Diese bald 100 Mrd. Konsumgüter-Aktie übersieht jeder im KI-Rausch – ist aber 5x so gut! 10.06.2026, 06:30 Uhr von Aktienwelt360

Wer derzeit an der Börse nach den großen Gewinnern sucht, kommt fast automatisch auf KI-Aktien. Die Schlagzeilen gehören Rechenzentren, Chips und Infrastrukturanbietern.

Hier wird das große Geld verdient, doch das ist kein Selbstläufer, sondern ein Ritt auf Messers Schneide. Die Bewertungen sind weit vorausgelaufen.

Ein ganz anderer Konzern hingegen reitet nahezu unbemerkt zu einem möglichen 100-Milliarden-Dollar-Schwergewicht heran: Monster Beverage (WKN: A14U5Z). Die Ironie dabei ist, dass das Geschäftsmodell deutlich einfacher zu verstehen ist – und bislang erstaunlich erfolgreich.

Warum Monster viel mehr ist als nur ein Energy-Drink-Hersteller

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich Monster Beverage von einem Nischenanbieter zu einer der stärksten Getränkemarken der Welt entwickelt. Das Unternehmen verkauft nicht nur Energydrinks, sondern vor allem eine Kultmarke. 

Genau darin liegt einer der größten Burggräben des Konzerns. Wer im Getränkemarkt erfolgreich sein will, braucht ein Produkt, Aufmerksamkeit, Regalfläche und Wiedererkennung. Monster besitzt alle drei Faktoren in außergewöhnlichem Maße.

Besonders wertvoll ist zudem die Verbindung zu Coca-Cola (WKN: 850663). Bereits im Jahr 2015 stieg Coca-Cola bei Monster ein und übertrug dem Konzern zahlreiche Energydrink-Marken. 

Außerdem erhielt Monster Zugang zum weltweiten Vertriebsnetz von Coca-Cola. Dadurch kann Monster seine Produkte heute in einer Vielzahl von Ländern über eines der effizientesten Getränkelogistiksysteme der Welt vertreiben. Ein solcher Vertriebsvorteil ist für Wettbewerber kaum nachzubauen.

Hinzu kommt die außergewöhnliche Profitabilität. Monster konzentriert sich – ähnlich wie Coca-Cola – stark auf Markenführung und Marketing, während große Teile der Produktion und Distribution ausgelagert werden. Das führt zu hohen Margen und einem kapitalarmen Geschäftsmodell.

Gleichzeitig wächst der globale Markt für Energydrinks weiterhin deutlich schneller als viele klassische Getränkesegmente. Und genau hier könnte die eigentliche Wachstumsstory erst beginnen. In vielen internationalen Märkten ist die Marktdurchdringung nämlich noch deutlich niedriger als in Nordamerika. 

Doch auch ohne geografische Ausrollung dürfte noch genügend Potenzial vorhanden sein. Monster erschließt neue Produktkategorien und erweitert kontinuierlich sein Portfolio. Eine Marktkapitalisierung von 100 Mrd. US-Dollar erscheint deshalb deutlich realistischer als von vielen Anlegern derzeit angenommen. Aktuell liegt sie bei 86 Mrd. US-Dollar.

Das wahre Gegenstück zum KI-Hype

KI-Unternehmen versprechen die Zukunft. Monster Beverage verkauft hingegen jeden Tag Millionen Dosen eines Produkts, das von den Konsumenten bereits heute geliebt wird.

Das wirkt jetzt vielleicht nicht so spektakulär, ist aber oft genau die Art von Geschäft, die langfristig Vermögen schafft. Ich liebe solche Deals, doch am Ende muss der Preis stimmen. Und da wären wir auch schon beim Haken.

Mit einem KGV von fast 40 ist Monster natürlich auch kein Schnäppchen, aber immerhin deutlich günstiger als viele KI-Aktien. Das Wachstum sollte auch nach einem Platzen der KI-Blase weitergehen. Dann gibt es sie hoffentlich zum Schnapperpreis.

Der Artikel Diese bald 100 Mrd. Konsumgüter-Aktie übersieht jeder im KI-Rausch – ist aber 5x so gut! ist zuerst erschienen auf Aktienwelt360.

10.000 % Rendite & mehr: Das Geheimnis von Amazon & Netflix geknackt!

Aktien wie Amazon, Netflix oder Monster Beverage haben in den letzten Jahrzehnten enorme Renditen gebracht. Mit dem richtigen Einstiegszeitpunkt waren sogar über 77.000 % Rendite möglich.

Dabei folgen solche Unternehmen klaren Mustern. In unserem kostenlosen Sonderbericht decken wir die Geheimnisse der besten Aktien auf – leicht verständlich und auf den Punkt gebracht.

Gratis-Report kostenlos anfordern

Frank besitzt Aktien von Coca-Cola und Monster Beverage. Aktienwelt360 empfiehlt Aktien von Monster Beverage.

Aktienwelt360 2026

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

1:48 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:13 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:12 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:11 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:05 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:02 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:51 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer