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123fahrschule SE: Fahrschulreform nimmt erste Hürde im Bundesrat – Kernelemente für 123fahrschule gesichert 13.07.2026, 09:50 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS-News: 123fahrschule SE / Schlagwort(e): Marktbericht/Stellungnahme
123fahrschule SE: Fahrschulreform nimmt erste Hürde im Bundesrat – Kernelemente für 123fahrschule gesichert

13.07.2026 / 09:50 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


123fahrschule SE: Fahrschulreform nimmt erste Hürde im Bundesrat – Kernelemente für 123fahrschule gesichert

Köln, 13.07.2026

  • Bundesrat gibt Stellungnahme zur Fahrschulreform ab, kein grundsätzlicher Widerstand
  • Der digitale Theorieunterricht als Kernstück der Reform für das Geschäftsmodell der 123fahrschule SE bleibt vollständig unangetastet
  • Laienausbildung bleibt Bestandteil des Gesetzentwurfes – Antrag auf Streichung ohne Erfolg
  • Reformprozess verläuft planmäßig, Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 nach Einschätzung des Vorstands weiterhin auf Kurs

 

Bundesrat bestätigt Reformkurs: keine inhaltlichen Überraschungen

Der Bundesrat hat heute seine Stellungnahme zur geplanten Reform der Fahrschulausbildung verabschiedet. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat diese erste parlamentarische Hürde ohne grundsätzliche Einwände genommen. Inhalt und Zeitplan der Reform bleiben nach Einschätzung des Vorstands der 123fahrschule SE (ISIN: DE000A2P4HL9, Ticker: 123F, Primärmarkt: Düsseldorf) unverändert bestätigt.

Für die 123fahrschule SE ist die Stellungnahme des Bundesrats ein weiteres positives Signal. Die für das Geschäftsmodell wesentlichen Kernelemente der Reform blieben im Bundesrat unangetastet und schaffen damit eine belastbare Grundlage für die weitere operative und strategische Entwicklung des Unternehmens. Dies stärkt die Planungssicherheit im Hinblick auf die Umsetzung der Reform und die eingeleitete Weiterentwicklung der Unternehmensaktivitäten. 

Boris Polenske, Gründer und Vorstand der 123fahrschule SE:

„Der Bundesrat hat die Reform weitestgehend passieren lassen. Für uns ist entscheidend, dass es keine inhaltlichen Überraschungen bzw. keinen Widerstand gegen das Wesentliche gab. Der Zeitplan und die Inhalte stehen somit und wir nutzen das grüne Licht, um uns weiter konsequent auf den 1. Januar 2027 vorzubereiten.“

Drei Kernbotschaften für 123fahrschule

Der digitale Theorieunterricht, das zentrale Element der Reform für das Geschäftsmodell der 123fahrschule SE, wurde im Bundesrat vollständig unangetastet gelassen. Die Abschaffung der Präsenzpflicht, der Wegfall der Unterrichtsraumpflicht und die gesetzliche Anerkennung von Fahrsimulatoren für Pflichtinhalte bleiben damit vollumfänglich erhalten.

Die Laienausbildung bleibt ebenfalls im Gesetzesentwurf. Ein entsprechender Antrag auf vollständige Streichung scheiterte somit im Bundesrat. Sie soll in einer bundeseinheitlichen Form mit Opt-Out-Möglichkeit für die Länder eingeführt werden. Dies ist ein pragmatischer Kompromiss, welcher das Modell für die 123fahrschule als digitale Plattform sogar attraktiver macht, da die Fahrschule weiterhin über die Einweisung des Anleiters im Prozess verfügt.

Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zur Gegenäußerung zugeleitet. Im Anschluss wird der Gesetzentwurf im Bundestag beraten. Nach Einschätzung des Vorstands verläuft das Gesetzgebungsverfahren weiterhin planmäßig, sodass ein Inkrafttreten der Reform zum 1. Januar 2027 unverändert realistisch erscheint. 

 

Über die 123fahrschule SE

Die 123fahrschule SE (ISIN: DE000A2P4HL9, Ticker: 123F, Primärmarkt: Düsseldorf) ist ein KI-getriebenes Ausbildungs- und Technologieunternehmen im deutschen Führerscheinausbildungsmarkt. Das 2016 gegründete Unternehmen entwickelt und betreibt eine integrierte Plattform für die Führerscheinklasse B, bestehend aus KI-gestützter Lernsteuerung, digitalen Theorieformaten und eigenen Fahrsimulatoren. Mit bundesweit über 60 Standorten ist 123fahrschule bereits heute die größte Fahrschulkette im B-Segment und verfolgt eine skalierbare Wachstumsstrategie inklusive einer geplanten Franchise-Expansion.

Zum Unternehmensverbund gehören neben der 123fahrschule SE die FahrerWerk GmbH (Fahrlehrerausbildung an drei Standorten) sowie die Foerst GmbH (Entwicklung und Vertrieb von Fahrsimulatoren für PKW und LKW). Alle drei Einheiten profitieren unmittelbar von der Fahrschulreform zum 1. Januar 2027.

Technologisch verfügt das Unternehmen durch proprietäre Software- und KI-Systeme, eigenentwickelte Fahrsimulatoren sowie einen kontinuierlich wachsenden Datenbestand aus Theorie-, Simulator- und Praxisausbildung über einen in der Branche bislang einzigartigen Vorsprung. Für Investoren markiert 2026 einen zentralen Entwicklungsschritt: Die 123fahrschule entwickelt sich von einem technologiegestützten Ausbildungsanbieter hin zu einer skalierbaren Ausbildungs- und Plattformgesellschaft mit klarer Governance, der Perspektive wiederkehrender Erlösstrukturen und dem Anspruch, die technologische Transformation der Führerscheinausbildung langfristig maßgeblich mitzugestalten.

 

 

Ihr Ansprechpartner: Boris Polenske

Kontakt: ir@123fahrschule.de

Mehr Infos: https://123fahrschule.de/investor-relations

Oder: https://fahrschulreform2027.de/

 

Disclaimer

Bestimmte in dieser Veröffentlichung enthaltene Aussagen können "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Auffassungen, Erwartungen, Annahmen und Informationen des Vorstands der 123fahrschule SE. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten keine Gewähr für den Eintritt zukünftiger Ergebnisse und Entwicklungen und sind mit bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden. Aufgrund verschiedener Faktoren können die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse wesentlich von jenen abweichen, die in diesen Aussagen beschrieben sind. Weder 123fahrschule SE noch irgendeine andere Person übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen. 123fahrschule SE übernimmt keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.

 

 



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: 123fahrschule SE
Klopstockstr. 1
50968 Köln
Deutschland
Telefon: 0221-177357-0
E-Mail: ir@123fahrschule.de
Internet: www.123fahrschule.de
ISIN: DE000A2P4HL9
WKN: A2P4HL
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf
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