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hep global GmbH empfiehlt, dem gemeinsam abgestimmten, modifizierten Beschlussvorschlag der SdK bei der Abstimmung ohne Versammlung vom 12. bis 14. April 2026 zuzustimmen 02.04.2026, 17:28 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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hep global Unternehmensanleihe 6,50 % bis 05/26 77,50 % +4,03 % Tradegate

EQS-News: hep global GmbH / Schlagwort(e): Anleihe
hep global GmbH empfiehlt, dem gemeinsam abgestimmten, modifizierten Beschlussvorschlag der SdK bei der Abstimmung ohne Versammlung vom 12. bis 14. April 2026 zuzustimmen

02.04.2026 / 17:28 CET/CEST
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hep global GmbH empfiehlt, dem gemeinsam abgestimmten, modifizierten Beschlussvorschlag der SdK bei der Abstimmung ohne Versammlung vom 12. bis 14. April 2026 zuzustimmen

Güglingen, 2. April 2026 – Die hep global GmbH wird kurzfristig einen modifizierten Beschlussvorschlag der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) zu ihren Beschlussvorschlägen für die Abstimmung ohne Versammlung der Inhaber ihres Green Bonds 2021/2026 (ISIN: DE000A3H3JV5) vom 12. April 2026 um 0:00 Uhr bis zum 14. April 2026 um 24:00 Uhr erhalten. Der modifizierte Beschlussvorschlag wurde bereits zwischen hep global und der SdK abgestimmt und berücksichtigt auch das Feedback aus zahlreichen, positiven Gesprächen mit Anleihegläubigern. Deshalb empfiehlt die Gesellschaft den Inhabern des Green Bonds 2021/2026, dem modifizierten Beschlussvorschlag der SdK zuzustimmen.

Die SdK wird eine Erhöhung der Verzinsung der Anleihe von 6,5 % auf 8,0 % vorschlagen, sofern die Gesellschaft die Anleihe nicht innerhalb von 6 Monaten nach ursprünglicher Fälligkeit am 18. Mai 2026 vollständig zurückzahlt. Das erklärte Ziel von hep global ist es, den Green Bond 2021/2026 vor dem 18. November 2026 vollständig zu tilgen.

Darüber hinaus hat hep global beschlossen, jedem wirksam teilnehmenden Anleihegläubiger des Green Bonds 2021/2026 eine einmalige Beschlussgebühr von 25 Euro zu zahlen. Voraussetzung hierfür ist, dass das erforderliche Quorum erreicht wurde, die erforderlichen Zustimmungen der Anleihegläubiger zu dem Beschlussvorschlag vorliegen, die gesetzliche Anfechtungsfrist gemäß § 20 SchVG abgelaufen ist, ohne dass ein Anfechtungsverfahren anhängig ist oder ein solches rechtskräftig abgeschlossen wurde, und zusätzlich die beschlossene Änderung der Anleihebedingungen wirksam geworden ist.

Die SdK wird am 8. April 2026 um 17 Uhr ein Webinar durchführen, an dem auch hep global teilnehmen wird. Hierzu ist eine vorherige Anmeldung unter www.sdk.org/informationsveranstaltung erforderlich.

Der modifizierte Beschlussvorschlag der SdK sowie weitere Unterlagen zur Abstimmung ohne Versammlung werden kurzfristig nach Erhalt des modifizierten Beschlussvorschlags auf der Webseite der Gesellschaft unter https://hepsolar.com/green-bond-2021-2026/ zur Verfügung gestellt.

Pressekontakt:
Evelyn Kilinc
Römerstraße 3
74363 Güglingen
Tel.: +49 7135 93446-759
E-Mail: presse@hep.global
www.hepsolar.com

Investorenkontakt:
Thomas Tschirf
Römerstraße 3
74363 Güglingen
Tel.: +49 7135 93446-0
E-Mail: greenbond@hep.global
www.hepsolar.com

Finanzpressekontakt:
Frank Ostermair, Linh Chung
IR4value GmbH
Karl-Hromadnik-Str. 14
81241 München
Tel.: +49 211 178047-20
E-Mail: linh.chung@ir4value.de
www.ir4value.de



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: hep global GmbH
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Deutschland
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