Emittent / Herausgeber: mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB / Schlagwort(e): Anleihe
SECURO-Verius 1-Anleihe (ISIN DE000A1927W4, WKN A1927W): Rechtsanwalt Meyer zu Schwabedissen einstimmig zum gemeinsamen Vertreter gewählt

14.06.2023 / 10:30 CET/CEST
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Anleihegläubiger wählen Meyer zu Schwabedissen zum gemeinsamen Vertreter

In der gestrigen Gläubigerversammlung der „7,5 % Inhaberschuldverschreibungen 2018/2024“ der Securo Pro Lux S.A. (ISIN DE000A1927W4, WKN A1927W) wurde Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen aus Düsseldorf einstimmig zum gemeinsamen Vertreter gewählt. Zugleich wurden ihm umfangreiche Befugnisse zu möglichen Änderungen der Anleihebedingungen eingeräumt. Insgesamt haben 75,7 % des Nennwerts der ausstehenden Schuldverschreibungen von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht. Die Anleihe weist ein Emissionsvolumen von bis zu 75 Mio. Euro aus. Wie sich im Verlaufe des Verfahrens herausgestellt hat, sind davon bis heute lediglich 10,7 Mio. Euro platziert worden.

Weiteres Vorgehen

Nach Übernahme des Amtes sind es nun die ersten Aufgaben des gemeinsamen Vertreters, für eine verbesserte Berichterstattung zur aktuellen Situation bei dem Zielfonds des Investments, dem VERIUS Immobilienfinanzierungsfonds, zu sorgen und den Rechten der Anleihegläubiger nach Möglichkeit auch im Zielfonds zur Geltung zu verhelfen.

Über Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen

Aktuell ist Rechtsanwalt Meyer zu Schwabedissen in der Funktion als gewählter gemeinsamer Vertreter insbesondere bei Anleihen der Senivita Social Estate AG, der Eyemaxx Real Estate AG und der Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH.

Über mzs Rechtsanwälte

mzs Rechtsanwälte ist eine Düsseldorfer Fachkanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. In den Jahren 2016 bis 2023 wurden Rechtsanwalt Meyer zu Schwabedissen sowie die Kanzlei vom US-Verlag „Best Lawyer" in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt durchgehend in die Liste der „Besten Anwälte Deutschlands" im Bereich Kapitalmarktrecht aufgenommen.

 


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