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NFON AG: Bevorstehende Verschmelzung der botario GmbH mit der NFON AG gem. § 62 Abs. 4 S. 4, Abs. 3 S. 2 UmwG 29.05.2026, 16:05 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS-News: NFON AG / Schlagwort(e): Sonstiges
NFON AG: Bevorstehende Verschmelzung der botario GmbH mit der NFON AG gem. § 62 Abs. 4 S. 4, Abs. 3 S. 2 UmwG

29.05.2026 / 16:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Gesellschaftsbekanntmachung 
der 
NFON AG 
über die bevorstehende Verschmelzung der botario GmbH mit der NFON AG
gem. § 62 Abs. 4 S. 4, Abs. 3 S. 2 UmwG 
vom 29. Mai 2026
 


Die NFON AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme das Vermögen der botario GmbH, ihrer 100-prozentigen Tochter-Gesellschaft mit Sitz in Bremen, als Ganzes ohne deren Abwicklung zu übernehmen, § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 46 ff. UmwG. 

Da die NFON AG als übernehmende Gesellschaft das Stammkapital der botario GmbH vollständig hält, ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG weder ein Beschluss der Hauptversammlung der NFON AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag noch gemäß § 62 Abs. 4 UmwG eine Gesellschafterversammlung der botario GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag erforderlich. 

Aus dem gleichen Grund sind ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht nicht erforderlich, § 8 Abs. 3 Nr. 1 lit. a) i.V.m § 9 Abs. 2 und § 12 Abs. 3 UmwG. 

Aktionäre der NFON AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der NFON AG erreichen, können jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 S 1, Abs. 3 S. 3 UmwG). Ein Einberufungsverlangen ist binnen eines Monats ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Mitteilung schriftlich an die NFON AG (Vorstand) zu richten. Die Satzung der NFON AG enthält keine abweichenden Festlegungen. 

Ab dem 29. Mai 2026 sind für die Dauer eines Monats auf der Internetseite der NFON AG der Entwurf des Verschmelzungsvertrages sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der NFON AG zugänglich. 

München, 29. Mai 2026 

NFON AG 
Der Vorstand 


Kontakt Investor Relations  
NFON AG 
Friederike Thyssen 
Vice President Corporate Affairs & Investor Relations 
+49 89 45300-449 
ir-info@nfon.com 

Medienkontakt 
NFON AG 
Thorsten Wehner 
Vice President Public Relations 
+49 89 45300-121 
thorsten.wehner@nfon.com 


Über die NFON AG 
Die NFON AG ist Europas vertrauenswürdiger Partner für KI-gestützte Businesskommunikation. Gegründet im Jahr 2007 und mit Hauptsitz in München ermöglicht NFON Unternehmen, ihre Kommunikation mithilfe sicherer, skalierbarer und KI-basierter Technologien zu transformieren. 

Das integrierte Portfolio vereint Lösungen im Bereich Businesstelefonie, Intelligent Assistant und Kundenengagement, um Unternehmen dabei zu unterstützen, Gespräche zu steuern, Workflows zu automatisieren und das Kundenerlebnis zu verbessern. Durch die Integration von KI in zentrale Kommunikationsprozesse ermöglicht NFON intelligentere datenbasierte Interaktionen für Organisationen jeder Größe. 

Mit eigenen Tochtergesellschaften in wichtigen europäischen Märkten – darunter Deutschland, Österreich, das Vereinigte Königreich, Italien, Spanien, Frankreich, Polen, Portugal und Kosovo – entwickelt und betreibt NFON seine Lösungen in Europa und gewährleistet damit höchste Standards in Bezug auf Datenschutz, Sicherheit und vollständige DSGVO-Konformität. 

Getrieben von der Mission, Businesskommunikation neu zu denken sowie Menschen zu inspirieren und zu vernetzen, um gemeinsam nachhaltig zu wachsen, gestaltet NFON die Zukunft sicherer, intelligenter Businesskommunikation „Made in Europe“. 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://corporate.nfon.com/en/
Für Deutschland: https://corporate.nfon.com/de/


Disclaimer 
Diese Mitteilung erfolgt ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die in dieser Mitteilung besprochenen Wertpapiere sind nicht und werden nicht unter dem U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der „U.S. Securities Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder aufgrund einer Ausnahmeregelung unter dem U.S. Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung besprochenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika wird nicht durchgeführt und die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen stellen kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren dar. Diese Mitteilung ist weder zur direkten noch zur indirekten Verbreitung, Veröffentlichung oder Weitergabe in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder anderen Ländern, in denen die Verbreitung dieser Mitteilung rechtswidrig ist, oder an US-Personen bestimmt. 



29.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: NFON AG
Zielstattstr. 36
81379 München
Deutschland
Telefon: +49 89 453 00 0
E-Mail: ir-info@nfon.com
Internet: https://corporate.nfon.com
ISIN: DE000A0N4N52
WKN: A0N4N5
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate BSX
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