Anzeige
++++++ Deal-Potenzial 2026: Zwei Verkäufe in Sicht? Warum bei dieser Aktie 2026 der Knoten platzen könnte ++++++
EQS-News

SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung 10.04.2024, 08:30 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Singulus Technologies 5,94 EUR +12,50 % Lang & Schwarz

EQS-News: SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Schlagwort(e): Anleihe
SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung

10.04.2024 / 08:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Presseinformation

SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung (Anleihe, ISIN: DE000A2AA5H5, WKN: A2AA5H)

Kahl am Main, 10. April 2024 – Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS TECHNOLOGIES) veröffentlicht eine Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG (Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN: DE000A2AA5H5, WKN: A2AA5H).

Die Emittentin lädt die Inhaber der Schuldverschreibungen zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums

von Donnerstag, den 25. April 2024, um 0:00 Uhr (MESZ),

bis Montag, den 29. April 2024, um 24:00 Uhr (MESZ)

gegenüber dem Notar Dr. Olaf Gerber mit Amtssitz in Frankfurt am Main ein.

Die vollständige Aufforderung zur Stimmabgabe ist ab dem 10. April 2024 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite von SINGULUS TECHNOLOGIES (www.singulus.com) unter dem Link https://www.singulus.com/de/glaeubigerversammlung/ abrufbar.

SINGULUS TECHNOLOGIES lädt die Anleihegläubiger ein, an der Abstimmung teilzunehmen und im Sinne der Gesellschaft den Beschlussvorlagen zuzustimmen und so das Unternehmen bei seinem weiteren Weg zu unterstützen. SINGULUS TECHNOLOGIES schlägt den Anleihegläubigern vor, die Anleihebedingungen um mehrere Punkte zu erweitern und freut sich darauf, die Anleihegläubiger bei der Abstimmung ohne Versammlung begrüßen zu können.

Sollte die Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG nicht beschlussfähig sein, da das erforderliche Quorum von 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht wurde, wird SINGULUS TECHNOLOGIES zu einer folgenden zweiten Gläubigerversammlung einladen. Bei der zweiten Gläubigerversammlung beträgt das erforderliche Quorum 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen.

SINGULUS TECHNOLOGIES – Dünnschichttechnik und Oberflächenbehandlung

SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt und baut innovative Maschinen und Anlagen für effiziente Produktionsprozesse in der Dünnschichttechnik und Oberflächenbehandlung, die weltweit in den Märkten Photovoltaik, Halbleiter, Medizintechnik, Verpackung, Glas & Automotive sowie Batterie & Wasserstoff zum Einsatz kommen. Zu den Kernkompetenzen des Unternehmens zählen Verfahren der Beschichtungstechnik, Oberflächenbehandlung sowie nasschemische und thermische Produktionsverfahren.

SINGULUS TECHNOLOGIES sieht Nachhaltigkeit als Chance, sich mit innovativen Produkten zu positionieren. Im Fokus stehen Umweltbewusstsein, die effiziente Nutzung von Ressourcen sowie die Vermeidung unnötiger CO2-Belastung. Bei SINGULUS TECHNOLOGIES hat eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung einen hohen Stellenwert.

SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103,
D-63796 Kahl/Main, WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5

Kontakt:

Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279

Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: +49 (0) 172 833 2224

E-Mail: bernhard.krause@singulus.de

 

 



10.04.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: SINGULUS TECHNOLOGIES AG
Hanauer Landstrasse 103
63796 Kahl am Main
Deutschland
Telefon: +49 (0)1709202924
Fax: +49 (0)6188 440-110
E-Mail: bernhard.krause@singulus.de
Internet: www.singulus.de
ISIN: DE000A1681X5, DE000A2AA5H5
WKN: A1681X, A2AA5H
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1876907

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1876907  10.04.2024 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1876907&application_name=news&site_id=boersennews
Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer