EQS-News: Salzgitter Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Salzgitter Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.05.2023 in Wolfsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

13.04.2023 / 15:09 CET/CEST
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Salzgitter Aktiengesellschaft Salzgitter Wertpapier-Kenn-Nr. 620 200
ISIN: DE0006202005 Einberufung der Hauptversammlung 2023 Information nach § 125 Abs. 1 und 5 AktG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 und Tabelle 3
der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 („EU-DVO“)
A.

Inhalt der Mitteilung

1.

Eindeutige Kennung des Ereignisses: 544b4228c0cfed118145005056888925

2.

Art der Mitteilung: Einberufung der Hauptversammlung (formale Angabe gem. EU-DVO: NEWM)

B.

Angaben zum Emittenten

1.

ISIN: DE0006202005

2.

Name des Emittenten: Salzgitter Aktiengesellschaft

C.

Angaben zur Hauptversammlung

1.

Datum der Hauptversammlung: 25. Mai 2023 (formale Angabe gem. EU-DVO: 20230525)

2.

Uhrzeit der Hauptversammlung: 11:00 Uhr MESZ (formale Angabe gem. EU-DVO: 9:00 Uhr UTC)

3.

Art der Hauptversammlung: Ordentliche Hauptversammlung (formale Angabe gem. EU-DVO: GMET)

4.

Ort der Hauptversammlung: CongressPark Wolfsburg GmbH, Heinrich-Heine-Straße, 38440 Wolfsburg, Deutschland

5.

Aufzeichnungsdatum: 3. Mai 2023, 24:00 Uhr MESZ (22:00 Uhr UTC; formale Angabe gem. EU-DVO:20230503)
Nachweisstichtag im Sinne des § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG: 4. Mai 2023

6.

Internetseite der Hauptversammlung / Uniform Resource Locator (URL): https://www.salzgitter-ag.com/Hauptversammlung


Tagesordnung auf einen Blick

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Salzgitter Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022 mit dem zusammengefassten Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

5.

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichtes

7.

Beschlussfassung über Neuwahl des Aufsichtsrats

8.

Beschlussfassung über die Ergänzung von § 10 der Satzung um eine Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen


Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

hiermit laden wir Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Salzgitter Aktiengesellschaft, die am Donnerstag, dem 25. Mai 2023, 11:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ), im CongressPark Wolfsburg, Heinrich-Heine-Straße, 38440 Wolfsburg, stattfindet.

A.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Salzgitter Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022 mit dem zusammengefassten Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 (1. Januar bis 31. Dezember 2022) am 23. März 2023 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt keinen Beschluss zu fassen.

Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.salzgitter-ag.com/Hauptversammlung

zugänglich und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Der erläuternde Bericht zu den Angaben gemäß § 289a Satz 1 und § 315a Satz 1 HGB wird während der Hauptversammlung zugänglich sein.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 60.100.000,00 EUR wird wie folgt verwendet:

Bilanzgewinn 60.100.000,00 EUR
Ausschüttung einer Dividende von 1,00 EUR je Aktie auf die 54.087.300
dividendenberechtigten Aktien:

54.087.300,00 EUR
Gewinnvortrag auf neue Rechnung: 6.012.700,00 EUR

Der Gewinnverwendungsvorschlag geht davon aus, dass die 6.009.700 zum Zeitpunkt des Vorschlags von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind, auch noch am Tag der Hauptversammlung nicht dividendenberechtigt sind. Soweit diese Aktien am Tag der Hauptversammlung infolge Veräußerung dividendenberechtigt sein sollten, wird der Gewinnverwendungsvorschlag in der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 1,00 EUR je dividendenberechtigte Aktie zulasten des Gewinnvortrags entsprechend angepasst.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:

 

Den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

 

Den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor zu beschließen:

 

Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Salzgitter Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 bestellt.

Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine vertragliche Verpflichtung auferlegt wurde, welche die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers beschränkt hätten.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben nach § 162 AktG einen Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.

Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte und vom Abschlussprüfer, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach § 162 Abs.3 AktG geprüfte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 ist im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt B. unter I. wiedergegeben und im Übrigen unter

https://www.salzgitter-ag.com/fileadmin/finanzberichte/2022/gb2022/de/
downloads/szag-verguetungsbericht-162AktG-2022-de.pdf

abrufbar.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:

 

Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 wird gebilligt.

7.

Beschlussfassung über Neuwahl des Aufsichtsrats

Die Amtszeit des derzeitigen Aufsichtsrats unserer Gesellschaft endet mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat ist demnach neu zu wählen. Er setzt sich nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (MontanMitbestErgG) vom 7. August 1956 in seiner Fassung vom 7. August 2021 sowie nach § 7 Ziffer 1 der Satzung der Gesellschaft zusammen.

Danach besteht der Aufsichtsrat aus

-

zehn Vertretern der Anteilseigner

-

zehn Vertretern der Arbeitnehmer (davon sieben Arbeitnehmer von Konzernunternehmen und drei Vertreter von Gewerkschaften) und

-

einem weiteren Mitglied.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen. Der Mindestanteil ist infolge eines Widerspruchs gegen die Gesamterfüllung für diese Wahl von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat getrennt zu erfüllen. Von den zehn Vertretern der Anteilseigner müssen daher mindestens drei Frauen und mindestens drei Männer sein. Die Wahlvorschläge berücksichtigen diese Mindestanteile.

Die Vertreter der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung gewählt. Die Vertreter der Arbeitnehmer wurden durch von den Arbeitnehmern gewählte Delegierte gewählt. Das weitere Mitglied wird durch die Hauptversammlung auf Vorschlag der übrigen Aufsichtsratsmitglieder gewählt. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder kann nicht für längere Zeit als bis zur Beendigung der Hauptversammlung erfolgen, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem gewählt wird, nicht mitgerechnet (§ 102 Absatz 1 AktG, § 7 Ziffer 2 der Satzung). Es wird vorgeschlagen, dass die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder entsprechend der danach möglichen Höchstdauer erfolgt, so dass die Amtszeit damit ca. fünf Jahre betragen wird.

Anteilseignervertreter

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung die Wahl folgender Anteilseignervertreter vor mit Angabe der Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

7.1

Ulrike Brouzi, Hannover

Mitglied des Vorstands der DZ BANK AG

(a)

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Schwäbisch Hall
Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden
R+V Lebensversicherung AG, Wiesbaden
Union Asset Management Holding AG, Frankfurt am Main

(b)

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Aufsichtsrat der DZ Compliance-Partner GmbH, Neu-Isenburg (Vorsitzende)

7.2

Dr. Bernd Drouven, Hamburg

Vorsitzender des Vorstands der Aurubis AG i. R.

7.3

Karin Hardekopf, Schwarmstedt

Mitglied des Vorstands der GP Günter Papenburg AG

7.4

Gerald Heere, Hannover

Niedersächsischer Minister für Finanzen

(a)

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

NORD/LB, Hannover (Vorsitzender)
Deutsche Messe AG, Hannover

(b)

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Verwaltungsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Berlin

7.5

Prof. Dr. Susanne Knorre, Hannover

Unternehmensberaterin

(a)

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Deutsche Bahn AG, Berlin
NORD/LB, Hannover
Rain Carbon Germany GmbH, Castrop-Rauxel
STEAG Power GmbH, Essen

7.6

Heinz Kreuzer, Gehrden

Vorsitzender der Geschäftsführung der TUI InfoTec GmbH i. R.

(a)

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

eves_information technology AG, Braunschweig

(b)

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Safarihub Europe Ltd. Harrow, Middlesex, United Kingdom (Non Executive Director)

7.7

Klaus Papenburg, Halle

Mitglied des Vorstands der GP Günter Papenburg AG

(b)

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Beirat der STOCKMEIER Holding GmbH, Bielefeld

7.8

Prof. Dr. Joachim Schindler, Berlin

Mitglied verschiedener Aufsichtsräte

(a)

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Rocket Internet SE, Berlin
Zoologischer Garten Berlin AG, Berlin
CMBlu Energy AG, Alzenau

7.9

Heinz-Gerhard Wente, Gehrden

Mitglied des Vorstandes der Continental AG i. R.

(b)

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Alpha ABMD Holdco B.V., Alkmaar, Niederlande (Mitglied Supervisory Board)

7.10

Dr. Susanna Zapreva-Hennerbichler, Hannover

Vorsitzende des Vorstands der enercity AG

(a)

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

PNE – Pure New Energy AG, Cuxhaven
CropEnergies AG, Mannheim

Die vorgenannten Wahlvorschläge beruhen auf den Empfehlungen des Nominierungsausschusses und berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung festgelegten Ziele und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils und des Diversitätskonzeptes an. Sie erfüllen außerdem die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder.

Weiteres Mitglied

Die oben zur Wahl vorgeschlagenen Anteilseignervertreter und die unten genannten, bereits gewählten Arbeitnehmervertreter schlagen der Hauptversammlung – die erstgenannten Personen für den Fall ihrer Wahl – vor, zum weiteren Mitglied zu wählen:

7.11

Frank Klingebiel, Salzgitter

Hauptamtlicher Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt Salzgitter

(a)

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Öffentliche Versicherung Braunschweig, Braunschweig
Helios Klinikum Salzgitter GmbH, Salzgitter (stellvertretender Vorsitzender)

(b)

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Braunschweigische Landessparkasse, Braunschweig (Verwaltungsrat, 1. stellvertretender Vorsitzender)
Aufsichtsrat der WEVG Salzgitter GmbH & Co KG, Salzgitter (Vorsitzender)
Aufsichtsrat der Entsorgungszentrum Salzgitter GmbH, Salzgitter (Vorsitzender)
Aufsichtsrat der Projektgesellschaft Salzgitter-Watenstedt GmbH, Salzgitter (Vorsitzender)
Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft mbH Salzgitter, Salzgitter
Aufsichtsrat der Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig, Salzgitter
Aufsichtsrat der Allianz für die Region GmbH, Braunschweig
Aufsichtsrat der Wirtschafts- und Innovationsförderung Salzgitter GmbH, Salzgitter

Die Hauptversammlung ist nicht berechtigt, zum Wahlvorschlag des weiteren Mitglieds Gegenvorschläge zu machen.

Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Anteilseignervertreter und des vorgeschlagenen weiteren Mitglieds finden Sie im Abschnitt B. unter II. in dieser Einberufung.

Arbeitnehmervertreter

Zur Kenntnis der Aktionäre:

Von den Delegierten der Arbeitnehmer sind am 21. März 2023 bereits folgende Vertreter der Arbeitnehmer zu Aufsichtsratsmitgliedern gewählt worden, deren Amtszeit ebenso mit Beendigung dieser Hauptversammlung beginnt:

 

Konrad Ackermann
Betriebsratsvorsitzender der KHS GmbH, Dortmund

Manuel Bloemers
Gewerkschaftssekretär IG Metall Vorstand, Düsseldorf

Hasan Cakir
Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der Salzgitter AG, Salzgitter

Marco Gasse
Betriebsratsvorsitzender der Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH, Duisburg

Gabriele Handke
Betriebsratsvorsitzende der Peiner Träger GmbH, Peine

Dirk Markowski
Vorsitzender des Betriebsrats und Gesamtbetriebsrats der Mannesmann Precision Tubes GmbH, Hamm

Anja Piel
Mitglied im Geschäftsführenden Bundesvorstand des DGB, Berlin

Christine Seemann
Betriebsrätin der Salzgitter Flachstahl GmbH, Salzgitter

Clemens Spiller
Betriebsratsvorsitzender der Salzgitter Digital Solutions GmbH, Salzgitter

Dr. Hans-Jürgen Urban
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, Frankfurt

8.

Beschlussfassung über die Ergänzung von § 10 der Satzung um eine Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen

Durch im Zuge der COVID-19-Pandemie erlassene Gesetze wurde vorübergehend die Möglichkeit geschaffen, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Durch das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Juli 2022 (BGBl. I 2022, S. 1166 ff.) hat die virtuelle Hauptversammlung eine dauerhafte Regelung im Aktiengesetz erfahren. Nach § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Satzung vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, dass die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung, das heißt ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung, abgehalten wird.

In die Satzung der Gesellschaft soll eine entsprechende Ermächtigung des Vorstands aufgenommen werden. Hierbei soll nicht von der im Gesetz vorgesehenen maximal möglichen Laufzeit von fünf Jahren Gebrauch gemacht werden, sondern die Ermächtigung auf zwei Jahre nach deren Eintragung in das Handelsregister befristet werden. Für zukünftige Hauptversammlungen wird der Vorstand jeweils gesondert im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls entscheiden, ob von der Ermächtigung Gebrauch gemacht und eine Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abgehalten werden soll.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:

 

In § 10 der Satzung wird folgende neue Ziffer 6 eingefügt, die bisherigen Ziffern 6 bis 8 werden Ziffern 7 bis 9:

„Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die Ermächtigung gilt für die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen in einem Zeitraum von zwei Jahren nach Eintragung dieser Satzungsbestimmung in das Handelsregister der Gesellschaft. Die Regelungen in dieser Satzung betreffend die Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung der Gesellschaft gelten entsprechend im Fall einer virtuellen Hauptversammlung.“

B.

Berichte und Anlagen zur Tagesordnung

I.

Vergütungsbericht des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

VERGÜTUNGSBERICHT DES VORSTANDES UND DES AUFSICHTSRATES GEM. § 162 AKTG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022

 

Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstandes

Der Aufsichtsrat hat die Vergütung des Vorstandes mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2019 auf die in diesem Vergütungsbericht beschriebene Systematik angepasst. Der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Juli 2020 wurde das Vergütungssystem gemäß § 120a Abs. 1 AktG zur Abstimmung vorgelegt und von ihr mit einer Mehrheit von 98,56 % gebilligt. Das Vergütungssystem galt für alle im Geschäftsjahr 2022 aktiven und ab 2019 ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder.

Die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder bemisst sich nach ihrer Aufgabe und persönlichen Leistung sowie nach dem Erfolg des Unternehmens. Ihre Höhe orientiert sich insgesamt an der Üblichkeit der Vergütung im Vergleichsumfeld. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2022 die Angemessenheit der Vorstandsvergütung durch einen externen Berater überprüfen lassen. Als Vergleichsgruppe anderer Unternehmen wurden hierbei die im Deutschen Small-Cap-Aktienindex (SDAX) der Deutsche Börse AG vertretenen Unternehmen herangezogen, zu denen die Salzgitter AG gehört.

Die Vorstandsvergütung setzt sich aus der festen Vergütung, bestehend aus der Grundvergütung, den Nebenleistungen und der Altersversorgungszusage, und der variablen Vergütung zusammen (vgl. Schaubild 1):

Schaubild 1: Die Komponenten der Vorstandsvergütung im Überblick
 

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Feste Vergütung

 

Grundvergütung

Die Grundvergütung wird in Form eines zwischen Aufsichtsrat und Vorstandsmitglied individuell im Vorstandsanstellungsvertrag vereinbarten Geldbetrages pro Jahr gewährt, auszuzahlen in zwölf gleichen monatlichen Teilbeträgen jeweils zum Monatsende (Monatsgehälter).

 

Nebenleistungen

Die Nebenleistungen beinhalten Sachbezüge wie die Gewährung der privaten Nutzung eines Dienstwagens, den Aufwand für eine kollektive Unfallversicherung, die Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen sowie gegebenenfalls pauschaliert versteuerte Sachbezüge.

 

Altersversorgungszusage

Die Zusagen für die betriebliche Altersversorgung (Pensionszusagen) sind unterschiedlich:

Für die Zeit bis zum 31. Dezember 2018 wurde allen seinerzeit bereits für die Gesellschaft tätigen Vorstandsmitgliedern die Zahlung einer Pension zugesagt, deren Höhe von der Dauer der Konzernzugehörigkeit und der jeweiligen Grundvergütung abhängt (leistungsorientierte Zusage). Die zugunsten der Vorstandsmitglieder Becker und Kieckbusch am 31. Dezember 2018 bestehenden Versorgungszusagen sind zu diesem Datum festgeschrieben und ab 1. Januar 2019 durch die im Folgenden dargestellte beitragsorientierte Zusage ergänzt worden.

Für die Zeit ab dem 1. Januar 2019 ist den Vorstandsmitgliedern Becker und Kieckbusch sowie Herrn Groebler ab Anstellungsbeginn zugesagt, dass das Unternehmen ihnen für jedes Jahr der Vorstandstätigkeit einen bestimmten Geldbetrag auf einem Versorgungskonto zur Verfügung stellt (beitragsorientierte Zusage). Der jährliche Versorgungsbeitrag beträgt derzeit für Herrn Groebler 342 T€ und für die Herren Becker und Kieckbusch seit dem Geschäftsjahr 2022 jeweils 210 T€ (bis 2021: 180 T€). Auf dem Versorgungskonto wird zusätzlich eine garantierte jährliche Zinsgutschrift berücksichtigt, die sich nach dem jeweils gültigen gesetzlichen Höchstrechnungszins für die Lebensversicherungswirtschaft gemäß Deckungsrückstellungsverordnung richtet (Garantiezins). Der Geldbetrag wird analog dem in den Bedingungen zur Entgeltumwandlung im Salzgitter-Konzern (Modell SZAG) festgelegten Lebenszyklusmodell und unter Berücksichtigung der vom Anlageausschuss zur betrieblichen Altersversorgung im Salzgitter-Konzern bestimmten Wertpapiere angelegt. Sollten durch die Anlage höhere Zinsen nach Steuern erzielt werden als der Garantiezins, werden diese bei Eintritt des Versorgungsfalls gutgeschrieben.

Scheidet das Vorstandsmitglied zu oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung aus den Diensten der Gesellschaft aus, so erhält das Vorstandsmitglied das Versorgungsguthaben als einmaliges Alterskapital oder auf Antrag in zehn Jahresraten. Scheidet das Vorstandsmitglied vor Erreichen der Regelaltersgrenze aus, so behält das Vorstandsmitglied eine unverfallbare Anwartschaft aus dem Versorgungskonto gemäß den gesetzlichen Vorschriften des Betriebsrentengesetzes. Das Vorstandsmitglied erhält auf Antrag ein vorgezogenes Alterskapital frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres.

 

Variable Vergütung

Die variable Vergütung setzt das Erreichen von Zielen voraus. Sie besteht zum einen aus einem Jahresbonus und zum anderen aus einem Performance-Bonus (Performance Cash Award). Für den Jahresbonus ist im Vorstandsanstellungsvertrag ein Zielbonus vereinbart, für den Performance-Bonus ein Zielbetrag (vgl. Schaubild 2).

Schaubild 2: Die Komponenten der variablen Vergütung im Überblick
 

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Jahresbonus

Voraussetzung für die Auszahlung des Jahresbonus ist zu 70 % das Erreichen eines finanziellen Erfolgsziels, gemessen am operativen Ergebnis vor Steuern (Earnings before Taxes (EBT)), und zu 30 % die individuelle Leistung, gemessen an qualitativen Kriterien, die vom Aufsichtsrat zu Beginn eines jeden Jahres bezogen auf das jeweilige Jahr festgelegt werden (vgl. Schaubild 3).

Schaubild 3: Funktionsweise des Jahresbonus

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Zur Ermittlung des Auszahlungsfaktors für das Erfolgsziel EBT wird das im jeweiligen Geschäftsjahr erzielte EBT mit dem EBT des vorausgehenden Geschäftsjahres verglichen (vgl. Schaubild 4). Bei einem gleichbleibenden EBT gegenüber dem Vorjahr beträgt der Auszahlungsfaktor 100 % des im Vorstandsanstellungsvertrag vereinbarten Zielbonus. Wird das EBT gegenüber dem Vorjahr um 50 % gesteigert, so wird der maximale Auszahlungsfaktor von 150 % erreicht. Bei einem EBT von – 50 % gegenüber dem Vorjahr wird der Mindestauszahlungsfaktor von 50 % erreicht. Zielerreichungen zwischen den festgelegten Punkten werden linear interpoliert. Wird der Mindestauszahlungsfaktor unterschritten, beträgt der Auszahlungsfaktor 0 %. Ist das EBT im zweiten Jahr in Folge negativ oder ist das EBT des Vorjahres oder des aktuellen Geschäftsjahres kleiner als 1 Mio. €, kann der Aufsichtsrat die Zielerreichung nach billigem Ermessen festlegen. Das Gleiche gilt, wenn ein außergewöhnliches Ereignis dazu führt, dass das Vorstandsmitglied einen höheren oder niedrigeren Auszahlungsbetrag als den Betrag erhalten würde, der ihm ohne dieses außergewöhnliche Ereignis zugestanden hätte, ohne dass dies durch die Leistung des Vorstandsmitglieds gerechtfertigt wäre. Wird im Vorjahr ein positives EBT erzielt und im jeweiligen Geschäftsjahr ein negatives EBT, so beträgt der Auszahlungsfaktor 0 %.

Schaubild 4: Bonuskurve EBT-Ziel Jahresbonus
 

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Bei der Festlegung der Kriterien für die individuelle Leistung kann der Aufsichtsrat eine Reihe von bestimmten Aspekten berücksichtigen, etwa die strategische Unternehmensentwicklung, besondere Projekte, die Arbeitssicherheit oder die Mitarbeiterentwicklung. Die individuelle Leistung wird nach Ablauf des Geschäftsjahres durch den Aufsichtsrat anhand der zuvor festgelegten Kriterien beurteilt. Der Grad der Zielerreichung kann vom Aufsichtsrat anhand der jährlich jeweils neu festgelegten Beurteilungskriterien linear zwischen 0 % und 150 % festgestellt werden.

Der Jahresbonus wird zu 50 % nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres ausgezahlt (einjährige variable Vergütung). Die verbleibenden 50 % (Ausgangswert) des Jahresbonus werden einbehalten und für einen Zeitraum von drei Jahren (Sperrfrist), beginnend mit Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres, in virtuelle Aktien des Unternehmens umgewandelt (Aktien-Deferral, vgl. Schaubild 5). Die Stückzahl der virtuellen Aktien errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel des Xetra-Schlusskurses der Salzgitter-Aktie an der Frankfurter Börse über die letzten 30 Handelstage vor Beginn der Sperrfrist. Nach Ablauf der Sperrfrist wird die Stückzahl der virtuellen Aktien mit dem arithmetischen Mittel des Xetra-Schlusskurses der Salzgitter-Aktie an der Frankfurter Börse über die letzten 30 Handelstage vor Ende der Sperrfrist zuzüglich der während der Sperrfrist auf die virtuellen Aktien fiktiv entfallenen Dividendenzahlungen multipliziert und ausgezahlt. Der sich daraus ergebende Auszahlungsbetrag ist auf 150 % des Ausgangswerts begrenzt.

Schaubild 5: Funktionsweise des Aktien-Deferrals

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Der Aufsichtsrat kann im Falle außergewöhnlicher, nicht vorhergesehener Entwicklungen den Jahresbonus nach billigem Ermessen reduzieren.

Die Ausgestaltung des Jahresbonus setzt Anreize, die strategische Ausrichtung des Unternehmens umzusetzen. Eine maßgebliche Messkennzahl für den Erfolg der Geschäftsstrategie und einer langfristig erfolgreichen Entwicklung der Gesellschaft ist nach Ansicht des Aufsichtsrates das erreichte operative Ergebnis vor Steuern (EBT) eines jeden Jahres. Deshalb hat der Aufsichtsrat als hauptsächliches Leistungskriterium für die Gewährung des Jahresbonus das Erreichen eines im Vergleich zum Vorjahr stabil positiven oder besseren EBT gewählt.

Daneben haben nach Ansicht des Aufsichtsrates auch nichtfinanzielle Kriterien Einfluss auf den Erfolg der Geschäftsstrategie und die langfristig gute Entwicklung der Gesellschaft. Deshalb legt er für die Gewährung des Jahresbonus zusätzlich jährlich individuelle Leistungsziele fest. Auf diese Weise trägt der Jahresbonus zur Förderung der Geschäftsstrategie und der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft maßgeblich bei.

Die Überführung eines Teils des Jahresbonus in ein Aktien-Deferral mit einer Sperrfrist von drei Jahren fördert die Geschäftsstrategie und die langfristige Entwicklung der Gesellschaft, indem es die Vorstandsmitglieder dazu anreizt, den Unternehmenswert zu steigern, und die Interessen von Vorstand und Aktionären in direkten Einklang bringt sowie die Attraktivität der Gesellschaft am Kapitalmarkt steigert. Damit fördert das Aktien-Deferral die langfristige Entwicklung der Gesellschaft.

 

Performance Cash Award

Voraussetzung für die Auszahlung eines Performance Cash Award ist ebenso zu 70 % das Erreichen eines finanziellen Erfolgsziels, hier gemessen an der Verzinsung des eingesetzten Kapitals (Return on Capital employed (ROCE) = EBIT I (= EBT + Zinsaufwand ohne Zinsanteil der Zuführung zu Pensionsrückstellungen) zu Summe aus Eigenkapital (ohne Berechnung latenter Steuern), Steuerrückstellungen, zinspflichtigen Verbindlichkeiten (ohne Pensionsrückstellungen) sowie Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing und Forfaitierung) im Durchschnitt einer vierjährigen Performance-Periode, und zu 30 % das Erreichen von Stakeholder-Zielen, die vom Aufsichtsrat zu Beginn eines jeden Jahres bezogen auf die jeweilige Performance-Periode festgelegt werden (vgl. Schaubild 6).

Schaubild 6: Funktionsweise des Performance Cash Award
 

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Zur Ermittlung des Auszahlungsbetrages für das Erfolgsziel ROCE wird am Ende der Performance-Periode der Durchschnitt der jährlich nach Ende der jeweiligen Geschäftsjahre erreichten ROCE-Werte während der Performance-Periode festgestellt. Sodann wird hiervon der Durchschnitt der geplanten ROCE-Werte der jeweiligen Geschäftsjahre abgezogen.

Die sich dabei ergebende Abweichung zwischen Plan-Wert und Ist-Wert in Prozentpunkten wird verglichen mit den vom Aufsichtsrat zu Beginn der jeweiligen Performance-Periode unter Berücksichtigung der allgemeinen Geschäftsentwicklung sowie der wirtschaftlichen Aussichten der Salzgitter AG festgelegten Werte für einen Auszahlungsfaktor von 100 % (Zielwert), von 50 % (Mindestwert) und von 200 % (Maximalwert) des im Vorstandsanstellungsvertrag vereinbarten Zielbetrages. Zielerreichungen zwischen den festgelegten Punkten werden linear interpoliert. Führt ein außergewöhnliches Ereignis oder eine außergewöhnliche Entwicklung dazu, dass ein Vorstandsmitglied einen höheren oder niedrigeren Auszahlungsbetrag als den Betrag erhalten würde, der ihm ohne dieses Ereignis oder diese Entwicklung zugestanden hätte, ohne dass dies durch die Leistung des Vorstandsmitglieds gerechtfertigt wäre, kann der Aufsichtsrat den Auszahlungsbetrag verringern bzw. erhöhen.

Wird der Mindestwert unterschritten, ist der Auszahlungsfaktor null. Überschreitungen des Maximalwertes führen zu keinem weiteren Anstieg des Auszahlungsfaktors.

Beispiel: Wenn als Zielwert für die Abweichung des durchschnittlich erzielten ROCE vom durchschnittlich budgetierten ROCE 0 %, als Mindestwert – 3 % und als Maximalwert 2 % festgelegt wurden, beträgt der Auszahlungsfaktor – wenn genau der budgetierte ROCE erzielt wird – 100 % des Zielbetrages. Wird ein um einen Prozentpunkt höherer ROCE als budgetiert erzielt, beträgt der Auszahlungsfaktor 150 %. Wird ein um einen Prozentpunkt niedrigerer ROCE als budgetiert erzielt, beträgt der Auszahlungsfaktor 83,33 %.

Schaubild 7: Beispielhafte Bonuskurve ROCE-Ziel Performance Cash Award
 

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Bei der Festlegung der Stakeholder-Ziele kann der Aufsichtsrat eine Reihe von bestimmten Aspekten berücksichtigen, unter anderem die strategische Unternehmensentwicklung, besondere Projekte, die Arbeitssicherheit oder die Mitarbeiterentwicklung. Die Erreichung der Ziele wird vom Aufsichtsrat nach Ablauf der Performance-Periode beurteilt. Der Grad der Zielerreichung kann vom Aufsichtsrat anhand der jährlich jeweils neu festgelegten Beurteilungskriterien linear zwischen 0 % und 200 % festgestellt werden. Der Performance Cash Award ist nach Ablauf der jeweiligen Performance-Periode auszuzahlen.

Die Ausgestaltung des Performance Cash Award setzt Anreize, die strategische Ausrichtung des Unternehmens umzusetzen. Eine zentrale Steuerungsgröße des Konzerns für den Erfolg der Geschäftsstrategie und seiner langfristig erfolgreichen Entwicklung ist die erreichte Verzinsung des eingesetzten Kapitals (ROCE), die als Indikator dafür gesehen werden kann, ob und in welcher Höhe Investitionen im Sinne eines nachhaltigen Wachstums umsetzbar sind. Deshalb hat der Aufsichtsrat als hauptsächliches Leistungskriterium für die Gewährung des Performance Cash Award das Erreichen der geplanten ROCE-Werte in der Performance-Periode gewählt.

Daneben haben nach Ansicht des Aufsichtsrates auch nichtfinanzielle Kriterien Einfluss auf den Erfolg der Geschäftsstrategie und die langfristig gute Entwicklung der Gesellschaft. Deshalb legt er auch für die Gewährung des Performance Cash Award zusätzlich jährlich Stakeholder-Ziele fest. Auf diese Weise trägt das Vorstandsvergütungssystem zur Förderung der Geschäftsstrategie und der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft maßgeblich bei.

 

Vergütung der derzeitigen Mitglieder des Vorstandes

 

Geschäftsverlauf und Auswirkungen auf die Vorstandsvergütung

In einem von massiven geopolitischen Verwerfungen geprägten Geschäftsjahr 2022 erzielte der Salzgitter-Konzern einen neuen Umsatzrekord sowie das zweitbeste operative Ergebnis der Unternehmensgeschichte. Maßgeblich für diesen Erfolg waren die herausragenden Ergebnisse der Geschäftsbereiche Stahlerzeugung und Handel. Aber auch die Segmente Stahlverarbeitung und Technologie leisteten erfreuliche Beiträge, ebenso wie die Beteiligung an der Aurubis AG. Während in der ersten Jahreshälfte die sprunghaft gestiegenen Stahlpreise wesentlich zu dieser positiven Entwicklung beitrugen, beeinflussten im zweiten Halbjahr die hohe Inflation, Energiepreise auf Rekordlevel und die damit einhergehende massive Unsicherheit bei gleichzeitig sinkenden Stahlpreisen das Marktgeschehen. Aus 1.085,4 Mio. € Ergebnis nach Steuern errechnet sich 20,1 % Verzinsung des eingesetzten Kapitals (ROCE; 2021: 16,2 %).

Die erfreuliche Entwicklung aller finanziellen Kennzahlen wirkt sich gemäß Vergütungssystem unmittelbar auf die erreichte bzw. zu erwartende Höhe der ergebnisabhängigen variablen Vergütungsbestandteile des Vorstandes aus. Aufgrund der erneut erheblichen Verbesserung des Vorsteuerergebnisses um rund 540 Mio. € wird das von der EBT-Entwicklung abhängige Erfolgsziel mit dem maximalen Zielerreichungsgrad von 150 % erfüllt. Auch führt der unerwartet hohe und deutlich überplanmäßige ROCE des Geschäftsjahres 2022 zu einer Erhöhung der derzeit zu erwartenden Zielerreichungsgrade aus den ROCE-abhängigen Erfolgszielen der Performance Cash Awards seit 2019.

Mit Ablauf des Geschäftsjahres 2022 enden die Sperrfrist bzw. Performance-Periode des im Geschäftsjahr 2019 gewährten Aktien-Deferrals und Performance Cash Awards. Für den im Geschäftsjahr 2021 ausgeschiedenen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Herrn Prof. Dr.-Ing. Fuhrmann sowie die Vorstandsmitglieder Becker und Kieckbusch sind in der gewährten bzw. geschuldeten Vergütung 2022 somit auch die Auszahlungen aus diesen mehrjährigen variablen Vergütungsbestandteilen berücksichtigt. Im Vergleichsjahr 2021 waren hinsichtlich dieser Vergütungskomponenten noch keine Zahlungen zu berücksichtigen, da die entsprechenden langfristigen Vergütungselemente erst mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2019 eingeführt worden waren.

 

Angabe der Vergütungen

Die Vergütung des Vorstandes im Geschäftsjahr 2022 entsprach dem von der Hauptversammlung am 8. Juli 2020 gebilligten Vergütungssystem (abrufbar unter

https://www.salzgitter-ag.com/de/konzern/vorstand/verguetung.html)
 

In Tabelle 1 sind die jedem einzelnen Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2022 gewährten und geschuldeten Vergütungen mit ihrem relativen Anteil an der Gesamtvergütung individuell dargestellt und dem vorangegangenen Geschäftsjahr gegenübergestellt. Neben den im jeweiligen Geschäftsjahr tatsächlich gewährten Grundvergütungen und Nebenleistungen werden variable Vergütungsbestandteile in jenem Geschäftsjahr ausgewiesen, in dem sie erdient wurden (einjährige variable Vergütung – Jahresbonus (50 % Cash-Anteil)) bzw. in dem die Sperrfrist (mehrjährige variable Vergütung – Aktien-Deferral) oder die Performance Periode (mehrjährige variable Vergütung – Performance Cash Award) endete, auch wenn die Auszahlung erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig ist. Ebenso werden Sondervergütungen in jenem Geschäftsjahr ausgewiesen, in dem sie begründet wurden, auch wenn die Auszahlung erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig ist.

Tabelle 1: Gewährte und geschuldete Vergütung gem. § 162 AktG

Gunnar Groebler
Ordentliches Vorstandsmitglied 17.05.2021 bis 30.06.2021, Vorstandsvorsitzender seit 01.07.2021
Burkhard Becker
Finanzvorstand
seit 01.02.2011
Michael Kieckbusch
Personalvorstand
seit 20.02.2013
2022 2021 2022 2021 2022 2021
in T€ absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %
Festvergütung1   1.140 61 % 650 45 % 771 47 % 696 65 % 651 42 % 636 62 %
Nebenleistungen   31 2 % 27 2 % 25 2 % 28 3 % 45 3 % 48 5 %
Summe Festvergütung   1.171 62 % 677 47 % 796 48 % 724 68 % 696 45 % 684 67 %
Einjährige variable Vergütung Jahresbonus (50 % Cash-Anteil) 713 38 % 384 27 % 435 26 % 342 32 % 435 28 % 342 33 %
Mehrjährige variable Vergütung Aktien-Deferral - 0 % - 0 % 179 11 % - 0 % 179 12 % - 0 %
  Performance Cash Award - 0 % - 0 % 239 14 % - 0 % 239 15 % - 0 %
Summe variable Vergütung   713 38 % 384 27 % 852 52 % 342 32 % 852 55 % 342 33 %
Sondervergütung2   - 0 % 375 26 % - 0 % - 0 % - 0 % - 0 %
Pensionszahlungen   - 0 % - 0 % - 0 % - 0 % - 0 % - 0 %
Gesamtvergütung   1.883 100 % 1.437 100 % 1.649 100 % 1.066 100 % 1.549 100 % 1.026 100 %

1 Herrn Becker wurden im Geschäftsjahr 2022 120 T€ (2021: 60 T€) für die vorübergehend zusätzlich wahrgenommene Funktion als Leiter des Geschäftsbereichs Stahlverarbeitung (2021: Leiter des Geschäftsbereichs Mannesmann) gewährt. Die Festvergütungen für die Herren Becker und Kieckbusch wurden mit Wirkung ab Oktober 2022 um monatlich 5 T€ auf 58 T€ erhöht.

2 Herr Groebler hatte Anspruch auf eine Sondervergütung zum Ausgleich von Gehaltsverlusten aus seinem vormaligen Anstellungsverhältnis, zur Auszahlung fällig im Januar 2022.

In Tabelle 2 sind die vertraglich vereinbarten Zielvergütungen sowie die Altersversorgungsaufwendungen ausgewiesen.

Tabelle 2: Werte der Zielvergütungen für das Geschäftsjahr 2022

Gunnar Groebler
Ordentliches Vorstandsmitglied 17.05.2021 bis 30.06.2021, Vorstandsvorsitzender seit 01.07.2021
Burkhard Becker
Finanzvorstand
seit 01.02.2011
Michael Kieckbusch
Personalvorstand
seit 20.02.2013
in T€ 2021 Ziel 2022 Ziel 2022 Min. 2022 Max. 2021 Ziel 2022 Ziel 2022 Min. 2022 Max. 2021 Ziel 2022 Ziel 2022 Min. 2022 Max.
Festvergütung1   650 1.140 1.140 1.140 696 771 771 771 636 651 651 651
Nebenleistungen   27 31 31 31 28 25 25 25 48 45 45 45
Summe Festvergütung   677 1.171 1.171 1.171 724 796 796 796 684 696 696 696
Einjährige variable Vergütung Jahresbonus (50 % Cash Anteil) 298 475 0 713 265 290 0 435 265 290 0 435
Mehrjährige variable Vergütung Aktien-Deferral 298 475 0 1.069 265 290 0 653 265 290 0 653
  Performance Cash Award 238 380 0 760 212 232 0 464 212 232 0 464
Summe variable Vergütung   834 1.330 0 2.541 742 812 0 1.552 742 812 0 1.552
Sondervergütung2   375 - - - - - - - - - - -
Versorgungsaufwand3   338 253 253 253 402 391 391 391 451 434 434 434
Gesamtvergütung   2.225 2.754 1.424 3.965 1.867 2.000 1.188 2.739 1.877 1.943 1.131 2.682

1 Herrn Becker wurden im Geschäftsjahr 2022 120 T€ (2021: 60 T€) für die vorübergehend zusätzlich wahrgenommene Funktion als Leiter des Geschäftsbereichs Stahlverarbeitung (2021: Leiter des Geschäftsbereichs Mannesmann) gewährt. Die Festvergütungen für die Herren Becker und Kieckbusch wurden mit Wirkung ab Oktober 2022 um monatlich 5 T€ auf 58 T€ erhöht.

2 Herr Groebler hatte Anspruch auf eine Sondervergütung zum Ausgleich von Gehaltsverlusten aus seinem vormaligen Anstellungsverhältnis, zur Auszahlung fällig im Januar 2022.

3 Dienstzeitaufwand gem. IAS 19

 

Erläuterungen zur festen Vergütung

Die Höhe der Grundvergütung entsprach grundsätzlich den in den Vorstandsanstellungsverträgen individuell vereinbarten Geldbeträgen. Die Nebenleistungen geben den geldwerten Vorteil der Sachbezüge wieder, die anstellungsvertraglich zugesagt waren; im Wesentlichen handelt es sich um den Vorteil aus der Möglichkeit der privaten Nutzung eines Dienstwagens. Hierzu wird auf die Darstellung in Tabelle 1 Bezug genommen und auf folgende Besonderheiten hingewiesen:

Das Monatsgrundgehalt der Vorstandsmitglieder Becker und Kieckbusch wurde mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2022 um 5 T€ auf jeweils 58 T€ erhöht. Der Aufsichtsrat hat die Angemessenheit der Vergütungserhöhung sowohl durch einen externen Vergleich mit anderen SDAX-Unternehmen als auch durch einen internen Vergleich mit der Vergütungsentwicklung der Beschäftigten des Salzgitter-Konzerns überprüft. Mit der Erhöhung der Grundgehälter wird das Ziel erreicht, die seit der letzten Vergütungsanpassung im Oktober 2019 eingetretenen allgemeinen Entgeltsteigerungen auszugleichen und damit weiterhin eine marktkonforme Vergütung zu gewährleisten.

Herrn Becker wurden im Geschäftsjahr 2022 für die vorübergehend zusätzlich wahrgenommene Funktion als Leiter des Geschäftsbereichs Stahlverarbeitung insgesamt 120 T€ gewährt.

 

Erläuterungen zur variablen Vergütung

 

Jahresbonus

Der Jahresbonus 2022 errechnete sich gemäß Vergütungssystem aus dem mit jedem Vorstandsmitglied individuell anstellungsvertraglich vereinbarten Zielbonus und dem Auszahlungsfaktor (zwischen 0 und 150 %). Der Zielbonus betrug für alle Vorstandsmitglieder 10 Monatsgehälter. Der Auszahlungsfaktor hing von der Erfüllung der Leistungskriterien im Geschäftsjahr 2022 ab, und zwar – wie im Vergütungssystem vorgesehen – zu 70 % vom operativen Ergebnis vor Steuern auf Konzernebene (EBT) im Geschäftsjahr 2022 im Vergleich zu 2021 (die Leistungskriterien hierfür sind im Vergütungssystem genau festgelegt) und zu 30 % von der individuellen Leistung im Geschäftsjahr 2022, diese gemessen an folgenden Kriterien, die der Aufsichtsrat zu Beginn des Geschäftsjahres für alle Vorstandsmitglieder gleich wie folgt festgelegt hatte:

/ Kriterium 1 - Reduzierung des Unfallgeschehens (15 %-Punkte): Bei Senkung der Betriebsunfall-Personen-Quote (Anzahl der Betriebsunfälle mit Ausfalltagen je 1.000 jahresdurchschnittlich Beschäftigte) gegenüber 2021 um 5 % wurde der Zielerreichungsgrad auf 100 %, bei Senkung um 2,5 % auf 50 % und bei Senkung um 7,5 % oder mehr auf 150 % festgelegt. Zielerreichungsgrade zwischen diesen Mindest- bzw. Maximalwerten werden linear interpoliert. Bei einer Reduzierung der Betriebsunfall-Personen-Quote gegenüber 2021 um weniger als 2,5 % oder bei einer gegenüber 2021 eingetretenen Erhöhung beträgt die Zielerreichung 0 %.
/ Kriterium 2 - Digitalisierung (15 %-Punkte): Im Geschäftsjahr 2022 waren ein überzeugendes Konzept zur Digitalisierung der Ausbildungsformen und -inhalte sowie ein schlüssiges Weiterbildungskonzept zur Begleitung der Mitarbeiter im Rahmen der digitalen Transformation zu erstellen. Sofern im Geschäftsjahr 2022 auch bereits zwei Weiterbildungsmodule konzipiert und umgesetzt werden, beträgt der Zielerreichungsgrad 100 %. Bei Konzeption und Umsetzung von drei, vier bzw. fünf Weiterbildungsmodulen legte der Aufsichtsrat die Zielerreichungsgrade auf 115 %, 130 % bzw. 150 % fest.

Berechnung des Auszahlungsfaktors

EBT-Ziel:
Im Geschäftsjahr 2022 hat sich das EBT von 705,7 Mio. € im Geschäftsjahr 2021 auf 1.245,4 Mio. € und damit um mehr als 50 % erhöht. Der Zielerreichungsgrad beträgt damit für alle Vorstandsmitglieder 150 %.

Individuelle Leistung:
Zu Kriterium 1 wurde im Geschäftsjahr 2022 eine Betriebsunfall-Personen-Quote von 9,96 erreicht. Gegenüber der Betriebsunfall-Personen-Quote von 12,81 im Geschäftsjahr 2021 stellt dies eine Verbesserung um 22,2 % dar, die Zielerreichung beträgt demnach 150 %. Bei Kriterium 2 stellte der Aufsichtsrat aufgrund seiner Beurteilung der Aufgabenerfüllung eine Zielerreichung von 150 % fest. Die sich hieraus ergebenden individuellen Auszahlungsbeträge für den Jahresbonus 2022 sind in Tabelle 3 dargestellt.

Tabelle 3: Ermittlung des Jahresbonus 2022

Zielbonus Auszahlungs-
faktor
EBT-Ziel (Gewichtung 70 %)
Auszahlungs-
faktor
Individuelle Ziele
(Gewichtung 30 %)
Gewichteter Auszahlungs-
faktor gesamt
Jahresbonus 2022 (dv. 50 % Cash / 50 % Aktien-
Deferral)
Groebler 950.000 € 150 % 150 % 150 % 1.425.000 €
Becker 580.000 € 150 % 150 % 150 % 870.000 €
Kieckbusch 580.000 € 150 % 150 % 150 % 870.000 €

Der erreichte Jahresbonus 2022 eines jeden Vorstandsmitglieds wird im Geschäftsjahr 2023 entsprechend den Vorgaben des Vergütungssystems zu 50 % in bar ausgezahlt und ist zu 50 % virtuell in Aktien der Gesellschaft angelegt worden (Aktien-Deferral). Die individuell zugeteilten virtuellen Aktien aus dem Aktien-Deferral 2022 sind in Tabelle 4 ausgewiesen. Nach Ablauf einer Sperrfrist von drei Jahren, also Anfang 2026, ist der dann aktuelle Börsenwert der Aktien zuzüglich der während der Sperrfrist ausgeschütteten Dividenden – begrenzt auf 150 % des Ausgangswertes (50 % des Jahresbonus 2022) – auszuzahlen.

Tabelle 4: Ermittlung der Anzahl virtueller Aktien aus dem Aktien-Deferral 2022

Ausgangswert
Aktien-Deferral
(50 % des Jahresbonus)
Ø XETRA-Schlusskurse Anzahl virtuelle Aktien
Groebler 712.500 € 28,41067 € 25.078,606
Becker 435.000 € 28,41067 € 15.311,149
Kieckbusch 435.000 € 28,41067 € 15.311,149

Ausblick auf die Leistungsziele für die Bemessung des Jahresbonus für das Geschäftsjahr 2023:

Für das finanzielle Leistungsziel „EBT“ entsprechen Zielvorgabe und Beurteilungsmaßstab denjenigen für das Geschäftsjahr 2022. Für die Beurteilung der individuellen Leistung wurden für alle Vorstandsmitglieder gleichlautend folgende Kriterien festgelegt:

/ Kriterium 1 - Reduzierung des Unfallgeschehens (15 %-Punkte): Bei Senkung der Lost Time Injury Frequency-Rate (LTIF-Rate: Anzahl der Betriebsunfälle mit Ausfalltagen je 1.000.000 geleisteter Arbeitsstunden) gegenüber 2022 um 5 % wird der Zielerreichungsgrad auf 100 %, bei Senkung um 2,5 % auf 50 % und bei Senkung um 7,5 % oder mehr auf 150 % festgelegt. Zielerreichungsgrade zwischen diesen Mindest- bzw. Maximalwerten werden linear interpoliert. Bei einer Reduzierung der LTIF-Rate gegenüber 2022 um weniger als 2,5 % beträgt die Zielerreichung 0 %. Zusätzlich wird der Vorstand aufgefordert, das Arbeitssicherheitskonzept für Fremdfirmenmitarbeiter und das Unfallgeschehen der im Inland eingesetzten Leiharbeitnehmer zu erheben. Übersteigt die LTIF-Rate der inländischen Leiharbeitnehmer die LTIF-Rate der inländischen gewerblichen Stammbelegschaft um mehr als 20 %, liegt es im Ermessen des Aufsichtsrats, eine realisierte Zielerreichung von mehr als 100 % auf 100 % zu reduzieren.
/ Kriterium 2 - Digitalisierung (15 %-Punkte): Für die Erarbeitung weiterer Weiterbildungsmodule zur Unterstützung der digitalen Transformation (auch für gewerbliche Mitarbeiter), die weitreichende Umsetzung eines entsprechenden Weiterbildungskonzeptes für Führungskräfte sowie die umfassende Digitalisierung der Ausbildung am Campus Salzgitter hat der Aufsichtsrat bestimmte Zielerreichungsgrade zwischen 0 und 150 % im Einzelnen definiert.
 

Performance Cash Award

Der Performance Cash Award 2022 errechnet sich gemäß Vergütungssystem aus dem mit jedem Vorstandsmitglied individuell anstellungsvertraglich vereinbarten Zielbetrag und dem Auszahlungsfaktor (zwischen 0 und 200 %). Der Auszahlungsfaktor hängt von der Erfüllung von Leistungskriterien in der Performance-Periode 2022 bis 2025 ab, und zwar – wie im Vergütungssystem vorgesehen – zu 70 % von der operativen Verzinsung des eingesetzten Kapitals (ROCE) und zu 30 % von der Erreichung des Stakeholder-Ziels „Dekarbonisierung / SALCOS / Transfer zur CO2-Neutralität“, das der Aufsichtsrat zu Beginn des Geschäftsjahres für alle Vorstandsmitglieder gleich festgelegt hat.

Berechnung des Auszahlungsfaktors zum Performance Cash Award 2022

ROCE-Ziel:
Für die Zielerreichung der operativen Verzinsung des eingesetzten Kapitals (ROCE-Ziel) in der Performance-Periode 2022 bis 2025 hatte der Aufsichtsrat zu Beginn des Geschäftsjahres 2022 bei einem durchschnittlich budgetierten ROCE von 9,8 % als Abweichung vom Budgetwert einen Zielwert von 0 %-Punkten, einen Mindestwert von -3 %-Punkten und einen Maximalwert von +2 %-Punkten festgelegt. Zur Feststellung des Auszahlungsfaktors werden – wie im Vergütungssystem vorgesehen – am Ende der Performance-Periode, also nach Ablauf des Geschäftsjahres 2025, die Zielerreichung ermittelt und der Auszahlungsfaktor festgestellt.

Stakeholder-Ziel:
Als Stakeholder-Ziel wurde das Ziel vorgegeben, bis Ende 2022 den CO2-Fußabdruck des Salzgitter-Konzerns zu ermitteln und dem Aufsichtsrat insgesamt zehn ambitionierte Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung der CO2-Emissionen vorzulegen, die in den Jahren 2023 bis 2025 sukzessive umzusetzen sind. Die Beurteilung der Zielerreichung erfolgt nach Abschluss der Performance Periode, also nach Abschluss des Geschäftsjahres 2025, in Abhängigkeit von der Anzahl der im Jahr 2022 vorgelegten Maßnahmen zur CO2-Einsparung sowie der Geschwindigkeit, mit der die Maßnahmen in den Jahren 2023 bis 2025 umgesetzt werden.

Die Auszahlung des Performance Cash Award 2022 erfolgt nach Ablauf der Performance-Periode 2022 bis 2025 in bar.

Ausblick auf die Leistungsziele für die Bemessung des Performance Cash Awards für das Geschäftsjahr 2023:

Für das mit 70 % gewichtete finanzielle Leistungsziel „ROCE“ hat der Aufsichtsrat für die Performance-Periode 2023 bis 2026 bei einem durchschnittlich budgetierten ROCE von 7,8 % als Abweichung vom Budgetwert einen Zielwert von 0 %-Punkten, einen Mindestwert von -3 %-Punkten und einen Maximalwert von +3,5 %-Punkten festgelegt.

Als Stakeholder-Ziel 1 „Verbesserung des ESG-Ratings“ mit einer Gewichtung von 15 % wurde das Ziel vorgegeben, in der Performance Periode 2023 bis 2026 an ausgewählten Nachhaltigkeitszertifizierungen und -projekten teilzunehmen und Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, die zu einer Verbesserung der ESG-Ratings des Salzgitter-Konzerns beitragen. Die Beurteilung der Zielerreichung erfolgt in Abhängigkeit von der Güte der entwickelten Konzepte, den erreichten Zertifizierungsergebnissen sowie den Rankingergebnissen, die der Salzgitter-Konzern in relevanten ESG-Ratings erreicht.

Als Stakeholder-Ziel 2 „Ausbau Schrottrecycling“ mit einer Gewichtung von 15 % wurde als Ziel vorgegeben, eine Schrottstrategie aufzustellen, die zu einer kontinuierlichen Ausweitung der verfügbaren Schrottmenge in der für das Projekt SALCOS erforderlichen Güte beiträgt. Die Beurteilung der Zielerreichung erfolgt in Abhängigkeit von den zusätzlichen Schrottmengen, die in der Performance Periode 2023 bis 2026 durch entsprechende Maßnahmen zur Umsetzungsreife gebracht werden konnten.

 

Erläuterungen zur mehrjährigen variablen Vergütung des Geschäftsjahres 2019

Zum Ende des Geschäftsjahres 2022 endeten die Sperrfrist bzw. die Performance Periode der mehrjährigen variablen Vergütungen, die dem Vorstand im Geschäftsjahr 2019 gewährt wurden. Die entsprechenden Auszahlungsbeträge sind in der gewährten und geschuldeten Vergütung für das Geschäftsjahr 2022 (vgl. Tabelle 1) berücksichtigt.

 

Aktien-Deferral 2019

Die Ermittlung der Auszahlungsbeträge aus dem Aktien-Deferral 2019 ist in Tabelle 5 dargestellt. Die jedem Vorstandsmitglied aus dem individuellen Jahresbonus 2019 zugeteilten virtuellen Aktien werden mit dem arithmetischen Mittel des Xetra-Schlusskurses der Salzgitter-Aktie an der Frankfurter Börse über die letzten 30 Handelstage vor Ende der Sperrfrist zuzüglich der während der Sperrfrist auf die virtuellen Aktien fiktiv entfallenen Dividendenzahlungen multipliziert und ausgezahlt. Der sich daraus ergebende Auszahlungsbetrag ist auf 150 % des Ausgangswerts begrenzt.

Tabelle 5: Ermittlung des Auszahlungsbetrags aus dem Aktien-Deferral 2019

Ausgangswert Aktien-
Deferral
Startaktien-
kurs
Anzahl virtuelle Aktien Endaktienkurs Dividenden-
zahlungen während Sperrfrist
Auszahlungs-
betrag Aktien-
Deferral
Prof. Dr.-Ing. Fuhrmann 225.000 € 18,73900 € 12.007,044 28,41067 € 0,75 € 337.500 €
Becker 119.250 € 18,73900 € 6.363,733 28,41067 € 0,75 € 178.875 €
Kieckbusch 119.250 € 18,73900 € 6.363,733 28,41067 € 0,75 € 178.875 €
 

Performance Cash Award 2019

Der Performance Cash Award 2019 errechnet sich gemäß Vergütungssystem aus dem mit jedem Vorstandsmitglied individuell anstellungsvertraglich vereinbarten Zielbetrag und dem Auszahlungsfaktor (zwischen 0 und 200 %). Der Auszahlungsfaktor hängt von der Erfüllung von Leistungskriterien in der Performance-Periode 2019 bis 2022 ab, und zwar – wie im Vergütungssystem vorgesehen – zu 70 % von der operativen Verzinsung des eingesetzten Kapitals (ROCE) und zu 30 % von der Erreichung der Stakeholder-Ziele, die der Aufsichtsrat zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 für alle Vorstandsmitglieder gleich festgelegt hat.

ROCE-Ziel:
Für die Zielerreichung der operativen Verzinsung des eingesetzten Kapitals (ROCE-Ziel) in der Performance-Periode 2019 bis 2022 hatte der Aufsichtsrat zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 bei einem durchschnittlich für die Performance-Periode budgetierten ROCE von 8,2 % als Abweichung vom Budgetwert einen Zielwert von 0 %-Punkten, einen Mindestwert von -3 %-Punkten und einen Maximalwert von +2 %-Punkten festgelegt. Liegt die Abweichung zwischen durchschnittlich erreichtem und durchschnittlich budgetiertem ROCE zwischen Mindest- und Zielwert bzw. zwischen Ziel- und Maximalwert wird der Auszahlungsfaktor durch Interpolation ermittelt. Das arithmetische Mittel der erzielten ROCEs in den Geschäftsjahren 2019 bis 2022 beträgt 6,7 % (2019: -5,8 %, 2020: -3,9 %, 2021: +16,2 %, 2022: +20,1 %), die Abweichung zwischen durchschnittlich erzieltem und budgetiertem ROCE damit -1,5 %-Punkte und der Auszahlungsfaktor für das ROCE-Ziel demnach 75 %.

Stakeholder-Ziele:
Als Stakeholder-Ziele für die Performance-Periode 2019-2022 hatte der Aufsichtsrat die nachhaltige Reduzierung des Unfallgeschehens (Stakeholder-Ziel 1) sowie die nachhaltige Intensivierung der Weiterbildung (Stakeholder-Ziel 2) mit jeweils 15 % Gewichtung festgelegt.

Die Erreichung des Stakeholder-Ziels 1 sollte am Durchschnitt der jährlichen Veränderungsrate der Betriebsunfall-Personen-Quote in der Performance-Periode 2019-2022 gemessen werden, wobei für das Jahr 2019 die Veränderungsrate bezogen auf das Inland und ab dem Jahr 2020 weltweit in die Durchschnittsbildung einfließen sollte. Für den Fall einer Senkung der durchschnittlichen Betriebsunfall-Personen-Quote um 2,5 % wurde der Zielerreichungsgrad auf 50 %, bei einer Senkung um 5 % auf 100 % und bei Senkung um 7,5 % oder mehr auf 200 % festgelegt. Bei einer Senkung um weniger als 2,5 % sollte keine Zielerreichung festgestellt werden.

Die Erreichung des Stakeholder-Ziels 2 sollte danach beurteilt werden, ob im Geschäftsjahr 2019 mindestens 60 %, im Geschäftsjahr 2020 mindestens 80 % und im Geschäftsjahr 2021 100 % der inländischen Beschäftigten an mindestens einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen hatten. Für das Geschäftsjahr 2022 sollte eine Teilnehmerquote von 100 % weltweit erreicht werden. Sofern die vorgegebenen Teilnehmerquoten nur in zwei bzw. drei Geschäftsjahren erreicht werden, waren die Zielerreichungsgrade auf 50 % bzw. 75 % festgelegt worden. Sollten alle Ziele im vorgesehenen Zeitablauf erreicht worden sein, sollte ein Zielerreichungsgrad von 100 % festgestellt werden. Für den Fall, dass ein oder zwei der Jahresziele jeweils bereits ein Jahr früher erreicht werden, waren Zielerreichungsgrade von 150 % bzw. 200 % festgelegt worden.

Unter Berücksichtigung der in Tabelle 6 aufgeführten Ergebnisse hat der Aufsichtsrat für das Stakeholder-Ziel 1 einen Zielerreichungsgrad von 200 % und für das Stakeholder-Ziel 2 einen Zielerreichungsgrad von 200 % festgestellt.

Tabelle 6: Stakeholder-Ziele Performance Cash Award 2019

Stakeholder-Ziel 1 (Unfallgeschehen)1 Stakeholder-Ziel 2 (Weiterbildung)2
BUP Vorjahr BUP Veränderung Teilnehmer-
quote Ziel
Teilnehmer-
quote IST
Zielerreichung
2019 17,81 13,67 – 23,2 % 60 % 80,53 % rechtzeitig
2020 13,63 11,33 – 16,9 % 80 % 88,40 % vorzeitig
2021 11,33 12,81 13,1 % 100 % 99,64 % rechtzeitig
2022 12,81 9,96 – 22,2 % 100 % 99,13 % vorzeitig
Ø     – 12,3 %      

1 2019: Beurteilung auf Basis Betriebsunfall-Personen-Quote Inland, ab 2020: Beurteilung auf Basis Betriebsunfall-Personen-Quote weltweit.

2 2019-2021: Beurteilung auf Basis Teilnehmerquote Inland, 2022: Beurteilung auf Basis Teilnehmerquote weltweit.

Die sich hieraus ergebenden individuellen Auszahlungsbeträge für den Performance Cash Award 2019 sind in Tabelle 7 dargestellt.

Tabelle 7: Ermittlung des Performance Cash Award 2019

Zielwert Auszahlungs-
faktor ROCE-Ziel (70 % Gewichtung)
Auszahlungs-
faktor Stakeholder-
Ziele (30 % Gewichtung)
Gewichteter Auszahlungs-
faktor gesamt
Performance Cash Award
Prof. Dr.-Ing. Fuhrmann 400.000 € 75,00 % 200 % 112,50 % 450.000 €
Becker 212.000 € 75,00 % 200 % 112,50 % 238.500 €
Kieckbusch 212.000 € 75,00 % 200 % 112,50 % 238.500 €
 

Sonstige Angaben

Von der nach dem Vergütungssystem gegebenen Möglichkeit, variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern, wurde kein Gebrauch gemacht, weil dazu kein Anlass bestand und die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen.

Die Maximalvergütung beträgt nach dem Vergütungssystem für ordentliche Vorstandsmitglieder 2.900 T€ und für den Vorstandsvorsitzenden 5.100 T€. Eine abschließende Beurteilung, ob die festgelegte Maximalvergütung eingehalten wurde, kann erst nach Ende bzw. Feststehen der Auszahlungsbeträge aus den jeweiligen Aktien-Deferrals bzw. Performance Cash Awards erfolgen und daher im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 berichtet werden.

Für das Geschäftsjahr 2019 sind auch unter Berücksichtigung der mittlerweile feststehenden Auszahlungsbeträge aus den mehrjährigen variablen Vergütungselementen die für das Geschäftsjahr 2019 festgelegten Maximalvergütungen von 5.100 T€ für den Vorstandsvorsitzenden sowie 2.900 T€ für ordentliche Vorstandsmitglieder eingehalten worden (vgl. Tabelle 8).

Tabelle 8: Einhaltung der Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2019 (inklusive der im Geschäftsjahr 2022 gewährten und geschuldeten mehrjährigen variablen Vergütung)

in T€ Prof. Dr.-Ing. Fuhrmann
Finanzvorstand
01.10.1996 bis 31.01.2011,
Vorstandsvorsitzender
01.02.2011 bis 30.06.2021
Becker
Finanzvorstand seit 01.02.2011
Kieckbusch
Personalvorstand seit 20.02.2013
Festvergütung   1.155 609 609
Nebenleistungen   18 27 43
Summe Festvergütung   1.173 636 652
Einjährige variable Vergütung1 Jahresbonus (50 % Cash-Anteil) 225 169 119
Mehrjährige variable Vergütung Aktien-Deferral 338 179 179
  Performance Cash Award 450 239 239
Summe variable Vergütung   1.013 587 537
Sondervergütung   - - -
Versorgungsaufwand2   616 372 401
Gesamtvergütung   2.801 1.594 1.589
Maximalvergütung   5.100 2.900 2.900

1 Die einjährige variable Vergütung von Herrn Becker enthält 50 T€ für die vorübergehend zusätzlich wahrgenommene Funktion als Vorsitzender der Geschäftsführung der KHS GmbH.

2 Dienstzeitaufwand gem. IAS 19

Den einzelnen Vorstandsmitgliedern sind weder im Geschäftsjahr 2022 noch für das Vorjahr von Dritten im Hinblick auf ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglieder Leistungen zugesagt oder gewährt worden.

Den Vorstandsmitgliedern wurden für die reguläre Beendigung ihrer Tätigkeit und bei Erreichen der in den Altersversorgungszusagen festgelegten Altersgrenzen die in Tabelle 9 dargestellten Leistungen zugesagt:

Tabelle 9: Altersversorgungsleistungen

in € Jahresbezug bei Eintritt des Pensionsfalls1,2,3 Kapitalleistung bei Eintritt des Pensionsfalls (Garantiebetrag) Zuführung zur Pensionsrückstellung Barwert der Pensionsansprüche
nach HGB nach IFRS nach HGB nach IFRS
Groebler,
Ordentliches Vorstandsmitglied 17.05.2021 bis 30.06.2021,
Vorstandsvorsitzender seit 01.07.2021
2022 0 557.106 231.888 106.978 554.613 445.235
2021 0 214.570 322.725 338.257 322.725 338.257
Becker,
Finanzvorstand seit 01.02.2011
2022 357.835 753.880 1.651.384 – 1.963.700 9.843.405 7.035.032
2021 352.547 542.524 1.057.561 191.801 8.192.021 8.998.732
Kieckbusch,
Personalvorstand seit 20.02.2013
2022 342.925 753.880 1.542.041 – 2.025.531 8.784.520 6.015.067
2021 337.857 542.524 1.032.397 204.348 7.242.479 8.040.598

1 Jahresbezug bei Dienstzeit bis Alter 65 unter Einbeziehung einer gegen Vergütung übernommenen Versorgungszusage des Vorarbeitgebers.

2 Für Herrn Becker wurde eine Begrenzung auf 96 % der zugesagten Endrente des Geschäftsjahres 2018, Dynamisierung ab 2019 entsprechend Gruppenanpassungen Essener Verband vertraglich vereinbart.

3 Für Herrn Kieckbusch wurde eine Begrenzung auf 92 % der zugesagten Endrente des Geschäftsjahres 2018, Dynamisierung ab 2019 entsprechend Gruppenanpassungen Essener Verband vertraglich vereinbart.

Für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund (Herr Becker und Herr Kieckbusch) bzw. ohne einen vom Vorstandsmitglied zu vertretenden Grund (Herr Groebler) haben die Vorstandsmitglieder Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bis zum Ablauf ihres Anstellungsvertrages; dieser Anspruch ist jedoch begrenzt auf den Wert von zwei durchschnittlichen Jahresgesamtvergütungen (feste Grundvergütung und variable Vergütung (Herr Becker und Herr Kieckbusch) bzw. auf die Gesamtvergütung einschließlich Nebenleistungen (Herr Groebler)). Für den Fall der Beendigung der Vorstandstätigkeit aufgrund eines Kontrollwechsels haben die Vorstandsmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Abfindung in Höhe der Gesamtvergütung für die noch nicht abgelaufene Laufzeit ihres Anstellungsvertrages. Dieser Anspruch ist auf den Wert von drei durchschnittlichen Jahresgesamtvergütungen begrenzt, wobei in die Jahresgesamtvergütung die Gesamtvergütung einschließlich Nebenleistungen (Herr Becker und Herr Kieckbusch) bzw. die feste Grundvergütung und die variable Vergütung (Herr Groebler) einzubeziehen ist.

 

Vergütung der früheren Mitglieder des Vorstandes

Die folgende Tabelle 10 enthält die den früheren Mitgliedern des Vorstands, die ihre Tätigkeit innerhalb der letzten zehn Geschäftsjahre beendet haben, im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütungen einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden ausschließlich lebenslang zu leistende Rentenzahlungen sowie Vergütungen für die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandanten in Tochterunternehmen der Gesellschaft gewährt.

Tabelle 10: Gewährte und geschuldete Vergütung der früheren Mitglieder des Vorstandes im Geschäftsjahr 2022 gem. § 162 AktG

Wolfgang Eging
Vorstand Mannesmann
01.10.2003 bis 30.09.2014
Prof. Dr.-Ing. Heinz-Jörg Fuhrmann
Finanzvorstand 01.10.1996 bis 31.01.2011,
Vorstandsvorsitzender 01.02.2011 bis 30.06.2021
Heinz Groschke
Vorstand Handel
01.01.2006 bis 30.09.2014
Peter-Jürgen Schneider
Vorstand Personal und Dienstleistungen
01.04.2003 bis 19.02.2013
in € in % in € in % in € in % in € in %
Aktien-Deferral 2019 0 0 % 337.500 22 % 0 0 % 0 0 %
Performance Cash Award 2019 0 0 % 450.000 30 % 0 0 % 0 0 %
Pensionszahlungen 358.720 99 % 736.920 48 % 397.644 96 % 140.019 100 %
Aufsichtsratsvergütungen 2.599 1 % 0 0 % 17.616 4 % 0 0 %
Gesamtvergütung 361.319 100 % 1.524.420 100 % 415.261 100 % 140.019 100 %
 

Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates

 

Das System zur Vergütung des Aufsichtsrates

Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält pro Geschäftsjahr ein Fixum von 60.000 €. Diese Vergütung beträgt für den stellvertretenden Vorsitzenden das Doppelte und für den Vorsitzenden das Dreifache. Zudem bekommt jedes Mitglied für Ausschusstätigkeiten 5.000 €, jeder Ausschussvorsitzende und jedes Mitglied des Prüfungsausschusses 10.000 € sowie der Vorsitzende des Prüfungsausschusses 30.000 €. Dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates und dessen Stellvertreter wird eine Mitgliedschaft in Ausschüssen nicht vergütet. Den anderen Aufsichtsratsmitgliedern werden maximal zwei Mitgliedschaften in Ausschüssen vergütet. Pro Sitzungsteilnahme (auch im Wege einer Telefon- oder Videokonferenz) wird ein Sitzungsgeld von 500 € gezahlt; die Mitwirkung an einer kurzen fernmündlichen Konsultation und Beschlussfassung zu Einzelfragen gilt insoweit nicht als Sitzungsteilnahme.

 

Vergütung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder

Die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten folgende Vergütungen sowie Sitzungsgelder:

Tabelle 11: Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2022

                     Jahresbezug
Festvergütung Vergütung für Ausschusstätigkeit Sitzungsgeld Gesamtvergütung
in € in % in € in % in € in % in €
Heinz-Gerhard Wente
(Vorsitzender)
2022 180.000 97 % 0 0 % 5.000 3 % 185.000
2021 180.000 98 % 0 0 % 3.500 2 % 183.500
Dr. Hans-Jürgen Urban
(stellvertretender Vorsitzender)
2022 120.000 96 % 0 0 % 5.000 4 % 125.000
2021 120.000 97 % 0 0 % 3.500 3 % 123.500
Konrad Ackermann 2022 60.000 74 % 15.000 19 % 6.000 7 % 81.000
2021 60.000 77 % 15.000 19 % 3.000 4 % 78.000
Manuel Bloemers
(seit 01.07.2021)
2022 60.000 75 % 15.000 19 % 5.000 6 % 80.000
2021 30.000 80 % 5.000 13 % 2.500 7 % 37.500
Ulrike Brouzi 2022 60.000 95 % 0 0 % 3.000 5 % 63.000
2021 60.000 98 % 0 0 % 1.500 2 % 61.500
Annelie Buntenbach
(bis 30.06.2021)
2022 0 0 % 0 0 % 0 0 % 0
2021 30.000 98 % 0 0 % 500 2 % 30.500
Hasan Cakir 2022 60.000 80 % 10.000 13 % 5.000 7 % 75.000
2021 60.000 83 % 10.000 14 % 2.500 3 % 72.500
Dr. Bernd Drouven 2022 60.000 88 % 5.000 7 % 3.500 5 % 68.500
2021 60.000 89 % 5.000 7 % 2.500 4 % 67.500
Roland Flach 2022 60.000 79 % 10.000 13 % 5.500 7 % 75.500
2021 60.000 82 % 10.000 14 % 3.000 4 % 73.000
Gabriele Handke 2022 60.000 95 % 0 0 % 3.000 5 % 63.000
2021 60.000 97 % 0 0 % 2.000 3 % 62.000
Reinhold Hilbers 2022 60.000 80 % 10.000 13 % 5.000 7 % 75.000
2021 60.000 82 % 10.000 14 % 3.000 4 % 73.000
Norbert Keller 2022 60.000 96 % 0 0 % 2.500 4 % 62.500
2021 60.000 97 % 0 0 % 2.000 3 % 62.000
Frank Klingebiel
(seit 19.05.2021)
2022 60.000 95 % 0 0 % 3.000 5 % 63.000
2021 40.000 96 % 0 0 % 1.500 4 % 41.500
Prof. Dr. Susanne Knorre 2022 60.000 95 % 0 0 % 3.000 5 % 63.000
2021 60.000 97 % 0 0 % 2.000 3 % 62.000
Dr. Dieter Köster
(bis 30.06.2021)
2022 0 0 % 0 0 % 0 0 % 0
2021 30.000 98 % 0 0 % 500 2 % 30.500
Heinz Kreuzer 2022 60.000 95 % 0 0 % 3.000 5 % 63.000
2021 60.000 97 % 0 0 % 2.000 3 % 62.000
Bernd Lauenroth
(bis 30.06.2021)
2022 0 0 % 0 0 % 0 0 % 0
2021 30.000 79 % 7.500 20 % 500 1 % 38.000
Volker Mittelstädt 2022 60.000 95 % 0 0 % 3.000 5 % 63.000
2021 60.000 97 % 0 0 % 2.000 3 % 62.000
Klaus Papenburg
(seit 01.07.2021)
2022 60.000 90 % 3.333 5 % 3.500 5 % 66.833
2021 30.000 95 % 0 0 % 1.500 5 % 31.500
Anja Piel
(seit 22.07.2021)
2022 60.000 97 % 0 0 % 2.000 3 % 62.000
2021 30.000 95 % 0 0 % 1.500 5 % 31.500
Prof. Dr. Joachim Schindler 2022 60.000 63 % 30.000 31 % 5.500 6 % 95.500
2021 60.000 65 % 30.000 32 % 3.000 3 % 93.000
Christine Seemann 2022 60.000 95 % 0 0 % 3.000 5 % 63.000
2021 60.000 97 % 0 0 % 2.000 3 % 62.000
Prof. Dr. Dr.-Ing. Birgit Spanner-Ulmer 2022 60.000 90 % 5.000 7 % 2.000 3 % 67.000
2021 60.000 89 % 5.000 7 % 2.500 4 % 67.500
Clemens Spiller 2022 60.000 95 % 0 0 % 3.000 5 % 63.000
2021 60.000 97 % 0 0 % 2.000 3 % 62.000
Dr. Werner Tegtmeier
(bis 19.05.2021)
2022 0 0 % 0 0 % 0 0 % 0
2021 25.000 98 % 0 0 % 500 2 % 25.500
Insgesamt 2022 1.440.000   103.333   79.500   1.622.833
2021 1.445.000   97.500   51.000   1.593.500

Darüber hinaus erhielten folgende Aufsichtsratsmitglieder Vergütungen für Aufsichtsratsmandate bei Tochterunternehmen:

Tabelle 12: Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2022 bei Tochtergesellschaften

Jahresbezug
Festvergütung Vergütung für Ausschusstätigkeit Sitzungsgeld Gesamt-
ver-
gütung
in € in % in € in % in € in % in €
Konrad Ackermann 2022 10.000 91 % 0 0 % 1.000 9 % 11.000
(KHS) 2021 10.000 93 % 0 0 % 750 7 % 10.750
Hasan Cakir 2022 8.000 94 % 0 0 % 500 6 % 8.500
(SZFG) 2021 8.000 95 % 0 0 % 400 5 % 8.400
Roland Flach 2022 10.000 91 % 0 0 % 1.000 9 % 11.000
(KHS) 2021 10.000 93 % 0 0 % 750 7 % 10.750
Gabriele Handke 2022 5.000 93 % 0 0 % 400 7 % 5.400
(PTG) 2021 5.000 93 % 0 0 % 400 7 % 5.400
Norbert Keller 2022 2.084 95 % 0 0 % 100 5 % 2.184
(MPTDE) 2021 5.000 94 % 0 0 % 300 6 % 5.300
Volker Mittelstädt 2022 7.500 95 % 0 0 % 400 5 % 7.900
(ILG/MGB) 2021 7.500 95 % 0 0 % 400 5 % 7.900
Dr. Hans-Jürgen Urban 2022 12.000 96 % 0 0 % 500 4 % 12.500
(SZFG) 2021 12.000 97 % 0 0 % 400 3 % 12.400
Insgesamt 2022 54.584   0   3.900   58.484
  2021 57.500   0   3.400   60.900

Die gewerkschaftsangehörigen Arbeitnehmervertreter haben erklärt, ihre Vergütung nach den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen.

VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER VERGÜTUNGS- UND ERTRAGSENTWICKLUNG

Die folgende vergleichende Darstellung stellt die jährliche Veränderung der gewährten und geschuldeten Vergütung der gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft und der Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalentenbasis dar.

Die für die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates zugrunde gelegte Vergütung entspricht der in den jeweiligen Geschäftsjahren gewährten und geschuldeten Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG und damit den Angaben in Tabellen 1 und 10 bzw. 11 und 12 dieses Berichts. Als Kennziffern für die Darstellung der Ertragsentwicklung wird neben der Entwicklung des Jahresüberschusses der Salzgitter AG zusätzlich das konsolidierte Konzern-Vorsteuerergebnis (EBT) herangezogen, das gleichzeitig auch Bemessungsgrundlage für die ökonomische Leistungskomponente des Jahresbonus ist. Für die Vergütungsentwicklung der Arbeitnehmer wurde auf die Stammbeschäftigten der in Deutschland ansässigen Gesellschaften des Salzgitter-Konzerns abgestellt. Die interne Vergleichsgruppe wird bewusst auf Deutschland beschränkt, weil hier mit rund 80 % der weit überwiegende Teil der Mitarbeiter beschäftigt ist und im Zeitverlauf strukturelle Veränderungen im Anteil der ausländischen Beschäftigten an der Gesamtbelegschaft die Aussagekraft einer weltweit vergleichenden Darstellung beeinträchtigen würde.

In Tabelle 13 ist ein Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung der Mitglieder des Vorstandes mit der Ertragsentwicklung der Salzgitter AG und mit der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalentenbasis gegenüber dem Vorjahr dargestellt. Tabelle 14 gibt diesen Vergleich für die Mitglieder des Aufsichtsrates wieder.

Tabelle 13: Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung für die Mitglieder des Vorstandes (jeweils Veränderung ggü. Vorjahr)

2022 2021
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstandes    
Groebler 31 % (Anstellungsbeginn 2021)
Becker 55 % 37 %
Kieckbusch 51 % 29 %
Frühere Mitglieder des Vorstandes    
Eging 2 % – 2 %
Prof. Dr.-Ing. Fuhrmann – 16 % 27 %
Groschke 1 % – 1 %
Schneider 2 % 0 %
Ertragsentwicklung    
Jahresergebnis SZAG (HGB) 23 % (Turnaround 2021 ggü. 2020)
Ergebnis vor Steuern (EBT) Salzgitter-Konzern (IFRS) 76 % (Turnaround 2021 ggü. 2020)
Arbeitnehmer    
Stammbeschäftigte Inland 6 % 12 %

Die Erhöhung der dem Vorstandsvorsitzenden Groebler im Geschäftsjahr 2022 gewährten und geschuldeten Vergütung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass Herr Groebler dem Vorstand erst seit dem 17. Mai 2021 angehört und die Vergütung in 2021 insofern nur zeitratierlich gewährt wurde. Der Anstieg der den beiden Vorstandsmitgliedern Becker und Kieckbusch gewährten und geschuldeten Vergütung ist neben der Erhöhung der Festvergütung insbesondere darauf zurückzuführen, dass die im Geschäftsjahr 2019 erstmals gewährten mehrjährigen Vergütungsbestandteile Aktien-Deferral und Performance Cash Award mit Ablauf des Geschäftsjahres 2022 gewährt und geschuldet wurden. Da diese langfristigen Vergütungselemente erst mit dem aktuell gültigen Vorstandsvergütungssystem im Geschäftsjahr 2019 eingeführt worden waren, wurde im Geschäftsjahr 2021 noch keine mehrjährige variable Vergütung gewährt und geschuldet. Bei Herrn Becker wirkt im Geschäftsjahr 2022 im Übrigen die temporäre Gewährung einer zusätzlichen Vergütung in Höhe von 120 T€ (2021: 60 T€) für die Übernahme der Leitung des Geschäftsbereichs Stahlverarbeitung vergütungserhöhend. Der deutliche Anstieg der durchschnittlichen Arbeitnehmervergütung des Geschäftsjahres 2022 gegenüber dem Geschäftsjahr 2021 ist im Wesentlichen auf den ergebnisbedingt erneut deutlichen Anstieg der für das Geschäftsjahr 2022 geschuldeten erfolgsabhängigen Vergütung, spürbare Tariferhöhungen sowie die freiwillige Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 € je Mitarbeiter zurückzuführen.

Tabelle 14: Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung für die Mitglieder des Aufsichtsrates (jeweils Veränderung ggü. Vorjahr)

2022 2021
Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrates    
Heinz-Gerhard Wente (Vorsitzender) 1 % 5 %
Dr. Hans-Jürgen Urban (stellvertretender Vorsitzender) 1 % 6 %
Konrad Ackermann 4 % 4 %
Manuel Bloemers (seit 01.07.2021) 113 % (Beginn 2021)
Ulrike Brouzi 2 % 6 %
Hasan Cakir 3 % 4 %
Dr. Bernd Drouven 1 % 8 %
Roland Flach 3 % 5 %
Gabriele Handke 1 % 6 %
Reinhold Hilbers 3 % 5 %
Norbert Keller – 4 % 8 %
Frank Klingebiel (seit 19.05.2021) 52 % (Beginn 2021)
Prof. Dr. Susanne Knorre 2 % 6 %
Heinz Kreuzer 2 % 6 %
Volker Mittelstädt 1 % 6 %
Klaus Papenburg (seit 01.07.2021) 112 % (Beginn 2021)
Anja Piel (seit 22.07.2021) 97 % (Beginn 2021)
Prof. Dr. Joachim Schindler 3 % 5 %
Christine Seemann 2 % 6 %
Prof. Dr. Dr.-Ing. Birgit Spanner-Ulmer – 1 % 7 %
Clemens Spiller 2 % 6 %
Frühere Mitglieder des Aufsichtsrates    
Annelie Buntenbach (bis 30.06.2021) - – 48 %
Dr. Dieter Köster (bis 30.06.2021) - – 47 %
Bernd Lauenroth (bis 30.06.2021) - – 49 %
Dr. Werner Tegtmeier (bis 19.05.2021) - – 56 %
Ertragsentwicklung    
Jahresergebnis SZAG (HGB) 23 % (Turnaround 2021)
Ergebnis vor Steuern (EBT) Salzgitter-Konzern (IFRS) 76 % (Turnaround 2021)
Arbeitnehmer    
Stammbeschäftigte Inland 6 % 12 %


Salzgitter, 23. März 2023
 

Gunnar Groebler
Vorsitzender des Vorstands
Burkhard Becker
Mitglied des Vorstands Finanzen
Heinz-Gerhard Wente
Vorsitzender des Aufsichtsrats
 
II.

Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 7 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten

7.1 Ulrike Brouzi

Vorstand der DZ Bank AG

Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1965

Nationalität: deutsch

Geschlecht: weiblich

Aufsichtsratsmitglied seit 23. Mai 2013

Ausbildung:

Studium der Wirtschaftsmathematik an der Universität Augsburg

Dipl. Math. oec

Beruflicher Werdegang:

1990-2007 Bayern LB (diverse Tätigkeiten)

2008-2010 NORD/LB Leitung Risikocontrolling

2010-2012 NORD/LB Generalbevollmächtigte Financial Markets

2012-2018 Mitglied des Vorstands NORD/LB (CFO/COO)

Seit 09/2018 Mitglied des Vorstands DZ BANK AG, Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt (CFO seit 01/2019)

Sonstige Tätigkeiten:

Keine

7.2 Dr. Bernd Drouven

Vorstandsvorsitzender der Aurubis AG i. R.

Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1955

Nationalität: deutsch

Geschlecht: männlich

Aufsichtsratsmitglied seit 24. Mai 2018

Ausbildung:

Studium der Metallhüttenkunde und Elektrometallurgie an der RWTH Aachen

Promotion an der Carnegie-Mellon University in Pittsburgh (Pennsylvania, USA)

Beruflicher Werdegang:

1982-1987 Abteilungsleiter der Preussag AG Metall

1987-1988 General Manager IC Metals Division Singapur der Degussa AG

1988-1991 Geschäftsführer der Demetron Gesellschaft für Elektronikwerkstoffe mbH

(Konzerngesellschaft der Degussa AG)

1991-1998 Geschäftsführer der Leybold Materials GmbH (Konzerngesellschaft der Degussa AG)

1995-1997 Head of Business Unit Materials von Balzers and Leybold

1998-2000 Mitglied des Vorstands der Possehl Besi Electronics N.V.

2000-2001 Vorstandsvorsitzender der Possehl Besi Electronics N.V.

2001-2003 Geschäftsführer der Spiess-Urania Chemicals GmbH

2004-2005 Vice President Strategic Planning/International Affairs der Norddeutsche Affinerie AG (heute Aurubis AG)

2006-2008 Finanzvorstand der Norddeutsche Affinerie AG (heute Aurubis AG)

2008-2011 Vorstandsvorsitzender der Aurubis AG

2013-2014 Mitglied des Aufsichtsrates der Aurubis AG

2014-2015 Vorstandsvorsitzender der Aurubis AG

2015-2018 Mitglied des Aufsichtsrates der Aurubis AG

Sonstige Tätigkeiten:

Keine

7.3 Karin Hardekopf

Mitglied des Vorstands der GP Günter Papenburg AG

Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1965

Nationalität: deutsch

Geschlecht: weiblich

Aufsichtsratsmitglied seit 1. Januar 2023

Ausbildung:

1984-1986 Ausbildung zur Bankkauffrau bei der Vereins- und Westbank AG, Hannover

1986-1991 Studium der Betriebswirtschaftslehre an den Universitäten Bayreuth und Passau mit Abschluss Diplomkauffrau

Beruflicher Werdegang:

01.01.1992 Geschäftsführerin der GP Günter Papenburg GmbH

Seit 30.08.1995 Mitglied des Vorstands der GP Günter Papenburg AG

Sonstige Tätigkeiten:

Wirtschaftsbeirat der Nord LB, Hannover

Beziehungen zu einem wesentlich beteiligten Aktionär der Salzgitter Aktiengesellschaft

Frau Hardekopf ist Mitglied des Vorstandes der GP Günter Papenburg AG, Hannover, sowie Tochter des Mehrheitsgesellschafters dieser Gesellschaft, die über 25 % der Stimmrechte (Stand der letzten Hauptversammlung am 2. Juni 2022) an der Salzgitter Aktiengesellschaft hält.

7.4 Gerald Heere

Niedersächsischer Minister für Finanzen

Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1979

Nationalität: deutsch

Geschlecht: männlich

Aufsichtsratsmitglied seit 3. Januar 2023

Ausbildung:

2005 Magisterstudium an der Technischen Universität Braunschweig mit Hauptfach Politikwissenschaft und den Nebenfächern Geschichte und Informatik

Beruflicher Werdegang:

2005-2006 Freier Referent der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag

2006-2012 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Internationale Beziehungen und Vergleichende Regierungslehre, Institut für Sozialwissenschaften, TU Braunschweig

2012-2013 Lehrbeauftragter am Lehrstuhl für Internationale Beziehungen und Vergleichende Regierungslehre, Institut für Sozialwissenschaften, TU Braunschweig

2013-2017 Abgeordneter des Niedersächsischen Landtags

- Mitglied im Fraktionsvorstand (ab Mai 2015)

2019 freiberuflicher Politikwissenschaftler

2019-2021 Leiter des Senatorenbüros – Der Senator für Finanzen, Freie Hansestadt Bremen

2021-2022 Abgeordneter des Niedersächsischen Landtags

Sonstige Tätigkeiten:

keine

Beziehungen zu einem wesentlich beteiligten Aktionär der Salzgitter Aktiengesellschaft

Herr Heere ist seit November 2022 Niedersächsischer Minister für Finanzen. Das Land Niedersachsen ist alleinige Gesellschafterin der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft mbH, Hannover, die ca. 26,5 % der Stimmrechte (Stand der letzten Hauptversammlung am 2. Juni 2022) an der Salzgitter Aktiengesellschaft hält.

7.5 Prof. Dr. Susanne Knorre

Unternehmensberaterin

Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1961

Nationalität: deutsch

Geschlecht: weiblich

Aufsichtsratsmitglied seit 24. Mai 2018

Ausbildung:

Studium der Politischen Wissenschaften und der Volkswirtschaftslehre an den Universitäten Hamburg und Basel

Abschluss: Dipl.-Politologin, Staatsexamen für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst

Promotion an der Universität Hamburg

Beruflicher Werdegang:

1988-1991 Grundsatzreferentin Ministerium für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz

1991-1994 Leiterin des Ministerbüros im Ministerium für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz

1994 Preussag AG, Assistentin der Vorstandsvorsitzenden

1998-2000 Leiterin der Konzernkommunikation der Preussag AG

2000-2003 Ministerin für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Niedersachsen, Hannover

2002-2015 verschiedene Lehraufträge Universität Hannover, Hochschule Luzern, University of Cape Town, Universität Hildesheim, Quadriga Hochschule Berlin

2003-2005 Geschäftsführerin der GROTE&KNORRE GmbH und Management Partner der Weber Shandwick Kommunikationsberatung

Seit 2005 selbstständige Unternehmensberaterin

Seit 2007 nebenberufliche Professorin für Kommunikationsmanagement an der Hochschule Osnabrück

Sonstige Tätigkeiten:

Keine

7.6 Heinz Kreuzer

Vorsitzender der Geschäftsführung der TUI InfoTec GmbH i. R.

Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1954

Nationalität: deutsch

Geschlecht: männlich

Aufsichtsratsmitglied seit 24. Mai 2018

Ausbildung:

Studium der Mathematik, Physik und Informatik an der Universität Bonn

Abschluss: Diplom-Mathematiker

Beruflicher Werdegang:

1981 Organisationsassistent bei Kodak AG, Stuttgart

1983 Gruppenleiter „Datenadministration“ der Württembergischen Feuerversicherung AG, Stuttgart

1987 Manager Systems Development der Dun & Bradstreet Schimmelpfeng GmbH, Frankfurt

1988 zusätzliche Verantwortung für die Abteilung Technical Services

1989 Abteilungsdirektor Informatik der Helvetia Versicherungen, Frankfurt

1992 Ressortleiter Information und Mitglied der Geschäftsleitung der Helvetia Direktion für Deutschland

1995 Direktor Informationssysteme der TUI GmbH & Co. KG, Hannover

1997 Geschäftsführer der TUI InfoTec GmbH

1999 Sprecher der Geschäftsführung TUI InfoTec GmbH, gleichzeitig Sprecher der Geschäftsführung Preussag Systemhaus GmbH

2000 Chief Information Officer (CIO) der Preussag AG (inzwischen TUI AG)

2003 zusätzlich Director Group Contracting der TUI AG

2007–2018 Vorsitzender der Geschäftsführung der TUI InfoTec GmbH

2020–2021 Vorsitzender des Vorstands eves_information technology AG, Braunschweig

Sonstige Tätigkeiten:

Lehrauftrag an der Hochschule Osnabrück „Führung in einer digitalen Wirtschaft“

7.7 Klaus Papenburg

Mitglied des Vorstands der GP Günter Papenburg AG

Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1970

Nationalität: deutsch

Geschlecht: männlich

Aufsichtsratsmitglied seit 1. Juli 2021

Ausbildung:

Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Passau zum Diplom-Kaufmann

Beruflicher Werdegang:

Seit 1998 Geschäftsführer diverser Unternehmen der GP Günter Papenburg AG

1999–2019 Mitglied im Aufsichtsrat der GP Günter Papenburg AG

Seit 2019 Mitglied des Vorstands der GP Günter Papenburg AG

Sonstige Tätigkeiten:

keine

Beziehungen zu einem wesentlich beteiligten Aktionär der Salzgitter Aktiengesellschaft

Herr Papenburg ist Mitglied des Vorstandes der GP Günter Papenburg AG, Hannover, sowie Sohn des Mehrheitsgesellschafters dieser Gesellschaft, die über 25 % der Stimmrechte (Stand der letzten Hauptversammlung am 2. Juni 2022) an der Salzgitter Aktiengesellschaft hält.

7.8 Prof. Dr. Joachim Schindler

Mitglied verschiedener Aufsichtsräte

Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1957

Nationalität: deutsch

Geschlecht: männlich

Aufsichtsratsmitglied seit 24. November 2017

Ausbildung:

Studium der Betriebswirtschaftslehre in Würzburg und Köln / Dipl.-Kfm.

Dr. rer. pol., FernUniversität Hagen

Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

Beruflicher Werdegang:

1982-1989 Mittelständische Wirtschaftsprüfer-Praxis

1989-2015 KPMG AG (Köln, London, Berlin)

 

ab 1995 Partner

 

ab 2004 Mitglied des Vorstands (bis 2012)

 

ab 2005 zusätzlich Head of Audit EMA-Region (bis 2010)

 

ab 2010 Global Head of Audit, Global Executive Team, KPMG International (bis 2013)

2009-2020 Honorarprofessor Freie Universität Berlin

2015-2019 Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis

Sonstige Tätigkeiten:

Keine

7.9 Heinz-Gerhard Wente

Mitglied des Vorstands der Continental AG i. R.

Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1951

Nationalität: deutsch

Geschlecht: männlich

Aufsichtsratsmitglied seit 16. September 2015, Vorsitzender seit 2016

Ausbildung:

Kaufmännische Lehre bei der Continental AG

Studium der Wirtschaftswissenschaften in Hannover und Göttingen / Dipl.-Kfm.

Beruflicher Werdegang:

1978 Beginn bei Continental im Industrial Engineering, später verschiedene Aufgaben im Marketing-/Controllingbereich

1993 Mitglied der Geschäftsführung der ContiTech Antriebssysteme GmbH

1998 Vorsitzender der Geschäftsführung der ContiTech Antriebssysteme GmbH

2000 Vorsitzender der Geschäftsführung ContiTech Vibration Control GmbH

2001-2008 Leitung des Geschäftsbereichs ContiTech Fluid Technology

2007 Mitglied des Vorstands der Continental AG als Personalvorstand und Arbeitsdirektor

2008 Zusätzlich Vorsitzender des Vorstands der ContiTech AG und Leiter dieses Unternehmensbereichs des Continental-Konzerns

2011 Nach Abgabe der Personal-Vorstandsfunktion neben der Leitung der Division ContiTech Verantwortung für den Konzerneinkauf der Continental AG

2015 Ausscheiden aus dem Vorstand der Continental AG nach Ablauf des Vertrages

Sonstige Tätigkeiten:

Keine

7.10 Dr. Susanna Zapreva-Hennerbichler

Vorstandsvorsitzende enercity AG

Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1973

Nationalität: österreichisch

Geschlecht: weiblich

bislang kein Mitglied des Aufsichtsrats

Ausbildung:

Diplomstudium Elektrotechnik an der Technischen Universität Wien

Doktorratsstudium der technischen Wissenschaften

Diplomstudium Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien

Beruflicher Werdegang:

1997-2001 Universitätsassistentin an der Technischen Universität Wien und selbständige Beratungstätigkeit

2001-2011 Wienstrom GmbH

2010-2016 Wien Energie GmbH (Geschäftsführerin)

2016 bis dato enercity AG (Vorstandsvorsitzende)

Sonstige Tätigkeiten:

Vorsitzende der Regierungskommission der Landesregierung Niedersachsen

Mitglied des Wasserstoffrats der deutschen Bundesregierung

Vorstandsmitglied im Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft

Präsidiums- und Vorstandsmitglied im Verband kommunaler Unternehmen

7.11 Frank Klingebiel

Hauptamtlicher Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt Salzgitter

Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1964

Nationalität: deutsch

Geschlecht: männlich

Aufsichtsratsmitglied seit 19. Mai 2021

Ausbildung:

Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes in der Bundesvermögensverwaltung; Fachhochschulabschluss: Diplom-Finanzwirt

Beruflicher Werdegang:

1987–1988 Bundesvermögensamt Soltau (Liegenschaften)

1988–1989 Grundwehrdienst

1989–1994 Landkreis Goslar (Personalwesen und Kommunalaufsicht)

1994–1997 Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr (Eich- und Messwesen, öffentliches Preisrecht)

1997–2006 Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (Oberste Finanzaufsicht über Landkreise und kreisfreie Städte, Verwaltung des Bedarfszuweisungsfonds von 100 Mio. EUR/Jahr nach dem Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz)

Seit 2006 Hauptamtlicher Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt Salzgitter

Sonstige Tätigkeiten:

Mitglied im Präsidium der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)

Mitglied im Präsidium des Deutschen Städtetages (DST) und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB)

Präsident des Niedersächsischen Städtetages (NST)

Mitglied in verschiedenen Verbandsgremien, Stiftungsgremien und regionalen Beiräten

C.

Anmeldung und weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung

1.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 18. Mai 2023 unter der Adresse

 

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in Textform angemeldet und ihre Berechtigung durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachgewiesen haben. Ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach § 67c Abs. 3 AktG reicht aus. Zur Fristwahrung ist der Eingang der Anmeldung und des Nachweises an der obigen Adresse maßgeblich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 4. Mai 2023 (0:00 Uhr MESZ) – im Folgenden „Nachweisstichtag“ – zu beziehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes auf den Nachweisstichtag erbracht hat. Mit der Anmeldung geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher, so dass Aktionäre auch nach erfolgter Anmeldung und Erbringung des Nachweises des Anteilsbesitzes weiterhin jederzeit frei über ihre Aktien verfügen können. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußert haben. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nicht berechtigt.

Die Aktionäre können die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises durch ihr depotführendes Institut vornehmen lassen; dazu ist das Institut rechtzeitig mit der Anmeldung zu beauftragen. Das Institut übernimmt die erforderliche Anmeldung und bestätigt der oben genannten Stelle den maßgeblichen Anteilsbesitz. Die angemeldeten Aktionäre erhalten daraufhin eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung zugesandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, empfehlen wir, die Anmeldung möglichst frühzeitig vorzunehmen. Die Eintrittskarte enthält die Angaben, die für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts benötigt werden.

2.

Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte

Für Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, besteht die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte auszuüben, was im Folgenden näher erläutert wird. Damit in der Hauptversammlung ein hoher Anteil des Grundkapitals vertreten ist, möchten wir diese Aktionäre bitten, das Stimmrecht durch Nutzung von einer der nachfolgend beschriebenen Möglichkeiten auszuüben.

a)

Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Hierzu sind zunächst eine rechtzeitige Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes wie unter Ziffer 1. beschrieben erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, es sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an einen Intermediär oder ihm nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Vertreter. Es wird gebeten, für die Vollmachtserteilung den elektronischen Online-Service unter der unten angegebenen Internetadresse zu nutzen oder das der Eintrittskarte beigefügte Vollmachtsformular zu verwenden. Auch nach Erteilung der Vollmacht kann der Aktionär weiterhin jederzeit frei über seine Aktien verfügen.

Die Vollmacht kann dem Bevollmächtigten mit der Eintrittskarte ausgehändigt werden. Ferner kann der Gesellschaft die Vollmacht bis spätestens 24. Mai 2023, 24:00 Uhr MESZ (Eingang), über den elektronischen Online-Service unter der Internetadresse

https://www.salzgitter-ag.com/Hauptversammlung

unter Verwendung der mit der Eintrittskarte übersandten Zugangsdaten oder schriftlich per Post oder per E-Mail an die Adresse

 

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übermittelt werden.

Für die Bevollmächtigung von Intermediären (z.B. Kreditinstituten) gilt § 135 Abs. 1 bis 7 AktG. Insbesondere ist die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten und muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Entsprechendes gilt für Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, es sei denn, derjenige, der das Stimmrecht ausüben will, ist gesetzlicher Vertreter, Ehegatte oder Lebenspartner des Aktionärs oder mit ihm bis zum vierten Grad verwandt oder verschwägert. Aktionäre sollten sich in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abstimmen.

b)

Ausübung des Stimmrechts durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Wir bieten den Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts in der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Auch hierzu sind zunächst eine rechtzeitige Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes wie unter Ziffer 1. beschrieben und dann die Erteilung einer Vollmacht erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Es wird gebeten, für die Vollmachtserteilung den elektronischen Online-Service unter der unten angegebenen Internetadresse zu nutzen oder das der Eintrittskarte beigefügte Vollmachtsformular zu verwenden. Bei der Vollmachtserteilung müssen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ungültig. Die Erteilung von Weisungen an die Stimmrechtsvertreter ist nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, zu denen es mit dieser Einberufung oder später bekanntgemachte Beschlussvorschläge der Verwaltung nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach § 122 Abs. 2 AktG gibt oder die nach §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht wurden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Es besteht die Möglichkeit, die Vollmacht mit den Weisungen bis spätestens 24. Mai 2023, 24:00 Uhr MESZ (Eingang), per Post oder per E-Mail an die Adresse

 

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zu senden oder der Gesellschaft über den elektronischen Online-Service unter der Internetadresse

https://www.salzgitter-ag.com/Hauptversammlung

unter Verwendung der mit der Eintrittskarte übersandten Zugangsdaten zu übermitteln. Auch nach Erteilung der Vollmacht kann der Aktionär weiterhin frei über seine Aktien verfügen.

3.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 AktG

a)

Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG)

Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR am Grundkapital der Gesellschaft (entsprechend 185.927 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich unter der folgenden Adresse bis zum 24. April 2023, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen sein:

 

Salzgitter AG
Der Vorstand
Abteilung Legal, Compliance & Insurance
Eisenhüttenstraße 99
38239 Salzgitter

Die Antragsteller haben dabei nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet.

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge (§ 126 Abs. 1 und § 127 AktG)

Gegenanträge von Aktionären und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sind einschließlich der Begründung (Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden) ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

 

Salzgitter AG
Abteilung Legal, Compliance & Insurance
Eisenhüttenstraße 99
38239 Salzgitter
hv@salzgitter-ag.de

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen und gegebenenfalls versehen mit den nach § 127 Satz 4 AktG zu ergänzenden Inhalten, werden unverzüglich nach ihrem Eingang über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht. Dabei werden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung berücksichtigt, die spätestens bis zum 10. Mai 2023, 24:00 Uhr MESZ, bei der genannten Adresse eingehen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht.

c)

Auskunftsverlangen (§ 131 Abs. 1 AktG)

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

4.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind unter der Internetadresse

https://www.salzgitter-ag.com/Hauptversammlung

abrufbar.

5.

Hinweise zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die Eintrittskartennummer und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmacht. Je nach Lage des Falls kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht.

a)

Verantwortlicher, Zweck und Rechtsgrundlage

Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Die Zwecke der Datenverarbeitung sind die Erfüllung aktienrechtlicher Anforderungen und die Ermöglichung der Ausübung der Aktionärsrechte durch die Aktionäre und Aktionärsvertreter vor und während der Hauptversammlung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit den Bestimmungen des Aktiengesetzes. Darüber hinaus erfolgt eine Verarbeitung ggf. zur Wahrung berechtigter Interessen, wie einer ordnungsgemäßen Durchführung der Hauptversammlung oder zu internen statistischen Zwecken. Rechtsgrundlage ist insoweit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO.

b)

Empfänger

Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer Hauptversammlung verschiedene Dienstleister und Berater, die von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten erhalten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt.

c)

Speicherungsdauer

Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

d)

Betroffenenrechte

Die zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionäre und Aktionärsvertreter haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht mit Blick auf ihre personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kapitel III DSGVO. Außerdem steht ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.

 

Kontaktdaten

 

Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten:

 

Salzgitter AG
Eisenhüttenstraße 99
38239 Salzgitter

 

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

 

datenschutz.holding@salzgitter-ag.de
Telefon: +49 (0) 5341 21-01

 

oder unter folgender Adresse:

 

Salzgitter AG
Datenschutzbeauftragter
Eisenhüttenstraße 99
38239 Salzgitter

6.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der Aktien und die Gesamtzahl der Stimmrechte jeweils 60.097.000. Es bestehen keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien. Von den 60.097.000 Stück Aktien entfallen zu diesem Zeitpunkt 6.009.700 Stück auf eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.

 

Salzgitter, im April 2023

Salzgitter Aktiengesellschaft

Der Vorstand



13.04.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Salzgitter Aktiengesellschaft
Eisenhüttenstraße 99
38239 Salzgitter
Deutschland
E-Mail: ehinger.n@salzgitter-ag.de
Internet: https://www.Salzgitter-ag.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1607221  13.04.2023 CET/CEST

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