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vbw Pressemitteilung zum Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung: vbw kritisiert Neuregelungen zum 01. April - Qualifizierungsgeld geht am Bedarf vorbei 28.03.2024, 16:17 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

Emittent / Herausgeber: ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V. / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
vbw Pressemitteilung zum Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung: vbw kritisiert Neuregelungen zum 01. April - Qualifizierungsgeld geht am Bedarf vorbei

28.03.2024 / 16:17 CET/CEST
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vbw kritisiert Neuregelungen: Qualifizierungsgeld geht am Bedarf vorbei
Brossardt: „Flexibilisierung statt immer neuer Regelungen“

(München, 28.03.2024). Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. äußert sich skeptisch über die Wirksamkeit des geplanten Qualifizierungsgeldes. Die Neuregelung des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung tritt zum 01. April 2024 in Kraft. Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel ein Arbeitsplatzverlust droht und für die eine Weiterbildung eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglichen kann. vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt macht klar: „Die betriebliche Weiterbildung trägt angesichts der Herausforderungen durch die Transformation erheblich zur Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung unserer Unternehmen bei. Jedoch geht das Qualifizierungsgeld in seiner jetzigen Form am Bedarf und der Realität vorbei. Es verkompliziert die Beschäftigtenqualifizierung unnötig. Statt immer neuer Maßnahmen und Regelungen brauchen wir eine Flexibilisierung und vor allem Vereinfachung der bestehenden Weiterbildungsmöglichkeiten.“

Insbesondere die Fördervoraussetzungen werfen laut vbw zu viele Einzelfragen auf. So bleibt in der Regelung unklar, wie der Förderbedarf errechnet wird. Dass der Förderzugang an eine Betriebsvereinbarung oder einen betriebsbezogenen Tarifvertrag geknüpft ist, sieht die vbw ebenfalls kritisch. Brossardt erklärt: „Die Regelung schließt zahlreiche Betriebe von der Förderung aus. Gleichzeitig vermischt sie Arbeitsförderung mit Tarifpolitik. Dass sich die Regelung rein auf den Verbleib des Beschäftigten im Betrieb fokussiert, greift zu kurz. Nicht jedes Unternehmen hat die Möglichkeit, nach dem transformationsbedingten Wandel oder Wegfall einer Arbeitsstelle eine neue Beschäftigungsperspektive zu schaffen.“

Aus Sicht der vbw ist es angesichts der Förderkulisse für Weiterbildung wichtig, die Unternehmen im Freistaat nah an Bedarf und Praxis über Möglichkeiten zu beraten. Hier setzt die Taskforce Fachkräftesicherung FKS+ an. „Mit der Taskforce FKS+ stellen wir den Unternehmen gut vernetzte, serviceorientierte und qualifizierte Ansprechpartner zur Seite, die diese individuell und bedarfsorientiert beraten, unter anderem zu Fördermitteln, und bei der Gewinnung sowie Sicherung von Beschäftigten unterstützen. Seit 2019 hat die Taskforce FKS+ über 5.000 Unternehmen beraten, rund 1.300 Betriebe haben Unterstützung zur Weiterbildung angefragt und es entstand ein Netzwerk mit über 4.000 Partnern. Die Taskforce FKS+ hat sich als Erfolgsmodell zur Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung bewährt“, so Brossardt.

Kontakt: Stefanie Eizenberger, Tel. 089-551 78-370, E-Mail: stefanie.eizenberger@ibw-bayern.de
 


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