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PIERER Mobility AG: Bekanntmachung eines Geschäfts mit einem nahestehenden Rechtsträger nach § 95a Abs 5 AktG 22.05.2025, 07:46 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen: PIERER Mobility AG / Veröffentlichung gemäß § 95a Abs. 5 AktienG
PIERER Mobility AG: Bekanntmachung eines Geschäfts mit einem nahestehenden Rechtsträger nach § 95a Abs 5 AktG

22.05.2025 / 07:46 CET/CEST
Veröffentlichung einer Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


PIERER Mobility AG: Bekanntmachung eines Geschäfts mit einem nahestehenden Rechtsträger nach § 95a Abs 5 AktG

 

Sicherheitenverträge hinsichtlich der Finanzierung der KTM AG abgeschlossen

 

Die PIERER Mobility AG („Gesellschaft“) schloss eine Garantievereinbarung sowie einen Aktienverpfändungsvertrag (gemeinsam die „Sicherheitenverträge“) mit Bajaj Auto International Holdings B.V., im Handelsregister (handelsregister) der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 34285671 eingetragen („Bajaj“), ab. Bajaj ist 49,9%-Aktionärin der Pierer Bajaj AG, die wiederum rund 75% der Aktien an der Gesellschaft hält. Bajaj ist somit als nahestehender Rechtsträger im Sinne von § 95a AktG zu qualifizieren.

 

Die Sicherheitenverträge dienen der Besicherung eines Kreditvertrages, unter dem Bajaj der KTM AG einen Kredit in Höhe von EUR 450 Millionen eingeräumt hat (der „Kreditvertrag“). Mit den Mitteln aus dem Kreditvertrag soll die Sanierungsplanquote im Sanierungsverfahren der KTM AG erfüllt werden.

 

Durch die Sicherheitenverträge sind sämtliche Kapital-, Zins- und sonstigen Forderungen unter oder im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag besichert. Die besicherten Forderungen betragen somit mehr als EUR 450 Millionen und überschreiten somit die Schwelle gemäß § 95a Absatz 5 AktG.

 

Gemäß den Bestimmungen der Garantievereinbarung garantiert die Gesellschaft und verschiedene anderen Gruppengesellschaften gegenüber Bajaj dafür, dass die KTM AG als Darlehensnehmer sämtliche Pflichten aus dem Kreditvertrag erfüllt, andernfalls die Garantiegeber Bajaj schadlos halten werden.

 

Zur Besicherung der Forderungen aus dem Kreditvertrag verpfändete die Gesellschaft zudem sämtliche von ihr gehaltenen Aktien an der KTM AG an Bajaj. Das entspricht 10.678.706 Aktien der KTM AG bzw. 100 % des ausstehenden Stammkapitals der KTM AG. Ein Verwertungsfall hinsichtlich dieser Aktien tritt bei Nichtzahlung einer gesicherten Verbindlichkeit ein.

 

Diese Information wird auch auf der Webseite der Gesellschaft im Bereich Investor Relations / Corporate Governance / Kapitalmarkt & Kapitalmaßnahmen zur Verfügung gestellt.



22.05.2025 CET/CEST


Sprache: Deutsch
Unternehmen: PIERER Mobility AG
Edisonstrasse 1
4600 Wels
Österreich
Internet: www.pierermobility.com

Valorennummer (Schweiz): 41860974 Wertpapierkürzel: PKTM Bloomberg: PKTM SW; PKTM AV Reuters: PKTM.S; PKTM.VI
 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2143014  22.05.2025 CET/CEST

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