Safran

Warum dieser Luftfahrt-Riese bis 2028 nicht zu stoppen ist! 17.02.2026, 11:13 Uhr von DZBank

Safran: Warum dieser Luftfahrt-Riese bis 2028 nicht zu stoppen ist!
© DZBank
Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
SAFRAN 324,60 EUR -0,69 % Lang & Schwarz
DAX 24.023,31 PKT -2,46 % Ariva Indikation

Safran: Warum dieser Luftfahrt-Riese bis 2028 nicht zu stoppen ist!


Safran ist der unverzichtbare Technologieriese hinter der globalen Luftfahrt, dessen Marktmacht weit über das reine Triebwerksgeschäft hinausreicht. Nach einem Rekordjahr 2025, geprägt von einem Gewinnsprung um 26 Prozent, visiert der Konzern nun bis 2028 neue finanzielle Höchstmarken an. Getrieben wird das Business von einem boomenden Service-Markt und dem Momentum in der Verteidigungssparte.

Safran: Der Herr über die Triebwerke

Haben Sie sich jemals gefragt, wer eigentlich die Triebwerke baut, die Sie in den Urlaub bringen? Wenn Sie in einem Airbus A320 oder einer Boeing 737 sitzen, ist die Antwort oft: Safran. Der französische Technologiegigant ist ein Rückgrat der globalen Luftfahrt. Safran verkauft Triebwerke und sichert sich danach jahrzehntelange, hochprofitable Wartungsverträge und Ersatzteilverkäufe. Da Fluggesellschaften ihre alten Maschinen aufgrund von Lieferverzögerungen bei Neuflugzeugen aktuell länger fliegen als geplant, sprudeln die Gewinne im sogenannten „Aftermarket“ so kräftig wie nie zuvor. Des Weiteren stellt Safran auch Bordelektronik, Fahrwerke, Bremsen sowie Interior bereit.




 
 

Wenn Sie regelmäßig Informationen von der DZ BANK erhalten möchten, so können Sie sich kostenlos zu den verschiedenen Veröffentlichungen rund um Trading und Geldanlage anmelden:


Marcus Landau
Marcus Landau, Derivate-Experte der DZ BANK, ist seit 2003 in der Zertifikate- und Derivatebranche tätig und erstellt regelmäßig Analysen rund um die Aktien- und Rohstoffmärkte, die er mit spannenden Zertifikate-Ideen verknüpft.





k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 8,04
Hebel: 4
mit kleinem Hebel
Smartbroker
UBS
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: UJ3X39. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer