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Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in der jeweils gültigen Fassung) 06.03.2025, 13:59 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS-News: Deutsche Post AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in der jeweils gültigen Fassung)

06.03.2025 / 13:59 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Corporate News

Information zum Aktienrückkaufprogramm
6. März 2025

Deutsche Post AG, Bonn, Deutschland

WKN: 555200

ISIN: DE0005552004

 

Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in der jeweils gültigen Fassung)

 

Der Vorstand der Deutsche Post AG hat am 21. November 2024 beschlossen, neben dem im Februar 2022 beschlossenen Aktienrückkaufprogramm ein weiteres Aktienrückkaufprogramm im Hinblick auf Aktien der Deutsche Post AG durchzuführen und diese Aktien ausschließlich Führungskräften anzubieten, die am globalen Share Matching Plan teilnehmen. Im Rahmen dieses weiteren Aktienrückkaufprogramms werden bis zu 3 Mio. Aktien zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 150 Mio. Euro erworben. Der Rückkauf über die Börse startet am 7. März 2025 und endet spätestens am 17. April 2025.

Das Aktienrückkaufprogramm erfolgt auf Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 4. Mai 2023, gültig bis zum 3. Mai 2028, nach der Aktien von bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Rückkauf bestehenden Grundkapitals erworben werden dürfen. Der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Durchschnittskurs der Aktien vor dem Stichtag um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten. Der Durchschnittskurs ist der nicht volumengewichtete Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main an den letzten fünf Börsenhandelstagen. Der Stichtag ist der Tag des Erwerbs oder – falls früher – der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb.

Das Aktienrückkaufprogramm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 3 Mio. Aktien, dies entspricht bis zu ca. 0,25% des Grundkapitals der Gesellschaft, wird zwischen dem 7. März 2025 und spätestens dem 17. April 2025 auf Basis einer unwiderruflichen Vereinbarung durch einen unabhängigen Finanzdienstleister durchgeführt. Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, den Erwerb im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zum Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung), der Delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2016/1052, die die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die regulatorischen technischen Standards anwendbar auf die Bedingungen zu Rückkaufprogrammen und Stabilisierungsmaßnahmen ergänzt, und auf Grundlage der zuvor genannten Hauptversammlungsermächtigung durchzuführen.

Darüber hinaus wird das Aktienrückkaufprogramm wie folgt ausgeführt:

1. Die Aktien werden zu Marktpreisen in Einklang mit den zuvor genannten Verordnungen erworben. Die Aktien werden nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses liegt oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf den Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet.

2. Im Hinblick auf das Handelsvolumen wird das Unternehmen insbesondere nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes in dem regulierten Markt erwerben, in dem der Kauf erfolgt; diese Obergrenze wird auf beide Aktienrückkaufprogramme insgesamt angewendet. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der letzten 20 Börsenhandelstage vor dem Kauf.

 

Kontakt:

Martin Ziegenbalg
EVP Investor Relations
Tel.: +49 (0) 228 189 63000

Diese Mitteilung stellt, unabhängig von der Jurisdiktion, weder ganz oder teilweise ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar.



06.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Post AG
Charles-de-Gaulle-Straße 20
53113 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 (0)228 189 - 63 110
E-Mail: ir@dhl.com
Internet: www.group.dhl.com
ISIN: DE0005552004, DE000A2G87D4
WKN: 555200, A2G87D
Indizes: DAX
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart; Freiverkehr in Tradegate Exchange
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