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EQS-News: 123fahrschule SE: Verkehrsministerkonferenz beschließt Eckpunktepapier zur Digitalisierung der Fahrschülerausbildung 30.03.2023, 15:30 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS-News: 123fahrschule SE / Schlagwort(e): Rechtssache/Stellungnahme
123fahrschule SE: Verkehrsministerkonferenz beschließt Eckpunktepapier zur Digitalisierung der Fahrschülerausbildung

30.03.2023 / 15:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Digitale Wende für die Führerscheinausbildung! 123fahrschule vermeldet positiven Beschluss der Verkehrsministerkonferenz zur Genehmigung von E-Learning

Köln, 30. März 2023 – 123fahrschule SE (ISIN: DE000A2P4HL9; Ticker-Symbol: 123F, Primärmarkt Börse Düsseldorf), eine digital getriebene Fahrschulkette in Deutschland mit Fokus auf E-Learning, vermeldet positive Neuigkeiten zum Beschluss der Verkehrsministerkonferenz zum Thema E-Learning. Der neueste Beschluss besagt, dass E-Learning auf Dauer in Deutschland genehmigt werden soll.

Online-Theorieunterricht galt unter Voraussetzung der Pandemie nur als Ausnahmeregelung. Da die pandemiebedingten Voraussetzungen für die Ausnahmeregelung aus Sicht der Politik im Juni 2022 nicht mehr gegeben waren, wurde die Ausnahmeregelung nicht verlängert. Der ausnahmsweise gestattete Online-Theorieunterricht in der Fahrschulbranche in Deutschland ist aktuell folglich nicht mehr erlaubt. Dies bedeutet einen erheblichen Nachteil für Fahrschüler, da die Online-Theorie die theoretische Ausbildung für die Fahrschüler bei gleichbleibenden Qualitätsstandards beschleunigen und die Ausbildungskosten senken konnte.

Zu Beginn des Jahres 2022 hatte der Bundesverkehrsminister die Digitalisierung und Modernisierung der Fahrschulbranche positiv in Aussicht gestellt, dazu zählte auch der Online-Theorieunterricht. Seitdem hat die Fahrschulbranche auf einen entsprechenden Beschluss der Verkehrsministerkonferenz gewartet.

In dem jetzigen Beschluss vom 22./23. März der Verkehrsministerkonferenz heißt es in Bezug auf die Optimierung der Fahrschülerausbildung, dass man gewillt ist, E-Learning auf Dauer zu genehmigen, sofern die Qualitätsanforderungen wie beim bisherigen Präsenzunterricht erfüllt sind. Die 123fahrschule rechnet daher mit einer zeitnahen Umsetzung der Vorhaben der Ampelkoalition aus dem Koalitionsvertrag und dem Wunsch der Verkehrsminister der Länder zu einer verstärkten Digitalisierung der Führerscheinausbildung.

In der Pandemie konnte die 123fahrschule bereits unter Beweis stellen, dass sie den Qualitätsanforderungen für E-Learning gerecht geworden ist. So wurde zum Beispiel anhand eines selbst entwickelten Code-Systems die Anwesenheit der Fahrschüler geprüft. 

Die zur Verfügung stehenden Video-Konferenzsysteme haben in den letzten drei Jahren einen deutlichen technologischen Fortschritt gemacht. Die 123fahrschule begrüßt es sehr, dass dieser technologische Fortschritt nun dauerhaft für die Ausbildungen der Fahrschüler genutzt werden kann und freut sich über die zeitnahe Umsetzung des Beschlusses im deutschen Fahrschulrecht. Damit gleicht sich Deutschland endlich an die Gegebenheiten vieler europäischer Nachbarländer an, die schon länger über digitale Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich des Führerscheinerwerbs verfügen.

Für die 123fahrschule SE ist diese Entscheidung ein sehr wichtiger Schritt für die weitere Unternehmensentwicklung und sie rechnet damit, dass sich das Wachstum der Unternehmensgruppe damit noch einmal deutlich beschleunigt. Mit der Online-Theorie kann die 123fahrschule ihre Digitalkompetenz und ihre in Deutschland einzigartigen Software & IT-Systeme optimal ausspielen und sich gegenüber klassischen Fahrschulen deutlich absetzen.

Die 123fahrschule erwartet, dass sie durch das E-Learning in den einzelnen Städten weniger Standorte benötigt und verstärkt ein profitables und organisches Wachstum realisieren kann.

Hierzu Boris Polenske, CEO der 123fahrschule: „Wir decken heute bereits mit 35 Städten ein Einzugsgebiet mit knapp 15 Mio. Einwohner ab. Unser Ziel ist es, mit der Online-Theorie unseren Marktanteil in diesen Regionen deutlich auszubauen und nach Genehmigung der Online-Theorie innerhalb kürzester Zeit unsere überregionale Abdeckung durch eigene Standorte oder Partnerfahrschulen auf 30-40 Mio. Einwohner zu steigern.“

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Über die 123fahrschule SE

Die 123fahrschule SE (ISIN: DE000A2P4HL9, Ticker-Symbol: 123F, Primärmarkt Düsseldorf) ist eine im Jahr 2016 unter dem Namen 123fahrschule Holding GmbH gegründete, digital getriebene Fahrschulkette mit Fokus auf E-Learning. Die 123fahrschule SE hat sich auf die digitale Erweiterung der klassischen Führerscheinausbildung des deutschen Fahrschulmarktes spezialisiert. Die Kernkompetenz des Unternehmens liegt auf der digital unterstützten Ausbildung von Privatpersonen für die Führerscheinklasse im B-Segment. Mit bundesweit mehr als 50 Standorten ist die 123fahrschule bereits heute die größte Fahrschulkette im B-Segment und plant die weitere Expansion auf bis zu 200 Standorte in den nächsten Jahren.

Kontakt:

123fahrschule SE

Ihr Ansprechpartner: Felicia Kollofrath
Tel: 0221-177357-60 | ir@123fahrschule.de | www.123fahrschule.de 
Mehr Infos unter: unternehmen.123fahrschule.de



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: 123fahrschule SE
Klopstockstr. 1
50968 Köln
Deutschland
Telefon: 0221-177357-0
E-Mail: ir@123fahrschule.de
Internet: www.123fahrschule.de
ISIN: DE000A2P4HL9
WKN: A2P4HL
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf
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