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STRABAG SE: Dividendenbekanntmachung 14.06.2024, 16:50 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS-News: STRABAG SE / Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung
STRABAG SE: Dividendenbekanntmachung

14.06.2024 / 16:50 CET/CEST
Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


STRABAG SE
Villach
Dividendenbekanntmachung
ISIN: AT000000STR1
ISIN: AT0000A36HJ5


In der am 14.6.2024 abgehaltenen 20. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE wurde für das Geschäftsjahr 2023 die Ausschüttung einer Dividende von € 2,20 je Stückaktie beschlossen.

Die Aktien der STRABAG SE werden ab Mittwoch, 19.6.2024, ex Dividende 2023 gehandelt. Der Nachweisstichtag für die Dividende („Record Date“) ist Donnerstag, der 20.6.2024. Am Zahltag, also am 25.6.2024, wird für jede Inhaberaktie ein Wertrecht mit der ISIN AT0000A3DG92 bei der Depotbank der jeweiligen Aktionärin bzw. des jeweiligen Aktionärs eingebucht, welches den Anspruch auf Bezug der Dividende für das Geschäftsjahr 2023 verbrieft. Das Wertrecht berechtigt ab dem 25.6.2024 zum Bezug der Dividende, Zug-um-Zug gegen Übertragung des Wertrechts an die Raiffeisen Bank International AG, FN 122119m, Am Stadtpark 9, 1030 Wien als bestellte Zahlstelle gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:

1.    Dividendenzahlung

Jedes Wertrecht verbrieft den Anspruch auf die von der 20. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE, FN 88983h, Triglavstraße 9, 9500 Villach („STRABAG“) beschlossene Dividende für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 2,20 je dividendenberechtigter Aktie. Dividenden werden unverzinst ausbezahlt.

Die bestellte Zahlstelle ist Raiffeisen Bank International AG, FN 122119m, Am Stadtpark 9, 1030 Wien („Zahlstelle“). Die Zahlstelle handelt ausschließlich als Beauftragte der STRABAG und übernimmt keinerlei Verpflichtungen gegenüber den Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern. Es wird kein Auftrags- oder Treuhandverhältnis zwischen ihr und den Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern begründet.

Die Zahlstelle zahlt die Dividende Zug-um-Zug gegen Übertragung des Wertrechts an die depotführende Bank des Wertrecht-Inhabers bzw. der -Inhaberin. Die Zahlung ist zudem mit der Entscheidung des Vorstands der STRABAG gemäß Punkt 2 (für MKAO Rasperia Trading Limited) zur Auszahlung einer Dividende bzw. der Bestätigung gemäß Punkt 3 (für alle anderen Aktionäre) bedingt.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ausschließlich abzüglich 27,5% Kapitalertragsteuer (KESt) durch Gutschrift bei den depotführenden Kreditinstituten.

Die Dividendenzahlung erfolgt durch die Zahlstelle unter der Voraussetzung, dass die STRABAG die von den depotführenden Banken der Wertrechte-Inhaberinnen und  -Inhaber ausgestellten Bestätigungen genehmigt und der Zahlstelle die erforderlichen Beträge für die Zahlung der Dividende, einschließlich Spesenvergütung gemäß Punkt 5, rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt hat.

Die Gesellschaft behält sich ausdrücklich vor, die Modalitäten der Dividendenauszahlung zu ändern.

2.    Entscheidung des Vorstands der STRABAG SE zur Auszahlung an MKAO Rasperia Trading Limited

Eine Auszahlung der Dividende soll an MESCHDUNARODNAJA KOMPANIJA AKZIONERNOE OBSCHTSCHESTWO „RASPERIA TRADING LIMITED“, [MKAO „Rasperia Trading Limited“], Registernummer (OGRN) 1193926007153, Russische Föderation (im Folgenden „Rasperia“) (oder an ihren/ihre Rechtsnachfolger) nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass der Vorstand der STRABAG die Auszahlung der Dividende für die von Rasperia (oder von ihrem/ihren Rechtsnachfolger/Rechtsnachfolgern) gehaltenen STRABAG-Aktien nach Maßgabe von geltenden Sanktionsschranken und potenziellen Auswirkungen von Sanktionen beschließt. Die Zahlstelle wird die Dividende für die von Rasperia (oder von ihrem/ihren Rechtsnachfolger/Rechtsnachfolgern) gehaltenen STRABAG-Aktien nur auszahlen, wenn STRABAG der Zahlstelle ausdrücklich schriftlich bestätigt, dass die Auszahlung erfolgen soll.

3.    Bestätigung der Depotbank zur Einlösung von Wertrechten

Die depotführende Bank jeder von Rasperia verschiedenen Wertrecht-Inhaberin bzw. jedes Wertrecht-Inhabers hat bei Einreichung von Wertrechten eine Bestätigung abzugeben, aus der sich ergibt, dass die Wertrechte weder per 25.6.2024 noch am Tag der Einlösung von Rasperia (oder von ihrem/ihren Rechtsnachfolger/Rechtsnachfolgern) gehalten wurden. Das Formular für diese Bestätigung ist auf der Internetseite der STRABAG (www.strabag.com) abrufbar.

Die vollständig ausgefüllte und unterfertigte Bestätigung ist von der depotführenden Bank mittels E-Mail an die Zahlstelle zu übermitteln.

Die Bestätigung darf bei Einlangen bei der Zahlstelle nicht älter als drei Bankarbeitstage sein.

4.    Fristen

Die Wertrechte samt Bestätigung gemäß Punkt 3 können bei der Zahlstelle ab 25.6.2024, 9:00 Uhr Ortszeit Wien, bis zum 25.6.2027, 17:00 Uhr Ortszeit Wien, eingereicht werden. Nicht rechtzeitig behobene Dividenden verfallen zugunsten der Gesellschaft.

5.    Spesenvergütung

STRABAG ersetzt den depotführenden Banken Spesen für die Abwicklung der Dividendenzahlung mittels Wertrechten in Höhe von € 8,-- je Depot. Diese Spesenvergütung kann von der depotführenden Bank des Wertrecht-Inhabers bzw. der  -Inhaberin in der Bestätigung gemäß Punkt 3 geltend gemacht werden.

6.    Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Rechte und Pflichten der Wertrecht-Inhaberinnen bzw. -Inhaber und der STRABAG unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts. Erfüllungsort ist Wien, Österreich.

Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Abwicklungsbedingungen ist – soweit gesetzlich zulässig und/oder soweit sich nicht ein anderer Zwangsgerichtsstand ergibt (vgl. insbesondere § 83a JN) – das für Handelssachen jeweils zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig.

Für Klagen einer Verbraucherin bzw. eines Verbrauchers gegen STRABAG ist nach Wahl der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers– soweit gesetzlich zulässig und/oder soweit sich nicht ein anderer Zwangsgerichtsstand ergibt (vgl. insbesondere § 83a JN) – das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Wohnsitz der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers oder am Sitz von STRABAG oder ein sonstiges, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zuständiges Gericht zuständig.


Villach, im Juni 2024

Der Vorstand


14.06.2024 CET/CEST


Sprache: Deutsch
Unternehmen: STRABAG SE
Donau-City-Straße 9
1220 Wien
Österreich
Telefon: +43 1 22422 – 1089
Fax: +43 1 22422 - 1177
E-Mail: investor.relations@strabag.com
Internet: www.strabag.com
ISIN: AT000000STR1, AT0000A36HJ5
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1923583  14.06.2024 CET/CEST

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