Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige
EQS-News

OLG München: Wirecard-Aktionäre müssen eine Quote aus der Insolvenzmasse erhalten 25.09.2024, 10:09 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Insolvenz/Rechtssache
OLG München: Wirecard-Aktionäre müssen eine Quote aus der Insolvenzmasse erhalten

25.09.2024 / 10:09 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


OLG München: Wirecard-Aktionäre müssen eine Quote aus der Insolvenzmasse erhalten

 

Das OLG München hat entschieden, dass Wirecard-Aktionäre eine Quote aus der Insolvenzmasse erhalten müssen. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Aktionäre vom Vorstand jahrelang über den wahren Zustand der Gesellschaft getäuscht worden seien. Daher müssten sie wie außenstehende Gläubiger behandelt werden.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Insolvenzverwalter Jaffé, der die Aktionäre nicht aus der Insolvenzmasse bedienen will, kann noch Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof enlegen und will dies auch tun.

Dr. Wolfgang Schirp aus Berlin, der mit seiner Kanzlei Schirp & Partner ca. 1.950 Wirecard-Geschädigte vertritt: „Die Entscheidung des OLG München ist für die Wirecard-Aktionäre sehr erfreulich. Allerdings ist noch abzuwarten, ob der BGH diese Entscheidung bestätigt. Auch darf man keine zu hohen Hoffnungen hinsichtlich der Höhe der Insolvenzquote haben. Insolvenzverwalter Jaffé hat ca. 650 Mio. EURO an Werten für die Masse sichern können. Hiervon sind zunächst einmal die Verfahrenskosten zu bezahlen. Sodann ist die Masse unter den 15,4 Mrd. EURO angemeldeten Forderungen zu verteilen, von denen 8,5 Mrd. EURO auf Aktionäre entfallen. Es ist also nur mit einer Quote im einstelligen Prozentbereich zu rechnen“.

Dr. Schirp weiter: „Für diejenigen Geschädigten, die ihre Rechte gegen Ernst & Young (EY) geltend gemacht haben, bleibt daher das Kapitalanleger-Musterverfahren wichtig. Denn von EY muss der Löwenanteil des Schadensersatzes kommen. Am 22. November findet die erste mündliche Verhandlung statt. Wir werden dafür kämpfen, dass EY Schadensersatz leisten muss. Auch das Sicherheitenverlangen gegen EY bleibt unverändert wichtig, damit sich EY nicht durch Änderungen seiner Rechtsform wirtschaftlich „leer machen“ und so faktisch der Haftung entziehen kann.“

Für weitere Informationen steht zur Verfügung: Dr. Wolfgang Schirp, Kantstraße 149, D – 10623 Berlin, Tel. 030-3276170 und 0179-5320213, mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com 

 



Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1995443&application_name=news&site_id=boersennews_de~~~d41e2cc8-bdcb-47ba-bb51-c77a04513666
Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer