Anzeige
+++100%-Trefferquote des Nachbarn: JETZT WIRD GEBOHRT! Genau jetzt könnten bei dieser Aktie exponentielle Gewinne erzielt werden JETZT WIRD GEBOHRT! Genau jetzt könnten bei dieser Aktie exponentielle Gewinne erzielt werden+++
IRW-News

ACCESS Newswire: Noosha Aubel: Skandal in Potsdam um schwerstbehindertes Kind 26.02.2026, 22:30 Uhr von IRW-News Jetzt kommentieren: 0

IRW-PRESS: ACCESS Newswire: Noosha Aubel: Skandal in Potsdam um schwerstbehindertes Kind

Hamburger Anzeiger: Während die kleine Heidrun heute ihren zweiten Geburtstag feiert, wartet sie immer noch auf etwas, das in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein sollte: einen Platz in einer integrativen Kindertagesstätte mit individueller Assistenz. Ihre Eltern kämpfen seit über einem Jahr um dieses Recht und haben inzwischen Dienstaufsichtsbeschwerden, Strafanzeigen und Petitionen geschrieben. Was sie in Potsdam erleben, ist die nach Aussage von Bürgern, "die jämmerliche Fratze einer Verwaltung, welche Gesetze ignoriert und die Schwächsten der Gesellschaft, Kinder mit Schwerbehinderung, eiskalt im Stich lässt".

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2026/83180/HamburgerAnzeiger_022626_DE.001.jpeg

Bereits im Januar 2025 hatten Vertreter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie der Landeshauptstadt Potsdam schriftlich anerkannt, dass Heidrun aufgrund ihrer schweren Behinderung (seit ihrer Geburt leidet das Kleinkind an einem KBG-Gen-Defekt 100 Prozent Schwerbehinderung mit Pflegestufe 4 sowie unter anderem den Merkzeichen "H" = "hilflos" und "aG" = "außergewöhnlich gehbehindert") - besondere Unterstützung braucht.

Doch bei den schönen und schnöden Worten der Verantwortlichen der Landeshauptstadt Potsdam, in personeller Verantwortung der Oberbürgermeisterin Noosha Aubel (50, parteilos), blieb es. Trotz klarer Rechtslage (§24 SGB VIII, §22a SGB VIII) verweigert die Stadt bis heute die Aufnahme. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam (Az. VG 7L 1336/25) wird seit Monaten verschleppt.

In einem Schreiben an die Präsidentin des Verwaltungsgerichts vom 13. Februar 2026 beklagen die Eltern nicht nur die Untätigkeit, sondern auch eine Verletzung des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 GG). Währenddessen präsentiert sich die neue Oberbürgermeisterin Noosha Aubel in Potsdam als soziale Modernisiererin. In der Realität setzt ihre Verwaltung die "Tradition" ihres Vorgängers fort. Die umfangreichen Unterlagen belegen, wie Briefe, Einschreiben und E-Mails unbeantwortet bleiben und wie das Verwaltungsgericht Potsdam lediglich den Eingang mit Zwischenbescheiden bestätigt, ohne bisher den Eilantrag zu entscheiden.

Dass dieses Verhalten kein Einzelfall ist, zeigt die jüngste Geschichte Potsdams. Das Digital-Magazin berichtete bereits im April 2021, dass die Stadt einem anderen schwerbehinderten Kind mehr als 18 Monate lang keinen Behindertenfahrdienst zur Verfügung stellte; die Verantwortlichen ignorierten trotz ärztlichen Gutachtens über 73 Wochen lang die Beschaffung eines Kindersitzes, wobei das Kind zuvor über mehr als ein Jahr ebenfalls um einen integrativen Kita-Platz kämpfen musste. Im Mai 2025 wurde der damalige SPD-Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) mit überwältigender Mehrheit abgewählt. Schuberts Abwahl war ein Aufschrei der Demokratie; doch hat die Stadt Potsdam offenbar aus ihrem Skandal, auch unter Oberbürgermeisterin Noosha Aubel, nichts gelernt.

Die Eltern sahen sich zwischenzeitlich gezwungen, Dienstaufsichtsbeschwerden einzulegen und Strafanzeigen zu erstatten sowie Befangenheitsanträge gegen Richter und eine Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam zu stellen. In Kürze werden wir vor diesem Hintergrund in einer Artikelreihe über Verantwortliche berichten, wozu wir offizielle Presseanfragen an die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam, das Verwaltungsgericht Potsdam sowie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellen werden, hier mit Bezug der von den Eltern des mehrfach schwerstbehinderten Kleinkindes gestellten Strafanzeigen und Befangenheitsanträge.

Berichte über Ermittlungsverfahren und Strafverfahren müssen in diesem Zusammenhang frei von Vorurteilen erfolgen. Die Eltern machten hierzu gegenüber Pressevertretern deutlich, dass die Anzeigen keine Vorverurteilung darstellen, sondern dazu dienen, Sachverhalte aufzuklären. (Aktenzeichen der Strafanzeigen liegen der Redaktion vor)

Vor dem historischen Nauener Tor in Potsdam äußerten Bürger am heutigen Donnerstag gegenüber Pressevertretern scharfe Kritik: "Wie asozial und moralisch verkommen muss eine Gesellschaft sein, wenn man einem schwerstbehinderten Kind den ihm per Gesetz zustehenden Kita-Platz mit Einzelfallhelfer verwehrt?", sagte ein Passant. Viele sehen in Aubels Verwaltung eine Fortsetzung der verfehlten Sozialpolitik ihres SPD-Vorgängers.

Die Eltern der zweijährigen Heidrun kündigen an, mit ihrem Rechtsanwalt Axel Kapust, der tagtäglich für das mehrfach schwerstbehinderte Kleinkind kämpft, den Rechtsweg bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMRG) auszuschöpfen und den Fall öffentlich zu machen. Sie stützen sich dabei auf das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes, die UN-Behindertenrechtskonvention und zahlreiche Gerichtsurteile. Zugleich fordern sie disziplinarische Maßnahmen gegen die Verantwortlichen in Verwaltung und Justiz, bis hin zur Staatshaftung und zum Schadensersatz, denn mit jedem Tag, wie die Charite Berlin bescheinigt, verliert das Kleinkind wertvolle Zeit im Kampf gegen die Schwerbehinderung. Staatshaftung: BGH-Pressemitteilung 2016 + Entscheidungen III ZR 278/15 u.a.

Es ist höchste Zeit, dass Oberbürgermeisterin Noosha Aubel und die Landesregierung handeln. Inklusion ist kein leeres Schlagwort; sie ist ein Grundrecht. Die Landeshautstadt Potsdam und das Bundesland Brandenburg können es sich nicht leisten, erneut als Stadt und Bundesland der Ignoranz und Diskriminierung in die Schlagzeilen zu geraten. Eine demokratische Gesellschaft misst sich daran, wie sie mit den Schwächsten umgeht. Der Fall von Heidrun zeigt, dass Potsdam und das Bundesland Brandenburg vor dieser Prüfung derzeit erbärmlich versagen.

Anmerkung der Redaktion:

Unser Artikel steht im Einklang mit geltendem Recht, hier dem Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 der Bundesrepublik Deutschland - "Pressefreiheit und Meinungsäußerung" sowie dem Berliner Pressegesetz vom 15. Juni 1965 (GVBl. Berlin S. 744), in welchem es in § 3 Öffentliche Aufgabe der Presse, Absatz 3 wörtlich heißt: "Die Presse nimmt berechtigte Interessen im Sinne des § 193 StGB wahr, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder in anderer Weise an der Meinungsbildung mitwirkt."

Presseartikel zu diesem Thema:

- Artikel: 21. April 2021: "Mike Schubert, Dietmar Woidke, Ursula Nonnemacher und Jenny Armbruster - 18 Monate in Potsdam kein Behindertenfahrdienst für schwerbehindertes Kind" https://Digital-Magazin.de/kein-behindertenfahrdienst-fuer-schwerbehindertes-kind-in-potsdam

- Artikel: 25.05.2025: "Mike Schubert endlich abgewählt - Potsdam jubelt: SPD-Skandal-Bürgermeister muss Hut nehmen!" https://www.DeutscheTageszeitung.de/Politik/650572-mike-schubert-endlich-abgewahlt-potsdam-jubelt-spd-skandal-burgermeister-muss-hut-nehmen.html

META KEYS:

Noosha Aubel, Potsdam, schwerstbehindertes Kind, schwerbehindert, schwerbehindertes Kind, Axel Kapust, Rechtsanwalt Axel Kapust, SPDOberbürgermeister, MikeSchubert, SPD, Oberverwaltungsgericht BerlinBrandenburg, Verwaltungsgericht Potsdam, Strafanzeigen, Oberbürgermeisterin, Landeshauptstadt Potsdam, Skandal in Potsdam, Skandal, OVG, Kind, Aubel, Oberverwaltungsgericht, Verwaltungsgericht, VG Potsdam

META-DESCRIPTION:

Oberbürgermeisterin Noosha Aubel und der Skandal um ein mehrfach schwerstbehindertes Kleinkind in Rathaus der Landeshauptstadt Potsdam

PRESS CONTACT:

"HAMBURGER ANZEIGER"

Ein Departement der Media-Division von:

LEGIER Beteiligungs mbH

Kurfürstendamm 14

10719 Berlin

Bundesrepublik Deutschland

Handelsregister: HRB 57837

Registergericht Berlin-Charlottenburg

Umsatzsteuer-ID: DE 413445833

Telefon: +49 (0) 30 99211 - 3 469

Telefon: +49 (0) 30 99211 - 3 225

E-Mail: Press@HamburgerAnzeiger.de

Die englische Originalmeldung finden Sie unter folgendem Link:

https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=83180

Die übersetzte Meldung finden Sie unter folgendem Link:

https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=83180&tr=1

NEWSLETTER REGISTRIERUNG:

Aktuelle Pressemeldungen dieses Unternehmens direkt in Ihr Postfach:

http://www.irw-press.com/alert_subscription.php?lang=de&isin=US0000000003

Mitteilung übermittelt durch IRW-Press.com. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich.

Kostenloser Abdruck mit Quellenangabe erlaubt.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
News-Kommentare
Thema
1 BYD investiert Milliarden: Europa-Offensive startet jetzt Hauptdiskussion
2 Biontech kehrt zu seinen Wurzeln zurück Hauptdiskussion
3 Trump: Geplanter Angriff auf Iran gestoppt Hauptdiskussion
4 ROUNDUP 2/Trump droht: 'Für den Iran tickt die Uhr' Hauptdiskussion
5 Taiwans Präsident bangt um Sicherheitsversprechen der USA Hauptdiskussion
6 ROUNDUP/Trump droht: 'Für den Iran tickt die Uhr' Hauptdiskussion
7 Tesla-Absturz: Musk wie immer mit neuen Ankündigungen Hauptdiskussion
Alle Diskussionen
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer