One Square Advisors GmbH

EUR 13 Mio. 8 % Smart Solutions Holding GmbH Schuldverschreibungen (ISIN DE000A1X3MS7 / WKN A1X3MS) 08.06.2026, 06:22 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0


EQS-Media / 08.06.2026 / 06:22 CET/CEST

One Square Advisors GmbH: EUR 13 Mio. 8 % Smart Solutions Holding GmbH Schuldverschreibungen (ISIN DE000A1X3MS7 / WKN A1X3MS)

  • Verkauf der Assets der Sympatex Technologies GmbH an Pidigi S.p.A.
  • Unwirksamkeit der Restrukturierung und Fortbestand der Forderungen
  • Einigung mit dem Insolvenzverwalter über Verwertung der Markenrechte
  • Anmeldung von Forderungen in Höhe von EUR 33 Mio. zur Insolvenztabelle
  • Gemeinsamer Vertreter One Square unterstützt Anleihegläubiger bei der Durchsetzung ihrer Rechte

München, 8. Juni 2026
 

Die One Square Advisors GmbH ("One Square") als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Schuldverschreibung der Smart Solutions Holding GmbH (ISIN DE000A1X3MS7) nimmt Stellung zum Verkauf wesentlicher Vermögenswerte der Sympatex Technologies GmbH an die Pidigi S.p.A. im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens. 

 

Unwirksamkeit der Restrukturierung und Fortbestand der Forderungen 

Die Staatsanwaltschaft München I hatte in den Ermittlungen zu einem Strafverfahren in Sachen Smart Solution Holding (vormals Sympatex Holding) den Verdacht zur Anklage gebracht, dass die in der Anleihegläubigerversammlung am 01. Dezember 2017 zur Abstimmung gestellten Beschlussvorschläge zur Restrukturierung der oben genannten Anleihe mit Stimmen beschlossen wurden, die den Gesellschaftern zuzurechnen sind.

Mit Urteil des Landgerichts München I vom 17.Oktober 2025 hat sich dieser Verdacht bestätigt. Die Beschlüsse wurden maßgeblich unter Einbeziehung von Stimmen gefasst, die den Gesellschaftern wirtschaftlich zuzurechnen waren und einem gesetzlichen Stimmverbot gem. § 6 SchVG unterlagen Die Vorschläge der Emittentin hätten keine Mehrheit gefunden, sondern sie wären abgelehnt worden.

Der Insolvenzverwalter sieht rechtliche Argumente dafür, dass die Anleihegläubigerbeschlüsse wirksam sind und Ansprüche der Anleihegläubiger gegen die SSH aus der Anleihe sowie das Garantieversprechen, die Parallelverpflichtung und die Markenverpfändung nicht mehr bestehen. Da es keine Präzedenzfälle gibt, muss diese für alle Gläubiger wichtige Frage einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden.

Nach eingehender rechtlicher Analyse ist der gemeinsame Vertreter allerdings zu der Auffassung gekommen, dass die Anleihegläubigerbeschlüsse aus dem Jahr 2017 und die beschlossene Restrukturierung der Anleihe nichtig sind.

Die hierauf basierenden Eingriffe in die Rechte der Anleihegläubiger – insbesondere Forderungsverzicht und Zinsverzicht – entfalten daher keine Wirksamkeit, was zur Folge hätte, dass Ansprüche der Anleihegläubiger gegen die SSH aus der Anleihe sowie das Garantieversprechen, die Parallelverpflichtung und die Markenverpfändung noch fortbestehen.

Unter Einbeziehung aufgelaufener Zinsen, Verzugszinsen und Zinseszinsen belaufen sich die Ansprüche derzeit auf rund EUR 33 Millionen bzw. EUR 2.500 je Anleihe.

Sofern die zugunsten der Anleihegläubiger bestellten Sicherheiten, insbesondere Pfandrechte an wesentlichen Markenrechten, unverändert fortbestehen, sind diese Sicherheiten bei jeder Verwertung vorrangig zu berücksichtigen.

 

Einigung mit dem Insolvenzverwalter über Verwertung der Markenrechte

Um einen Verkauf der Assets, einschließlich der Markenrechte, rechtssicher durchführen zu können, hat der gemeinsame Vertreter mit dem Insolvenzverwalter eine Verwertungsvereinbarung getroffen.

Der nach Abzug der anteiligen Verwertungskosten auf die Markenrechte entfallende Betrag in Höhe von EUR 900.000 wird wie folgt aufgeteilt:

  • Tranche 1: Die Anleihegläubiger erhalten unabhängig von der noch zu klärenden Rechtslage einen Anteil von 40%.
  • Tranche 2: Die Anleihegläubiger erhalten weitere 30%, sofern in einem Forderungsfeststellungsprozess gerichtlich festgestellt wird, dass die Forderungen aus der Anleihe noch bestehen oder der gemeinsame Vertreter mit dem Insolvenzverwalter eine außergerichtliche Einigung erzielt.
  • Tranche 3. Die Anleihegläubiger erhalten eine weitere Zahlung, sofern gerichtlich festgestellt wird, dass das Pfandrecht noch besteht oder der gemeinsame Vertreter mit dem Insolvenzverwalter eine außergerichtliche Einigung erzielt.

Damit wird der gemeinsame Vertreter nicht nur in die Lage versetzt, den Anleihegläubigern eine weitere Quote zu bezahlen, sondern verfügt damit über die notwendigen Mittel, den zur Durchsetzung der weiteren Ansprüche notwendigen Forderungsfeststellungsprozess zu führen.

Die Forderungen aus der Anleihe sind nach Berechnungen des gemeinsamen Vertreters aufgrund der Zinsen inzwischen auf ca. EUR 33 Mio. angewachsen. Der gemeinsame Vertreter wird gem. §19, Abs.3 SchVG weiterhin die Rechte aller Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren wahrnehmen und hat die Forderungen aus der Anleihe für alle Anleihegläubiger zur Tabelle angemeldet.

Interessierte Anleihegläubiger können sich unter sympatex@onesquareadvisors.com registrieren.



Emittent/Herausgeber: One Square Advisors GmbH
Schlagwort(e): Finanzen

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