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vbw Pressemitteilung: Eis und Schnee: Pünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz ist trotzdem Pflicht 04.12.2023, 14:08 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

Emittent / Herausgeber: ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V. / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
vbw Pressemitteilung: Eis und Schnee: Pünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz ist trotzdem Pflicht

04.12.2023 / 14:08 CET/CEST
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Eis und Schnee: Pünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz ist trotzdem Pflicht
Brossardt: „Unternehmen haben aber gute betriebsinterne Lösungen gefunden“

(München, 04.12.2023). Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. weist angesichts der starken Schneefälle am Wochenende und der derzeitigen frostigen Temperaturen in Bayern darauf hin, dass Arbeitnehmer unabhängig von der Wetterlage grundsätzlich dafür selbst verantwortlich sind, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. „Der Winter friert die geltenden Arbeitspflichten nicht ein“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Nach bestehender Rechtslage muss sich der Arbeitnehmer über die Wetterlage informieren und entsprechend seinen Arbeitsweg planen. Die vbw verweist aber darauf, dass die meisten Unternehmen gute betriebsinterne Lösungen für den Fall entwickelt haben, dass ein Mitarbeiter wegen schlechten Wetters seinen Dienst verspätet oder gar nicht antritt. Brossardt: „Der Arbeitgeber bringt dem Mitarbeiter in der Regel Kulanz entgegen. Dazu muss ihn der Arbeitnehmer aber sofort informieren, wenn er erkennt, dass er nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann.“

Hat der Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall, so übernimmt regelmäßig die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die ärztliche Behandlung. Voraussetzung ist, dass der Unfall unverschuldet war und auf dem Weg zur Arbeit passiert ist. Auch auf den Arbeitgeber kommen im Fall extremer Wetterverhältnisse besondere Pflichten zu. So trägt er das Risiko für den Arbeitsausfall durch eine kältebedingte Betriebsstörung.

Kontakt: Andreas Ebersperger, 089-551 78-373, andreas.ebersperger@ibw-bayern.de, www.vbw-bayern.de
 


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