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The Payments Group Holding – Update zu einer ihrer Finanzforderungen gegen die SGT Capital-Gruppe 23.07.2025, 15:37 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS-News: The Payments Group Holding GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Rechtssache
The Payments Group Holding – Update zu einer ihrer Finanzforderungen gegen die SGT Capital-Gruppe

23.07.2025 / 15:37 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


+++ Pressemitteilung +++

The Payments Group Holding –
Update zu einer ihrer Finanzforderungen gegen die SGT Capital-Gruppe

 

Frankfurt am Main, 23. Juli 2025 – Zwischen der The Payments Group Holding (PGH), eine 2012 gegründete und im August 2024 umbenannte Holdinggesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, und der SGT Capital LLC-Gruppe (SGT-Gruppe) bestehen Rechtsstreitigkeiten, unter anderem über Forderungen der PGH in Höhe von nunmehr 6,0 bzw. 7,7 Millionen Euro, denen sich die in zahlreiche weitere Rechtsstreitigkeiten auch mit Dritten verwickelte, von Joseph Pacini und Carsten Geyer kontrollierte SGT-Gruppe auf fragwürdige Weise zu entziehen versucht. In diesem Zusammenhang hat die PGH einen Vorschlag für eine Konsultativbeschlussfassung auf die gestern veröffentlichte Tagesordnung ihrer Hauptversammlung gesetzt, die im August stattfinden soll.

Die PGH berichtet über den aktuellen Stand zu einer dieser Streitigkeiten.

In Bezug auf Forderungen in Höhe von 1,4 Millionen Euro gegen zwei Unternehmen des SGT-Flaggschiff-Fonds SGT Capital Fund II und andere verbundene Unternehmen im Zusammenhang mit Auslagen, die die TGS24 Capital Pte. Ltd., mit Sitz in Singapur (TGS24), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der PGH, in den Jahren 2022 und 2023 auf Veranlassung ihrer damaligen Direktoren, der SGT-Partner Marianne Rajic, Marcel Normann und Jens Dino Steinborn und von SGT-Finanzdirektor Paul Wong ohne Rechtsgrund zu Gunsten verschiedener SGT-Entitäten getätigt hatte, sind die Anwälte der PGH nach monatelangem Austausch von Argumenten mit den Anwälten der SGT Capital zu dem Schluss gekommen, dass –

  • SGT Capital bislang keinerlei stichhaltige rechtliche Argumente zur Stützung ihrer angeblichen „Clawback“-Gegenforderungen vorgebracht hat, insbesondere nicht in dem luxemburgischen Gerichtsverfahren, welches nur etwa 35 % des behaupteten Betrags betrifft und das einzige in dieser Angelegenheit eingeleitete Verfahren ist, während die angekündigten Verfahren auf den Kaimaninseln und in den USA nach Kenntnis der PGH gar nicht begonnen wurden.
     
  • selbst wenn diese Ansprüche bestünden und durchsetzbar wären, sie sich in jedem Fall nur gegen die TGS24 und nicht gegen die PGH richten würden und daher weder aufgerechnet werden noch die rechtliche Bewertung der Rechtsanwälte der PGH ändern könnten, wonach 

    die von TGS24 an PGH abgetretenen Forderungen in Höhe von 1.430.880,66 EUR fällig und von dem SGT Capital Fund II und anderen SGT-Schuldnern sofort an PGH zahlbar sind.
     
  • wenn diese Ansprüche bestünden und durchsetzbar wären, die PGH berechtigt wäre, die oben genannten damaligen Geschäftsführer ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft TGS24 gesamtschuldnerisch für alle Schäden haftbar zu machen, die der TGS24 durch die Rückforderungsansprüche entstanden sind.
     
  • sich folglich der von CSC Intertrust verwaltete SGT Capital Fund II und die jeweiligen anderen SGT-Schuldner in Zahlungsverzug befinden.

 

Offenbar ist es der SGT Capital jedoch ausweislich eines der PGH vorliegenden Schreibens ihres Anwalts und Saldenbestätigungen ihrer Fondsadministratoren gelungen, den Fondsadministrator CSC Intertrust dazu zu bewegen, die Gläubigerin der Verbindlichkeiten des Fonds in der Buchhaltung und den Dokumenten des Fonds auszutauschen und deren bestehende Gläubigerin PGH durch eins seiner eigenen verbundenen Unternehmen zu ersetzen, und zwar bloß durch einen Beschluss der von ihr kontrollierten Komplementärin der Schuldnerin und des erwähnten, nach Ansicht der PGH irrigen Schreibens eines Anwalts namens Michael Meylan, Rechtsanwälte Strelia in Luxemburg.

PGH hat nun CSC Intertrust in seiner Funktion als Fondsadministrator des SGT Capital Fund II aufgefordert, die Zahlung an PGH unverzüglich vorzunehmen und die durchsichtigen Manöver von SGT Capital zur Umgehung ihrer Zahlungsverpflichtungen gegenüber PGH nicht länger mit anzusehen und hinzunehmen. 

PGH tat dies in der Annahme, dass CSC Intertrust, einer der weltweit führenden Fondsadministrationsdienstleister, seinen Ruf nicht aufs Spiel setzen würde, nachdem er von SGT Capital mutmaßlich zwecks Glaubwürdigkeit gegenüber den Fondsanlegern mandatiert worden war, nachdem der vorherige Fondsadministrator von SGT Capital, Sanne/APEX, bereits kurz nach Auflage der Fonds im Jahr 2022 seine Tätigkeit im Jahr 2023 beendet hatte, , ebenso wie KPMG im Jahr 2023 die Prüfung der SGT-Fonds niedergelegt hatte. Die Aufgabe von Fondsadministratoren ist es, dafür zu sorgen, dass von ihnen überwachte Fonds die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen erfüllen und Fondsvermögen nicht zweckentfremden wird.

Insgesamt setzt die PGH darauf, dass sie ihre Forderung in Höhe von 1,4 Mio. EUR gegenüber dem SGT Capital Fund II et al nunmehr zeitnah durchsetzen kann. Sonst wäre sie nach Ansicht der Anwälte auch berechtigt, Schadenersatzansprüche gegen die ehemaligen Geschäftsführer von TGS24 und/oder den Fondsverwalter CSC Intertrust geltend zu machen.

Ungeachtet dieser Rechtsstreitigkeiten konzentriert sich die PGH auf die bereits unterzeichnete transformative Akquisition der The Payments Group, einer Gruppe von vier kooperierenden, spezialisierten FinTech- und PayTech-Unternehmen, sowie auf die sich daraus ergebenden Wachstums- und Ertragsaussichten.



 

Über The Payments Group Holding

Die The Payments Group Holding (PGH) ist eine 2012 gegründete und im August 2024 umfirmierte Holdinggesellschaft und ein Venture Capital-Anbieter mit Sitz in Frankfurt am Main.

Im August 2024 hat die PGH einen Kaufvertrag über den Erwerb von vier PayTech-Unternehmen unterzeichnet, dessen Closing nach dem Eintreten bestimmter aufschiebender Bedingungen im Sommer 2025 erwartet wird. Nach Vollzug der Transaktion wird die PGH eine Gruppe aus vier operativen PayTech-Unternehmen bilden:

Funanga AG, Campamocha Ltd. mit ihren 100%igen Tochtergesellschaften TBWS Ltd. und Calida Financial Ltd. sowie Surfer Rosa Ltd. bilden eine wachstumsstarke, vertikal integrierte eMoney-PayTech-Unternehmensgruppe – The Payments Group (TPG). TPG bietet eigene geschlossene und offene (Marken- und White-Label-)Prepaid-Zahlungsdienste für Hunderte von Online-Händlern weltweit an. Die Synergie zwischen diesen Unternehmen positioniert die TPG als künftigen Marktführer in den Bereichen Embedded Financial Products und Prepaidlösungen. Die Calida Financial Ltd. ist das regulierte Unternehmen innerhalb der TPG, nachdem sie im August 2024 eine E-Geld-Lizenz von der maltesischen Finanzaufsicht (MFSA) erhalten hat. Diese Lizenz erlaubt es Calida Financial Ltd. innovative E-Geld-Dienstleistungen und -Produkte in ganz Europa anzubieten.

TPG beschäftigt über 50 Mitarbeiter und ist global tätig. Kunden von TPG nutzen die mehr als 550.000 POS-Bargeldzahlstellen sowie das globale Online-Prepaid-Kartennetzwerk zur Abwicklung von Bargeld- und bargeldlosen Online-Zahlungen.

Des Weiteren betreibt die PGH mit ihrer künftig 25%igen Beteiligung German AI Projects GmbH gemeinsam mit AI-Experten einen auf AI fokussierten Company Builder namens ‚Softmax AI‘. Daneben hält die PGH aus ihrer Historie als ein führender deutscher Venture Capital-Anbieter unter der Marke German Startups Group ein Heritage VC-Portfolio an Minderheitsbeteiligungen an teils aussichtsreichen deutschen Startups über ihre 100%ige Tochtergesellschaft German Startups Group VC GmbH.

Weitere Informationen zur The Payments Group Holding finden Sie unter www.tpgholding.com.

 

 

Investor Relations Kontakt
Rosenberg Strategic Communications

Alexander Schmidt
a.schmidt@rosenbergsc.com

 



23.07.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: The Payments Group Holding GmbH & Co. KGaA
Senckenberganlage 21
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 69 348690520
Fax: +49 69 348690529
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Internet: https://tpgholding.com/
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