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SdK ruft Anleiheinhaber der PANDION AG zur Interessenbündelung auf 10.08.2026, 16:12 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz
SdK ruft Anleiheinhaber der PANDION AG zur Interessenbündelung auf

10.08.2026 / 16:12 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


SdK ruft Anleiheinhaber der PANDION AG zur Interessenbündelung auf

Die PANDION AG, Emittentin der Anleihe 2021/2028 (ISIN: DE000A289YC5 / WKN: A289YC), hat am 10.08.2026 beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft gestellt und zugleich die Anordnung der Eigenverwaltung beantragt. Entsprechende Anträge wurden auch für die PANDION Real Estate GmbH, die PANDION Vertriebsgesellschaft mbH, die PANDION Design GmbH, die PANDION Projektmanagement GmbH sowie die PANDION Engineering GmbH gestellt.

Mit der beantragten Eigenverwaltung soll der Geschäftsbetrieb der betroffenen Gesellschaften fortgeführt und die Restrukturierung der PANDION-Gruppe im Rahmen eines geordneten Verfahrens weiterverfolgt werden. Hintergrund des Insolvenzantrags ist die Liquiditätssituation, die auch nach der Mitteilung über die Aussetzung der Zinszahlung nicht stabilisiert werden konnte.

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. steht in Kontakt mit einer Vielzahl von Anleihegläubigern und vertritt diese bereits seit knapp einem Jahr. Im Oktober 2025 hatten die Anleiheinhaber zur Stabilisierung der finanziellen Situation der Emittentin im Rahmen einer Anleihegläubigerversammlung unter anderem eine Laufzeitverlängerung und eine Anpassung der Verzinsung beschlossen. Diese Maßnahmen konnten jedoch, ebenso wie die angekündigte Aussetzung der letzten Zinszahlung, offenbar die bestehenden Liquiditätsprobleme der Gesellschaft nicht lösen.

Die SdK hat zur Information der Anleihegläubiger einen kostenlosen Newsletter eingerichtet, für den sich betroffene Anleiheinhaber unter www.sdk.org/pandion registrieren können. Im Newsletter wird über die aktuellen Geschehnisse und wichtige Termine berichtet.

Sobald das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren eröffnet, wird es zugleich eine Anleihegläubigerversammlung einberufen, in der über die Wahl eines gemeinsamen Vertreters beschlossen werden soll. Ebenso wird es eine Insolvenzgläubigerversammlung geben, in der über wichtige Verfahrensmaßnahmen, unter anderem die Wahl eines Sachwalters bzw. Insolvenzverwalters und eines Gläubigerausschusses, beschlossen wird.

Die SdK bietet für alle künftigen Versammlungen eine kostenlose Stimmrechtsvertretung an. Ein entsprechendes Vollmachtsformular und Hinweise zur Stimmrechtsvertretung finden sich ebenfalls unter www.sdk.org/pandion.

Betroffenen Mitgliedern stehen wir für Nachfragen gerne auch unter info@sdk.org oder unter 089 / 20208460 zur Verfügung.

 

München, den 10. August 2026
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. 

 

Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der Emittentin.




Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org

Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-0
E-Mail: presseinfo@sdk.org


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