Anzeige
+++>>> Uran-Explorer meldet Treffer!: Jetzt wird es spannend – Steht diese kaum bekannte Uran-Aktie jetzt vor einer Neubewertung? <<<+++
Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige
EQS-News

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Ordentliche Hauptversammlung beschließt Squeeze-Out 13.08.2024, 17:06 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Kostenlose Aktienchance per SMS Ausgewählte Trading-Einschätzungen aufs Handy.

EQS-News: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Schlagwort(e): Immobilien/Hauptversammlung
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Ordentliche Hauptversammlung beschließt Squeeze-Out

13.08.2024 / 17:06 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Ordentliche Hauptversammlung beschließt Squeeze-Out

  • Zustimmung der Hauptversammlung zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BBI auf die VIB Vermögen AG
  • Minderheitsaktionäre der BBI erhalten 14,96 Euro je Aktie
  • Prof. Dr. Gerhard Schmidt und Johannes von Mutius als neue Aufsichtsratsmitglieder gewählt
  • Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 entlastet

Neuburg/Donau, 13. August 2024. Die ordentliche Hauptversammlung der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG („BBI“), die heute virtuell stattfand, hat sämtlichen Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrats und Vorstands mit großen Mehrheiten zugestimmt. Insgesamt waren dabei mehr als 98 % des stimmberechtigten Grundkapitals der BBI vertreten.

Unter anderem hat die Hauptversammlung den aktienrechtlichen Squeeze-Out beschlossen. Damit wurde auch die Übertragung der BBI-Aktien der Minderheitsaktionäre der BBI auf die VIB Vermögen AG („VIB“) beschlossen. Die VIB ist mit einem Anteil von rund 95 % am Grundkapital der BBI die Hauptaktionärin der Gesellschaft. Die Minderheitsaktionäre erhalten eine Barabfindung von 14,96 Euro je BBI-Aktie. Nach Übergang der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die VIB wird der Börsenhandel mit Aktien der BBI eingestellt.

Mit Herrn Prof. Dr. Gerhard Schmidt und Herrn Johannes von Mutius hat die Hauptversammlung außerdem zwei neue Aufsichtsratsmitglieder gewählt. Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats wurden mit hohen Zustimmungsquoten für das Geschäftsjahr 2023 entlastet.

Die Hauptversammlung stimmte auch allen anderen Tagesordnungspunkten mit großen Mehrheiten zu. Die detaillierten Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung und weitere Unterlagen werden unter https://www.bbi-immobilien-ag.de/124.0.html veröffentlicht.

 

Kontakt

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft

Investor Relations:

Tilly-Park 1

86633 Neuburg/Donau

Tel.: + 49 (0)8431 9077-961

Fax: + 49 (0)8431 9077-1961

E-Mail: anja.landes-schell@vib-ag.de

 

 



13.08.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
Tilly-Park 1
86633 Neuburg an der Donau
Deutschland
Telefon: +49 (0) 8431 9077 0
Fax: +49 (0) 8431 9077 973
E-Mail: info@bbi-immobilien-ag.de
Internet: www.bbi-immobilien-ag.de
ISIN: DE0005280002
WKN: 528000
Börsen: Regulierter Markt in München; Freiverkehr in Berlin, Frankfurt (Basic Board)
EQS News ID: 1967285

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1967285  13.08.2024 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1967285&application_name=news&site_id=boersennews_de~~~d41e2cc8-bdcb-47ba-bb51-c77a04513666
Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer