittelten Endkurs von 7,80 € und erreichte im Vergleich mit dem gleichermaßen
ermittelten TSR der Vergleichsgruppen (MDAX und definierte Vergleichsgruppe) der Tranche 2019/20 nicht die Einstiegshürde.
In Bezug auf das EPS-Ziel wurde die Einstiegshürde ebenso nicht erreicht (Einstiegshürde: 0,12 € im Geschäftsjahr 2021/22). Berechtigte der Tranche 2019/20 waren neben Rafael Gasset die früheren Mitglieder des Vorstands Christian Baier, Andrea Euenheim,
Olaf Koch und Eric Poirier.
Aktienhaltevorschriften (Share Ownership Guidelines)
Die Mitglieder des Vorstands sind verpflichtet, über einen Zeitraum von 5 Dienstjahren ein eigenfinanziertes Investment in
METRO Stammaktien (Eigeninvestment) aufzubauen. Dabei beträgt der für das Eigeninvestment zu investierende Betrag 100 % der
Grundvergütung bei einem Mitglied des Vorstands und 200 % bei dem Vorsitzenden des Vorstands. Ein Verkauf von Stammaktien ist nur zulässig, wenn das Eigeninvestment erfüllt ist, und nur in Bezug auf eine das geforderte
Eigeninvestment übersteigende Anzahl von Stammaktien. Das Eigeninvestment muss mindestens bis zum Ausscheiden aus dem Vorstand
der Gesellschaft gehalten werden.
AKTIENBESITZ DER MITGLIEDER DES VORSTANDS |
|
|
Stand: 30.9.2023 |
Anzahl METRO Stammaktien
|
Nachweiszeitpunkt für die Erfüllung der Share Ownership Guidelines |
Dr. Steffen Greubel |
66.200 |
April 2026 |
Rafael Gasset |
36.462 |
September 2025 |
Christiane Giesen |
5.350 |
September 2027 |
Claude Sarrailh |
39.332 |
Dezember 2026 |
Gem. dem Vergütungssystem sind den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2022/23 keine Aktien oder Aktienoptionen gewährt
oder zugesagt worden.
Ergänzende Klauseln
Die Anstellungsverträge der Mitglieder des Vorstands enthalten zudem die folgenden Klauseln:
HOLDBACK-(MALUS-)/CLAWBACK-KLAUSEL Der Aufsichtsrat behält sich vor, außergewöhnlichen Entwicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen. Bei schwerwiegenden
Verstößen eines Mitglieds des Vorstands gegen seine gesetzlichen Verpflichtungen ist der Aufsichtsrat berechtigt, nach pflichtgemäßem
Ermessen ganz oder teilweise noch nicht ausgezahlte Bestandteile des STI und des LTI einzubehalten (Holdback/Malus) und bereits
ausgezahlte Bestandteile des LTI zurückzufordern (Clawback). Die Möglichkeit des Einbehaltens und der Rückforderung besteht
auch dann, wenn die Bestellung zum Mitglied des Vorstands oder der Anstellungsvertrag bereits beendet ist. Die Möglichkeit
der Rückforderung besteht jedoch längstens bis zum Ablauf des 3. Jahres nach Auszahlung des jeweiligen LTI. Zudem hat der Aufsichtsrat das Recht, die Vergütung eines Mitglieds des Vorstands ganz oder teilweise nicht auszuzahlen, sofern
dieses fahrlässig oder vorsätzlich seine Pflichten verletzt und dadurch der Gesellschaft ein Schaden entsteht. Unbeschadet hiervon bleibt auch eine Herabsetzung von zukünftig auszuzahlenden Bezügen bei einer Verschlechterung der Lage
der Gesellschaft nach § 87 Abs. 2 AktG. Im Geschäftsjahr 2022/23 hat der Aufsichtsrat von diesen Klauseln keinen Gebrauch gemacht.
NACHVERTRAGLICHES WETTBEWERBSVERBOT Darüber hinaus sehen die Anstellungsverträge der Mitglieder des Vorstands grundsätzlich ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot
vor. Den Mitgliedern des Vorstands ist es danach untersagt, für die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung des Anstellungsvertrags
Leistungen an oder für einen Wettbewerber zu erbringen. Hierfür ist eine Karenzentschädigung vereinbart, die der Zielvergütung
aus Grundgehalt, STI und LTI für die Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots entspricht und in monatlichen Raten ausgezahlt
wird. Auf diese Zahlungen werden die Bezüge angerechnet, die durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben werden.
Für die Gesellschaft besteht die Möglichkeit, vor oder mit Beendigung des Anstellungsvertrags auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot
mit Wirkung ab Zugang der entsprechenden Erklärung zu verzichten. Endet der Anstellungsvertrag zum vereinbarten Vertragsende,
erfolgt spätestens 9 Monate vor dem vereinbarten Vertragsende eine Mitteilung, ob der Aufsichtsrat auf die Einhaltung des
nachvertraglichen Wettbewerbsverbots verzichtet oder nicht. Bei Christian Baier, der im Geschäftsjahr 2022/23 aus dem Vorstand
ausgeschieden ist, hat der Aufsichtsrat kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ausgesprochen.
VERTRAGSLAUFZEIT SOWIE LEISTUNGEN FÜR DEN FALL DER BEENDIGUNG DER TÄTIGKEIT Die Vertragslaufzeit der Anstellungsverträge ist an die Dauer der Bestellung gekoppelt. Die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern
soll für längstens 3 Jahre erfolgen. Abfindungszahlungen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, sind begrenzt
auf 2 Jahresvergütungen (Abfindungscap) und betragen nicht mehr als die Vergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags.
„CHANGE OF CONTROL“-KLAUSEL Für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) war mit Christian Baier eine Klausel vereinbart, die ihm ein Sonderkündigungsrecht
unter bestimmten Voraussetzungen einräumte. Bis zu seinem Ausscheiden wurde davon kein Gebrauch gemacht. Mit den weiteren Mitgliedern des Vorstands ist eine solche Klausel nicht vereinbart. Bei Neuabschluss von Anstellungsverträgen
(Erstbestellung) wird grundsätzlich keine „Change of Control“-Klausel vereinbart.
SONDERVERGÜTUNG Über eine etwaige - auch nachträgliche - Sondervergütung für eine außerordentliche Leistung kann der Aufsichtsrat nach billigem
Ermessen entscheiden. Im Geschäftsjahr 2022/23 hat der Aufsichtsrat von dieser Klausel keinen Gebrauch gemacht.
NEBENTÄTIGKEITEN Die Übernahme von Aufsichtsratsmandaten und Ämtern vergleichbarer Art in konzernfremden Unternehmen, die Tätigkeit in Verbänden
und anderen Gremien, die im Interesse der Gesellschaft liegt, sowie die Übernahme von Aufgaben in karitativ-sozialen und sonstigen
gemeinnützigen Organisationen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsratspräsidiums. Sofern die Mitglieder des Vorstands konzerninterne Mandate übernehmen, wird die Vergütung dieser Mandate auf die Vorstandsvergütung
angerechnet. Dies gilt im Grundsatz ebenfalls für konzernfremde Mandate; das Aufsichtsratspräsidium kann aber eine abweichende
Entscheidung treffen.
Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2022/23
In der nachstehenden Tabelle wird für die gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands die nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG gewährte und geschuldete Vergütung dargestellt. Die gewährte und geschuldete Vergütung umfasst die im Geschäftsjahr
2022/23 zugeflossene Vergütung sowie die Vergütungsbestandteile, die im Geschäftsjahr 2022/23 vollständig erdient wurden und
deren Performance-Periode mit Ablauf des Geschäftsjahres 2022/23 endet, auch wenn die Auszahlung erst im Geschäftsjahr 2023/24
erfolgt. Somit wird beim STI die kurzfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2022/23 angegeben, die planmäßig im
Januar 2024 gezahlt wird (erdienungsorientierte Sichtweise). Beim LTI erfolgt der Ausweis der im Geschäftsjahr 2022/23 beendeten
LTI-Tranche 2019/20 bei der gewährten und geschuldeten Vergütung und damit der daraus erfolgte Zufluss im Geschäftsjahr 2022/23
(zahlungsorientierte Sichtweise).
GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS GEM. § 162 AKTG |
|
|
|
Feste Vergütung |
|
|
|
Grund- vergütung
|
Nebenleistungen |
Summe |
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands |
Dr. Steffen Greubel |
2022/23 |
in Tsd. € |
1.100 |
361 |
1.461 |
|
in % |
45 |
15 |
60 |
2021/22 |
in Tsd. € |
1.100 |
291 |
1.391 |
|
in % |
36 |
9 |
45 |
Rafael Gasset |
2022/23 |
in Tsd. € |
810 |
240 |
1.050 |
|
in % |
47 |
14 |
61 |
2021/22 |
in Tsd. € |
720 |
235 |
955 |
|
in % |
35 |
12 |
47 |
Christiane Giesen (seit 15.9.2022)
|
2022/23 |
in Tsd. € |
500 |
162 |
662 |
|
in % |
44 |
15 |
59 |
2021/22 |
in Tsd. € |
473 |
7 |
480 |
|
in % |
92 |
1 |
93 |
Claude Sarrailh (seit 1.1.2022)
|
2022/23 |
in Tsd. € |
710 |
230 |
940 |
|
in % |
46 |
15 |
61 |
2021/22 |
in Tsd. € |
533 |
103 |
636 |
|
in % |
38 |
7 |
45 |
Frühere Mitglieder des Vorstands |
Christian Baier (bis 31.7.2023)
|
2022/23 |
in Tsd. € |
5.932 |
212 |
6.144 |
|
in % |
88 |
3 |
91 |
2021/22 |
in Tsd. € |
800 |
222 |
1.022 |
|
in % |
36 |
10 |
46 |
Andrea Euenheim (bis 31.3.2022)
|
2022/23 |
in Tsd. € |
- |
- |
- |
|
in % |
- |
- |
- |
2021/22 |
in Tsd. € |
560 |
86 |
646 |
|
in % |
53 |
8 |
61 |
Eric Poirier (bis 31.12.2021)
|
2022/23 |
in Tsd. € |
- |
- |
- |
|
in % |
- |
- |
- |
2021/22 |
in Tsd. € |
4.080 |
98 |
4.178 |
|
in % |
92 |
2 |
94 |
Olaf Koch (bis 31.12.2020)
|
2022/23 |
in Tsd. € |
- |
- |
- |
|
in % |
- |
- |
- |
2021/22 |
in Tsd. € |
- |
- |
- |
|
in % |
- |
- |
- |
GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS GEM. § 162 AKTG |
|
|
|
Variable Vergütung |
|
|
|
|
STI |
LTI |
Summe |
Gesamt- vergütung
|
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands |
Dr. Steffen Greubel |
2022/23 |
in Tsd. € |
985 |
- |
985 |
2.446 |
|
in % |
40 |
- |
40 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
1.680 |
- |
1.680 |
3.071 |
|
in % |
55 |
- |
55 |
100 |
Rafael Gasset |
2022/23 |
in Tsd. € |
680 |
0 |
680 |
1.730 |
|
in % |
39 |
0 |
39 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
1.060 |
- |
1.060 |
2.015 |
|
in % |
53 |
- |
53 |
100 |
Christiane Giesen (seit 15.9.2022)
|
2022/23 |
in Tsd. € |
469 |
- |
469 |
1.131 |
|
in % |
41 |
- |
41 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
36 |
- |
36 |
516 |
|
in % |
7 |
- |
7 |
100 |
Claude Sarrailh (seit 1.1.2022)
|
2022/23 |
in Tsd. € |
598 |
- |
598 |
1.538 |
|
in % |
39 |
- |
39 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
765 |
- |
765 |
1.401 |
|
in % |
55 |
- |
55 |
100 |
Frühere Mitglieder des Vorstands |
Christian Baier (bis 31.7.2023)
|
2022/23 |
in Tsd. € |
612 |
0 |
612 |
6.756 |
|
in % |
9 |
0 |
9 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
1.200 |
0 |
1.200 |
2.222 |
|
in % |
54 |
0 |
54 |
100 |
Andrea Euenheim (bis 31.3.2022)
|
2022/23 |
in Tsd. € |
- |
0 |
- |
0 |
|
in % |
- |
- |
- |
- |
2021/22 |
in Tsd. € |
412 |
- |
412 |
1.058 |
|
in % |
39 |
- |
39 |
100 |
Eric Poirier (bis 31.12.2021)
|
2022/23 |
in Tsd. € |
- |
0 |
- |
0 |
|
in % |
- |
- |
- |
- |
2021/22 |
in Tsd. € |
265 |
- |
265 |
4.443 |
|
in % |
6 |
- |
6 |
100 |
Olaf Koch (bis 31.12.2020)
|
2022/23 |
in Tsd. € |
- |
0 |
- |
0 |
|
in % |
- |
- |
- |
- |
2021/22 |
in Tsd. € |
- |
0 |
- |
0 |
|
in % |
- |
- |
- |
- |
Die Beiträge der Gesellschaft für die Altersversorgung sind aufgrund der Form der Zusage in der Spalte Nebenleistungen bei
der fixen Vergütung enthalten. Bei Herrn Dr. Greubel sind in den Nebenleistungen Aufwendungen für Sicherheitsmaßnahmen enthalten,
die nicht auf die Vergütungshöchstgrenzen angerechnet werden. In der Grundvergütung für das Geschäftsjahr 2022/23 ist für
Christian Baier die an ihn in diesem Geschäftsjahr gezahlte Abfindung enthalten, die im Rahmen seines Ausscheidens vereinbart
wurde.
Maximalvergütung
Der Aufsichtsrat hat die Höhe der Gesamtvergütung für das jeweilige Geschäftsjahr betragsmäßig begrenzt (Maximalvergütung).
Zudem sind auch die einzelnen Vergütungskomponenten (variable Vergütung, betriebliche Altersversorgung, Nebenleistungen) betragsgemäß
begrenzt. Die theoretisch erreichbare Maximalvergütung ist im Vergütungssystem für den Vorstandsvorsitzenden auf 8,5 Mio.
€ und für ein ordentliches Vorstandsmitglied auf 5 Mio. € begrenzt. Die mit den Mitgliedern des Vorstands aktuell vertraglich
vereinbarte theoretisch erreichbare Maximalvergütung liegt unterhalb dieser im Vergütungssystem definierten Obergrenzen. Die
theoretisch erreichbare Maximalvergütung für die Mitglieder des Vorstands wird basierend auf den Vergütungskomponenten innerhalb
der genannten Obergrenzen individuell durch den Aufsichtsrat festgelegt und richtet sich nach der fest vereinbarten Grundvergütung,
dem Maximalauszahlungsbetrag des STI (das 2-Fache des Zielbetrags) und des LTI (das 2,5-Fache des Zielbetrags) sowie der Obergrenze
für die Nebenleistungen (Altersversorgung plus weitere Nebenleistungen wie z. B. Dienstwagen). Für das Geschäftsjahr 2022/23
betragen die individuell vereinbarten betragsmäßigen Höchstgrenzen der auf ein Geschäftsjahr bezogenen gewährten Vergütung
für Dr. Steffen Greubel 6.271.600 €, für Rafael Gasset 4.040.000 € bis Ende März 2023 und 4.820.000 € ab April 2023, für Christiane
Giesen 2.996.000 € und für Claude Sarrailh 3.932.500 €. Bei Christian Baier betrug die vereinbarte betragsmäßige Höchstgrenze
der auf ein Geschäftsjahr bezogenen gewährten Vergütung 4.516.000 €. Bei der Vereinbarung der individuell festgelegten Höchstgrenzen wurde darauf geachtet, dass eine Überschreitung nach dem Vergütungssystem
nicht möglich ist.
Angemessenheit der Vorstandsvergütung
Das Aufsichtsratspräsidium sowie der Aufsichtsrat als Gesamtgremium überprüfen die Angemessenheit der Vorstandsvergütung und
deren Marktüblichkeit in regelmäßigen Abständen. Dies erfolgt auf Basis eines Horizontal- und Vertikalvergleichs. Die letzte
Angemessenheitsprüfung der Vorstandsvergütung wurde im Geschäftsjahr 2021/22 unter Hinzuziehung eines unabhängigen externen
Vergütungsexperten durchgeführt. Die Angemessenheit der Vorstandsvergütung wurde bei dieser Überprüfung bestätigt. Die horizontale (externe) Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung erfolgte auf Basis einer festgelegten spezifischen
Peergroup sowie des MDAX. Die spezifische Peergroup bestand aus 14 Unternehmen: Casino Guichard-Perrachon SA, Carrefour SA,
CECONOMY AG, Fielmann AG, Kesko Oyj, Koninklijke Ahold Delhaize N.V., Wm Morrison Supermarkets PLC, ProSiebenSat.1 Media SE,
PUMA SE, REWE-ZENTRALFINANZ eG, J Sainsbury plc, Sligro Food Group N.V., Tesco PLC und TUI AG. Bei der Festlegung der Peergroup
für den horizontalen Vergleich orientierte sich die Auswahl der Unternehmen am Geschäftsfeld von METRO, an der Internationalität
sowie an Finanzkennzahlen, Marktkapitalisierung und Mitarbeiteranzahl. Bei der vertikalen Überprüfung der Vorstandsvergütung wurde diese der Vergütung der oberen Führungskräfte (Executive Vice
Presidents, Senior Vice Presidents), der Führungskräfte (Vice Presidents) und der nicht leitenden Mitarbeiter der METRO AG
gegenübergestellt.
Leistungen aus Anlass der Beendigung der Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022/23
Mit Christian Baier wurde im Geschäftsjahr 2022/23 eine Vereinbarung über die vorzeitige Aufhebung des Anstellungsvertrags
mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2023 getroffen. Das STI bis zum Beendigungstermin wird Christian Baier vertragsgemäß
ausgezahlt. Die ihm bisher gewährten Tranchen des LTI (Tranchen 2020/21 und 2021/22 des Performance Cash Plan und Tranche
2022/23 des Performance Cash Plan 2023), deren Laufzeit noch nicht beendet ist, bleiben bestehen und werden gem. den Planbedingungen
abgewickelt. Christian Baier wurde im Geschäftsjahr 2022/23 eine Abfindung von 5.132.000 € gezahlt.
DIE VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gem. § 13 der Satzung der METRO AG eine feste jährliche Vergütung. Diese betrug
im Geschäftsjahr 2022/23 80.000 € je ordentliches Mitglied. Gem. § 13 Abs. 6 der Satzung erstattet die METRO AG den Mitgliedern
des Aufsichtsrats die durch die Ausübung des Amts entstehenden Auslagen sowie eine etwaige auf die Vergütung und den Auslagenersatz
entfallende Umsatzsteuer. Die individuelle Höhe der Aufsichtsratsvergütung berücksichtigt den Arbeitsaufwand und die Verantwortung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder
aufgrund besonderer Aufgaben. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 2,5-Fache, sein Stellvertreter das 1,5-Fache des
festgelegten Betrags der jährlichen festen Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses
erhalten eine zusätzliche Ausschussvergütung von 40.000 €, die Mitglieder des Aufsichtsratspräsidiums von 30.000 €, die Mitglieder
des Nominierungsausschusses von 10.000 € und die Mitglieder etwaiger künftiger Ausschüsse von 20.000 €. Der Vorsitzende eines
jeden dieser Ausschüsse erhält das 2-Fache des für den Ausschuss festgelegten Betrags. Für die Mitgliedschaft und den Vorsitz
im Vermittlungsausschuss (Ausschuss gem. § 27 Abs. 3 MitbestG) wird keine zusätzliche Ausschussvergütung gewährt. Die zusätzliche
Ausschussvergütung für eine Mitgliedschaft oder den Vorsitz in einem Ausschuss wird nur gezahlt, wenn mindestens 2 Sitzungen
oder sonstige Beschlussfassungen dieses Ausschusses im jeweiligen Geschäftsjahr stattgefunden haben. Mitglieder des Aufsichtsrats, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten für
jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der Vergütung. Dies gilt entsprechend für Mitgliedschaften in einem
Ausschuss, den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat oder den Vorsitz in einem Ausschuss. Die Vergütung ist zahlbar am Ende des jeweiligen Geschäftsjahres. In Übereinstimmung mit der entsprechenden Anregung des Deutschen Corporate Governance Kodex ist die Vergütung für die Mitglieder
des Aufsichtsrats als reine Festvergütung ausgestaltet, um Interessenkonflikte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu vermeiden. Die nachstehende Tabelle gibt für die Mitglieder des Aufsichtsrats die für das Geschäftsjahr 2022/23 gewährte Vergütung an
(erdienungsorientierte Sichtweise).
GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS GEM. § 162 AKTG
|
|
|
|
Grund- vergütung
|
Ausschuss- vergütung
|
Konzerninterne Aufsichtsrats- vergütungen
|
Summe |
Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrats |
Jürgen Steinemann (Vorsitzender)
|
2022/23 |
in Tsd. € |
200 |
120 |
0 |
320 |
|
in % |
63 |
37 |
0 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
200 |
80 |
0 |
280 |
|
in % |
71 |
29 |
0 |
100 |
Xaver Schiller (stv. Vorsitzender)
|
2022/23 |
in Tsd. € |
120 |
70 |
7 |
197 |
|
in % |
61 |
35 |
4 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
120 |
70 |
9 |
199 |
|
in % |
60 |
35 |
5 |
100 |
Marco Arcelli |
2022/23 |
in Tsd. € |
80 |
17 |
0 |
97 |
|
in % |
82 |
18 |
0 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
80 |
40 |
0 |
120 |
|
in % |
67 |
33 |
0 |
100 |
Gwyn Burr |
2022/23 |
in Tsd. € |
80 |
10 |
0 |
90 |
|
in % |
89 |
11 |
0 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
80 |
10 |
0 |
90 |
|
in % |
89 |
11 |
0 |
100 |
Jana Cejpková (seit 24.2.2023)
|
2022/23 |
in Tsd. € |
53 |
0 |
0 |
53 |
|
in % |
100 |
0 |
0 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
- |
- |
- |
- |
|
in % |
- |
- |
- |
- |
Prof. Dr. Edgar Ernst |
2022/23 |
in Tsd. € |
80 |
110 |
0 |
190 |
|
in % |
42 |
58 |
0 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
80 |
110 |
0 |
190 |
|
in % |
42 |
58 |
0 |
100 |
Sabine Gatz (seit 24.2.2023)
|
2022/23 |
in Tsd. € |
53 |
0 |
4 |
57 |
|
in % |
93 |
0 |
7 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
- |
- |
- |
- |
|
in % |
- |
- |
- |
- |
Michael Heider |
2022/23 |
in Tsd. € |
80 |
17 |
8 |
105 |
|
in % |
76 |
16 |
8 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
80 |
40 |
6 |
126 |
|
in % |
63 |
32 |
5 |
100 |
Udo Höfer |
2022/23 |
in Tsd. € |
80 |
0 |
0 |
80 |
|
in % |
100 |
0 |
0 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
80 |
0 |
0 |
80 |
|
in % |
100 |
0 |
0 |
100 |
Arlind Idrizi (seit 24.2.2023)
|
2022/23 |
in Tsd. € |
53 |
0 |
0 |
53 |
|
in % |
100 |
0 |
0 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
- |
- |
- |
- |
|
in % |
- |
- |
- |
- |
Paul Loyo (seit 24.2.2023)
|
2022/23 |
in Tsd. € |
53 |
47 |
6 |
106 |
|
in % |
50 |
44 |
6 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
- |
- |
- |
- |
|
in % |
- |
- |
- |
- |
Heidi Müllenberg (seit 24.2.2023)
|
2022/23 |
in Tsd. € |
53 |
0 |
4 |
57 |
|
in % |
93 |
0 |
7 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
- |
- |
- |
- |
|
in % |
- |
- |
- |
- |
Klaus Pollmann (seit 24.2.2023)
|
2022/23 |
in Tsd. € |
53 |
27 |
4 |
84 |
|
in % |
63 |
32 |
5 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
- |
- |
- |
- |
|
in % |
- |
- |
- |
- |
Roman Šilha |
2022/23 |
in Tsd. € |
80 |
67 |
0 |
147 |
|
in % |
54 |
46 |
0 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
80 |
40 |
0 |
120 |
|
in % |
67 |
33 |
0 |
100 |
Eva-Lotta Sjöstedt |
2022/23 |
in Tsd. € |
80 |
0 |
0 |
80 |
|
in % |
100 |
0 |
0 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
80 |
0 |
0 |
80 |
|
in % |
100 |
0 |
0 |
100 |
Marek Spurný (seit 11.2.2022)
|
2022/23 |
in Tsd. € |
80 |
0 |
0 |
80 |
|
in % |
100 |
0 |
0 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
53 |
0 |
0 |
53 |
|
in % |
100 |
0 |
0 |
100 |
Stefan Tieben |
2022/23 |
in Tsd. € |
80 |
40 |
0 |
120 |
|
in % |
67 |
33 |
0 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
80 |
27 |
0 |
107 |
|
in % |
75 |
25 |
0 |
100 |
Georg Vomhof (seit 24.2.2023)
|
2022/23 |
in Tsd. € |
53 |
0 |
0 |
53 |
|
in % |
100 |
0 |
0 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
- |
- |
- |
- |
|
in % |
- |
- |
- |
- |
Manfred Wirsch |
2022/23 |
in Tsd. € |
80 |
40 |
0 |
120 |
|
in % |
67 |
33 |
0 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
80 |
0 |
6 |
86 |
|
in % |
93 |
0 |
7 |
100 |
Silke Zimmer |
2022/23 |
in Tsd. € |
80 |
20 |
0 |
100 |
|
in % |
80 |
20 |
0 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
80 |
0 |
0 |
80 |
|
in % |
100 |
0 |
0 |
100 |
Frühere Mitglieder des Aufsichtsrats |
Stefanie Blaser (bis 24.2.2023)
|
2022/23 |
in Tsd. € |
33 |
17 |
0 |
50 |
|
in % |
66 |
34 |
0 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
80 |
40 |
0 |
120 |
|
in % |
67 |
33 |
0 |
100 |
Friedhelm Bongard (1.2.2022 bis 24.2.2023)
|
2022/23 |
in Tsd. € |
33 |
0 |
3 |
36 |
|
in % |
92 |
0 |
8 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
53 |
0 |
6 |
59 |
|
in % |
90 |
0 |
10 |
100 |
Thomas Dommel (bis 24.2.2023)
|
2022/23 |
in Tsd. € |
33 |
13 |
5 |
51 |
|
in % |
65 |
25 |
10 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
80 |
30 |
5 |
115 |
|
in % |
70 |
26 |
4 |
100 |
Dr. Fredy Raas (bis 24.2.2023)
|
2022/23 |
in Tsd. € |
33 |
0 |
0 |
33 |
|
in % |
100 |
0 |
0 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
80 |
17 |
0 |
97 |
|
in % |
82 |
18 |
0 |
100 |
Dr. Liliana Solomon (bis 24.2.2023)
|
2022/23 |
in Tsd. € |
33 |
0 |
0 |
33 |
|
in % |
100 |
0 |
0 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
80 |
0 |
0 |
80 |
|
in % |
100 |
0 |
0 |
100 |
Manuela Wetzko (bis 24.2.2023)
|
2022/23 |
in Tsd. € |
33 |
13 |
3 |
49 |
|
in % |
67 |
27 |
6 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
80 |
30 |
6 |
116 |
|
in % |
69 |
26 |
5 |
100 |
Angelika Will (bis 24.2.2023)
|
2022/23 |
in Tsd. € |
33 |
0 |
0 |
33 |
|
in % |
100 |
0 |
0 |
100 |
2021/22 |
in Tsd. € |
80 |
0 |
0 |
80 |
|
in % |
100 |
0 |
0 |
100 |
Außerhalb ihrer Gremientätigkeit wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats von METRO Gesellschaften keine Vergütungen oder
Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere nicht für Beratungs- und Vermittlungsleistungen, gewährt.
VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER VERGÜTUNGS- UND ERTRAGSENTWICKLUNG
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie der
Arbeitnehmer im Vergleich zur Ertragsentwicklung der Gesellschaft. Die vergleichende Darstellung wird mit den folgenden Vergütungsberichten
stetig bis zur Erreichung des gesetzlich vorgesehenen 5-Jahres-Zeitraums aufgebaut. Für die Vergütung des Vorstands und des
Aufsichtsrats wird die bereits in den Tabellen dargestellte Vergütung ausgewiesen. Für die durchschnittliche Vergütung der
Arbeitnehmer wird die Vergütung der Belegschaft der METRO AG (ohne Vorstand) herangezogen und die Zielvergütung zu einem festgesetzten
Stichtag betrachtet. Zur Darstellung der Ertragsentwicklung wird auf das im Konzernabschluss dargestellte bereinigte EBITDA, den Jahresüberschuss
der METRO AG nach HGB und auf das Ergebnis je Aktie abgestellt.
VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER VERGÜTUNGS- UND ERTRAGSENTWICKLUNG |
|
Zugehörigkeit zum Gremium
|
2020/21 in Tsd. €
|
Veränderung zu 2021/22 in %
|
2021/22 in Tsd. €
|
Veränderung zu 2022/23 in %
|
2022/23 in Tsd. €
|
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands |
Dr. Steffen Greubel |
seit 1.5.2021 |
1.280 |
140 |
3.071 |
-20 |
2.446 |
Rafael Gasset |
seit 1.4.2020 |
2.000 |
1 |
2.015 |
-14 |
1.730 |
Christiane Giesen |
seit 15.9.2022 |
- |
- |
516 |
119 |
1.131 |
Claude Sarrailh |
seit 1.1.2022 |
- |
- |
1.401 |
10 |
1.538 |
|
Frühere Mitglieder des Vorstands |
Christian Baier |
11.11.2016 - 31.7.2023 |
2.371 |
-6 |
2.222 |
204 |
6.756 |
Andrea Euenheim |
1.11.2019 - 31.3.2022 |
1.649 |
-36 |
1.058 |
-100 |
0 |
Eric Poirier |
1.4.2020 - 31.12.2021 |
2.058 |
116 |
4.443 |
-100 |
0 |
Olaf Koch |
2.3.2017 - 31.12.2020 |
1.283 |
-100 |
0 |
0 |
0 |
|
Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrats |
Jürgen Steinemann |
seit 21.2.2017 |
240 |
17 |
280 |
14 |
320 |
Xaver Schiller |
seit 21.2.2017 |
169 |
18 |
199 |
-1 |
197 |
Marco Arcelli |
seit 22.1.2020 |
120 |
0 |
120 |
-19 |
97 |
Gwyn Burr |
seit 21.2.2017 |
120 |
-25 |
90 |
0 |
90 |
Jana Cejpková |
seit 24.2.2023 |
- |
- |
- |
- |
53 |
Prof. Dr. Edgar Ernst |
seit 21.2.2017 |
160 |
19 |
190 |
0 |
190 |
Sabine Gatz |
seit 24.2.2023 |
- |
- |
- |
- |
57 |
Michael Heider |
seit 21.2.2017 |
126 |
0 |
126 |
-17 |
105 |
Udo Höfer |
seit 17.7.2020 |
80 |
0 |
80 |
0 |
80 |
Arlind Idrizi |
seit 24.2.2023 |
- |
- |
- |
- |
53 |
Paul Loyo |
seit 24.2.2023 |
- |
- |
- |
- |
106 |
Heidi Müllenberg |
seit 24.2.2023 |
- |
- |
- |
- |
57 |
Klaus Pollmann |
seit 24.2.2023 |
- |
- |
- |
- |
84 |
Roman Šilha |
seit 19.2.2021 |
80 |
50 |
120 |
23 |
147 |
Eva-Lotta Sjöstedt |
seit 21.2.2017 |
80 |
0 |
80 |
0 |
80 |
Marek Spurný |
seit 11.2.2022 |
- |
- |
53 |
51 |
80 |
Stefan Tieben |
seit 19.2.2021 |
53 |
102 |
107 |
12 |
120 |
Georg Vomhof |
seit 24.2.2023 |
- |
- |
- |
- |
53 |
Manfred Wirsch |
seit 21.2.2017 |
86 |
0 |
86 |
40 |
120 |
Silke Zimmer |
seit 21.2.2017 |
80 |
0 |
80 |
25 |
100 |
|
Frühere Mitglieder des Aufsichtsrats |
Stefanie Blaser |
16.2.2018 - 24.2.2023 |
120 |
0 |
120 |
-58 |
50 |
Friedhelm Bongard |
1.2.2022 - 24.2.2023 |
- |
- |
59 |
-39 |
36 |
Thomas Dommel |
21.2.2017 - 24.2.2023 |
125 |
-8 |
115 |
-56 |
51 |
Dr. Fredy Raas |
21.2.2017 - 24.2.2023 |
120 |
-19 |
97 |
-66 |
33 |
Dr. Liliana Solomon |
21.2.2017 - 24.2.2023 |
80 |
0 |
80 |
-59 |
33 |
Manuela Wetzko |
17.7.2020 - 24.2.2023 |
113 |
3 |
116 |
-58 |
49 |
Angelika Will |
21.2.2017 - 24.2.2023 |
80 |
0 |
80 |
-59 |
33 |
VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER VERGÜTUNGS- UND ERTRAGSENTWICKLUNG |
|
2020/21 |
Veränderung zu 2021/22 in %
|
2021/22 |
Veränderung zu 2022/23 in %
|
2022/23 |
Belegschaft |
|
|
|
|
|
Durchschnitt Vergütung Belegschaft METRO AG in Tsd. €
|
117 |
3 |
120 |
1 |
121 |
Ertragsentwicklung |
|
|
|
|
|
Bereinigtes EBITDA Konzern in Mio. €
|
1.171 |
19 |
1.389 |
-15 |
1.174 |
Jahresüberschuss METRO AG nach HGB in Mio. €
|
-4 |
-7.250 |
-294 |
194 |
275 |
Ergebnis je Aktie in € |
-0,15 |
-513 |
-0,92 |
232 |
1,21 |
Düsseldorf, im Dezember 2023
Der Vorstand
|
Der Aufsichtsrat
|
PRÜFUNGSVERMERK DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS
An die METRO AG, Düsseldorf
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS
Wir haben den beigefügten, zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der METRO AG, Düsseldorf, für das
Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der METRO AG sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts,
einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und
der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung
eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Angaben
aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich
der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen
Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen
Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken
berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts
einschließlich der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens
abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung
der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für
unser Prüfungsurteil zu dienen.
Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den
Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG.
Sonstiger Sachverhalt - Formelle Prüfung des Vergütungsberichts
Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte
formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes
Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben
nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.
Hinweis zur Haftungsbeschränkung
Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für die METRO AG erbracht haben, lagen die Allgemeinen
Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde.
Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Prüfungsvermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort
getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsbeschränkung auf EUR 4 Mio für Fahrlässigkeit in Ziffer 9 der AAB) zur
Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.
Düsseldorf, den 12. Dezember 2023
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Jessen
Wirtschaftsprüfer
|
Mehdi Zadegan
Wirtschaftsprüferin
|
IV. WEITERE INFORMATIONEN ZUR EINBERUFUNG UND DURCHFÜHRUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG
Wir bitten die Aktionäre um besondere Beachtung der folgenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des
Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.
Aufgrund des Ausfalls der Dividende für die Geschäftsjahre 2020/21 und 2021/22 sind auch die Vorzugsaktionäre in dieser Hauptversammlung
stimmberechtigt. Die folgenden Erläuterungen zur Stimmrechtsausübung gelten deshalb sowohl für Stammaktionäre als auch für
Vorzugsaktionäre.
Gemäß § 16 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorstand ermächtigt vorzusehen, dass eine Versammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung).
Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und beschlossen, dass die ordentliche Hauptversammlung 2024 als
virtuelle Hauptversammlung nach § 118a AktG abgehalten wird.
Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Die gesamte Hauptversammlung wird mit Bild und Ton im über das Internet zugänglichen InvestorPortal übertragen. Ordnungsgemäß
zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, sich zu der gesamten Hauptversammlung
über das InvestorPortal elektronisch zuzuschalten und diese dort live in Bild und Ton zu verfolgen („Teilnahme") sowie ihre
Aktionärsrechte auszuüben. Die Stimmrechtsausübung der ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre ist im Wege der elektronischen
Briefwahl sowie über Vollmachtserteilung möglich. Den elektronisch zur Versammlung zugeschalteten Aktionären wird in der Versammlung
im Wege der Videokommunikation das Rede- und Auskunftsrecht sowie das Recht eingeräumt, Anträge und Wahlvorschläge zu stellen.
Ihnen wird außerdem ein Recht zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation
eingeräumt. Den ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionären wird ferner das Recht eingeräumt, vor der Versammlung
Stellungnahmen im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen.
Die Einzelheiten werden nachfolgend erläutert:
1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte
|
Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nur berechtigt,
wenn sie sich spätestens am Mittwoch, 31. Januar 2024, 24.00 Uhr (MEZ) (Zugang maßgeblich), unter der für die Gesellschaft
empfangsberechtigten Stelle
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METRO AG c/o Computershare Operations Center 80249 München oder per E-Mail an: anmeldestelle@computershare.de
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angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben. Erforderlich ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes
an der Gesellschaft durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG. Der Nachweis hat sich nach dem durch das Gesetz zur
Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZukunftsfinanzierungsG) geänderten § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG auf den Geschäftsschluss
des 22. Tages vor der virtuellen Hauptversammlung - also Dienstag, 16. Januar 2024, 24.00 Uhr (MEZ) (nachfolgend „Nachweisstichtag“)
- zu beziehen. Der Nachweisstichtag entspricht materiellrechtlich dem nach der bisherigen Regelung des § 123 Abs. 4 Satz 2
AktG a.F. und § 16 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft maßgeblichen Zeitpunkt, dem Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung,
also Mittwoch, 17. Januar 2024, 0.00 Uhr (MEZ).
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Wir empfehlen unseren Aktionären, frühzeitig
ihr depotführendes Institut zu kontaktieren, um einen ordnungsgemäßen und fristgemäß eingehenden Nachweis des Letztintermediärs
nach § 67c Abs. 3 AktG bei der Gesellschaft sicherzustellen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung der Aktionärsrechte als
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgemäß erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und der Umfang der Aktionärsrechte richten sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag.
Erwerbe und Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag wirken sich nicht auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf
den Umfang der Aktionärsrechte aus. Erwerbe von Aktien, die erst nach dem Nachweisstichtag erfolgen, berechtigen damit weder
zur Teilnahme noch zur Ausübung von Aktionärsrechten in der Hauptversammlung.
Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten erhalten eine Anmeldebestätigung mit Zugangsdaten
für die Teilnahme. Die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung erfolgt durch elektronische Zuschaltung über das InvestorPortal
(siehe Abschnitt IV. 2). Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Aktionärsrechte über das
InvestorPortal ausüben (siehe auch Abschnitt IV. 4-6).
2. |
Elektronische Zuschaltung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten zur virtuellen Hauptversammlung
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Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können sich zur Hauptversammlung über
das InvestorPortal elektronisch zuschalten und diese dort live in Bild und Ton verfolgen. Das InvestorPortal steht ab Mittwoch,
17. Januar 2024, zur Verfügung und ist über die Internetseite der Gesellschaft unter
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www.metroag.de/hauptversammlung www.investor.computershare.de/metro
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erreichbar.
Die Anmeldung im InvestorPortal erfolgt mit der Anmeldebestätigungsnummer und dem Internetzugangscode, die die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten zusammen mit der Anmeldebestätigung erhalten.
3. |
Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
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Die gesamte Hauptversammlung der Gesellschaft wird am Mittwoch, 7. Februar 2024, ab 11.00 Uhr (MEZ) für die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionäre der Gesellschaft oder ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton im InvestorPortal übertragen. Die
dafür erforderlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre mit der Anmeldebestätigung.
Die Vorstandsrede kann auch von sonstigen Interessierten live im Internet über
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www.metroag.de/hauptversammlung
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verfolgt werden.
Zur Ausübung des Stimmrechts sind eine Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe Abschnitt IV. 1) erforderlich.
Die Stimmrechtsausübung kann im Wege der elektronischen Briefwahl oder der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach den folgenden Maßgaben erfolgen:
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a) |
Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen Briefwahl
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Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht durch elektronische Briefwahl ausüben.
Briefwahlstimmen können ausschließlich elektronisch im InvestorPortal der Gesellschaft abgegeben werden. Die Stimmabgabe im
Wege der elektronischen Briefwahl muss spätestens am Tag der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen
der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt vorgenommen sein.
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b) |
Stimmrechtsausübung im Wege der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
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Zur Stimmrechtsausübung bietet die Gesellschaft den Aktionären oder ihren Bevollmächtigten an, den von der Gesellschaft benannten
Mitarbeitern als Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen zu erteilen.
Die Stimmrechtsvertreter werden das Stimmrecht ausschließlich aufgrund ausdrücklicher und eindeutig erteilter Weisungen ausüben.
Deshalb müssen die Aktionäre zu den Gegenständen der Tagesordnung, zu denen sie eine Stimmrechtsausübung wünschen, ausdrückliche
und eindeutige Weisungen erteilen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, gemäß diesen
Weisungen abzustimmen. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung zu einem Gegenstand der Tagesordnung fehlt, werden
sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungspunkt der Stimme enthalten. Sie
nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen
von Fragen, Anträgen oder Wahlvorschlägen entgegen.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können elektronisch im InvestorPortal der Gesellschaft
abgegeben werden. Die Vollmachts- und Weisungserteilung über das InvestorPortal ist auch noch während der Hauptversammlung
möglich, muss jedoch spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt erfolgt
sein.
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von Weisungen an diese können
ferner per E-Mail bis Dienstag, 6. Februar 2024, 18.00 Uhr (MEZ) (Zugang maßgeblich), bei der Gesellschaft über die folgende
Adresse erfolgen:
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anmeldestelle@computershare.de
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Das Formular zur Stimmrechtsausübung, von dem bei der Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
per E-Mail Gebrauch zu machen ist, steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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www.metroag.de/hauptversammlung
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zum Download bereit.
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c) |
Änderung und Widerruf von Briefwahlstimmen oder erteilten Vollmachten und Weisungen, Verhältnis von Briefwahlstimmen zu erteilten
Vollmachten und Weisungen sowie weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung
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Ein Widerruf oder eine Änderung von abgegebenen Briefwahlstimmen oder erteilten Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft kann elektronisch über das InvestorPortal vorgenommen werden. Dies ist auch noch während der Hauptversammlung
möglich, muss jedoch spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt erfolgt
sein.
Ein Widerruf oder eine Änderung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter kann ferner per E-Mail spätestens
bis Dienstag, 6. Februar 2024, 18.00 Uhr (MEZ) (Zugang maßgeblich), über die folgende Adresse erfolgen:
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anmeldestelle@computershare.de
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Wenn der Gesellschaft für ein und denselben Aktienbestand über das InvestorPortal und per E-Mail voneinander abweichende,
formal ordnungsgemäße Erklärungen zur Stimmrechtsausübung zugehen, werden ausschließlich die über das InvestorPortal zugegangenen
Erklärungen berücksichtigt. Bei voneinander abweichenden, formal ordnungsgemäßen Erklärungen, die über das gleiche Medium
(InvestorPortal bzw. E-Mail) zugehen, wird jeweils die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung berücksichtigt.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt
abgegebene Briefwahlstimme bzw. Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
5. |
Ausübung der Aktionärsrechte durch einen bevollmächtigten Dritten
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Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre Rechte - insbesondere ihr Stimmrecht - nach entsprechender Vollmachtserteilung
auch durch einen bevollmächtigten Dritten ausüben lassen. Dies gilt für Stamm- und Vorzugsaktionäre, die gleichermaßen stimmberechtigt
sind.
Die Bevollmächtigten können sich zur Hauptversammlung über das InvestorPortal elektronisch zuschalten und dort die Bild- und
Tonübertragung der Hauptversammlung verfolgen. Bevollmächtigte können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre ausschließlich
im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
ausüben. Die Nutzung des InvestorPortals der Gesellschaft durch den Bevollmächtigten wie auch die elektronische Zuschaltung
zu der Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im InvestorPortal durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte
vom Vollmachtgeber die mit der Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung versandten Zugangsdaten erhält, sofern die
Zugangsdaten nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden.
Die Vollmacht kann durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Die Erteilung
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b
BGB). Sie können über das InvestorPortal vorgenommen werden. Die Vollmachtserteilung und ihr Widerruf über das InvestorPortal
sind auch noch während der virtuellen Hauptversammlung möglich.
Aktionäre, die einen Vertreter auf andere Weise als über das InvestorPortal bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung
der Vollmacht das Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereithält. Es ist im Internet unter
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www.metroag.de/hauptversammlung
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abrufbar.
Die Vollmacht gegenüber der Gesellschaft kann per E-Mail spätestens bis Dienstag, 6. Februar 2024, 18.00 Uhr (MEZ) (Zugang
maßgeblich), über die folgende Adresse erteilt werden:
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anmeldestelle@computershare.de
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Entsprechendes gilt für den Widerruf einer Vollmacht und den Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Weitere
Einzelheiten zur Vollmachtserteilung können die Aktionäre den Erläuterungen im Vollmachtsformular bzw. der Internetseite
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www.metroag.de/hauptversammlung
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entnehmen.
Im Fall einer Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer diesen
durch das Aktiengesetz gleichgestellten Person (Bevollmächtigung nach § 135 AktG) sind Besonderheiten zu beachten. Es besteht
kein gesetzliches Textformerfordernis. Die Vollmachtserklärung muss jedoch vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden.
Sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Das InvestorPortal
kann daher nicht für die Bevollmächtigung nach § 135 AktG genutzt werden. Ein Nachweis einer gegenüber einem solchen Bevollmächtigten
erteilten Vollmacht ist über das InvestorPortal ebenfalls nicht möglich. Aktionäre, die eine Vollmacht nach § 135 AktG erteilen
wollen, werden gebeten, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über das Verfahren und die Form der Vollmacht abzustimmen.
6. |
Weitere Rechte der Aktionäre
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a) |
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
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Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist ausschließlich
entweder schriftlich an den Vorstand der METRO AG unter der Anschrift
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Vorstand der METRO AG M&A Legal & Compliance Schlüterstraße 5 40235 Düsseldorf
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oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) per E-Mail an
zu richten. Es muss der Gesellschaft spätestens am Sonntag, 7. Januar 2024, 24.00 Uhr (MEZ), zugehen. Anderweitig adressierte
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung werden nicht berücksichtigt.
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Antragsteller haben nachzuweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis
zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. § 121 Abs. 7 AktG ist entsprechend anzuwenden. Bei der Berechnung der
Mindestbesitzdauer ist § 70 AktG zu beachten. Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen das erforderliche Quorum erreichen,
oder ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter
elektronischer Signatur) einzureichen.
Die Bekanntmachung und Zuleitung von ordnungs- und fristgemäßen Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der
Einberufung.
b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
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Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden.
Gegenanträge und ein Nachweis der Aktionärseigenschaft sind ausschließlich an
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METRO AG M&A Legal & Compliance Schlüterstraße 5 40235 Düsseldorf
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oder per E-Mail an
zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht.
Gegenanträge, die der Gesellschaft unter vorstehenden Kontaktdaten spätestens am Dienstag, 23. Januar 2024, 24.00 Uhr (MEZ),
zugegangen sowie mit einem Nachweis der Aktionärseigenschaft versehen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs,
einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
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www.metroag.de/hauptversammlung
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zugänglich gemacht.
Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der folgenden Ausschlusstatbestände
gemäß § 126 Abs. 2 Satz 1 AktG vorliegt:
1. |
soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde,
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2. |
wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde,
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3. |
wenn die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält,
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4. |
wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer Hauptversammlung der Gesellschaft
nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist,
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5. |
wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit wesentlich gleicher Begründung in den letzten fünf Jahren bereits zu mindestens
zwei Hauptversammlungen der Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist und in der Hauptversammlung weniger
als der zwanzigste Teil des vertretenen Grundkapitals für ihn gestimmt hat,
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6. |
wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird,
oder
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7. |
wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in zwei Hauptversammlungen einen von ihm mitgeteilten Gegenantrag nicht gestellt
hat oder nicht hat stellen lassen.
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Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Stellen mehrere Aktionäre Gegenanträge zu demselben Gegenstand der Beschlussfassung, so kann der Vorstand die Gegenanträge
sowie ihre jeweiligen Begründungen zusammenfassen.
Jeder Aktionär hat zudem das Recht, Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern (Tagesordnungspunkt 5) und/oder Aufsichtsratsmitgliedern
(Tagesordnungspunkt 6) zu unterbreiten. Für diese Wahlvorschläge gelten die vorstehenden Ausführungen sinngemäß. Zusätzlich
zu den oben aufgelisteten Ausschlusstatbeständen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich zu machen,
wenn bei einer vorgeschlagenen Person nicht der Name, der ausgeübte Beruf und der Wohnort, bei einer vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
nicht Firma und Sitz oder bei vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitgliedern keine Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten enthalten sind.
Zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge gelten in der virtuellen Hauptversammlung als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung
gestellt. Das Stimmrecht zu derartigen Anträgen kann ausgeübt werden, auch schon vor der Hauptversammlung, sobald die Voraussetzungen
für die Stimmrechtsausübung erfüllt sind (siehe Abschnitt IV. 1). Sofern der Aktionär, der den Antrag gestellt hat, nicht
ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag in der Versammlung nicht behandelt werden.
c) |
Recht zur Einreichung von Stellungnahmen
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Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre (siehe Abschnitt IV. 1) haben das Recht, vor der Hauptversammlung
Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation über das InvestorPortal unter
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www.metroag.de/hauptversammlung
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in Textform einzureichen.
Stellungnahmen sind bis spätestens fünf Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis Donnerstag, 1. Februar 2024, 24.00 Uhr (MEZ),
einzureichen. Ihr Umfang darf 10.000 Zeichen nicht überschreiten. Je Depot kann nur eine Stellungnahme eingereicht werden.
Eingereichte Stellungnahmen, die diesen Anforderungen genügen, werden spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, d.h.
bis Freitag, 2. Februar 2024, 24.00 Uhr (MEZ), im InvestorPortal unter Veröffentlichung des Namens des Aktionärs zugänglich
gemacht. Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen
würde, die Stellungnahme in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder Beleidigungen enthält,
oder wenn der einreichende Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten
lassen wird.
Fragen, Anträge, Wahlvorschläge und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die in Stellungnahmen enthalten sind,
werden nicht als solche berücksichtigt. Diese sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert angegebenen Wegen
einzureichen bzw. zu stellen oder zu erklären (siehe dazu Abschnitt IV. 6 lit. b, d, f und g).
d) |
Rederecht und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung
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Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre haben ein Rede- und ein Auskunftsrecht in der Hauptversammlung.
Eine Einreichung von Fragen im Vorfeld der Hauptversammlung ist nicht möglich. Auskunftsverlangen dürfen Bestandteil eines
Redebeitrags sein.
Zur Ausübung des Rede- und des Auskunftsrechts ist die von der Gesellschaft angebotene Videokommunikation im InvestorPortal
zu verwenden, womit zur Ausübung eine elektronische Zuschaltung der Aktionäre zur Hauptversammlung erforderlich ist (siehe
Abschnitt IV. 2). Die Ausübung erfordert, dass jeder Aktionär oder sein Bevollmächtigter zuvor über die im InvestorPortal
vorgesehene Schaltfläche „Wortmeldung“ eine Wortmeldung abgibt. Dies ist ausschließlich am Tag der Hauptversammlung ab 10.00
Uhr (MEZ) - damit eine Stunde vor Beginn der Hauptversammlung - bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt möglich.
Rede- und Auskunftsrecht können auch von bevollmächtigten Dritten eines Aktionärs ausgeübt werden. Die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter üben diese Rechte jedoch nicht für die sie bevollmächtigenden Aktionäre aus.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär oder Bevollmächtigten und
Gesellschaft in der Versammlung zuvor zu überprüfen und die Wortmeldung zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht
sichergestellt ist.
Der Versammlungsleiter ist gemäß § 17 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft zudem berechtigt, neben dem Rederecht auch das Fragerecht
der Aktionäre und Aktionärsvertreter zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere ermächtigt, während der Hauptversammlung
einen zeitlich angemessenen Rahmen für deren gesamten Verlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte und einzelne Frage- und Redebeiträge
zu setzen. Diese Ermächtigung gilt auch für die virtuelle Hauptversammlung.
e) |
Weitere Informationen zum Auskunftsrecht der Aktionäre
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Das Auskunftsrecht der Aktionäre umfasst die Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, soweit diese zur sachgemäßen
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des METRO Konzerns sowie der in
den Konzernabschluss der METRO AG einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung mündlich zu stellen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand gemäß § 131 Abs. 3 AktG aus den folgenden Gründen absehen:
1. |
soweit die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen
Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen;
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2. |
soweit sie sich auf steuerliche Wertansätze oder die Höhe einzelner Steuern bezieht;
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3. |
über den Unterschied zwischen dem Wert, mit dem Gegenstände in der Jahresbilanz angesetzt worden sind, und einem höheren Wert
dieser Gegenstände, es sei denn, dass die Hauptversammlung den Jahresabschluss feststellt;
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4. |
über die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, soweit die Angabe dieser Methoden im Anhang ausreicht, um ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft im Sinne des § 264 Abs. 2 HGB zu
vermitteln; dies gilt nicht, wenn die Hauptversammlung den Jahresabschluss feststellt;
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5. |
soweit sich der Vorstand durch die Erteilung der Auskunft strafbar machen würde;
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6. |
soweit bei einem Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder einem Wertpapierinstitut Angaben über angewandte Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden sowie vorgenommene Verrechnungen im Jahresabschluss, Lagebericht, Konzernabschluss oder Konzernlagebericht
nicht gemacht zu werden brauchen;
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7. |
soweit die Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung
durchgängig zugänglich ist.
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Aus anderen Gründen darf die Auskunft nicht verweigert werden. Wird einem Aktionär eine Auskunft verweigert, so kann er verlangen,
dass seine Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift über die Verhandlung aufgenommen
werden. Dazu ist die im InvestorPortal vorgesehene Schaltfläche „Rüge nicht beantworteter Fragen“ zu verwenden. Ist einem
Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden, so ist sie jedem
anderen Aktionär auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung nicht erforderlich ist. Ein entsprechendes Verlangen ist im Wege der Videokommunikation im Rahmen eines Wortbeitrags
über das InvestorPortal zu übermitteln.
f) |
Anträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung
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Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre haben das Recht, in der Hauptversammlung Anträge zu stellen und
Wahlvorschläge zu unterbreiten. Dies gilt auch für Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des §
127 AktG, unabhängig davon, ob sie zugänglich gemacht wurden oder nicht. Anträge und Wahlvorschläge dürfen Bestandteil eines
Redebeitrags sein.
Zur Ausübung dieser Rechte in der Hauptversammlung ist die von der Gesellschaft angebotene Videokommunikation im InvestorPortal
zu verwenden, womit zur Ausübung eine elektronische Zuschaltung der Aktionäre zur Hauptversammlung erforderlich ist (siehe
Abschnitt IV. 2). Die Ausübung erfordert, dass jeder Aktionär oder sein Bevollmächtigter zuvor über die im InvestorPortal
vorgesehene Schaltfläche „Wortmeldung“ eine Wortmeldung abgibt. Dies ist ausschließlich am Tag der Hauptversammlung ab 10.00
Uhr (MEZ) - damit eine Stunde vor Beginn der Hauptversammlung - bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt möglich.
Die vorstehenden Rechte können auch von bevollmächtigten Dritten eines Aktionärs ausgeübt werden. Die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter üben die vorstehenden Rechte jedoch nicht für die sie bevollmächtigenden Aktionäre aus.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär oder Bevollmächtigten und
Gesellschaft in der Versammlung zuvor zu überprüfen und die Wortmeldung zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht
sichergestellt ist.
g) |
Widerspruchsrecht der Aktionäre
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Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (siehe Abschnitt IV. 1) oder ihre Bevollmächtigten können vom Beginn bis zum Ende der
virtuellen Hauptversammlung über das InvestorPortal der Gesellschaft auf elektronischem Weg Widerspruch gegen Beschlüsse der
Hauptversammlung zu Protokoll des amtierenden Notars erklären. Hierzu ist die im InvestorPortal vorgesehene Schaltfläche „Widerspruch“
zu verwenden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erklären keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
zu Protokoll des amtierenden Notars.
7. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Vorlagen und weitere Informationen
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab dem Tag der Einberufung über die Internetseite der Gesellschaft unter
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www.metroag.de/hauptversammlung
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zugänglich.
8. Teilnehmerverzeichnis
Das Teilnehmerverzeichnis wird ab seiner Fertigstellung während der virtuellen Hauptversammlung allen in der Hauptversammlung
elektronisch zugeschalteten Aktionären und Vertretern von Aktionären über das InvestorPortal zugänglich gemacht.
9. Abstimmungsergebnisse
Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden innerhalb der gesetzlichen Frist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
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www.metroag.de/hauptversammlung
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veröffentlicht.
10. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der METRO AG beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 363.097.253 Euro und ist in 363.097.253
Stück Stückaktien eingeteilt. Davon sind 360.121.736 Stück Stammaktien und 2.975.517 Stück Vorzugsaktien. Jede Stammaktie
gewährt eine Stimme, sodass für die 360.121.736 Stück Stammaktien 360.121.736 Stimmrechte bestehen.
Aufgrund des Ausfalls der Dividende für die Geschäftsjahre 2020/21 und 2021/22 ist das Stimmrecht der Vorzugsaktien aufgelebt
und die Vorzugsaktionäre sind ebenfalls stimmberechtigt. Jede Vorzugsaktie gewährt eine Stimme, sodass für die 2.975.517 Stück
Vorzugsaktien 2.975.517 Stimmrechte bestehen.
Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt damit 363.097.253 Stimmrechte.
Düsseldorf, Dezember 2023
METRO AG
DER VORSTAND
HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ Im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung verarbeitet die METRO AG als Verantwortliche unter Beachtung
der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze personenbezogene Daten
ihrer Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten. Einzelheiten zum Umgang mit diesen personenbezogenen Daten und zu den entsprechenden
Rechten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten gemäß der DSGVO finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter:
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www.metroag.de/hauptversammlung/datenschutz
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