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Hauptversammlung der Deutsche Rohstoff AG am 29. Juni 2023: Allerthal-Werke AG fordert deutliche Erhöhung der Dividende - Das Bohren von teuren Löchern darf kein Selbstzweck sein.

15.06.2023 / 12:51 CET/CEST
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Am 29. Juni 2023 um 10:00 Uhr (MESZ) findet die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Rohstoff AG in Mannheim statt. Die Allerthal-Werke AG, Köln, ist langjährige Aktionärin der Deutsche Rohstoff AG (DRAG) und hat mit Datum vom 14. Juni 2023 einen Gegenantrag zum Gewinnverwendungsvorschlag der Verwaltung (Top 2) an die DRAG übermittelt.

Die DRAG schlägt ihrer Hauptversammlung trotz eines Rekordergebnisses die Ausschüttung einer Dividende von lediglich 1,30 EUR/Aktie vor. Aus den im Gegenantrag ausführlich dargelegten Gründen stellt die Allerthal-Werke AG den Antrag an die Hauptversammlung der Deutsche Rohstoff AG vom 29. Juni 2023, die Dividende angemessen auf 2,60 EUR/Aktie zu erhöhen.

Mit einem auf die Aktionäre (ohne Minderheitsgesellschafter) entfallenden Konzerngewinn von fast EUR 61 Mio. blickt die DRAG 2022 auf das wirtschaftlich erfolgreichste Jahr ihrer Geschichte zurück. Die operative Entwicklung des Unternehmens ist sehr erfreulich. Der ausgewiesene Konzern-Bilanzgewinn lag 2022 sogar bei gut EUR 84,2 Mio., entsprechend 16,82 EUR pro Aktie.

Insbesondere vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung des aggressiven Investitionsprogramms über 200 Mio. EUR in den Jahren 2023 und 2024 erscheint eine Dividende von nur 1,30 EUR/Aktie, entsprechend einer Gesamtausschüttung von lediglich rund 6,5 Mio. EUR, als unangemessen niedrig und beinahe als ein Affront gegenüber dem eigenen Aktionariat.

Das Bohren von teuren Löchern kann und darf kein Selbstzweck sein, ohne die Aktionäre angemessen am wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmung zu beteiligen! Was alleine in zwei Jahren investiert wird, bekommen die Aktionäre ohne eine Dividendenerhöhung nicht in 30 Jahren an Dividenden ausbezahlt. Letztlich verhindert die vorgeschlagene, niedrige Dividende sogar einen höheren Aktienkurs und kann schon deshalb nicht im Interesse der Aktionäre sein. 

Der Gegenantrag zur Dividendenerhöhung auf 2,60 EUR/Aktie ist auf der Unternehmenswebseite www.allerthal.de, Rubrik Corporate News, veröffentlicht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wurde der Gegenantrag auf der Internetseite der DRAG bekanntgemacht und kann auch dort eingesehen werden.

Aktionäre, die dem Gegenantrag der Allerthal-Werke AG nach einer Dividendenerhöhung folgen möchten, werden gebeten, im Sinne des Gegenantrags abzustimmen. Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung am 29. Juni 2023 teilnehmen können, haben die Möglichkeit, ihre Stimmen im Wege der Briefwahl im Aktionärsportal der DRAG auf deren Unternehmenswebseite abzugeben (dort Abstimmung für Gegenantrag B). Zudem haben Aktionäre auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, (z.B. eine andere Person ihrer Wahl oder eine Aktionärsvereinigung) ausüben zu lassen. Weiter haben Aktionäre die Möglichkeit, den Stimmrechtsvertreter der DRAG zu bevollmächtigen, der das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen ausübt. Aktionäre, die bereits abgestimmt oder dem Stimmrechtsvertreter eine Weisung erteilt haben, können ihr Abstimmungsverhalten noch ändern. Details können der Einladung zur Hauptversammlung entnommen werden.

Zu beachten ist: Die Allerthal-Werke AG übernimmt anlässlich der Hauptversammlung der DRAG keine Bevollmächtigungen von anderen Aktionären. 

Köln, 15. Juni 2023

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