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SdK ruft Anleger in Finanzprodukten der DEGAG-Gruppe zur Interessensbündelung auf 21.01.2025, 11:03 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung/Stellungnahme
SdK ruft Anleger in Finanzprodukten der DEGAG-Gruppe zur Interessensbündelung auf

21.01.2025 / 11:03 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


SdK ruft Anleger in Finanzprodukten der DEGAG-Gruppe zur Interessensbündelung auf

Die auf Immobilien spezialisierte Unternehmensgruppe der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG hat unter anderem durch Genussrechte knapp 275 Mio. Euro von ca. 4.700 Anlegern akquiriert und warb mit einer tadellosen Leistungsbilanz durch stets pünktliche Zinszahlungen. Im Dezember 2024 wurde bekanntgegeben, dass mehrere Gruppengesellschaften, darunter die DEGAG Kapital GmbH, DEGAG WI8 GmbH und DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH, nicht mehr in der Lage sind, Zins- und Rückzahlungen zu leisten. Unter Berufung auf die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre der qualifiziert nachrangigen Genussrechte wurden die Zinszahlungen ausgesetzt.

Seit Jahren steht die DEGAG-Gruppe wegen ihrer mangelhaften Transparenz in der Kritik. Anlegergelder wurden über komplexe Konzernstrukturen mit Holdinggesellschaften in Liechtenstein und mehreren Tochtergesellschaften verteilt, was eine Nachvollziehbarkeit deutlich erschwert. Jahresabschlüsse wurden teils mit erheblicher Verzögerung veröffentlicht und die Umgehung der Prospektpflicht durch Aufteilung der Genussrechte in zahlreiche Tranchen wirft Fragen zur ausreichenden Aufklärung der Anleger auf. Zudem sind die Genussrechte besonders risikobehaftet, da sie als unbesicherte und nachrangige Verbindlichkeiten bei finanziellen Engpässen der Gesellschaft auch nur nachrangig bedient werden. Für Anleger besteht damit aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. die Gefahr, bei einer Insolvenz das eingesetzte Kapital ganz oder zumindest teilweise zu verlieren. Ferner erscheint es aus Sicht der SdK auch möglich, dass Anleger bereits erhaltene Zins- und Kapitalrückzahlungen zurückzahlen müssen, sofern die Emittentin zum jeweiligen Auszahlungszeitpunkt bereits insolvent gewesen sein sollte.   

Da zahlreiche Mitglieder der SdK von der Zinsaussetzung betroffen sind, wird die SdK eine Interessengemeinschaft der betroffenen Anleger organisieren, um die Interessen der Anleger bestmöglich vertreten zu können. Gerne können sich weitere Anleger dieser Gemeinschaft anschließen. Betroffene Anleger können sich unter www.sdk.org/degag dieser Interessensgemeinschaft anschließen. Die Betroffenen werden anschließend über einen kostenlosen Newsletter über das weitere Vorgehen informiert.

Unseren Mitgliedern stehen wir unter info@sdk.org gerne für Rückfragen zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für Anfragen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung stehen können. Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie unter https://sdk.org/mitgliedschaft/.

 

München, den 21.01.2025
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.




Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org

Pressekontakt:
Dr. Marc Liebscher
Tel: 089 / 2020846-0
E-Mail: presseinfo@sdk.org


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