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SdK vertritt Anleiheinhaber der PANDION AG 28.10.2025, 15:00 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalrestrukturierung
SdK vertritt Anleiheinhaber der PANDION AG

28.10.2025 / 15:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


SdK vertritt Anleiheinhaber der PANDION AG

Die PANDION AG hat die Inhaber der Anleihe 2021/2026 (ISIN: DE000A289YC5 / WKN: A289YC) zur Stimmabgabe im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung aufgefordert, die von 17.11. bis 19.11.2025 stattfinden wird. Beschlossen werden soll in erster Linie eine Laufzeitverlängerung um 2,5 Jahre bis zum 05.08.2025. Im Gegenzug erhöht sich der Zinssatz ab dem 05.02.2026 auf 8% p.a. bei halbjährlicher Zinszahlung und es soll eine Teilrückzahlung in Höhe von 10% zum 31.12.2027 erfolgen.

Aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ist es grundsätzlich nicht erfreulich, dass die Gesellschaft die Anleihe nicht wie ursprünglich Vorgesehen im Februar 2026 zurückzahlen kann. Dies war jedoch aufgrund der sich seit 2022 eintrübenden wirtschaftlichen Lage am Immobilienmarkt und der nur langsam voranschreitenden Erholung der Märkte durchaus vorhersehbar. Aus Sicht der SdK stellt die im Gegenzug zur Laufzeitverlängerung angebotene Erhöhung des Zinssatzes bei halbjährlicher Zinszahlung eine angemessene Kompensation für die beabsichtigte Laufzeitverlängerung um 2,5 Jahre dar. Auch die vorgesehene Teilrückzahlung in Höhe von 10 % und die angestrebte Steigerung des Transparenzniveaus durch vierteljährliche Investorenkonferenzen begrüßen wir. Bei einer Ablehnung der Beschlussvorschläge ist davon auszugehen, dass die Emittentin spätestens im Februar 2026 in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten würde, und daher im Vorfeld bereits alternative Maßnahmen zur Vermeidung einer Insolvenz durchführen würde, oder aber im Februar 2026 einen Insolvenzantrag stellen würde. Alle alternativen Szenarien würden aus Sicht der SdK somit zu keiner für die Anleiheinhaber besseren Befriedigung führen. Daher ist es aus unserer Sicht die für die Anleiheinhaber deutlich sinnvollere Option, der Prolongation zuzustimmen. 

Die SdK hat zur Information der Anleihegläubiger einen Newsletterservice eingerichtet, der kostenlos unter www.sdk.org/pandion zur Verfügung steht. Die SdK ruft zudem alle Anleiheinhaber auf, sich ihr anzuschließen. Für alle Anleiheinhaber, die nicht selbst an der Abstimmung teilnehmen möchten, oder für den Fall, dass es mangels Quorums zu einer zweiten physischen Gläubigerversammlung kommen sollte, bietet die SdK eine kostenlose Stimmrechtsvertretung an. Ein entsprechendes Vollmachtsformular und Hinweise zur Stimmrechtsvertretung finden sich unter www.sdk.org/pandion.


Betroffenen Mitgliedern stehen wir für Nachfragen gerne auch unter info@sdk.org oder unter 089 / 20208460 zur Verfügung.

München, den 28. Oktober 2025
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

 

Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der Emittentin!

 




Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org

Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-0
E-Mail: presseinfo@sdk.org


Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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