Aktiengesellschaft (AG)

Börsenlexikon
Anzeige
Smartbroker entdecken
Jetzt Smartbroker
Smartbrokerplus

Wir wird die Unternehmensform genannt, dessen Grundkapital in Aktien zerlegt ist?

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, dessen Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Die Besitzer der Aktien, die Aktionäre, sind demnach am Grundkapital beteiligt und haften im Falle einer Insolvenz nur in Höhe ihrer Einlage. In Deutschland ist das Aktiengesetz Rechtsgrundlage für die Behandlung und die Pflichten einer Aktiengesellschaft. Eine AG besitzt folgende drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Der Vorstand leitet die Geschäfte einer Aktiengesellschaft. Dabei kann er selbstständige unternehmerische Entscheidungen treffen. Allerdings wird seine Arbeit vom Aufsichtsrat kontrolliert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats einer AG werden auf der Hauptversammlung durch eine Wahl durch die Aktionäre bestimmt, abgewählt bzw. im Amt bestätigt. Der Vorstand unterliegt nicht direkt den Weisungen der Aktionäre auf der Hauptversammlung. Indirekt kann dies durch entsprechende Wahl des Aufsichtsrats, der über Ernennung und Abberufung des Vorstands entscheidet, geschehen. Weiter wird auf der Hauptversammlung einer AG entschieden, wie viel des Jahresgewinns an die Aktionäre in Form von Dividenden ausgeschüttet werden. Die Aktiengesellschaft gilt als sehr bedeutende Unternehmensform, da durch die Ausgabe von Aktien ein sehr großer Kapitalbedarf gedeckt werden kann, der zur Finanzierung verschiedenster Projekte notwendig ist. Die Aktiengesellschaft gilt als selbstständige Einheit, die rechtsfähig ist und vor Gericht klagen bzw. verklagt werden kann.