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Steuerthema

Geplante Änderungen bei der ­Abgeltungsteuer 08.10.2026, 07:45 Uhr von onemarkets Blog

Der Gesetzesentwurf zur Einbeziehung von Kryptowerten in die Abgeltungsteuer hat sich mittlerweile herumgesprochen. Dieser umfasst sogenannte Tausch-Kryptowerte, wie zum Beispiel Bitcoin oder Ether.

Für alle Werte, die bis zum 31.12.2026 erworben werden, gilt noch die alte Rechtslage und damit die Steuerfreiheit bei Veräußerung nach Ablauf der Jahresfrist. Bei Erwerb ab dem 01.01.2027, sei es durch Kauf oder Zufluss aus dem Lending und Staking, gilt das neue Recht. Allerdings haben die abzugspflichtigen Anbieter erst ab dem 01.01.2028 tatsächlich Abgeltungsteuer einzubehalten. Für 2027 müssen Gewinne und Verluste noch selbst von den Anleger:innen ermittelt und deklariert werden. Neben dem Direktinvestment werden auch Zertifikate, die ausschließlich einen Auslieferungsanspruch auf Tausch-Kryptowerte verbriefen, von der Neuregelung betroffen sein.

Der Tausch von Anteilen an Körperschaften gegen andere Anteile an Körperschaften erfolgt derzeit steuerneutral, löst also keine Besteuerung aus. Zur Verhinderung von Steuergestaltungen, mit denen Anleger:innen entsprechende Anteile in ihre eigene GmbH einbringen, soll die Regelung voraussichtlich ab 01.01.2027 auf den Tausch von börsennotierten Aktien beschränkt werden.

Thomas Wagner, Steuerberater

In unserer Dezember-Ausgabe 2025 hatten wir über die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Az. VIII R 9/22) berichtet, nach der bei Anleihen und Zertifikaten die Andienung von Aktien nur noch dann als steuerneutraler Vorgang zu behandeln ist, wenn die Andienung auf einem tatsächlich auszuübenden Wahlrecht beruht. Unklar waren noch Zeitpunkt und Umfang der Anwendung der Urteile durch die Banken. Dem Vernehmen nach will das Bundesfinanzministerium die Banken verpflichten, bis zum 31.12.2026 in allen Fällen die Andienung der Aktien noch steuerneutral zu behandeln. Anleger:innen, denen hieraus Nachteile entstehen, können im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung eine günstigere Rechtsposition geltend machen. Ab dem 01.01.2027 sind diese Vorgänge dann grundsätzlich steuerpflichtig zu erfassen.

Fragen zu den jeweiligen Themen beantwortet Ihnen Ihre Steuerberatung.

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