Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalrestrukturierung
SdK lädt Anleiheinhaber der Huber Automotive AG zur Informationsveranstaltung am 18.4.2024 um 14 Uhr ein

17.04.2024 / 11:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


SdK lädt Anleiheinhaber der Huber Automotive AG zur Informationsveranstaltung am 18.4.2024 um 14 Uhr ein

Die Huber Automotive AG („Huber“) hat am 16. April 2024 die Inhaber ihrer mit 20,46 Mio. Euro ausstehenden Anleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A2TR430 / WKN: A2TR43) zu einer Gläubigerversammlung am 3. Mai 2024 eingeladen. Die Tagesordnung sieht im Wesentlichen eine Laufzeitverlängerung der am 16.04.2024 fällig gewordenen Schuldverschreibung um drei Jahre, die Erhöhung der Verzinsung auf 7,5 % p.a. sowie den Verzicht auf bestehende Kündigungsrechte vor.

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. wird einer Laufzeitverlängerung nicht zustimmen. Zwar erscheint eine Verlängerung der Anleihelaufzeit auf den ersten Blick als eine im Vergleich zu einer Insolvenz der Gesellschaft akzeptable Maßnahme. Jedoch hat die Gesellschaft letztmalig für das Geschäftsjahr 2018/2019 einen geprüften und testierten Jahresabschluss veröffentlicht. Seither wurde kein geprüfter und testierter Jahresabschluss von der Emittentin mehr veröffentlicht. Laut Angaben der Gesellschaft ist der Hintergrund dafür, dass sich die Gesellschaft und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RWT Crowe bezüglich diverser Bilanzpositionen und deren Bewertung in den Geschäftsjahren 2019/2020 und 2020/2021 nicht einigen konnten. Ferner weisen die von der Gesellschaft im Zuge der Einladung zur Gläubigerversammlung veröffentlichten vorläufigen und ungeprüften Zahlen aus Sicht der SdK zahlreiche Auffälligkeiten auf. Eine Zustimmung zur Laufzeitverlängerung würde nach Einschätzung der SdK im schlimmsten Fall dazu führen, dass sich der den Anleiheinhabern zustehende Vermögensanteil der Gesellschaft weiterhin schmälert und eventuell vorhandene Anfechtungsansprüche verjähren.

Die SdK wird am 18. April 2024 für alle betroffenen Anleiheinhaber ein kostenloses Webinar veranstalten und über die aktuelle Situation sowie unsere Einschätzung hierzu informieren. Für die Teilnahme ist aufgrund des begrenzten Platzkontingents eine kostenlose Registrierung unter www.sdk.org/informationsveranstaltung nötig. Nach Registrierung erhalten Sie dann den Teilnahmelink zugesendet. Zu der Veranstaltung haben wir sowohl Herrn Martin Huber, Vorstand der Huber Automotive AG, als auch Herrn Rechtsanwalt Dr. Tobias Moser, Partner bei DMR Legal, die institutionelle Investoren vertreten, eingeladen.

Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern auf alle Fälle ihr Stimmrecht wahrzunehmen. Ferner hat die SdK einen kostenlosen Newsletterservice eingerichtet. Hierfür können sich betroffene Anleiheinhaber unter www.sdk.org/huberautomotive registrieren. Die SdK wird hierüber über die weiteren Entwicklungen informieren. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern an, diese kostenlos auf der kommenden Anleihegläubigerversammlungen zu vertreten.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 17.04.2024
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der Huber Automotive AG!

 




Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org

Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-0
E-Mail: presseinfo@sdk.org


Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1882679&application_name=news&site_id=boersennews